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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1902
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- Deutsch
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3221 Nichtamtlicher Teil. ^ 87, 17. AM 1902. das Richtige getroffen hat Daß hiermit auch die Anschau ungen im Buchhandel llbereinstimmen, bedarf kaum der ausdrücklichen Hervorhebung. Außerdem aber ist bei dem gedachten Urteile, abgesehen von der unzutreffenden Betonung eines Moments, auf das cs juristisch nicht ankommt, auch der Umstand befremdend, daß das Gericht nicht daran ge dacht hat, in eine Erörterung der Frage einzutreten, ob die Aufnahme von Füllinseraten nicht etwa nach H 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verbieten sei. Bekanntlich hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts festgestellt, daß das Wettbewerbsgesetz durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere durch Z 823 und 826 ergänzt werde, und dieser überaus verständnisvollen Auslegung hat die Rechtsübung so gut wie einstimmig Beifall gezollt. Nun mehr wird aber schwerlich bestritten werden können, daß der Zeitungsunternehmer, der die Kundschaft seines Konkur renten dadurch an sich zu locken sucht, daß er durch Füll inserate den Anschein zu erwecken sucht, sein Blatt werde zum Inserieren in gleichem Maße und in gleichem Um fange gebraucht wie jenes, diesem vorsätzlich Schaden zu fügt, und ebensowenig wird man darüber zweierlei Meinung sein, daß dies in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschieht. Hätten wir kein Spezialgesetz über die Be kämpfung des unlautern Wettbewerbs, so würde gleichwohl der Mißbrauch, der mit dem Abdruck von Füllinseraten ge trieben wird, nach Maßgabe der soeben genannten Bestim mung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in den allermeisten Fällen verfolgt werden können und zwar nicht nur mit der Schaden ersatzklage, sondern auch mit der Unterlassungsklage; denn wenn auch in tz 826 nur von dem Schadenersatz die Rede ist, so sind doch Theorie und Praxis darüber einig, daß als Rechtsfolge der unerlaubten Handlung neben der Schaden ersatzklage auch die Unterlassungsklage dem Schadenstifter gegenüber in Betracht kommt. Mit Rücksicht hierauf muß das Urteil des Landgerichts Berlin I als ein nicht zutreffendes bezeichnet werden, und es dürfte für das Reichsgericht kein Anlaß vorliegen, die in seinem Erkenntnis aufgestellte Ansicht einer Revision im Sinne gegenteiliger Auffassung zu unterziehen l?. Berliner geschriebene Zeitungen.') Das Bedürfnis, sich durch besondere Berichterstatter regelmäßig schriftliche Mitteilungen über Zeitereignisse, amtliche Erlasse, Staats und Gerichtsreden, Hof- und Stadtklatsch u. s. w. machen zu lassen, bestand schon seit alten Zeiten. So ließ sich z. B. Cicero während seines Prokonsulates in Cicilien von Caelius Rufus über die hauptstädtischen Vorkommnisse berichten, und andere hervorragende Persönlichkeiten und Staatsmänner trafen Vorkehrungen, daß sie während ihrer Abwesenheit aus Rom eingehend über alle wich tigeren Ereignisse unterrichtet wurden. Auch die römische Kirche organisierte schon sehr früh einen Nachrichtendienst und Nachrichten austausch zwischen den Klöstern. Zwischen den aufblühenden Städten entwickelte sich später ein geschäftlicher und politischer Briefwechsel, der in der Zeit der Wiederbelebung des Altertums, des Niedergangs des Kaisertums und Papsttums, der Ent deckung der neuen Welt und der Reformation einen großen Auf schwung nahm. Natürlich konnte sich nicht jeder solche Nachrichten verschaffen; dies vermochten nur Hochstehende. Vornehme, Reiche, die etwas dafür ausgeben konnten. Daher sind solche schriftlichen Zeitungen nicht häufig und nur ausnahmsweise in ganzen Reihen auf uns gekommen. So vielseitig und unterrichtend die geschriebenen Zeitungen nun auch sein mögen, so kann man sie doch nicht als eigentliche primäre Geschichtsquellen ansehen; denn die Bericht erstatter entnahmen ihren Stoff, wo es ihnen eben möglich war, *) Berliner geschriebene Zeitungen aus den Jahren 1713 bis 1717 und 1735. Ein Beitrag zur Preußischen Geschichte unter König Friedrich Wilhelm I. Herausgegeben von vr. Ernst Friedländer. (Heft 38 der Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins.) Gr. 8°. (XIX, 720 S.) Berlin 1902, E. S. Mittler L Sohn. Br. 14.— ord. ohne daß sie überall prüfen konnten, ob alles, was sie erfuhren oder anderswo lasen, auf Wahrheit beruhe. Und nachzu prüfen wird man nicht häufig in der Lage sein. So werden die geschriebenen Zeitungen stets nur einen relativen Wert haben, der steigt, wenn man die Berichte an vielen Stellen den That- sachen entsprechend findet, und sinkt, wenn die Mitteilungen un genau oder gar erfunden sind. Entstammen die Berichte einem interessanten Zeitabschnitte, so sind sie wertvoller, da sie Dinge bringen, die für die Geschichte von Erheblichkeit sein können, während eine inhaltlich unfruchtbare Zeit auch inhaltlich öde Relationen hervorruft und die um die Ausfüllung ihrer Blätter verlegenen Berichterstatter zu Unwahrheiten und müßigem Gerede verführt. Die Zustände unter der Regierung des Königs Friedrich Wilhelm I. von Preußen sind nun jedenfalls so eigenartige, daß man Mitteilungen darüber, auch wenn sie sich nicht immer auf Haupt- und Staatsaktionen beziehen, gern cntgegennehmen wird. Die Berliner Preßverhältnisse waren zu jener Zeit einfach jämmerlich. Von den Berliner gedruckten Zeitungen des sieb zehnten Jahrhunderts, den -Berlinischen einkommenden ordinären Postzeitungen», dem -Postillon- und der -Fama- hatte sich keine in das achtzehnte Jahrhundert hinübergerettet, und die dem Buch drucker Johann Lorenz 1706 vom König Friedrich I. privilegierte Zeitung -Der Berlinische Relations-Postilion- war ein sehr dürftiges Blatt, das schon 1713 sein Erscheinen einstellen mußte. Friedrich Wilhelm I. hatte nämlich bei seiner Thronbesteigung die Zeitungen ganz verboten, da nach seiner Auffassung die Leute nicht -räsonnieren- sollten. Bei dem sich kräftig entwickelnden geistigen Leben und den großen und folgenschweren politischen Umgestaltungen des acht zehnten Jahrhunderts konnten sich hervorragende Persönlichkeiten mit der Unzulänglichkeit der gedruckten Zeitungen nicht zufrieden geben und griffen daher zurück zu dem Aushilfsmittel der ge schriebenen Zeitungen. Von Berlin, Hamburg, Köln, Dresden, Regensburg, Wien, Warschau, London, Paris rc. wurden solche Korrespondenzen oder Bulletins regelmäßig nicht nur an Privat personen und Zeitungsredaktionen, sondern auch an Kabinette versandt, die durch diese verschwiegenen Mitteilungen oft hinter geheime Machenschaften kamen. Natürlich waren die Regierungen immer eifrig bemüht, im eigenen Lande das Bulletinschreiben möglichst zu unterdrücken. Sobald ein solcher Korrespondent ent deckt wurde, legte man ihm das Handwerk und belegte ihn mit harten Strafen. So meldet der Kammergerichtsrat Christof von Katsch am 1b. Mai 1713 an den Oberappellationsgerichts-Präsidenten Chr. Fr. von Bartholdi: -Seine König!. Majestät feind darüber sehr ungnädig, wenn Sie kaum etliche Stunden aus der Stadt reisen, oder das Geringste, was Sie nur hier vornehmen, gleich in den Zeitungen hier und anderswo gedrucket werde, welchem Unternehmen S. K. Majestät durchaus nicht Nachsehen wollen, sondern haben dieser Tage ein scharfes Decretum deshalb unter schrieben.- Die Schreiber der in Rede stehenden von Friedländer heraus gegebenen Berliner geschriebenen Zeitungen waren dem Staate gegenüber reine Privatpersonen, von denen niemand offiziell Notiz nahm, wenn man die Art ihres Erwerbes und ihrer Thätigkeit auch jedenfalls ganz gut gekannt hat. Sie verkehrten offenbar in guter Gesellschaft und zeigten sich viel in der Oeffentlichkeit; man kann nicht annehmen, daß sie völlig unbekannte Persönlichkeiten in dem damals kleinen Berlin gewesen sein sollten. Ebensowenig waren sie mißliebig; denn der erste der beiden Korrespondenten, Zacharias Grübel, erhielt bald eine wichtige und verantwortungs reiche Stelle in der Verwaltung des Herzogtums Magdeburg. Man muß eben annehmen, daß man ihre Stellung und ihre Be schäftigung wohl gekannt aber stillschweigend geduldet hat. Ihren Auftraggebern gegenüber bekleideten sie durchaus eine amtliche Stellung; sie erhielten eine förmliche Bestallung, Gehalt, und der zweite Korrespondent, Franz Hermann Ortgies, sogar den Rats titel. Sie waren doch einigermaßen politische Agenten; ein Patent verlangt sogar, daß der Agent -unsere vorfallenden no^otia an dem K. Preußischen Hofe mit gehörigem Fleiß und Vorsichtigkeit sxxsäisrsn .... solle». Und solche Agenten wird es überall gegeben haben; selbst neben wirklichen Diplomaten scheinen sie hier und da beschäftigt worden zu sein. Die preußischen Minister sagen es deutlich in einem Berichte an den König vom 10. Februar 1735, wenn der hier abgefangene Agent diesseits streng be handelt würde, so -dürfte es init unfern an auswärtigen Höfen befindlichen geheimen Korrespondenten auf gleiche Art gehalten werden.- Der erste Berichterstatter der angeführten Berliner geschriebenen Zeitungen war der Licentiat der Rechte Zacharias Grübel. Cr übernahm nach dem vom Professor Aug. Herm. Francke in Halle aufgestellten Plane die Korrespondenz für den Fürsten Georg Albrecht von Ostfriesland für ein jährliches Lalarium von fünfzig Thalern. Am 22. April 1713 übersandte er den ersten der von ihm
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