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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1902
- Sprache
- Deutsch
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sonderen Erwerbszweig darstellen wie die Leihbibliotheken, und dies dürfte zu bejahen sein. Ferner steht fest, daß ein mit dem Verkaufsverbot ver sehenes Buch vom Warenhause nicht in berechtigter Weise erworben wird. Dagegen würde in den Verlagsverträgen vielleicht ein entsprechender Paragraph eingeschaltet werden müssen. Kleine Mitteilungen. Klagen der Zeitungen über Mißbrauch des neuen Urheberrechtsgesetzes. — »Das Deutsche Reichsgesetz vom 19. Juni 1901, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litte- ratur und Tonkunst- — so schreibt die »Deutsche Volkswirtschaftliche Correspondenz- — »scheint von vielen Schriftstellern und Journa listen eine recht aufmerksame und recht strenge Auslegung zu finden. Es gewinnt den Anschein, als ob jedes Schnitzelchen irgend eines Zeitungsartikels unter das Gesetz gepreßt werden soll. Burenux etablieren sich, die jedem Quentchen eines litterarischen Gedankens nachgehen und ausspüren, wo etwas reproduziert sein könnte. Honoraransprüche oder gar Drohungen mit Strafanzeigen folgen dann. Bedeutende Schriftsteller oder solche, die mit ihrer Zeit etwas Besseres anzufangen wissen, werden cs nicht sein, die sich auf solche Chikanierungen von Redak teuren und Verlegern einlassen. Cs zeigt die ganze geistige Bettelalmut eines großen Teiles unsrer Schriftstellerwelt, wenn auf Grund des neuen Urheberrechts erheblich umfang reichere Ansprüche wegen Nachdrucks gestellt werden als bisher. Wie schlecht stimmt es überein, wenn Schriftsteller und Litteraten sich und Andern immerfort Vorhalten, sie ständen im Dienst der Ideale der Menschheit, und anderseits jeden Floh sprung eines Gedankens ängstlich im Interesse ihres Portemonnaies bewachen. Gegen wirklich unlautere Machenschaften, gegen un berechtigte Vervielfältigungen wirklicher litterarisckier und bild nerischer Kunstwerke schützt das neue Gesetz; für Querulanten und Prozeßhansel ist es nicht erfunden.» Aus dem Deutschen Buchgcwerbehause in Leipzig.— Seit der Eröffnung des Deutschen Buchgewerbchauses sind darin schon die Gründungen verschiedener deutscher buchgewcrblicher Vereine erfolgt, die ihren Sitz in Leipzig haben. Auch am gestrigen Sonntag fand wieder die konstituierende Sitzung eines Vereins statt, nämlich der Vereinigung der Plakatinstitute Deutschlands. Auch diese Korporation wird nach erfolgter Grün dung den Vereinssitz in Leipzig haben. Anläßlich dieser Zu sammenkunft der Plakatinstituts-Besitzer war von dessen proviso rischem Ausschuß in dem vom Deutschen Buchgewerbcverein über lassenen Ecksaale des I. Obergeschosses des Deutschen Buchgewerbe hauses eine Ausstellung von ausgeführten deutschen Plakaten und Plakatvordrucken, sowie von technisch interessanten amerikanischen Plakatvordrucken veranstaltet, die auch weiter etwa zwei bis drei Wochen lang für den Besuch der Interessenten geöffnet sein wird. — Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiescn, daß die Oster meß- und Jahresausstellung, die eine Uebcrsicht über hervorragende neue Erscheinungen des deutschen Buch-, Kunst-, Landkarten- und Musikalienhandels aus dem Jahre 1901 giebt, am nächsten Sonntag den 14. September geschlossen werden wird. Vom Kolportagehandel. — In einer Anklagesache, die sich gegen das vielfach beliebte Verfahren richtete, zur Erzielung geschäftlichen Erfolges die Zusicherung mildthätiger Verwendung eines Gewinnanteils zu geben, hat die anklagende Behörde leider nicht Recht bekommen. Eine Kunstanstalt in Berlin sandte ihre Reisenden umher, um auf Haussegen und Bilder Bestellungen entgegenzunehmen. In dem zu diesem Zweck verteilten Prospekt stand zu lesen, daß ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns einer wohlthätigen Stiftung zu gute käme, und diese Behauptung war notariell beglaubigt. Die Reisenden S. und R. benutzten diesen Pro spekt auch in Uetersen in Holstein, und die dortige Polizei fand in diesem Vorgehen die Veranstaltung einer Kollekte, zu der die Genannten keine Erlaubnis hatten. Sie erhob deswegen Anklage gegen S. und R. wegen Ucbertretung der Polizei-Ver ordnung vom 31. Januar 1902. Das Schöffengericht in Uetersen erkannte aber auf Freisprechung, weil die Bilder und Haussegen zu einem angemessenen Preise verkauft wurden, hierin also die Veranstaltung einer Kollekte nicht erblickt werden konnte. Hier gegen legte die Amtsanwaltschaft Berufung ein; doch erkannte auch das Altonaer Landgericht auf Freisprechung. Gabelsberger-Stenographie. (Vergl. Nr. 183, 198, 202 d. Bl.) Zur Richtigstellung. — Mit Bezug auf die ent sprechenden Mitteilungen in den vorgenannten Nummern des Börsenblatts empfingen wir von geschätzter Seite die nachfolgende Darstellung des Sachverhalts: In Ihrem geschätzten Blatt vom 8. und 27. August d. I. sind Darstellungen über das Ergebnis des 7. (außerordentlichen) deutschen Stenographentages enthalten, die geeignet sind den wahren Thatbestand zu verdunkeln. Die Veränderungen, die man dort am Gabelsbcrgerschen System vorgenommen hat, berühren die Grundlage des Systems in so bedeutendem Maße, daß nach gewiesenermaßen ein guter Teil aller Wörter anders ge schrieben wird und die gesamte bisherige Litteratur, soweit sie sich auf Unterricht und Uebungsstoff bezieht, vollständig unbrauchbar geworden ist. Das berührt den Buchhandel insbesondere sehr unangenehm, und man wird, wenn in dieser Weise fortgefahren wird, wie von der reformsüchtigen Partei in der Gabels- bergerschen Schule zu befürchten ist, es den Verlegern nicht ver argen können, wenn sie in Uebernahme stenographischer Schriften vorsichtiger werden. Auf die gewaltige Menge von stenographie kundigen Personen, die im praktischen Leben stehen und die so genannte Gabelsbergersche Schule in der Zahl mehrfach überragen, hat diese bei ihren Beschlüssen Rücksicht zu nehmen nicht für nötig gefunden. Und doch sind diese es zunächst, die eine Be wahrung der bisherigen Einheitlichkeit der Schriftform erwarten und verlangen können. Zudem will man von der sogenannten Schule aus eine Steuer auf die stenographischen Lehrbücher legen zu gunsten ihrer Propaganda. Zum Schutze der »tausendfältig erprobten und bewährten-, dem Geiste des Erfinders allein ent sprechenden alten Schriftform hat sich ein neuer »Allgemeiner deutscher Stenographenbund, System Gabelsberger,- gebildet, dem die hervorragendsten Vertreter dieses Systems angehören und der sich in fortschreitender Entwickelung befindet. Weltausstellung in St. Louis 1904. — Das inter nationale Preisrichter-Kollegium für die Weltausstellung in St. Louis im Jahre 1904 wird aus annähernd zwei Prozent der Gesamtzahl aller Aussteller bestehen und in drei Abteilungen zer fallen: in Gruppenjurys, in Departementjurys und in eine Ober jury, welche letztere die endgiltige Bestimmung abgeben, die Preise verkünden und etwa vorkommende Beschwerden prüfen soll. Laut den getroffenen Bestimmungen kommen bei der Preisverteilung nicht allein die Aussteller in Betracht, sondern es sollen auch Preise an Erfinder, Ingenieure und Mitarbeiter vergeben werden, die sich im Dienste von Ausstellern ausgezeichnet haben. Jede Nation, die über 50 Aussteller zählt, soll zur Vertretung im Preisrichter-Kollegium berechtigt sein. Die Ernennung der Preis richter aus den Vereinigten Staaten steht den Abtcilungschefs zu, denen die in Betracht kommenden Gruppen untergeordnet sind. Wo es sich um ausländische Länder und Kolonialstaaten handelt, sollen die Preisrichter von den Kommissären ihrer Länder ernannt werden. Alle Ernennungen müssen bis spätestens 30 Tage vor Eröffnung der Ausstellung erfolgen. Die Preisrichter sollen ihre Arbeiten 30 Tage nach Eröffnung der Ausstellung beginnen und in 30 Tagen vollendet haben. Nichtvollendete Arbeiten werden den Departements-Juries überwiesen. Lohnbewegung der Leipziger Buchbindereiarbeiter. — In einer Versammlung von Buchbinder-Gehilfen und -Ge hilfinnen (am 30. August d. I. im -Pantheon- zu Leipzig), die von mehr als 500 Personen besucht war, berichtete ein Mitglied der Tarifkommission über die Thätigkeit der Kommission im letzten Jahre. Er erwähnte dabei, daß die Buchbinder-Innung die Ab sicht haben solle, bei Ablauf der Tarifgemeinschaft im August 1903 den Tarif um 10 bis 15°/, zu ermäßigen. Danach sei ein noch heftigerer Lohnkampf zu erwarten als im Jahre 1900 bei Ein führung des jetzigen Tarifs. Darauf habe die Kommission be sonders ihr Augenmerk gerichtet. Vertilgung der Bücherinsekten. — Aus Anlaß der Beratungen auf dem Bibliothekarkongreß in Paris im Jahre 1900 hatte ein Kongreßteilnehmer aus Algier, wo die Bücher bestände mehr als in kühleren Breiten von schädlichem Ge würm zu leiden haben, einen Preis von 1000 Francs für die beste Arbeit über Insekten, die besonders die Büchereinbände beschädigen, ausgesetzt. Auch die inzwischen verstorbene Biblio thekarin Fräulein Marie Pellechet stiftete damals zwei Preise, zu 1000 und 500 Francs, für Arbeiten auf ähnlichem Gebiete. In dem Wettbewerb um den ersterwähnten Preis waren 23 Arbeiten eingegangen. Von ihnen haben die Preisrichter jetzt der Arbeit des Direktors Johann Volle von der Chemisch-
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