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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1882
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- Deutsch
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S88 32, 8. Februar. Nichtamtlicher Theil. sind die gewaltigen Summen, welche seit Decennien regelmäßig oder bei außerordentlichen Anlässen zur Vermehrung und Er gänzung des Bücher- und Handschristenbestandes verwendet werden ; außer Acht vor allem die unschätzbaren alten Büchersammlungen, welche durch Vermächtniß oder Kaus Eigenthum des Museums geworden sind. Auch wird von Kehrbach ganz übersehen, daß gerade für die kleinen und kleinsten Drucksachen, Theaterzettel, Gelegenheitsgedichte, Wahlprogramme u. dergl., welche bei Zeiten mit sorgsamer Hand gesammelt werden müssen oder schon nach Jahresfrist nicht mehr vollständig zu beschaffen sind, — daß für diese ein Gesetz über Pflichtexemplare von sehr beschränkter Wirkung ist, weil ja jede Controle über ihr Erscheinen der Bibliotheks verwaltung fehlt. Da muß die Thätigkeit des Liebhabers und Sammlers ergänzend eintrcten, und die Bibliotheksdirection wird nur Darauf bedacht sein müssen, das Interesse der Sammler wach zu halten und für das Institut nutzbar zu machen. Gleichwohl würde ich für eine etwaige Reichsbibliothek das Recht der Pflicht exemplare gleichfalls für durchaus nothwendig halten, und zwar wesentlich aus finanziellen Gründen*). Für England schätzt Mr. Bullen den den vier Bibliotheken (ohne das Brittischc Museum) aus den Pflichtexemplaren erwachsenden Bortheil aus mehr als 1200 Pf. St. Jedenfalls wird nie die Dotation einer deutschen Reichsbibliothek so reich bemessen sein können, daß die Verwaltung nicht beständig vor die Alternative gestellt wäre, ihre Geldmittel entweder zum Ankauf einer endlosen Masse von heimischen Druck sachen zweifelhaftesten Werthes oder wichtiger ausländischer, sowie älterer deutscher Werke, kostbarer Handschriften, Jncunabeln u. dergl. zu verwenden. Wenn jene heimische Literatur nicht als Frei exemplar der Bibliothek znfällt, würde die Verwaltung gegebenen Falls ihre Ergänzung aller Voraussicht nach um der Befriedigung anderer Bedürfnisse willen vernachlässigen, und es könnten so Lücken entstehen, welche in einer Reichsbibliothek allerdings ver mieden werden sollten. Ich stimme deshalb dem Verfasser eines Artikels im Deutschen Buchhändler-Börsenblatt vom 2. August 1880, K. in M. gezeichnet, welcher das Kehrbach'sche Project im Uebrigen einer sehr sachgemäßen Kritik unterzieht, in diesem einen Punkte nicht bei, insofern er sich gegen die Abgabe von Pflichtexemplaren an eine zukünftige Reichsbibliothek ausspricht. Offenbar thut er dies vom Standpunkte der deutschen Buch händler aus, welche in jeder gesetzlichen Verpflichtung zur Ab gabe von Freiexemplaren eine Beeinträchtigung der Gewerbe freiheit sowie einen direkten materiellen Schaden für sie selbst erblicken. Sie bedenken dabei das Eine nicht, daß jede öfsent- Muieums, eben den Sir Panizzi, alz Ausländer eine Abneigung em pfinde und deshalb das Institut nicht durch Einsendung von Frei exemplaren bereichern wolle. — Uebrigens besaß schon seit dem Jahre 170S die „Königliche Bibliothek" nebst acht andern Bibliotheken Eng lands das Privilegium, ein Freiexemplar von jeder an der englischen Buchhändlerbörse registrirten Druckschrift zu erhalten, und ging dieses Privilegium im Jahre 17S7 mit der Bibliothek der Könige Englands durch Geschenk König Georg ll. auf das Brittische Museum über. Im Jahre ISIS wurde die Zahl der zur Entnahme eines Freiexemplare? berechtigten Bibliotheken gar aus els vermehrt. *> Auch die in England geltende Strafandrohung und kurze Liefe rungsfrist zugleich mit Portofreiheit müßten im Gesetz Aufnahme finden; nicht minder endlich wäre, woraus von anderer Seite bereits hingewiesen worden ist, eine Bestimmung wünschenswerth, nach welcher das an die Reichsbibliothek zu liefernde Freiexemplar ohne Rücksicht aus die Be schaffenheit der übrigen Auslage aus gutem, dauerhaftem Papier abgezogen sein muß. Bei einer Erweiterung der Berliner Königlichen Bibliothek zur Reichsbibliothck träte übrigens sür die preußischen Drucker und Ver leger keine eigentliche Neubelastung ein. liche Bibliothek — und um wie viel mehr ein deutsches Reichs institut! — nicht bloß die literarischen Bedürfnisse des Bücher suchenden Publicums befriedigt, sondern sie auch in hohem Grade weckt und somit durch die von ihr ausgehende literarische An regung dem Buchhandel immer neue Consumenten und Producenten zuführt. Breslau. vr. Dziatzko, Obeibibliothekar. Miscrllcn. Antwort an Spondäus (siehe Börsenbl. No. 24). — „ Steyrermühl", Papiersabriks- und Berlagsgesellschaft, ist eine am 20. März 1872 (lt. Circular) gegründete, handels gerichtlich protokollirte Gesellschaft, Besitzerin der Papierfabrik Steyrcrmühlc, der verbreitetsten oesterreichischen Zeitungen „Neues Wiener Tageblatt" (50,000 Ausl.) und „Konst. Vorstadtzeitung" (30,000 Ausl.) und des eben erworbenen Druckerei-Etablissements und Verlagsgeschästs von L. C. Zamarski in Wien. Die Steyrer mühl" wird vertreten durch einen aus 10 Mitgliedern gebildeten Verwaltnngsrath, welchem u. A. die Herren Ed. Hügel u. L. C. Zamarski in Wien, Joh. Näf-Schäppi in Luzern und andere Personen angehören. Das vollbezahlte Actien-Capital ist gegen wärtig 3,700,000 fl. oe. W. in 37,000 Stück Aktien ä 100 fl. oe. W. Wenn sich nun Spondäus für die Rentablität des Unter nehmens interessirt, diene ihm zur Nachricht, daß die Gesellschaft in den letzten Jahren 7, 8 u. Shh Zinsen bezahlte, und daß ihre Aktien auf 115 stehen. Wien, den 4. Februar 1882. L. C. Zamarski. Eine sehr interessante Versteigerung von Autographen fand dieser Tage im Hotel Drouot zu Paris statt. Das Testament Voltaire's vom 10. Juli 1769, mit den Worten schließend: „Schuldig bin ich nur die laufenden Ausgaben; alle meine Ge schäfte sind geregelt", wurde im Vereine mit der Originalhandschrift des in Paris eingelciteten Verfahrens zur Heiligsprechung des hl. Vincenz von Paula mit 5000 Frcs. bezahlt. Vierzehn Aktenstücke aus dem Prozesse Ludwig's XVI., darunter die Urschriften verschie dener Erlasse der Commune, denen zufolge die Stadt während der ganzen Dauer des Prozesses Ludwig Capet's illuminiren, die Theater am 14. Januar 1793, als an dem Tage des Urtheils- spruchs, geschlossen sein sollten, u. s. w., erreichten den Preis von 2000 Frcs. Der König von Holland, ein großer Autographen- Sammler, ließ drei Briefe von Friedr. v. Gentz, welche für die Geschichte des Jahres 1805 von hoher Wichtigkeit sind, sür 3050 Frcs. und 34 Briefe der Herzogin v. Civrac, Ehrendame der Töchter Ludwig's XV., sür 1500 Frcs., der Herzog von Aumale einen Brief Dumouriez' an den Secretär ffeines Vaters, des da maligen Herzogs von Orleans, sür 205 Frcs. erstehen. Hier noch einige Preise: 32 theils von Generalen, theils von Conventsmit gliedern an den General Marceau gerichtete Briefe 700, 1 Brief des Marschalls Davoust 151, 41 Briefe des Marschalls Keller mann 600, 4 Briese desselben an seine Maitresse 350 Frcs., ein eigenhändiges Manuscript des Marschalls Ney über einen Schlacht- Plan 600, 3 Briese des Grafen Montholon 510, ein Handbillet der Bianca Capello 600, der eigenhändige Entwurf eines väter liche Rathschläge enthaltenden Briefes Ludwig's XIV. an Philipp V. von Spanien 1000, ein Brief der Frau v. Maintcnon 1300, ein Brief des Dichters Georges de Scudbry 505, endlich ein Brief, in welchem Voltaire dem Dichter I. B. Rousseau den Plan zu seiner „Henriade" entwickelt, 1000 Frcs. (Allg. Ztg.s
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