Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1902
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- 1902-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1902
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- Deutsch
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3226 Nichtamtlicher Teil. ^ 87, 17. April 1902. Sprech Anfrage eines Mitgliedes des Börsenvereins an den verehrlichen Festausschuß für die diesjährige Ostermesse. Ich lasse mich seit Jahren in Leipzig zur Ostermesse durch meinen Prokuristen vertreten; in späteren Jahren könnte ab und zu auch mein Sohn mich vertreten. Wie soll es nun nach der neuen Ordnung sür das Kantatecssen in Bezug auf die Delegierten der Börsenvereinsmitglieder gehalten werden? Man vermißt darüber eine Belehrung in dem Ausschreiben. Ich würde es für sehr unbillig und zweckwidrig halten, wenn solche Vertreter aus geschlossen würden, denn dieselben sind ebenso als berufene Perso nen zur Pflege des genossenschaftlichen Geistes anzusehen wie die Prinzipale, deren Firmen sie repräsentieren. Es müßte unbedingt eingeräumt werden, daß diejenigen Vertreter abwesender Mit glieder, die für eine Firma abrechnen, zu dem Festessen zugelassen werden. Stuttgart. (gez.) ppa. Robert Lutz Otto Schramm. Erwiderung. Auf die vorstehende Anfrage des Herrn Robert Lutz in Stutt gart bemerkt der Festausschuß, daß er demselben auf die erste Zuschrift vom 27. März d. I. wie folgt unterm 1. April d. I. geantwortet hat: -Herrn Robert Lutz, Stuttgart. -Auf Ihre an die Geschäftsstelle des Börsenvereins ge richtete Zuschrift vom 27. März d. I. teilt Ihnen der Fest ausschuß zu Kantate 1902 mit, daß nach den vom Vorstand des Börsenvereins getroffenen Bestimmungen sür das Kantate- Festessen, wie in der betr. Bekanntmachung auch ausge drückt ist, in erster Linie nur die Mitglieder,des Börsen vereins und die Ehrengäste berücksichtigt werden können. Die Raumverhältnisse erfordern die Aufstellung dieses Grundsatzes; es ist aber nicht ausgeschlossen, daß nach Ab lauf des Anmeldetermins noch eine Anzahl Plätze zur Ver fügung steht, bei deren Vergebung derartige Wünlche wie der von Ihnen zum Ausdruck gebrachte nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen. -Vor dem 15. April wird aber darüber kaum bestimmte Auskunft zu geben sein, wir bitten aber, Ihre Anmeldung immerhin umgehend einzusenden. »Sie erhalten dann s. Z. Nachricht. -Hochachtungsvoll Der Festausschuß zu Kantate 1902.» Mit dem Datum vom 2. April erhielt der Unterzeichnete Ausschuß die nachfolgende Zuschrift: --An den Festausschuß zu Kantate 1902. Leipzig. --Im Besitze Ihres Werten vom 1. April wiederhole ich mein Ersuchen, den Inhalt meines Schreibens von 27. o. im Sprechsaal des Börsenblatts zum Abdruck zu bringen, selbstverständlich unter Weglassung der Namen und Firma, und bitte Sie deshalb, den Brief zu diesem Zweck an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Es rhut mir leid, einen Wunsch bezüglich einer Festkarte für meinen Prokuristen oder meinen Sohn nicht äußern zu können, solange ich zu erwarten habe, daß mir dieser Wunsch am Ende nicht erfüllt wird. Ich kann mich um so weniger auf eine solche Art der Vergebung von Plätzen einlassen, als dann doch not wendigerweise auf der einen Seite Bevorzugungen und auf der anderen Seite Benachteiligungen stattfinden müssen. --Hochachtungsvoll (Im Aufträge des verreisten Herrn L.) gez. xpa. Robert Lutz Otto Schramm.»» Der Festausschuß erblickt in dem Schlußsatz des Briefes eine Verdächtigung, aus deren Beantwortung er verzichtet. Im übrigen ist der Geschäftsstelle des Börsenvereins eine Be stellung des Herrn Robert Lutz bis heute nicht zugegangen. Leipzig den 1b. April 1902. Der Festausschuß zu Kantate 1902. saal. Schulbücher - Misere. Der Schulbücherwechsel ist — fast hätte ich gesagt -glücklich» — Überstunden. Das Glück des Sortimenters beruht höchstens in dem Gefühl, daß die aufreibende Unruhe vorüber ist, und daß die Bestände erhebliche Lücken zeigen. — Betrachtet man das -Geschäft- aber näher, so erblickt man außer den makulierungsbedürftigen veralteten Auflagen, die man in leiser Hoffnung auf vielleicht doch noch möglichen Absatz ihrer schließlichcn Bestimmung noch immer nicht zugeführt hatte, eine recht stattliche Anzahl neuer Papierkorb-Aspiranten. -Diese neuen Bücher sind alle wertlos?» fragt ungläubig ein Geschäftsfreund. -Aber weshalb denn?« --Nun, aus verschiedenen, sehr gewichtigen Gründen. Diese Physik z. B. bestand früher aus zwei getrennt gebundenen Teilen, jetzt hat der Verleger aus beiden einen Band gemacht, und nur so darf der Schüler das Buch kaufen.» - -Und diese lateinische Grammatik?» -»Jst Auflage von 1901; in der von 1902 ist zwar kein Wort geändert, wohl aber die Jahreszahl; aber eben die macht's. Stände gar keine drin, würden die Exemplare noch zu verkaufen sein, so aber reicht die Beredsamkeit eines Demosthenes nicht aus, die -alte- Auflage an die werdenden Männer zu bringen.»» -Aber diese Lesebücher, — es sind neunzehn Stück!» --Ja, die sind 1895 mit Genehmigung einer hohen Behörde eingeführt, 1898 auf Wunsch einer hohen Behörde wieder aus geführt; sie seien doch nicht patriotisch genug, hieß es und . . . . vicksant oonsules ....»» -Und diese französische Grammatik?» --Wurde von einem Lehrer versehentlich bestellt. Der Ver leger verweigerte die Rücknahme und der Lehrer die Bezahlung. Uebrigens -nur» ein Objekt von 18 ^ü.-- -Was ist's aber mit dieser Rechtschreibung?- --O, die hat noch Wert, aber erst in zwei Jahren, da sie dann wohl eingeführt wird. Immerhin ist's möglich, daß sie trotzdem bis dahin — veraltet ist.»» -Hm, — und können die Sortimenter gegen diese Misere nichts thun?» --O doch, — sie thun's aber nicht. Z. B. könnte ich im Besitz eines leider nicht existierenden Schulbücherverzeichnisses von etwa 100 Städten die bei mir ausgeführten Schulbücher dahin verkaufen, wo sie noch gebraucht werden. Auch würde eine Statistik über die im Sortiment auf die geschilderte Weise alljährlich verlorenen Summen den Behörden die Augen öffnen — vielleicht»» . . . -Nun, dann agitieren Sie doch, Verehrtester, — übrigens bitte ich um eine lateinische Grammatik, — aber ja die Auflage von 1902» Bad Freienwalde a/O. I. Thilo. Neue Bitte um Bücherschenkung. Die Neue akademische Vereinigung in Brünn sandte an eine Verlagshandlung das nachstehende Schreiben: -Die -Neue akademische Vereinigung-, deren Zweck die Pflege von Kunst und Wissenschaft unter den hiesigen Hoch schülern ist, erlaubt sich, einen löblichen Verlag um Bewilligung von Freiexemplaren für ihre Bibliothek, die von einem großen Teile der akademischen Jugend Brünns besucht wird, höflichst zu bitten. — Wir geben uns der Neberzeugung hin, einen Förderer unserer Bestrebungen gefunden zu haben und zeichnen, Ihrer sehr geschätzten Antwort entgegensetzend, mit vorzüglicher Hochachtung . . . .- Der Verlag hat nicht gezögert, die Bittstellerin darauf hinzu weisen, daß sie das Angehen der Verleger um Schenkungen lieber nicht pflegen sollte, da der Verleger wie jeder andere Geschäfts mann darauf angewiesen sei, die Werke seines Verlages zu ver kaufen und nicht zu verschenken. So müsse der Verlag anheim geben, das, was die Neue akademische Vereinigung zur Erreichung ihres Zweckes benötige, durch Vermittelung einer Sortimentsbuch handlung käuflicb zu erwerben. — Dem ganzen Buchhandel würde eine Förderung in Bezug auf Gewinn und Ansehen zu teil werden, wenn möglichst alle solche Bitten, die er durch unüber legte Freigebigkeit leider zum Teil selber hervorgerufen hat, künftig rundweg abgeschlagen würden und die Beschaffung von Bücherbedarf, wie im vorstehenden Falle geschehen, an die Sorti mente gewiesen würde. Schenkung vermindert die Wertschätzung der Gabe. So darf es nicht wundernehmen, daß Viele eine geringe Meinung vom Werte des Buches als einer kaufmännischen Ware haben.
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