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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1902
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- Deutsch
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Franklins« und »I-e8 Oowöäisos oomiguss« nach Ant. Watteau. Lvuis Philibert Debacourt, Charles Melchior Descvurtis, Geraud Vidal, Charles Benazech, Laurent Guyot, I. B Chapuy, S. B. Morret, Pierre Marie Alix u. a. schließen sich an. Aelter, als der mit mehreren Platten ausgeführte, ist der mit einer Platte hergestellte Farbendruck. Er ist jedoch insofern schwieriger auszuführen, als hierzu noch eine viel größere Geschicklichkeit des Druckers erforderlich ist. Nachdem die Platte geätzt ist, wird die Farbe mit dem Tampon auf getragen, und zwar jede Farbe mit einem besonderen Tampon eingerieben. Kleinere Stellen, wie Augen, Haare, Finger, Verzierungen, Schmuckstücke u. dergl., werden mit dem Pinsel aufgesetzt. Ist die Platte auf diese Weise koloriert, und sind die überschüssigen Farbenteile abgewischt, so daß die Farbe nur in den Vertiefungen sitzen bleibt, so kann sie wie jede andere gedruckt werden. Dem Anschein nach wurden zuerst radierte und später erst gestochene Platten mehrfarbig ge druckt. Während bei der Radierung die Zeichnung mittels der Nadel hervorgerufen wird, bildet beim eigentlichen Stich der Stichel das ausführende Werkzeug. Ein Vergleich der ver schiedenen Techniken untereinander zeigt, daß der Stich und die Radierung sich weniger gut für den eigentlichen Farben druck eignen als die Schabkunst und Punktiermanier. Denn während die Landschaften von Hercules Seghers und die figürlichen Darstellungen von Peter Schenk noch hart, ja häufig roh erscheinen, einige Arbeiten von Francesco Bartolozzi einen leidlichen Eindruck machen, sind die Blätter von John Raphael Smith, darunter namentlich »BrsaLio^ tbs leo«, »NilLmsiä snä Oovbsrä« und der schöne weibliche Kopf »Felicia« koloristisch ungleich wertvoller. Sehr beachtenswert sind die feintönigen Bildnisse von S. W. Reynolds. C. H. Hoodges, Richard Earlom, John Douug, William Ward, James Ward, William Dickinson, Johann Peter Pichler, P. Meyer und Le Grand sind ebenfalls mit interessanten Blättern vertreten. In der Punktiermanier, bei der man sich der Punze bedient, die auf die Kupferplatte aufgesetzt und durch einen leichten Schlag auf ihr oberes Ende in diese eingetrieben wird, sind ebenfalls außerordentliche Wirkungen hinsichtlich der Farbentönung erreicht worden, von denen hier haupt sächlich die köstlichen Portraits von Francesco Bartolozzi, die Arbeiten von William Tomkins, Heinrich Zintzenich, sowie die künstlerisch hervorragenden Bilder von William Nutter und F. D Soiron Zeugnis ablegen. Wie die inhalt- volle Ausstellung ersehen läßt, haben sich neben den schon genannten noch eine ganze Reihe anderer Künstler, darunter auch einige mit humoristischen Einzelfiguren und Karikaturen, in dieser Technik bethätigt Ernst Kiesling Gesetze über das Urheberrecht in allen Ländern nebst den darauf bezüglichen internationalen Ver trägen und den Bestimmungen über das Verlags recht. Zweite Auflage, durchgesehen von Prof. Ernst Köthlisbergcr-Bern. gr. 8°. (418 S.) Leipzig 1902, G. Hedeler. Br. .F 10.—. Bekanntlich sind mit Anfang dieses Jahres die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1901, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, und des Gesetzes vom gleichen Tage über das Verlagsrecht in Kraft getreten. Die Fest setzungen der neuen Gesetze weichen von dem bisher geltenden Rechte in verschiedenen Punkten ganz wesentlich ab, so daß es unbedingt notwendig ist, sich mit dem Inhalt der neuen Urheber- und Verlagsrechte genau bekannt zu machen. Es sei hier nur an den § 63 erinnert, nach welchem verschiedene bisher nicht be anstandete Werke nach dem neuen Rechte nicht mehr in der bis herigen Weise gedruckt werden dürfen, bezw. nur dann, wenn der begonnene Druck während der ersten Hälfte des Jahres 1902 vollendet ist. Auch der § 24 muß, besonders im Schulbücherverlage bei neuen nach dem 1. Juli d. I. erscheinenden Auflagen genau berücksichtigt werden. Dies sind nur zwei aufs Geratewohl heraus gegriffene Punkte, deren Nichtberücksichtigung für den Verleger unter Umständen sehr unangenehme Folgen haben kann. Ueber die Führung der Eintragsrolle für Werke der Litteratur, der Tonkunst und der bildenden Künste hat der Herr Reichskanzler unterm 13. September 1901 veränderte Bestimmungen erlassen, und ebenso über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverftändigenkammern für Werke der Litteratur und der Ton kunst. Außerdem hat der Rat der Stadt Leipzig unterm 1. No vember 1901 eine Bekanntmachung betreffs der Eintragsrolle ver öffentlicht. Wie Deutschland, so haben auch verschiedene andere Staaten in letzter Zeit ihre Urheberrechtsgesetze abgeändert oder neu erlassen; o hat z. B. Brasilien am 6. Dezember 1899 Ausführungsverord nungen zum Gesetz über den Schutz der Urheberrechte erlassen, Kanada hat am 18. Juli 1900 ein Gesetz über das Urheberrecht verabschiedet, ebenso Japan unterm 3. März 1899, Luxemburg unterm 10. Mai 1898, Salvador am 2. Juni 1900. Die Ver einigten Staaten von Nordamerika haben 1900 Zollvorschriften für die Einfuhr urheberrechtlich geschützter Werke und 1901 An weisungen für die Urheberrechtseintragung gegeben. Auch hat der Staat NewDork am 2. Mai 1899 sein Strafgesetzbuch hinsichtlich des Urheberrechts abgeändert. Außerdem ist zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn unterm 30. Dezember 1899 ein Staats oertrag zum gegenseitigen Schutz von Werken der Litteratur, der Kunst und der Photographie abgeschlossen worden und am 24. Mai 1901 in Kraft getreten. Auch die Berner Uebereinkunft ist in vielen Stücken abgeändert worden. Dagegen vermissen wir noch immer einen Schutz des geistigen Eigentums von Ausländern in den Niederlanden. Da Unkenntnis der Gesetze weder vor Strafe noch vor Schaden schützt, so wird der Buchhändler gut thun, sich den Inhalt der verschiedenen Gesetze in leicht erreichbare Nähe zu bringen, d. h. sie seiner Geschäftsbibliothek einzuverleiben, um vorkommenden- falls sofort nachschlagen zu können. Eine handliche Zusammenstellung der Urheberrechtsgesetze, der darauf bezüglichen Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Verträge aller Länder bietet neben anderen (z. B. dem im Verlag des Vörsenvereins erschienenen von Professor Ernst Röthlisberger in Bern) das obenbezeichnete Werk, das das zerstreute Material in übersichtlicher Anordnung zusammenstellt und schnelle Orien tierung über die Vorschriften der einzelnen Länder ermöglicht. Es sei daher der Beachtung der Autoren und Buchhändler, ins besondere der Verleger empfohlen. X. Ein russischer Bibliophile und Bibliograph. Am 13. (26.) März 1902 starb in St. Petersburg Alexander Nikolajewitsch Neustrojew. Geboren am 14. (26.) November 1825 in Kronstadt machte er sich in erster Linie als eifriger Samm ler von Büchern bekannt, die er den öffentlichen Bibliotheken in Rußland schenkte (über 72 000 Bände). Eigentlich wollte er in Peterhof ein Museum aller in Rußland gedruckten Bücher, russi scher Handschriften, Gravüren, Münzen und anderer heimatlichen Denkmäler anlegen. Zur Verwirklichung dieses Gedankens schritt er 1843, und später äußerte er sich über diese Thätigkeit folgender maßen: -Ich hatte die ganze Schwierigkeit der Ausführung dieses Unternehmens nicht erkannt und wurde erst dann inne, daß die Kräfte und Mittel einer Person hierzu nicht ausreichen, als meine Sammlung so weit vorgeschritten war, daß die Bibliothek allein eine Ziffer von 6000 Titeln erreicht hatte. Wie erfreut war ich daher, als etwas später, im Jahre 1849, die Regierung selbst in der Person des inzwischen verstorbenen Grasen Modest Andrejewitsch Kors, des ersten Direktors der kaiserlichen Öffentlichen Bibliothek in St. Petersburg, daran ging, die gedruckten Denkmäler zu sammeln. Trotzdem gab ich mein Unternehmen nicht auf und begann in Peterhos speziell für das Museum ein Haus auf meine Kosten zu bauen. Aber da ich inzwischen für die Masse der Erwerbungen keinen Platz mehr hatte, so wendete ich mich im Februar 1849 an die Ortsbehörde von Peterhof mit der Bitte, sie wolle mir für die Niederlage meiner Bücher und anderer Gegenstände einen leer stehenden Geschäftsraum im Kaufhose überlassen, der unter der Leitung der Palastverwaltung in Peterhof stand. Beide Be hörden gingen aus meine Bitte ein und stellten mir den Raum
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