Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahrcSpreiS siir Mitglieder des Biirscnbercins ein Exemplar 10 skr Nichtmitglieder 20 X —Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen. die dreigespaltene Petitzeile odel deren Raum 20 Psg., nichtbuchhändlertschc Anzeigen SO Psg.; Mitglieder des Börscn- vereins zahlen fiir eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso BuchhandlungSgehilsen für Stelle gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 78. Leipzig, Montag den 7. April. 1902. Amtlicher Teil. i — Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt arn Sonntag Kantate, den 27. April 1902, vormittags 9 Hlstv, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. ^ Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1901/02. / 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1901. ^ 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1902. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den laut Bekanntmachung vom 22. März 1902 als Beilage zu Nr. 67 des Börsenblattes vom 22. März 1902 veröffentlichten Entwurf neuer „Bestimmungen über die Ver waltung des Börsenblattes" gemäß Z 38 der Satzungen genehmigen. 5. Neuwahlen. Es sind zu wühlen: Im Vorstand: a) der erste Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn vr. Wilhelm Ruprecht- Göttingen, d) der erste Schatzmeister an Stelle des ausscheidenden Herrn Otto Nauhardt-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hellmuth Wollermann- Braunschweig und Paul Wunschmann-Wittenberg. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Alfred Bonz-Stuttgart und Heinrich Noemer-Wiesbaden. Im Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Arthur Meiner- Leipzig und Ferdinand Lomnitz-Leipzig. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. H 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsen blatt Nr. 48 vom 28. Februar d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst ain Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 26. April 1902, nachmittags von 3—5 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang.