3932 Künftig erscheinende Bücher. 107, 12. Mai 1902. VMI^O VON m w. 8, IVlobreli8trL88e iz/14. Anfang Juni cr. erscheint in meinem Verlage: kanMiletbilch bürgerlichen üesetzbuch von Landgerichts-Präsidenten in Marburg a/L. Dritte, durch Lrsugualsme ans die steliengrfetze, die Literatur, die Entscheidungen des Reichsgerichts und die preußischtn Ansfiihrnngsgesetze vermehrte Auflage. Mit einem Vorwort zur ersten Auflage von Adolk LtölZLl. Geheftet Mk. 6.60. Gebunden Mk. 7.60. Rabatt: in Rechnung 26°/„ und 13/12, gegen bar 30 °/<> und 9/8. Dieses Handwörterbuch zunt BGB. hat gleich bei seinem ersten Erscheinen einer allseitig guten Aufnahme sich erfreuen dürfen. Daß nach Jahresfrist bereits eine neue und jetzt schon die dritte Auflage notwendig geworden, ist die beste Empfehlung für dasselbe. Für seine praktische Brauchbarkeit sprechen aber vor allem raklreicke Empfehlungen von amtlicher Leite welche der ersten Auflage unter anderen zu Teil geworden sind vom Königl. Preußischen Justizministerium, Königl. Bayerischen Justizministerium, Königl. Sächsischen Justizministerium» Kaiser!. Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abteilung für Justiz und Kultus, von den Herzog!. Slaatsministerien zu Braunschweig, Dessau. Gotha, Meiningen rtr. Im Uebrigen sei hingewiesen auf einige ?4us2Üge aus drteilen uncl Besprechungen. giebt seiner Ueberzeugung Ansdruck, „daß das mit vielem Fleiße und Geschicke vr. Adolf Stichel, abgesaßte Buch sich für dasLinleben in das Bürgerliche Gesetzbuch als sehr nützlich erweisen wird". (im Vorwort zur ersten Auflage.) Präsident der Iustizprüfungskommission, wirklicher Geheimer Rath rc. (im Vorwort zur ersten Auflage.) Die Durchsicht des Werkes bestätigt das (Stölzel's) Urteil. — Lin neues, sehr inhaltsreiches hülfsmittel zur Einführung in das BGB. — Stichproben ergeben, wie eingehend und vollständig der Herr Verfasser gearbeitet hat. Schneider, (im Lentralblatt für Rechtswissenschaft sLyg Heft ;.) Ich kann das korrekt gearbeitete und gut ausgestattete Buch als ein wert volles hülfsmittel für das Studium des neuen Rechts angelegentlichst empfehlen. (in Gruchots Beiträgen VI. F. II. I. -4/5 Heft.) vr. V. Nenmann, Rechtsanwalt am Aammergericht: Juristische Monatsschrift tSHS Nr. 4: Ls enthält ein ganz vorzüglich redigiertes alphabetisches Sachregister zum BGB., das sehr wertvolle Dienste leisten wird. Staatsanzeiger für Württemberg vom 8. Juli t8A8: Dieses Buch gehört wohl zu den zweckdienlichsten Erscheinungen, die der juristische Buchhandel in der Uebergangs- und Vorbereitungszeit vom alten zum neu gestalteten bürgerlichen Recht zu Tage gefördert hat. Leipziger Zeitung vom 2. Juli isgs: hier wird ein besonders wichtiges hülfsmittel für das Einarbeiten in das neue Gesetzbuch und dessen Gebrauch in den ersten Jahren nach seinem Inkrafttreten geboten. — Seine praktische Bedeutung und sein wert bedürfen darnach keiner besonderen Empfehlung mehr. In der dritten Auflage haben nicht nur die Nrbengrfetze des BGB. und die Litteratur, sondern auch die Entscheidungen des Reichsgerichts und die preußischen Aussührungsbestimmungrn Berücksichtigung gefunden, wodurch der Wert und die praktische Brauchbarkeit des Handwörter buchs wesentlich erhöht worden ist. Bernhardi'g Handwörterbuch kann daher den Juristen aller Grade und aller strchtsgebiete als ein unentbehr liches Hülssbuch für das Studium und den praktischen Gebrauch des LGL. auch weiterhin auf das Beste empfohlen werden Ankündigungen für das Publikum stehen zur Verfügung. Ich bitte, auch der. neuen Auflage Ihr Interesse entgegenbringen zu wollen; Ihre Bemühungen werden sich reichlich lohnen. Berlin, den 7. Mai 1902.