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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020901
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6832 Nichtamtlicher Teil. ^ 202, 1. September 1902. Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind Ed. Anton in Halle a/S. 6849 Festschrift des Thüring.-Sächs. Geschichtsvereins, dem Vor sitzenden der Centraldirektion der Ucwuwsuts, Osrmanias Herrn Geh. Ober-Reg.-Rath Or. Ernst Diimmler dargebracht zu der Feier seines 50jährigen Doktorjubiläums. 80 A F«rd. Tümmlers Verlagsbuchhandlung in Berlin. 6852 Kirchbach, Was lehrte Jesus? 2. Ausl. 6 geb. 7 I. H. Ed. Heitz (Heitz L Mündel) in Stratzburg i/E. 6845 IDUNAS, Lrisks. blriig. v. Löbks. Oa. 4 ; gsb. oa. 5 Fr. Junge in Erlangen 6837 Vollmöller, Das Recensionsexemplar und die bezahlte Recen- sion. 2. Aust. 40 -ß. Max Kellerer s Hofbuchhandlung in München. 6851 Vollmanv, TVsltlruväs in äsr Kabuls, l. 1 60 Ounät-Nsixosr, bür tustigs kleine beule. 40 M. Krahn in Berlin. Nr. 197, S. 6682 LorAmano, bis ObromKsrbunA. 12 ^; geb. 13 .F 50 -Z. lBerichtigung des Titels in Nr. 1S7 j Gerhard Kühtmann in Dresden. 6845 lbalsnäsr kür Lstrisbelsituv^ 1903. 2 Tsils. In Ovä. 3 in Lrisktnsobsnlscisrbunä 5 Osutsabsr Nüblsn-Üulsnäsr 1903. 6sb. 3 ./k; in örisktnsvbsn- lsäsrbuncl 5 Lalsnclsr kür äis llaumrvollinclustrie 1903. (brübsr: Lalsullsr kör äis Isxtil-Inäustris.) 6sl>. 3 in Lrisklasobsnleäsr- kanä 5 Osutsabsr Kablosssr- unä Labmisäs-Lulsnäsr 1903. 6sb. 2 in Lriektasllbsnlsägrbanä 4 .//!. Lalsnäsr kür 2sivbsnlsbrsr 1903. 6sb. 2 in Lrisktasvbsn- lsäsrbanä 4 Lnlsnäor kür bbssnbnbn-bsamts 1903. 6sb. 1 50 -Z. lluisnäsr kür Loblsnintsrssssnlon 1903. 6sb. 4 in Orisk- tasabgllleägrbanä 6 .//. E. S. Mittler L Sohn in Berlin. 6851 bsitkaäsn kür äsn Onterriobt im Kabikkbg-u. Ob 1'g>!: Kabikks- bunäs. 8 50 Ksb. 10 ^ 50 Karl Siegismund in Berlin. 6844 Kabmitt, brausnbsvsAUNA unä lllüäobsnsobul-Ilskorm. 2 Läs. 12 Zsb. 15 Bernhard Tanchnttz in Leipzig. 6851 Aalbsrs, -Oons^.- (D. O. vol. 3600.) 1 ^ 60 c). Nnhaltische Verlagsanstalt Inhaber: Hermann Oesterwitz in Dessau. 6849 Harten, Wie lernt man sich gut und anständig benehmen? 1 .^. Nichtamtlicher Teil VücherMel. (Vgl. Nr. 196 d. Bl.) Die Redaktion d. Bl. empfing das nachfolgende Schreiben: Bern, 27. August 1902. Zu der in neuerer Zeit im Börsenblatt mehrfach be sprochenen Frage der »Bücherzettel« gestatte ich mir Ihnen das Folgende mitzuteilen: Ich bediene mich zur Benachrichtigung über nicht aus führbare Bestellungen der Karte, von der ich Ihnen hierbei ein Exemplar vorlege*), unterstreiche das Giltige und fran kiere zur Drucksachentaxe. Im Jahre 1900 hat das Postbureau Bern mir eine solche Karte nachtaxiert, und die Kreispostdirektion Bern hat auf meine Beschwerde das Verfahren des Bureaus gutge heißen mit der Begründung, daß Bücherzettel zur Drucksachen taxe nur zulässig sind für Bücherbestellungen und Bücher angebote; meine Karte sei aber offenbar keins von beiden, und der Einwand, daß meine Karte außer dem Büchertitel und Datum nichts Geschriebenes enthalte, könne an obigem Prinzip nichts ändern. Auf meine persönliche Vorstellung bei der schweizerischen Oberpostdirektion erhielt ich folgenden Bescheid: *) Der Vordruck dieser Karte ist folgender (Red.): k. ?. Ihre geschätzte Bestellung auf kann nicht umgehend ausgeführt werden, da Gewünschtes noch nicht erschienen ist. vergriffen ist. nur auf feste Bestellung erhältlich ist. augenblicklich auf Lager fehlt. Ich habe dasselbe für Sie verschrieben und werde es Ihnen in einigen Tagen übersenden. Hochachtungsvoll Bern, den Hans Koerber Telephon 998. (vormals Huber L Cie.) »Bern, den 7. April 1900. »In Antwort auf Ihre mündliche Reklamation vom »22. März abhin beehren wir uns, Ihnen nachstehendes mitzuteilen: »Laut einem von uns eingeholten authentischen Bescheid des Deutschen Reichspostamtes in Berlin sind Karten wie die uns vorgelegte in Deutschland weder im Innern noch im Verkehr mit dem Auslande zur Drucksachentaxe zulässig. Sofern Ihnen solche Karten als Drucksache zugekommen sein sollten, so wäre dies dem Umstande zuzuschreiben, daß sie versehentlich durchgelassen worden sind. »Die Bestimmungen betreffend die gestatteten Zusätze auf Bücherbestellzetteln find für den intern-schweizerischen und ausländischen Verkehr die gleichen. Sie lauten wie folgt: »»Es ist gestattet, in den Bestell- und Snbskriptions- zetteln auf buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, SUche und Musikalien die verlangten oder offerierten Werke handschriftlich anzugeben und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu streichen oder zu unterstreichen.«« »Die uns vorgelegte Karte kann nun offenbar nicht als Bestell- oder Subskriptionszettel betrachtet werden, denn ihr Inhalt besteht darin, einem Besteller mitzuteilen, daß ein verlangtes Werk rc. entweder geliefert oder aus irgend einem Grunde nicht geliefert werden kann; es ist also eine Antwort auf eine Bestellung. Da für solche Mitteilungen die hand schriftliche Angabe des Werkes rc. nicht als zulässig vorgesehen ist, so könnten die Karten mit diesem Zusatze zur Drucksachen taxe nicht befördert werden. Mit Rücksicht darauf, daß diese Karten eine große Ähnlichkeit mit den Bücherbestellzetteln besitzen und im Buchhandel allgemein gebräuchlich sind, auch der beanstandete Zusatz für Bücherbestellzettel gestattet ist, wollen wir auf Zusehen hin deren Beförderung zur Drucksacheutaxe im intern-schweizerischen Verkehr bewilligen. Im Verkehr nach dem Auslande können wir jedoch eine solche Bewilligung nicht erteilen. »Wir müssen uns aber ausdrücklich Vorbehalten, sofern uns dies aus irgend einem Grunde notwendig erscheinen sollte, diese Bewilligung jederzeit zurückziehen zu können.
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