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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1902
- Sprache
- Deutsch
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^ 106, 10. Mai 1902. Nichtamtlicher Teil. 3865 Korporationen unserer Stadt näher getreten sind, gelang es uns, nicht nur die Wiederwahl zweier Mitglieder unserer Korporation (der Herren Carl August Artaria und Carl Konegen, die unsere Interessen in so hervorragender Weise gewahrt haben) in die Erwerb st euerkomission für den I. Bezirk in Wien durch- zusctzen, sondern wir haben endlich auch erreicht, daß ein Vertreter unseres Standes in die Wiener Handelskammer gewählt worden ist. Wie Sie wissen, haben wir Herrn Wilhelm Müller, dessen Verdienste um den Buchhandel wir nicht erst des längeren zu schildern brauchen, als Kandidaten aufgestellt. Das vereinigte Wahlkomitee, in den, Herr von Holder i» dankenswerter Weise unsere Interessen verfocht, hatte diese Kandidatur zur seinen ge macht, und Herr Wilhelm Müller wurde mit überwiegender Majorität in der dritten Kategorie der Handelssektion gewählt. Seit vielen Jahren, seit der Zeit, da Moritz von Gerold Mitglied der Handelskammer war, ist dies zum erstenmal wieder, daß ein Buchhändler der niederösterreichischen Handelskammer angehört. Ich glaube, nicht fehl zu gehen, wenn ich an dieses Ereignis große Hoffnungen knüpfe, und ich bin überzeugt, in Ihrem Sinne zu sprechen, wenn ich Herrn Wilhelm Müller auch von dieser Stelle aus als unseren Vertreter in der Handelskammer herzlich begrüße und an ihn die Bitte richte, unsere Interessen daselbst auf das nachhaltigste zu wahren. Das oft versprochene Preßgesetz ist leider auch Heuer noch nicht im Abgeordnetenhause eingebracht worden, dagegen trat vor wenigen Wochen die neue Orthographie in Krast, die die offizielle sein wird nicht nur in Oesterreich, sondern auch in Deutschland und in der Schweiz. Diese Errungenschaft ist im Interesse des Buchhandels warm zu begrüßen. Eine Neuerung hinsichtlich der Schulbücher ist ein Erlaß Seiner Exccllenz des Ministers für Kultus und Unterricht, der in der -Correspondenz» veröffentlicht worden und auf eine Stabilisierung der Auflagen gerichtet ist. Es ist nicht zu zweifeln, daß dieser Erlaß bei den Herren Sortimentern großen Anklang finden wird. Die von Ihnen im Jahre 1899 gemachte Aenderung des H 2 unserer Statuten ist noch immer nichr genehmigt worden. Am 23. Oktober 1901 fand vor der Handels- und Gewerbe kammer eine Enquete im Sinne des Z 111 der Gewerbcordnug statt, um die beteiligten Kreise über die von der Korporation in ihrer Hauptversammlung vom Jahre 1899 beschlossene, durch ihre Eingabe an die k. k. niederösterreichische Statthalterei vom 11. Juni 1899 an gesuchte Aenderung'des K 2 ihres Statutes einzuvernehmen. Zu dieser Enqete waren 26 Mitglieder eingeladen worden, von denen 14 erschienen waren. Die Versammlung beschloß einstimmig, daß die geplante Statutenänderung auf die gegenwärtig der Kor poration angehörenden Mitglieder unanwendbar sein soll, stimmte aber im übrigen der vorgeschlagenen Statutenänderung zu. Die Handels- und Gcwerbekammer hat in ihrem diesbezüglichen Gut achten an den Magistrat jedoch bemerkt, daß es wünschenswert wäre, daß in den Statuten ausdrücklich betont würde, daß, falls jemand eine Teilkonzession des Buch-, Kunst- und Musikalicn- handels ohne irgend ein anderes Gewerbe als Hauptgewerbe betreibt, er doch der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler angehören müsse. Wir werden heute eine ent sprechende Fassung unseres Beschlusses vornehmen, worauf dann der Genehmigung der Statutenänderung nichts mehr im Wege stehen wird. In bedeutender Weise haben uns im abgelaufenen Jahre zwei Fragen beschäftigt: die der Abänderung der Gewerbe ordnung und eines Gesetzes zum Schutze gegen unlauteren Wettbewerb. Wie Ihnen bekannt ist, hat das Handelsministerium den Entwurf einer Gewerbegesetznovelle ausgearbeitet und diesen durch die Handelskammer an verschiedene Korporationen zur Begutachtung gesendet. Auch unsere Korporation hat ein ausführ liches Gutachten über den Entwurf ausgearbeitet. Ebenso haben wir ein solches Gutachten über den schon im Abgeordnetenhause eingebrachten Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen. Beide Gutachten wurden gemeinschaftlich mit dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler ausgcarbeitet und von diesem dann an alle Handels- und Gcwerbekammern Oesterreichs versendet. Sie sind beide in der -Correspondenz- veröffentlicht worden, und ich brauche daher auf die Einzelheiten hier nicht einzugehen. Ich hoffe, daß beide Gutachten Ihren Beifall gefunden haben, und daß Sie mit uns übereinstimmen, daß die von uns namhaft gemachten Aenderungen im Interesse des Buchhandels liegen würden. Am 4. Oktober fand vor der Handels- und Gewerbekammer eine Enquete behufs Stellungnahme gegen das neue k. k. Versatz-, Vcrwahrungs- und Verstcigerungsamt in Wien statt. Obwohl wir an dieser Frage nicht wesentlich beteiligt sind, haben wir zur Unterstützung der übrigen Gewerbetreibenden unserer Ansicht dahin Ausdruck gegeben, daß durch die geplante Einführung von Ver steigerungen neuer Waren nicht nur keine Förderung und Unter stützung der gewerblichen und kaufmännischen Verhältnisse erblickt Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. K3. Jahrgang. werden könne, sondern daß im Gegenteil durch solche Versteige rungen Handel und Verkehr, namentlich in den Kreisen der kleineren Gewerbetreibenden, eine direkte und schwere Schädigung erleiden müssen. Im Anschluß daran möchte ich erwähnen, daß das Ver steigerungsamt das Bestreben zu haben scheint, sämtliche Privat- auktioncn an sich zu ziehen, und daß der Magistrat es in diesem Bestreben unterstützt. Dieser Vorgang ist natürlich geeignet, auch unsere Korporationsmitglieder zu schädigen, und die Vorstehung hat daher beschlossen, falls sie von Korporationsmitgliedern in dieser Hinsicht angegangen werden sollte, diese auf das nach drücklichste zu unterstützen. Acht Tage später fand vor der Handels- und Gewerbekammer eine Enquete zur Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf, be treffend diePensionsvcrsicherung der Privatangestellten, statt, bei der wir ebenso wie der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler vertreten waren. Wir haben uns den Anschauungen der überwiegenden Majorität der Versammlung anschließen müssen, daß der betreffende Gesetzentwurf in der Form, in der er eingebracht worden ist, unannehmbar sei, wenn wir auch im Prinzip für die Einführung einer Altersversicherung sind. In Ihrer letzten Hauptversammlung haben Sie uns ermäch tigt, entsprechende Schritte einzuleiten, um das derzeitige obligato rische Uebereinkommen mit dem k. k. Finanzärar wegen Bezahlung der Stempelgebühren im Pauschalwege in ein fakultatives umzuwandeln. Nachdem wir uns mit der Finanzbehörde ins Einvernehmen gesetzt hatten, haben wir eine Enquete veranstaltet, um zu erfahren, welche von unseren Korporationsmitgliedern einem fakultativen Uebereinkommen beitreten wollen und welche nicht. Unsere Anfrage wurde von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder beantwortet, wovon sich drei Viertel — bisher 142 Mit glieder — bereit erklärt haben, einem solchen Uebereinkommen beizutreten. Wir haben daher den Entwurf eines neuen Ueber- einkommens ausgearbeitet und beim k. k. Finanzministerium eingereicht. Dieser Entwurf bestimmt, daß wir nur für jene Mit glieder der Korporation die Entrichtung ihrer Stempelgebühren im Pauschalwege vorzunehmen hätten, die dies ausdrücklich wünschen und sich verpflichten, ihre Steuervorschreibung uns regel mäßig und sogleich nach Empfang bekannt zu geben. Gleichzeitig mit dem Gesuche um Aenderung unseres Uebereinkommens haben wir auch die Abrechnung der Pauschalien für die Jahre 1898 und 1899 überreicht und ist auch die Rechnung bis Ende 1901 fertig. Das Verkehrskomitee hat vor kurzer Zeit, verstärkt durch einzelne Mitglieder der Korporation, getagt und eine Reihe von Zuschriften der Firma Th. Bindtner Nachf. zur Kenntnis ge nommen, in denen diese zum Ausdruck bringt, daß, wenn die Mitglieder der Korporation sich zu ihren Sendungen anderer als des gemeinsamen Spediteurs bedienen, die Gefahr vorhanden sei, daß dieser in Zukunft den Expreßverkehr nicht mehr aufrecht erhalten könnte. Das Komitee hat sich daher veranlaßt gesehen, den Mitgliedern nahezulegen, den Expreßverkehr soviel als möglich dadurch zu schützen, daß sie auch ihre sonstigen Sendungen nur durch die Firma Th. Bindtner Nachf. effektuicren mögen. Die Kolportagebuchhändler haben sich unter dem Vorsitz des Korporationsvorstehers in einer gemeinschaftlichen Sitzung zur Einhaltung bestimmter Preise und eines gemeinsamen Vorgehens gegen Kolporteure verpflichtet. Ein besonderes Augenmerk haben wir auf das Lehrlings wesen gerichtet. Mit großem Bedauern müssen wir hier kon statieren, daß gerade in der letzten Zeit drei sehr unliebsame Fälle vorgekommen sind. In diesen wurden jüngere Leute, die nicht die genügende Vorbildung hatten, als Lehrlinge ausgenommen, aber bei der Korporation nicht angemeldet. In einem Falle hatte der Prinzipal den jungen Mann sogar drei Jahre lang in seinem Geschäfte verwendet, das Zeugnis, das er ihm ausstellte, vom Vorsteher natürlich nicht vidieren lassen. Als dieses Zeugnis zu unserer Kenntnis gelangte und wir erfahren hatten, daß der Betreffende auf Grund dieses Zeugnisses als Gehilfe Mitglied der Gehilfenkrankenkasse geworden sei, haben wir nach genauer Untersuchung der Sachlage dieses Zeugnis nicht als ein ordnungs mäßiges Lehrzeugnis ansehen können. Dieser junge Mann hat daher drei Jahre im Glauben, Lehrling zu sein, gedient, obwohl er es nicht war. Sein Vater hat dann gegen den Lchrherrn eine Klage beim schiedsgerichtlichen Ausschuß eingebracht, und der Prinzipal ist zur Zahlung der Hälfte des von dem Vater des jungen Mannes als Entschädigung und Lohnnachzahlung ange sprochenen Betrages verurteilt worden. Ein zweiter solcher Fall steht noch in Verhandlung. In einem dritten haben wir aus besonderer Rücksicht dem Lehrling die Ausnahme nachträglich unter der Be dingung einer entsprechenden Fortbildung bewilligt. Ueber den Lehrherrn wurde aber wegen Nichtbeachtung der Vorschriften eine Ordnungsstrafe verhängt. Mit Rücksicht auf diese Fälle möchte ich auch hier auf das nachdrücklichste bemerken, daß kein Korpora- S10
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