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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1902
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- Deutsch
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stellungen zu rechnen ist, und gehen auch über eine rein mechanische Wiedergabe von Personen und Sachen hinaus. (Urt. III. 1618 v. 3. Okt. 1901, betr. die Darbietung photographischer Darstellungen in sog. Kalloskopen, die, weil die Photographien das Scham- und Anstandsgefühl in einer Aergernis erregenden Art gröblich ver letzten, polizeilich verboten worden war, mit dem Ergebnisse, daß dieses Verbot als nach dem Reichspreßgesetz unzulässig aufgehoben worden ist.) — ... Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Photographien, deren Ausstellung dem Kläger untersagt worden ist, in einer Mehrheit von Exemplaren hergestellt sind, um verbreitet zu werden, und daß, da die photographierten Menschen so, wie sie stehen oder liegen, nicht zufällig oder nach ihrem Belieben stehen oder liegen, sondern zu einem bestimmten Zwecke, nämlich dem,) daß die Photographien zur Benutzung bei Anfertigung von Kunst werken und zum Studium für Künstler dienen, und nach einem hierdurch gegebenen Plane hingestellt oder hingelegt und aus genommen worden sind, die Photographien einen Gedanken ihres Verfertigers oder dessen, der diesen angeleitet hat, ausdrücken. Fallen somit die beanstandeten Photographien unter den H 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, so gelten für sie zwar einerseits die Pflichten, die dieses Gesetz auferlegt (vgl. z. B. den Z 6 daselbst), anderseits aber auch die Rechte, die es giebt. Es ist deshalb ihnen gegenüber ein präventives polizeiliches Ein schreiten auf Grund des § 10 II. 17 des Allgemeinen Landrechts ausgeschlossen. (Urt. 111.1619 v. 3. Okt. 1901, betr. die Ausstellung sog. Aktstudien und Freilichtblätter, d. h. Photographien nackter Personen beiderlei Geschlechts in den verschiedensten Stellungen und Lagen, teilweise mit sichtbaren Geschlechtsteilen, in einem Schaufenster nach der Straße heraus, gleichfalls mit dem Ergeb nisse, daß das dagegen, weil das Anstandsgefühl verletzt und öffentliches Aergernis gegeben werde, gerichtete polizeiliche Verbot für unzulässig erklärt worden ist.) Verbot der Verbreitung von Druckschriften für Militärpersonen. — Der Reichsanzeiger bringt folgende Be kanntmachung: «Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Civilpersonen mit dem Vertrieb von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Be hörden — seien dies nun ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich besohlen, von jeder seitens einer Civilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. — Berlin, den 5. April 1902. — Der Kriegs- Minister. (gez.) von Goßler.- Deutscher Buchgewerbeverein in Leipzig. — Die jeden Mittwoch und Sonntag (vormittags 11 Uhr) regelmäßig statt findenden kostenlosen Führungen durch die Ausstellung von Farben drucken im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig erfreuen sich stets zahlreicher Teilnehmer, die mit Interesse den Vorträgen lauschen. Auch Führungen von Gesellschaften finden statt. So be suchten die Mitglieder der Typographischen Gesellschaft, die Litho graphen einer großen Kunstanftalt, die Mitglieder des Leipziger Zeichenlehrervereins die Ausstellung gemeinschaftlich, und im Laufe dieser Woche werden die Schüler der Akademie für graphische Künste und Kunstgewerbe die Ausstellung besuchen. In allen Fällen wurde bezw. wird stets ein erläuternder Vortrag gehalten. Da die Ausstellung am 20. April geschlossen wird, so sei auf diese Führungen nochmals aufmerksam gemacht. Eine gleich günstige Gelegenheit zum Studium der Farbendruckverfahren dürste nicht bald wiederkommen. Vereine oder Vereinigungen, die die Aus stellung gemeinschaftlich besuchen wollen, sind stets willkommen; nur bedarf es zuvor einer Verständigung mit der Direktion des Buchgewerbemuseums oder der Geschäftsstelle des Deutschen Buch gewerbevereins. Handelskammer-Bibliothek. — Die Handels- und Ge werbekammer für Oberbayern in München ist dieser Tage in neue Räume übersiedelt und hat auch für Unterbringung ihrer Bi bliothek neue Räumlichkeiten erhalten. Sie hat, wie die Allge meine Zeitung berichtet, bei diesem Anlaß auch einen neuen Katalog herausgegeben, der ersehen läßt, wie reichhaltig und wertvoll die Büchersammlung der Kammer ist. Der Katalog um faßt nahezu 4200 Büchertitel, die Zahl der einzelnen Bände dürste sich auf weit über 10 000 belaufen; die Werke sind, wie das in der Natur der Sache liegt, fast ausschließlich volkswirtschaftlichen und juristischen Inhalts. Die Einteilung des Katalogs ist klar und übersichtlich, ein eingehendes Personen- und Sachregister er leichtert die Benutzung. Die Bibliothek soll den weitesten Kreisen zugänglich gemacht werden. Erste Wiener Zeitungs - Gesellschaft. — Der Ver waltungsrat der ersten Wiener Zeitungs-Gesellschaft hat beschlossen, der für den 26. d. M. einzuberusenden 9. ordentlichen General versammlung die Verteilung einer Dividende von 6 Prozent gleich 12 Kronen in Vorschlag zu bringen. Die Abschreibungen wurden diesmal mit 134 653 Kronen, das ist um 52 329 Kronen höher als im Vorjahre, bemessen. Dem Reservefonds sollen statutengemäß 6813 Kronen zugeführt und 63 619 Kronen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für das Jahr 1900 wurde eine Dividende von 7 Prozent, das ist 14 Kronen, verteilt. »Schriftstellerei- als Gewerbebetrieb. — Unter den / vom Wiener Magistrat verlautbarten -Eintragungen in das > Gewerberegister- vom 22. v. M. findet sich auch folgender -Gewerbe- / betrieb- registriert: -Karl Weis Erben (Schriftstellername Karl- j weis), Erbenvertreter: vr. Otto Schwalb, Schriststellerei, IV., Mayerhofgasse 2a-. — Die -Neue Freie Presse-, der wir diese Mit teilung entnehmen, bemerkt dazu: Die -Schriftstellerei- findet sich zum ersten Male als anmeldungspflichtiges -Gewerbe- in dem vom Magistrate geführten Gewerberegister. Der Ausdruck ist auch von der Gewerbebehörde sehr unglücklich gewählt, da es sich ja bei diesen Gewerbetreibenden nicht um schriftstellerische Produktion, sondern lediglich um die geschäftliche Verwertung der hinterlassenen Werke von Karlweis handelt. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Nouatlioüs Osbsrsieüt äor bsäeutsnäsrou Hrsoüsillunxsn äss äsutsoüsn Luoüüanäsls. 37. üabrA. 1902, I7r. 4, Lpril. 2u bsLisüsn äuroü . . . (Lort.-Vg,.) . . . Vsrlay äor 3. 6. Illv- rioüs'soüsn öuobüanäluv^ in I-sip^ix. 8". 8. 49—64. Iisoünsr's NittüsilunAsn aus äsm Osbists äor lüttsratur unä Haust, äor küotoqrapüis uuä Xartoqrapbis. XIII. äaürKaug, Ho. 12, 1. ^.pril 1902. IViso, k. I/soünsr's lr. u. lr. Uok- u. UnivorsitütsbuoübauäluuA (^Vilb. Nüllsr). 8". 16 8. Nsmorisl äs Is. librairis krauyaiso. ksvus üsbäomaäairs äss livrss. 8omwairss äss rsvuss importautss. dkowsuolaturs äs uouvsautss kraoyaisss st stravZtzrss. Vorls-K von II. 0s 8ouäisr iu Paris. 9. äabrxavA, Kr. 10—13, Aars 1902. 8". 8. 145—204. Dsutsoüs äuristsn - 2situuA. UrsA. von Or. ?. Uabauä, I)r. A. 8tsuglsiu uuä Ur. U. 8taub. Alt Uittsraturübsrsioüt, mit- qstsilt von Uroksssor 8oüu1r:, Liöliotbslrar ösi äsm ksiobszsrioüü VsrlaZ von Otto Uisbruaun iu Lsrliu. VII. äabrgauA, Ur. 6 u. 7. 15. Närr u. 1. ^pril 1902. 4". 8. 129—180 mit lussratsu- Ilmsoblag. Iiutiui.lt u. s,: Uövsubaoü, Lssssrs ^.usstattuuA äor Osriobtsbibliotbslrsu. OataloZus äs xortraits st ä'sstampss üistoriguss st topoArapüiguss. Lvsusmsuts politiguss st militairss. Aosurs st oostumss. Vuss äs villss, äs oimtsaux, äs ruaisous äs plaisauos äss La^s-Las st ä'autrss ooutrsss äs I'Lurops. 8". 72 8. 1027 Xru. Vor- stsigsruuA vom 17.—19. ^.xril 1902 äuroü V7. L. vau 8toolrum är 2oou im UaaA. Personalnachrichten. Berufsjubiläum und Auszeichnung. — Sein fünfzig jähriges Berufsjubiläum konnte am 1. d. M. der langjährige Mit arbeiter im Hause Eduard Hallberger und Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart, Herr Carl Jäger in Leipzig, Bevollmächtigter der Leipziger Filiale dieses angesehenen Hauses, feiern. Seine Majestät der König von Sachsen hat den verdienten Berufsarbeiter bei diesem ehrenden Anlaß durch Verleihung des Ritterkreuzes II. Klasse des Albrechtsordens auszuzeichnen geruht. (Sprechsaal.) Zur Beachtung für die Herren Berleger! Ein gewisser Hartmann Hierselbst, der von Haus aus Schreiber ist, verlangt vielfach von den Verlegern Bücher zur Besprechung in einem von ihm redigierten Blatte -Der Litterat-. Wie weit dies von ihm herausgegebene Blatt gediehen ist, weiß ich nicht, That- sache aber ist, daß die erbetenen Bücher sofort zum Verkauf ge bracht werden. Aus besonderen Gründen habe ich es immer abgelehnt, Sachen von ihm zu kaufen. Da ihm dies mißlang, so versuchte er mehr fach, die Bücher durch fremde Personen unter fingiertem Namen zu verkaufen. Ich habe heute einen solchen Fall der Kriminal polizei übergeben. Im Interesse meiner Herren Kollegen vom Verlag möchte ich dieses zur Beachtung veröffentlichen. Braunschweig, 29. März 1902. Wilhelm Scholz, Antiquariat u. Buchhandlung.
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