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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1902
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- Deutsch
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kleineren und mittleren Städten sollte man besondere Lese anstalten sür die gewerblich thätige Jugend nicht errichten, sondern dafür Sorge tragen, daß die Volksbibliotheken die für diesen Leserkreis in erster Linie erwünschten Bücher in ausreichender Zahl anschafften und daß die Volksbibliotheken mit den Fortbildungs schulen möglichst in denselben Räumen untergebracht würden und zu einer Zeit offen ständen, in der die jungen Leute freie Zeit haben. In größeren Städten empfehle es sich, sür stark besuchte Fortbildungsschulen besondere Bibliotheken mit Lesezimmern zu errichten. Das Lesezimmer sollte vor und nach den Fortbildungs schulstunden offen stehen, für diejenigen Lehrlinge, die an den betreffenden Abenden unterrichtsfrei seien, auch während der Schul zeit. Auch den Jugend- und Jünglingsvereinen könne die Be schaffung von Bibliotheken dringend empfohlen werden. Der Redner verbreitete sich sodann eingehender über die Litteratur, die für die gewerblich thätige Jugend von besonderem Werte sei. Es sei nach seiner Ansicht nicht empfehlenswert, die Heranwachsende Jugend ausschließlich oder auch nur in größerem Umfange mit Jugend- litteratur zu versorgen, sondern es sollten ihnen die besten Werke der Volkslitteratur in geeigneter Auswahl zugänglich gemacht werden. Daneben kämen volkstümlich geschriebene belehrende Werke, anschaulich gehaltene Schulbücher und die gewerbliche Fachliteratur, soweit sie für dieses Alter verständlich sei, in Betracht. Für die Lesezimmer seien ganz besonders illustrierte Zeitschriften allge meinen und gewerblichen Jnbalts zu empfehlen. Die Auswahl der Bücher und Zeitschriften sei mit möglichster Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, insbesondere der am häufigsten ver tretenen Gewerbe, zu treffen. Der Redner legte ein Verzeichnis vor, das 50 Bände Unterhaltungslitteratur, 50 Bände allgemein belehrende Schriften, 25 Bände Jugendschriften und 25 Bände gewerbliche Litteratur enthielt. Er bemerkte dazu, daß dieses Ver zeichnis etwa sür Mittel- und Kleinstädte mit Kleingewerbe passend sein werde, daß es der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse gegenüber dagegen nicht thunlich sei, eine Normalbibliothek sür die gewerblich thätige männliche Jugend im allgemeinen in Vor- chlag zu bringen. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 3. April hatte die Firma K. F. Koehler in Leipzig die Freude, wieder das Jubiläum eines ihrer Mit arbeiter begehen zu können: Herr Arthur Hoßfeld aus Leipzig feierte den Tag, an dem er vor fünfundzwanzig Jahren seine Thätigkcit im Koehlerschen Hause begonnen hatte, wo er sich durch unermüdliche treue Pflichterfüllung und liebenswürdiges Wesen die Anerkennung seiner Chefs und die Neigung seiner Kollegen erworben hat. Der Jubilar wurde von der Geschäftsleitung und von Vertretern des Personals durch herzliche Beglückwünschung und Ueberreichung entsprechender Ehrengeschenke erfreut. Möge ihm eine weitere ersprießliche Thätigkeit für eine lange Reihe von Jahren beschieden sein! ß Edmund von Zoller. — In der Nacht vom 2. zum 3. April ist in Stuttgart der geschätzte Schriftsteller Hofbibliothekar Edmund von Zoller in hohem Alter gestorben. Er war im Jahre 1822 in Stuttgart geboren, studierte in Tübingen Philo sophie und Sprachen, war 1852 in Stuttgart Redakteur des -Zentralorgans der deutschen Bühnen«, übernahm 1853 neben Eduard Hallberger die Redaktion der -Jllustrirten Welt-, 1858 von -lieber Land und Meer-, 1863 der -Romanbibliothek- und war auch neben der sorgsamen Erfüllung dieser Obliegenheiten unausgesetzt litterarisch thätig. 1885 wurde er zum Direktor der Königlichen Hofbibliothek in Stuttgart ernannt. Eine seiner ersten Veröffentlichungen (1846) war ein Werk über die Bibliotheks wissenschaft; ferner schrieb er (1863) eine Biographie des fran zösischen Malers Leopold Robert und eine Reihe von Werken über Orden und Ehrenzeichen. Mit Schlichtegroll gab er (1890) das Prachtwerk -Die regierenden Fürsten und Fürstinnen Europas» heraus. Besonders fruchtbar war er als Uebersetzer. Er hat zahl reiche Werke französischer, englischer, schwedischer, dänischer, nor wegischer, holländischer, vlämischer, spanischer und portugiesischer Dichter in deutscher Sprache wiedergegeben. Sprechsaal. Eine Erfahrung in buchhändlerischen Rechtssachen. Eine Firma, welche wie die meinige Sortiment und Verlag nebeneinander betreibt, beide Geschäftszweige in beachtenswertem Umfange, blieb in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre, als von einer Verkehrsordnung noch niemand eine Ahnung hatte, einmal zur Ostermesse mit ihren Remittenden an mich im Rückstände. Das veranlaßte mich, meinen ganzen Jahrestransport mit über 100^ an dem ihr zukommenden Saldo zu kürzen, was mir mehrfach lebhafte, nicht liebevolle Aeußerungen ihrer Unzufriedenheit ein trug, ohne mich umzustimmen. Monate vergingen, ohne daß mir etwas Ueberzeugenderes gemeldet wurde, als die am 20. März jenes Jahres erfolgte Absendung des für mich bestimmten Paketes nach Leipzig; die Ankunft daselbst wurde aber nicht nachgewiesen, der Kommissionär meines Gegners bestätigte nur, am 13. März ein Paket für mich erhalten und meinem damaligen Kommissionär übergeben zu haben. Letzterem wurde gleichwohl zugemutet, unter den sür mich ausgepackten Remittenden Umschau zu halten, ob sich nicht Artikel fänden,, welche die Auszeichnung des Gegners trügen; ebenso forderte mich dieser auf, meinem Kommissionär speziellen Auftrag zu einer solchen Untersuchung zugehen zu lassen. Mein Kommissionär fragte bei mir an, was er thun solle, und er hielt von mir den Bescheid, ich wünsche ihn nicht zu hindern in allem, was bei derartigen Fällen Brauch sei, doch scheine mir unmöglich, aus einigen mit Bleistift geschriebenen Ziffern die Auszeichnung der gegnerischen Firma mit Sicherheit zu erkennen, denn in gleicher Weise und an der gleichen Stelle der eintreffenden Bücher seien zahlreiche, vielleicht die meisten Sortimenter ihre Auszeichnungen anzubringen gewöhnt, auch sei bei dem Mangel einer Bestätigung des anderseitigen Kommissionärs über die Ankunft des an mich adressierten Pakets meines Erachtens wohl auch sonst keine Ver anlassung zu irgend einer außerordentlichen Bemühung gegeben. Dem Gegner schrieb ich in ähnlicher Weise, und das führte den Abbruch des gegenseitigen Rechnungsverkehrs herbei. Folgerichtig war ich gefaßt, auf Zahlung des kompensierten Be trages verklagt zu werden. Es geschah jedoch nichts derart, auch keiner lei Mahnung erhielt ich während zweier Jahrzehnte, so daß ich, die Streitaxt sür begraben haltend, um die Mitte der neunziger Jahre mich entschloß, die gegnerischen Bestellungen auf meinen Verlag wieder in Rechnung auszuführen. Da ich jahrelang Zahlung vergeblich erwartete, so schritt ich im Oktober 1899 zur gerichtlichen Klage, wurde aber mit derselben durch Urteil vom 21. Juni 1900 unter Hinweis auf die angebliche Forderung des Gegners abgewiesen. Dieses Urteil läßt die gegnerische Behauptung, die Faktur über die angeblich am 20. März 1877 nach Leipzig abgegangenen Remit- tenda sei vom 13. März datiert gewesen, als Aufklärung des schwer wiegenden Widerspruches gelten, der darin liegt, daß der gegnerische Kommissionär bestätigt hatte, am 13. März ein für mich be stimmtes Paket erhalten zu haben, während das nicht an mich gelangte erst am 20. März nach Leipzig abgegangen sein sollte. Die Wirkung des Urteils mit solcher Begründung auf mich war eine verblüffende und forderte natürlich zur sofortigen Anmeldung der Berufung heraus. Das Berufungsgericht hob unterm 29. Okto ber 1901, zwei Jahre und drei Tage nach Einreichung meiner ersten Klage, die erstrichterliche Entscheidung auf und verurteilte die be klagte Firma zur Zahlung des schuldigen Betrages und aller Kosten. In ihrer Entgegnung auf die Berufungsschrift hatte sie vorgebracht, das am 13. März in Leipzig avgekommene Paket sei bereits am 7. März dahin abgegangen und habe die für mich be stimmten Remittenden enthalten; doch wies der von ihr selbst vor gelegte Rechnungsauszug nach, daß diese Sendung vom 7. März eines ihrer Verlagswerke enthalten hatte. Der Verlauf dieses Rechtsstreites läßt in seinem ersten Teile erkennen, wie ungenau seitens des Richterstandes und der Anwälte vielfach die buchhändlerischen Geschäftsbräuche aufgefaßt werden. Da ich hiervon keine Ahnung hatte, glaubte ich in den meinem Rechtsfreunde gegebenen Informationen mancherlei nicht besonders darlegen zu müssen, bis mich die Abweisung meiner Klage durch das Untergericht überzeugte, daß man unbedingt keinen Umstand als selbstverständlich aus den Akten hervorgehend ansehen solle. Da die meinerseits gemachte bezügliche Erfahrung vielleicht manchem Berufsgenossen von Wert sein kann, teile ich sie hier mit. München, am 29. März 1902. Theodor Ackermann. Für Antiquare! Allen Bücherantiquaren empfehle ich, in ihren Katalogen unten auf der Seite ihre Firma anzugeben, wie dies ja bereits viele, aber nicht alle Antiquare thun. Häufig findet man in Katalogen Bücher rc., von denen man weiß, daß sie einen Bekannten interessieren; man reißt die Seite aus dem Kataloge und sendet sie dem Betreffenden. Somit liegt es im eigenen Interesse des Antiquars, seine Firma auf jeder Seite anzugeben, denn diese erst selbst hinzuschreiben, unterläßt so mancher! K. E. Graf zu Leiningen-Westerburg.
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