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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1902
- Sprache
- Deutsch
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202, 1. September 1902. Nichtamtlicher Teil. 6833 Die Kreispostdirektion Bern ist in diesem Sinne verständigt worden. »Die Karte haben wir uns erlaubt bei unfern Akten zu behalten. »Hochachtungsvoll Die Oberpostdirektion.« Dem Obigen habe ich nur beizufügen, daß die liberale Verfügung der schweizerischen Oberpostdirektion keinerlei Un zuträglichkeiten im Gefolge gehabt zu haben scheint, denn sie besteht heute noch in Kraft. Damit verbinde ich den Wunsch, der deutsche Buchhandel möchte sobald wie möglich, d. i. bei erstem sich bietenden Anlaß, seinen Einfluß dahin geltend machen, daß diese der Schweiz gewährte Erweiterung des Begriffs »Bücherzettel» auch im internationalen Verkehr zur Geltung gelange. Die Klagen über unterlassene direkte Be antwortung unausführbarer Bestellungen dürften dann bald zur Seltenheit werden. Hans Koerber. Die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen und die Art ihrer Agitation. (Vgl. Nr. 196, 198 d. Bl.) III. Die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs gehilfen hat durch ihre, in verschiedenen politischen Tages zeitungen erschienene »Warnung von Buchhandlungsgehilfen vor dem Buchhandel« in unliebsamer Weise die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich und ihre Bestrebungen zu lenken versucht. Einzelnen dieser Bestrebungen kann nun zwar eine gewisse Berechtigung an und für sich kaum abgesprochen werden; wohl aber verdient die stark an sozialdemokratische Muster erinnernde Art und Weise der eingeleiteten Agitation die schärfste Mißbilligung und entschiedenste Zurückweisung. Es will mir scheinen, als erblicke die Vereinigung im Kampf mit der Prinzipalität ihre Hauptaufgabe, — als sei ihr wesentlich daran gelegen, das traditionell freundschaftliche und angenehme Verhältnis zwischen Buchhandlungsgehilfen und Prinzipal zu stören, zwischen beiden dauernden Unfrieden zu säen. Ich hoffe, daß der gesunde Sinn der Gehilfenschaft auf der einen, die energischste Abwehr derartiger Angriffe seitens der gesamten Prinzipalität auf der andern Seite diesem gefährlichen Treiben ein baldiges Ende bereiten wer den. Als Beitrag zur Agitationsweise der Vereinigung aber wird vielleicht der nachstehend wiedergegebene Briefwechsel von einigem Interesse sein. Ich bemerke beiläufig, daß mein Antwortschreiben vor seiner Absendung die volle, ungeteilte Zustimmung der sämtlichen Vorstandsmitglieder des Buch händlerverbandes für das Königreich Sachsen wie des Vereins Dresdner Buchhändler gefunden hatte, was ich aus beson derem Grunde hiermit konstatiert haben möchte. Dresden, 29. August 1902. Rudolf Heinze. 8zmällra8 Rsobtss-ii^vrllt Ur. jur. UsÄss, Lsrllv. Chemnitz, am 27. Juni 1902. An den Vorstand des Buchhändler-Verbands für das Königreich Sachsen z. H. des Herrn Rudolf Heinze Dresden - A. Hochgeehrte Herren! In der letzten Versammlung unserer Ortsgruppe wurde Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel KS. Jahrgang. unter anderem auch das Vorgehen der buchhändlerischen Kreis- und Ortsvereine in der Rabattfrage einer Besprechung unter zogen und dann auf Antrag folgender Beschluß gefaßt, den wir Ihnen zur gefl. Kenntnisnahme ergebenst Mitteilen: »Die Ortsgruppe Chemnitz der Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen begrüßt das »Vorgehen gegen das Rabattunwesen mit Freuden und »und ist an ihrem Teile gern bereit, soweit ihr das »möglich ist, die dahingehenden Bestrebungen zu unter stützen. Die Ortsgruppe hofft jedoch, daß die Prinzi- »palität die Macht ihrer Organisation auch zu Gunsten »der berechtigten Wünsche der Gehilfenschaft, namentlich »was Sonntagsruhe, 8 Uhr-Ladenschluß und Urlaubs- »frage anbelangt, in die Wage werfen wird.« Mit vorzüglicher Hochachtung Die Ortsgruppe Chemnitz der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen, i. A.: Hans Weingaertner, z. Z. Vorsitzender. Dresden, 28. Juni 1902. Herrn Hans Weingärtner, Vorsitzendem der Ortsgruppe Chemnitz der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen. Chemnitz. Antwortlich Ihres Schreibens vom 27. d. M. will ich hierdurch nur meiner Verwunderung über dessen Inhalt Aus druck gegeben haben; ich werde dem Vorstand empfehlen, Ihrem Schreiben keinerlei weitere Beachtung zukommen zu lassen. Daß die Chemnitzer Herren Gehilfen »gern bereit sind« und »beschlossen« haben, die Bestrebungen der Prinzipalität gegen das Rabattuuwesen »zu unterstützen«, ist wirklich außer ordentlich gütig. Ich vertrete allerdings die — wahrschein lich recht veraltete — Meinung, daß es die allergewöhnlichste und selbstverständlichste Pflicht eines jeden Gehilfen ist, dem mit allem gehörigen Eifer nachzustreben, was seitens des Prinzipals »beschlossen« und vorgeschrieben wird. So war es wenigstens zu jener Zeit, als ich noch Gehilfe war, und es will mir scheinen, es war gut so. Daß die Gehilfenschaft eine solche Gelegenheit benutzt, um ihre »berechtigten Wünsche« in empfehlende Erinnerung zu bringen, gewissermaßen ein Tauschobjekt gegen die von ihr in Aussicht gestellte »Unterstützung« in der Rabattfrage zu verlangen, das setzt allerdings allem die Krone auf. Seien Sie versichert, daß die Prinzipalität »berechtigte« Wünsche ohne jede Gegenleistung der Gehilfenschaft erfüllen wird; dazu bedarf es nicht der von Ihnen beliebten Anregung. Hochachtend Rudolf Heinze, Vorsitzender des Buchhändlerverbandes für das Königreich Sachsen. * » * IV. Dem Stuttgarter »Neuen Tagblatt« vom 27. August d I. entnehmen wir folgende Richtigstellung der auch dort abgedruckt gewesenen Warnung der »Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen« vor dem Eintritt in den Buchhandel (Red.): Geehrte Redaktion! In Nr. 196 des Neuen Tagblatts vom 23. August wird auf Ansuchen der Geschäftsstelle der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen in Berlin eine Zuschrift ver öffentlicht, die »Zur Berufswahl« betitelt ist und vor 899
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