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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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87, 17. April 1902. Nichtamtlicher Teil. 3225 mitgeteilten 34 Berichte. In dem letzten Berichte vom 23. Dezem ber 1713 schließt er wie folgt: -Da ich dann auch wegen meiner erhaltenen Land Rentmeister Stelle des Herzogthums Magdeburg die sonst geführte Correspvndenz nicht länger conti- nuiren kann, gestalten ich gleich nach dem Wcynachtsfest dahin abreisen werde, so dancke Ew. Hochfürstl. Dchl. ich gantz unter- thänigst, für alle Dero mir erzeigte Gnade, welcher auch mich noch ferner überlaßen und zu allen Diensten noch schuldigster maßen erbiethe. Und dafern Deroselben einen andern Correspondenten in gantz unmaßgebl. Vorschlag bringen sollte, wüste ich wohl keinen capablern dazu, als den Herrn Orthgiesen, gewesenen Geh. 8serstariuw am Hannoverschen Hofe, welcher sein Lsvoir nicht nur wohl thun, sondern auch die Correspondenz um eben solch 8alarium gern und willig übernehmen wird. Zu dem bevor stehenden Neuen Jahre wünsche Ew. Hochfürstl. Dchl. alles hoch- sürstliche Wohlergehen!- Der so empfohlene zweite Berichterstatter, der von 1714 ab den Ostfriesischen Hof mit Berliner Nachrichten versehen sollte, war dem Fürsten Georg Albrecht genehm, so daß er unter dem 15. Januar 1714 die Bestallung für den -hochgelahrten 8sorstarium Franz Hermann Ortgies- als Korrespondenten mit einem jähr lichen Salarium von 100 Thalern ausfertigen ließ. Ortgies schrieb bis 1717 für den Auricher Hof; dann verschwindet er, bis ihn im Jahre 1735 sein Geschick ereilte und er Berlin verlassen mußte. Am 10. Februar 1735 wurde Ortgies vor die Minister in Berlin gefordert und vernommen und am 12. Februar auf die Haupt wache gesetzt, wo er fünf Monate -in seinem unglücklichen Arrest- oerblieh. Mit seiner Freiheit wurde ihm zugleich die Ausweisung zu teil. Der ungemein vielseitige Inhalt der Friedlaenderschen Samm lung von Berliner geschriebenen Zeitungen gestattet sehr inter essante Einblicke in das Berliner Leben und Treiben und bietet eine Fülle von pikanten Einzelheiten und Ergänzungen zur Kultur geschichte des von den Berichten umrissenen Zeitabschnitts. Kleine Mitteilungen. Post. — Dem Bescheide des königlich bayerischen Staats ministeriums des Innern auf den Jahresbericht der Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern entnimmt die Allgemeine Zeitung folgendes: Verbesserung der Paketpostverbindungen München- Berlin. Die längere Beförderungsdauer für gewöhnliche Paket sendungen von Berlin nach München erscheint in dem Umstande begründet, daß die Schnellzugsbenutzung aus Rücksichten des Eisen bahnbetriebes im allgemeinen unthunlich ist. Aus den gleichen Erwägungen würde es aber auch nicht angängig sein, in den Postzügen neben den kursmätzigen Bahnpostwagen noch besondere direkte Paketwagen Berlin-München mitzuführen, für die übrigens in der Richtung von München eine volle Ausnutzung kaum geboten wäre. Durch das Umladen der Pakete in Hof wird auch für solche Sendungen, die infolge außerordentlichen Ver kehrsandranges oder verspäteten Eintreffens der sächsischen An schlußzüge dort augenblicklich zurückgehalten werden müssen, eine nennenswerte Transportverzögerung nicht verursacht, da durch die zahlreichen und günstigen Zugverbindungen von Hof nach München über Regensburg und Bamberg-Nürnberg die rascheste Weiterleitung sichergestellt ist. Bei Versendung mehrerer Pakete mit einer Begleitadresse läßt es sich nicht gänzlich vermeiden, daß zusammengehörige Stücke auf der Umladestation oder vielfach schon im Aufgabeort selber von einander getrennt werden und mit verschiedenen Postkursen am Bestimmungsort eintreffen. Die der ordnungsmäßigen Beförderung und Zustellung solcher Sen dungen entgegentretenden Schwierigkeiten bieten auch den Anlaß, daß die Befugnis, mehtere Pakete mit einer Postpaketadresse zu versenden, in Zeiten gesteigerten Verkehres jeweils aufgehoben wird.» Post. — Bei Postpaketsendungen nach Frankreich dürfen die Abschnitte der Begleitadressen nur zur Angabe des Namens und der Wohnung des Absenders benutzt werden, nicht zu anderen Mitteilungen. Zahlungen an Handlungsreisende. — Das Landgericht Halle als Berufungsinstanz hat nach einer Mitteilung der Zeit schrift -Das Recht- (Hannover, Helwing) folgende Entscheidung gefällt: -Allerdings gelten nach Z 55 des Handelsgesetzbuches die Reisenden für ermächtigt, den Kaufpreis aus den von ihnen ab geschlossenen Verkäufen einzuziehen. Diese Berechtigung wird indes beseitigt durch den Vermerk auf der Rechnung: -Zahlung belieben Sie stets an uns direkt zu leisten». Hat der Käufer diesen Vermerk übersehen oder wieder vergessen, so schützt ihn das nicht, da er dann ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ge- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrqanq. handelt hat. Unerheblich ist, daß die Rechnung und der streitige Druckvermerk vom Verkäufer nicht besonders unterschrieben war.- Die Verantwortlichkeit des Verbreiters einerDruck- schrift für deren Inhalt. — Druckschristenhändler sind für den Inhalt der Druckschrift verantwortlich — diesen alten Rechtsgrund satz, der leider im Buchhandel immer noch nicht so bekannt ist, wie er sein sollte, hat dieser Tage der Strafsenat des Kammergerichts in Berlin neuerdings bestätigt. Die -Papier-Zeitung- entnimmt dem -Berliner Tageblatt- folgenden Bericht über die entsprechende Verhandlung: In der am 21. September v. I. erschienenen Nr. 39 des -Kleinen Witzblattes- war unter anderem ein Artikel ent halten, den die Polizeibehörde und später auch die Gerichte für unsittlich erachteten. Nach H 56, 12 der Gewerbeordnung sind vom Feilbieten im Umherziehen und nach H 42a auch vom Feilbieten auf den öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen ausgeschlossen: Druckschriften u. s. w., insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis zu erregen aeeignet sind. Der Druckschriftenhändler Dieckmann, der am Nachmittag des 21. September 1901 gegen 5 Uhr eine größere Anzahl der Nr. 39 des -Kleinen Witzblattes- erhalten hatte, bot dieses Blatt am Jannowitz-Bahnhofe in Berlin dem Publikum seil. Erst längere Zeit darauf hat das Polizeipräsidium den Straßenoerkauf der gedachten Druckschrift wegen ihres unsittlichen Inhalts verbieten lassen, und mit dem Augenblick des Bekannt werdens dieses Verbots hat Dieckmann das Feilbieten der Druck schrift eingestellt. Dennoch ging ihm eine Anklage wegen Ueber- tretung der § 42a, 56 und 149 der Gewerbeordnung zu. Er entschul digte sich vor Gericht damit, daß er bei seinem schlechten Augenlicht gar nicht in der Lage war, den Inhalt der von ihm verkauften Druck schrift zu prüfen. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu 3 ^ Geldstrafe, bezw. einem Tag Haft, und die achte Straf kammer des Landgerichts I verwarf die von ihm dagegen ein gelegte Berufung. Der Angeklagte ging auch noch an das Kammer gericht, von dem er seine Freisprechung erbat, da er doch nichts Unrechtes begangen habe. Als er von dem polizeilichen Verbot der Nr. 39 des -Kleinen Witzblattes- Kenntnis erhielt, habe er den Verkauf desselben sofort eingestellt, mithin sei eine verbotene Druckschrift von ihm zu keiner Zeit feilgeboten worden. Der Senat erkannte auf Zurückweisung der Revision, da zur An wendung dxs Strafgesetzes ein Verbot der Druckschrift gar nicht erforderlich sei, es vielmehr genüge, daß sie objektiv geeignet sei, in sittlicher Beziehung Aergernis zu erregen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. luristisobs diovitütsn. Ivtsruatiouals Rsvus übsr alle Ursobsi- vuvgsn äsr Rsobts- uvä Ltaatsvisssosobaktsu nsbst Lsksratsu übsr intsrsssauts Rsobtskälls uuä Uutsobsiäuvgsu. Verlag von lobauu Ambrosius Lartli in IsipmA. VIII. llabrgang. Uo. 4, 15. Hxril 1902. 8°. 8. 49—64. Vsrsobisäsvs IVisssvsobaktsu. Lataiogns äs livrss ä'oooasion (Ho. 219, 15. avril 1902) äs 1a lubrairis Uorbon Lsrs, Imoien Uorbon üis, suoossssur, 6 Ras äs Lsins ä Iuris. 8". 68 x. 1179 dirn. Das Rsobt. Runäsobaa kür äsn äsutsobsu Inristsnstanä. Urs», v. Ur. Us. Vb. Losrgsl in Irsilassing. Hannover, Uslvvingsobs VsrlagsbuobbanälnuA. VI. labrgang, Ur. 7. (10. ^pril 1902.) 4°. 8. 165-192. Untbält visls öüobsrbssprsobungsn. Xowpsnäisn-Hatalogs. 8ommsr-8smsstsr 1902. Usrausgsgsbsn nnä vsrlsgt von U. I. Losblsr Uarsortimsnt in Isiprig. I. Vbsologis, Orisntalisobs 8praobsn, Lbilosopbis, laäagogL. 16°. 88 8. U. lurisprnäsnö nnä 8taaatsvisssnsobaktsn. 16". 88 8. III. Nsäwin nnä Uaturvisssnsobaktsn. 16". 112 u. 16 8. IV. Lbilologis nnä 8praobwi8ssnsobakt, lättsratnrAssobiobts, Llssobiobts, Luvst, Nnsilr, Usograpbis, lanäsr- unä Völlrsr- Icunäs. 16°. 128 8. V. Lau- unä Ingsnisnrvisssnsobaktso, Lbsmisobs Vsobnologis, 6svsrbs unä Uanäsl. 16". 188 8. VI. Uatnrvisssnsobaktsn, nisäsrs unä böbsrs Natbsmatib, Lanä- unä lorstvirtsobakt. 16". 80 8. Schwäbischer Schillerverein. — Der Schwäbische Schiller verein wird seine diesjährige Hauptversammlung am 26. April in Marbach abhalten. Mit der Tagung wird eine Besichtigung des Standes der Bauarbeiten am Schiller-Museum, des Schiller-Denk mals und des Schiller-Hauses verbunden sein. Am 27. April soll im Wilhelma-Theater in Cannstatt eine Aufführung der »Räuber folgen. Kunstdruck- und Verlagsau st alt Wezel L Naumann A.-G. in Leipzig. — Die Generalversammlung wird am 6. Mai, nachmittags ö'/z Uhr, im - Sachsenhof. zu Leipzig stattfinden. 427
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