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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1902
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- Deutsch
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75. 3. April 1902. Nichtamtlicher Teil. 2811 oder als schriftstellerische Werke anzusehen sind, die für diese oder jene festgesetzten Normen (Z 67). sä ä. Der Inhalt des Urheberrechts an Musikwerken entspricht (§ 45) jenem an schriftstellerischen Werken. Jede Umarbeitung eines Musikwerkes, welche nicht als eigene Kom position betrachtet werden kann, namentlich Auszüge, Trans skriptionen für ein oder mehrere Instrumente oder Stimmen »künstlerisch nicht bearbeitete Abdrucke einzelner Teile oder Lieder eines und desselben Werkes« gilt, wenn sie ohne Ein willigung des Verfassers herausgegeben wird, als ein Ein griff in das Urheberrecht. (Z 46.) sä s—ä. Das Citieren bzw. die Entlehnung ist bei Nennung der Quelle in einem dem Zweck entsprechenden, durch das Gesetz (ZZ 9. 47. 62. U. 4. 68. 75) näher be- zeichneten, mit den deutschen Bestimmungen ziemlich über einstimmenden Ausmaß gestattet. sä s. Das ausschließliche Recht zur Aufführung von Schauspielen, Musikwerken oder Musikschauspielen steht dem Verfasser bzw. seinem Rechtsnachfolger zu (tz 49), und zwar unbedingt ,für Schauspiele und Musikschauspiele, bedingungsweise dagegen für andere Musikwerke. Einzelne Teile aus Schauspielen und Musikschauspielen, wie Ouver türen, Zwischenaktsmusikteile, können außerhalb der Bühne auch ohne Einwilligung des Berechtigten aufgeführt werden. sä k. Das Urheberrecht bei Werken der Photo graphie umfaßt, aber nur bedingungsweise, das aus schließliche Recht, das Werk im Maschinenwege nachzubilden, es zu veröffentlichen und zu vertreiben. U. Hinsichtlich der Dauer. Das ausschließliche Uebersetzungsrecht dauert hin sichtlich der Sprachen, in denen nicht eine rechtmäßige und vollständige Uebersetzung herausgegeben worden ist, keinen- salls länger als drei Jahre nach der Herausgabe des Werkes. Bezüglich der Sprachen, in denen eine solche Uebersetzung rechtzeitig herausgegeben ist, endigt das Uebersetzungsrecht erst fünf Jahre nach dieser Herausgabe. Bei Berechnung der Fristen ist das Kalenderjahr der Herausgabe des Werkes oder der Uebersetzung nicht milzuzählen. (Art. IV.) Artikel I bestimmt ausdrücklich, daß der vertragsmäßige Schutz nicht länger bestehen soll, als der gesetzliche Schutz dort dauert, wo das Werk einheimisch ist. Da das deutsche Reichsrecht für Werke der Photographie und juristischer Personen die gleiche, für alle anderen aber durchweg kürzere Fristen festsetzt als das ungarische, so gelten im übrigen für in Deutschland einheimische Werke in Ungarn die Schutz fristen der deutschen Reichsgesetze vom 19. Juni 1901, bzw. 9. und 10. Januar 1876. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. — Die kürzlich hier mitgeteilte Bestimmung, daß für den Umtausch amtlich ausgegebener Formu la re zu Kartenbriefen, Postkarten und Postanweisungen mit Wertstempeln, die in den Händen des Publikums unbrauchbar geworden sind, eine Gebühr von 1 Pfennig für jedes Stück erhoben wird, hat zu der Meinung Anlaß gegeben, daß beim Umtausch von Formularen mit dem alten Wertstempel, der durch die Einführung neuer Marken be dingt ist, ebenfalls 1 Pfennig für jedes Stück erhoben werden soll. Diese Auslegung ist irrig. Die neue Gebühr von 1 Pfennig wird nur bei solchen Formularen mit dem neuen Wertstempel vom I. April an erhoben, die in den Händen des Publikums unbrauch bar geworden sind. Formulare mit dem alten Wertstempel werden auf jeden Fall ohne Abzug bis Ende Juni gegen neue Wertzeichen umgetauscht. Es ist ferner die Frage erhoben worden, ob auch Brief marken, die mit einem Buchstabenbilde durchlocht sind, umgetauscht werden. Diese Einrichtung ist bekanntlich bei zahlreichen großen Geschäftshäusern üblich. Derartig durchlochte Briefmarken werden ohne Anstand umgetauscht. Post. — Es sei wiederholt darauf hingewiesen, daß von heute an nur die neuen Postwertzeichen mit dem Aufdruck -Deutsches Reich- benutzt werden dürfen Der Umtausch der alten Wertzeichen gegen neue findet bis zum 1. Juni bei den Post anstalten statt. Handelsregister-Eintrag. — Dem -Reichsanzeiger- ent nehmen wir folgenden Eintrag in das Handelsregister: Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts I zu Berlin. Abteilung 8. Am 22. März 1902 ist eingetragen: bei der Firma Nr. 143: - Nationalzeitung- (Sitz Berlin): Nach dem Beschlüsse der Generalversammlung vom 7. Juni 1901 soll das Grundkapital um weitere 367000 ^ erhöht werden. Dieser Beschluß ist in Höhe von 322000 und der Beschluß der Generalversammlung vom 17. Juni 1899 hinsichtlich des Rest betrages von 133000 durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 1187000 Ferner die durch die Generalversammlungen der Aktionäre vom 17. Juni 1899 und 7.^Juyi 1901. und den Aufsichtsrat am 24. Januar 1902 beschlossene Aenderung des Gesellschastsvertrages. Endlich wird als nicht einzutragen bekannt gemacht: Auf die Grundkapitalserhöhung sind 455 Vorzugsaktien aus den Inhaber über je 1000 ^ zu dem Nennbeträge ausgegeben. Diese Aktien erhalten als Vorrecht 6^/g Dividende vorweg, bevor solche auf die Stammaktien verteilt wird, ferner bei Auflösung der Gesellschaft Befriedigung aus dem Gesellschaftsvcrmögen vor den Stammaktien und haben je zwei Stimmen in den General versammlungen, während jeder Stammaktie nur eine Stimme zu kommt. Das Grundkapital zerfällt derzeit in 1187 Inhaberaktien über je 1000 nämlich 515 Stamm-, 672 Vorzugsaktien; letztere sind unter sich gleichberechtigt. Berlin, den 22. März 1902. (gez.) Königliches Amtsgericht I. Abteilung 89. Geschäftsjubiläum. — Am 1. April d. I. konnte, wie uns leider erst nachträglich bekannt wird, Herr Adolf Titzein Leipzig auf glücklich vollendete fünfundzwanzig Jahre seines blühenden Verlagsgeschäfts zurückblicken. Herr Adolf Titze gründete sein Ge schäft am 1. April 1877 in Berlin, und zwar noch in seiner Eigenschaft als dortiger Vertreter der großen Münchener Verlags firma Fr. Bruckmann, deren Vertretung er damals schon seit Jahren führte und auch erst infolge der zunehmenden Anforde rungen des eigenen, schnell gewachsenen Geschäfts im Jahre 1884 aufgab. Am 15. März 1878 erfolgte die Verlegung sowohl der Vruckmannschen Vertretung, als auch des eigenen Geschäfts nach Leipzig. Sein erstes großes Verlagswerk war Chamisso- Thumanns Frauen-Liebe und -Leben, ein Buch, in dem sich Dichter und Zeichner zu einem wundervoll zarten Stimmungsbilde ver einigt finden und das schnell den erwarteten und verdienten buchhändlerischen Erfolg gefunden hat. Sein Erscheinen war in gewisser Richtung bahnbrechend. Es hat die damalige Prachtwerk-Litteratur in neue Wege gelenkt und ihr eiivn großen Aufschwung gegeben. Das schöne Werk findet noch immer seine Liebhaber; es ist jetzt in 28. Auflage ersckiienen. Auch weiter hat Paul Thumann seine Kunst dem Titzeschen Verlage ge widmet. So erschienen, von seiner begnadeten Hand in Bildern zum vollendeten künstlerischen Ausdruck gebracht, Hamerlings Amor und Pstzche, Heines Buch der Lieder und das Vaterunser. Auch andere hervorragende Künstler, Dichter und Schriftsteller wußte Herr Adolf Titze an seinen Verlag zu fesseln. Alle haben bereit willig ihr Bestes geboten, und trotz des inzwischen fast gewaltsam in andere Richtung gezwungenen Kunstgeschmacks behauptet das viele wahrhaft Schöne, das im Adolf Titzeschen Verlage nieder gelegt ist, noch immer siegreich die Wertschätzung zahlreicher Kunstfreunde. Von einer äußeren Feier des wichtigen und ehrenvollen Ge denktages im Hause Adolf Titze mußte einer kürzlich eingetretenen Familientrauer wegen Abstand genommen werden. Um so inniger seien zu diesem Tage unsere Grüße und Segenswünsche dem in der Ferne weilenden Gründer des Geschäfts, dem langjährigen, treubemühten Vorsitzenden des Börsenblatt-Ausschusses und be währten Mitarbeiter an der Gestaltung dieses Blattes, dankbar ausgesprochen. Wir sind überzeugt, daß viele Kollegen sich diesen Wünschen gern anschließen werden. Bayerischer Buchhändler-Verein. — Der Bayerische Buchhändler-Verein wird am Sonntag den 13. April im Hotel -Reichshof- zu München, Sonnenstraße 15, zur 23. ordentlichen Hauptversammlung zusammentreten. (Vgl. die Bekanntmachung im amtlichen Teil d. Bl.) 372'
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