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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1902
- Sprache
- Deutsch
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235L Nichtamtlicher Teil. ^ 62, 17. März 1902. der neuen Orthographie gedruckt, inhaltlich aber nicht wesentlich voneinander abweichen, in der Schule nebeneinander benutzt werden. »3. Von dem oben bezeichncten Zeitpunkte der Einführung an oben sich die Direktionen und Schulleitungen, sowie die gesamte ehrerschaft im amtlichen Verkehre und im Verkehre mit den Eltern und Schülern, in der Schule überhaupt der neuen Ortho graphie zu bedienen. Auch darf ich von dem berufseifrigen Wirken der gesamten Lehrerschaft erwarten, daß sie für die Ver breitung der neuen Rechtschreibung auch außerhalb der Schule ihre Kraft und Erfahrung in den öffentlichen Dienst stellt, sei es durch Veranstaltung von Vorträgen, sei es durch Erteilung von Auskünften, sowie auf jede andere Art, die geeignet ist, der allgemeinen gleichartigen Rechtschreibung Geltung zu verschaffen und die Ocffentlichkeit über die Vorteile der erstrebten einheit lichen Rechtschreibung aufzuklären. »4. Mit Schluß des Schuljahres 1901/1902 tritt das alte Regel buch außer Kraft. Bei den in den Beginn des neuen Schuljahres fallenden Aufnahmsprüfungen hat es bei dem bisherigen Vorgänge zu verbleiben. »Schließlich wird es der k. k. Landes-Schulbehörde überlassen, wo die besonderen Bedürfnisse des Landes und seiner Schulen es erheischen, im hierortigen Einvernehmen weitere Detailbestimmungcn zu treffen.» — » » * Zu dieser Angelegenheit liegt ferner die nachfolgende Mit teilung vor, die wir, wie die vorstehende, der Oesterrcichisch- ungarischen Buchhändler-Correspondenz entnehmen: Um Schwierigkeiten bezüglich des textlich unveränderten Neu druckes von Lehrbüchern nach der neuen Rechtschreibung hintan- uhalten, haben der Verein der österreichisch-ungarischen Buch- ändlcr und der Reichsverband österreichischer Buchdruckereibesitzer an das Unterrichtsministerium nachstehende Petition gerichtet, in der der Wunsch ausgesprochen wird, daß von einer neuerlichen Approbation solcher Bücher Umgang genommen werden möge: -An das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht in Wien! »Die bevorstehene Reform der Schulorthographie wird Anlaß bieten, daß schon in der nächsten Zeit von vielen Schulbüchern Ausgaben in der neuen Orthographie erscheinen werden, deren Text selbst aber gegenüber der letztapprobierten Auslage ganz unverändert bleiben wird. Da es sich in diesen Fällen also nur um rein formelle Aenderungen handeln wird, so dürfte eine Approbation dieser neuen Ausgaben entfallen können. Dies wäre um so wünschenswerter, als eine große Anzahl solcher Neuauflagen zu gleicher Zeit und fast unmittelbar nach der offi ziellen Verlautbarung der neuen Orthographie zu erwarten ist und für Verleger und Drucker dann eine empfindliche Schwierig keit entstehen würde, wenn die Fertigstellung dieser Neuauflagen durch die Formalität der Approbation, zumal diese wahrschein lich mit Rücksicht auf die zahlreichen Approbierungsgesuche noch mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen wird, in die Länge gezogen werden müßte. -Die beiden unterfertigten Vereinigungen erlauben sich da her an das hohe k. k. Ministerium die ergebenste Bitte zu richten, es möge verordnen, daß bei derartigen Neudrucken von der Approbation Umgang genommen werden dürfe und nur ein Exemplar der neuen Ausgaben dem hohen Ministerium über reicht werden müsse. Dieser Vorgang wurde auch seinerzeit bei der Neueinführung der jetzt noch geltenden Rechtschreibung von diesem hohen Ministerium gestattet. -Solche Neuauflagen hätten zu ihrer Kennzeichnung den Vermerk zu tragen: .Textlich unveränderter, nach der neuen Recht schreibung hergestellter Abdruck der mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht approbierten Auflage dieses Lehrbuches'. -Wien, am 24. Februar 1902. -Der Vorstand desVereines der österreich-ungarischen Buchhändler: Wilh. Müller, Albert Köhler, Adolf Robitschek, Vorsitzender. Schriftführer. Cassier.» -Für den Reichsverband österreichischer Buchdruckereibesitzer: Friedrich Jasper. Emil M. Engel.- AusverkaufS-Unwesen. — Das Ueberhandnehmen der permanenten Ausverkäufe hat die württembergische Regierung veranlaßt, die Polizeibehörden aufzufordern, den Staatsanwalt schaften von unlauteren Ausverkäufen in allen denjenigen Fällen Anzeigen zu erstatten, in denen nicht ein einzelner Konkurrent, sondern über den privaten Interessenbereich hinaus größere Gruppen von Gewerbetreibenden und Konsumenten geschädigt worden sind. Veranlassung hierzu haben die vom Reichsamt des Innern in letzter Zeit veranstalteten Erhebungen gegeben. Durch diese ist festgestellt worden, daß die sogenannten permanenten Ausverkäufe an Umfang und Gemeingesährlichkeit in den letzten ! Jahren erheblich zugenommen haben. Die Ursache soll in einer i mißverstandenen Auffassung eines reichsgerichtlichen Urteils vom 21. September 1897 zu suchen sein, wonach -Nachschübe- bei Aus verkäufen in geringem Umfange und unter gewissen Voraus setzungen gestattet sind. -s- (Papierztg.) Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 17. d. M. feiert Herr M. W. Schlenker, in Firma Rühle L Schlenker in Bremen, das fünfundzwanzig jährige Jubiläum seines angesehenen Geschäftes, nachdem er bereits im vorigen Jahre den Gedenktag feiern durfte, der seine fünfzig jährige Berufsthätigkeit abschloß. Der Jubilar fühlt noch nicht die Last der Jahre; unermüdlich und mit eisernem Fleiß widmet er seine umsichtige Thätigkeit von früh bis spät dem Geschäfte, das seine hohe Blüte nur diesen Eigenschaften seines Chefs verdankt. Er ist ein Buchhändler der guten alten Schule, dem die Arbeit Bedürfnis ist, und der im Gedeihen des Geschäfts seine größte Befriedigung findet. Mit Stolz kann der Jubilar zurückblicken auf den hinter ihm liegenden mühsamen und weiten Weg; die Spur seiner Thätigkeit wird nicht verwehen; sie wird fortleben in den vielen Jüngern, die er für unseren Beruf ausgebildet hat, und denen er immer ein Vorbild sein wird. Mögen dem Jubilar noch manche Jahre voll Arbeitskraft und Arbeitsfreude und der einst ein sonniger, glückooller Abend beschicken sein! Gestorben: am 11. März nach langjährigem Herzleiden der Buchhändler Herr Ferdinand Keßler in Heilbronn, der mit seinem Freunde F. Stritter am 1. Januar 1890 die Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung Ernst Becker dort übernommen und an der Seite seines Gesellschafters bis 1. Juli 1901, wo die fortschreitende Krankheit ihm Ruhe auferlegte, ge leitet hat. Sein Andenken wird allen, die ihm nahe standen, teuer sein. (Sprechsaal.) Haftbarkeit für verloren gegangene Sendungen. (Vgl. Nr. S6 d.' Bl.) Für die in Nr. 56 d. Bl. vom 10. März d. I. aufgeworfene Frage wegen Haftung für verloren gegangene, falsch adressierte Sendungen kommt lediglich das geltende Recht in Betracht, nicht aber H 20 der Verkehrsordnung. Nach dem Bürgerlichen Gesetz- buchc wie nach gemeinem Recht hat der Sortimenter ckilir-sntism, gusm suis rsbus zu prästieren, d. h. die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, hier also speziell bei Verwahrung und Remission von Kommissionsgut. Dazu gehört aber doch wohl eine richtige Adresse. Deshalb hatderAbsender für das Versehen, das inderfalschen Adressierung liegt, aufzukommen, mag dieses auch einen noch so geringen Grad von Fahrlässigkeit oder Verschulden darstellen. Daß der Verleger etwa den Irrtum oder die Verwechselung selbst ver ursacht hätte, erscheint hier ausgeschlossen. Es haftet deshalb frag los der Sortimenter dem Verleger ebenso wie in dem analogen Falle, wo Remittenden verpackt und nicht mehr zu ermitteln sind. 8 20 verlangt zudem für richtige Remission Ucbergabc an den Kommissionär des Adressaten oder an den Adressaten selbst. Er spricht auch nur von Sendungen, die auf dem Kommissionsplatze abhanden gekommen sind. Hier hat dcr Kommissionär das Paket ordnungsmäßig nach Berlin befördert. Ob er die Adresse als falsch immerhin hätte erkennen können, ist gussstio ksoti. Ein solcher Nachweis wäre jedenfalls kaum zu führen. 8. b. Rabatt auf Zeitschriften. Vor uns liegt eine gedruckte Anzeige der -Oonooräis, ksris, 77 Ras Osuksrt-Ii.oeiisrgs.u- vom Februar d. I., worin 5, 10, 15 und 20 Prozent Rabatt auf französische und deutsche Zeitschriften angeboten werden. Von den namhaft gemachten nennen wir hier: Deutsche Rundschau mit 20 Prozent, Das Echo „ 15 „ Frankfurter Zeitung „ 10 „ Kölnische Zeitung „ 5 „ Ein Zusatz lautet in deutscher Uebersetzung: -Diese Rabatte sind berechnet auf die Abonnementspreise in den Ursprungsländern. Außerhalb derselben müssen die Portokosten hinzugerechnet werden.- Wie groß die Bedeutung des Ourssu Oonooräis in Paris ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Hamburg, 13. März 1902. Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein. Otto Meißner jr., Justus Pape, I. Vorsitzender. l. Schriftführer.
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