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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190207011
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020701
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-07
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lung eingesandt worden sind, auch wenn sic früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurde»; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen cingcschickt worden sein, b) alle ausierhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden, e) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes nnd des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden, ä) verklebte Werke, falls sic der I. C. Hinrichs'schcn Buch handlung in diesem Zustande zugchen, s) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels aufgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind,*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden, g) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen litterarischcn oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktions kataloge), d) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text, i) Musikalien, d) als Prämien unbcrechnete Bücher, Bilder u. s. w., l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der litterarischcn Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele), m) alle politischen Tagesblätter, v) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'schc Buchhandlung die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur sür die Aufnahme der Neuigkeiten im Börsenblatte. Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen NtliiMk» lies dkiMtii MMliiiW. 8 1. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunst handels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig, Goethestr. 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der ') Nur dem Verleger oder Kommissionsvcrleger einer Schrift steht das Recht zu, sic an die I. C. tzinrichs'sche Buchhand lung zur Aufnahme des Titels einzuscnden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vor standes vom 6. November 1890.) Der I. L. Hinrichs'schcn Buchhandlung steht das Recht zu, einen Nachweis für Berechtigung zur Einsendung erbringen zu lassen. ") Vgl. die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvcreins vom 20. August 1901 im Börsenblatt Nr. 19« vom 21. August 1901. »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels- im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis» in einem Exemplare unver langt einzuscnden. Herr Hermann Vogel haftet für diese Einsendungen in dem selben Umsange und in derselben Weise, wie sür die seiner Hand lung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden siistematisch geordnet unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: a) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographien, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w., b) Photographien und Lichtdrucke, e) Illustrierte Werke u. Albums, 6) Architektonische Werke und Vorlagen. 8 3. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titclein- sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Auf besonderen, auf der Bcgleit- faktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingcsandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav n. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographien u. s. w. die Maße der Bildfläche in Centimetern angegeben. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucks gattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleit- saktur befinden, vermerkt. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in lausender Rechnung enthalten. 8 Zur Aufnahme berechtigt sind: a) alle unter eine der Gattungen des § 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger und direkter Verbindung stehen, indem sic in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren, 8 s- Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) Gegenstände von bloß lokalem Interesse, l>) Bilderbogen geringer Art, o) Darstellungen unsittlichen Charakters. 8 10. Verweigert Herr Hermann Vogel die Aufnahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort
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