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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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7276 Amtlicher Teil. 214, 15. September 1S02. Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekiindigt sind Eduard Uvenarius in Leipiig. 7287 UsinsrllLnn, 1?sll-Ieoiioi,':Lpll1s. 4 ./i 20 Johann AmbrostuS Barth in Leipzig. 7288 IntsrvLtiooLlss 6snirLi8Irt.it kür Ollisullsillnmäs. 16 Rich. Eckstein Nachf. in Berlin. 7295 8usrmo»ät, UssslIsollLkts-RüsLsiolltsu. 1 Greiner L Pfeiffer in Stuttgart. 7291 Der lürmsr. V. lallrA. Ilsit 1. Hachmeister ä- Thal in Leipzig. 7289 Der Lehrmeister im Garten und Kleintierhof. Vierteljährl. 1 H. Harffel Verlag in Leipzig. 7287 Huch, Ausbreitung und Verfall der Romantik. 5^6; geb.6^. S. Hirzel in Leipzig. 7288 Lasier Oiuouilrsii. VI. Land. 18 LIs.ii, Lsriollt üllsr äis osusreu Leistungen in äsr Ollrenlleii- llsilleunäs. 5. Lsriollt. 6a. 5 Muth'schc Verlagshandlnng in Stuttgart. 7293 Storck, Deutsche Litteraturgeschichte. 2. Aust. 5 geb. 6 Georg E. Nagel in Berlin 81V. 7294 „Nagel's Lustige Welt". IV. Quartal 1902. Vierteljährlich 1 30 -z. E. Pierson's Verlag in Dresden. 7292 Lrun-Larnov, Lloorlanä. 2 ^ 50 s); gell. 3 ^ 50 Usuäsolc, Ilussrs 2sit. 4 gsll. 5 Johannes Rüde, Verlag in Berlin. 7291 Klaar, Schauspiel und Gesellschaft. 1 S. Schwalm'S Verlag in Danzig «Langfuhr. 7286 Rsimaov, LoliLsillanälluoll kür Lmtsvorstsllsr. 6sb. 8 50 cj. — Haien der kür Ä intsvorstsllsr. 6sll. 2 -E. Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig. 7290 van äs Voläs, Lunstgsvsrbliolls Laisnproäigtsn. 3 ^ 50 gsll. 5 .F. 8tsrn, Der llranlle Llano. 1 7295 Strnppe » Winckler in Berlin. 7297 Hallo, I)sr VVisäsrllauk. 2 ^ 40 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 7295 Llsrriman, Llls vulturss. (V. L. vol. 3603.) 1 -L 60 L. v. Bangerow in Bremerhaven. 7286 Xlimxsrt, Entstellung n. Lntlaäuvg äsr üsrvittsr. 6sb. oa. 4 ./t. Verlag der „Deutschen Moden-Zeitung" Ang. Pölich in Leipzig. 7295 „Lsutsolls Lloäsnrsitung." XII. lallrg. I. (juart. 1 Verlag für Börsen- und Ainanzliteratur A.-G. in Leipzig. 7294 Laling's Lörssn-kaxisrs: III. Veil. 3. Xuü. Laling's Lörssn- lallrlluoll 1902/3. Osll. 12 Nichtamtlicher Teil. Der VIII. Internationale Pretzkongretz in Bern. (20.—25. Juli 1902.) (Uebersetzt aus dem Droit ä'Xutsur, August-Nummer 1902, S. 85-91.) (Fortsetzung aus Nr. 212 d. Bl.) In natürlichem Uebergang gelangen wir zu den Arbeiten über ,die Verbesserung der gesetzlichen, gesellschaft lichen und sozialen Stellung der Journalisten in den ver schiedenen Ländern, worüber schon seit einiger Zeit um fassende Erhebungen angestellt werden. Herr Janzon- Paris hat daraus ein Kapitel über das Recht auf Ent schädigung entlassener Redakteure (s. hierüber Droit ä'^utsur, 1897, S- 18; 1900, S. 155) herausgegriffen und diese Frage in einem sorgfältig ausgearbeiteten Bericht behandelt, in dem er die Gesetzesvorschriften und Gepflogenheiten in den einzelnen Ländern (Deutschland, England, Oesterreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Vereinigte Staaten, Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Portugal, Rußland, Schweden und Schweiz) vor Augen führt. Aus seinen Mitteilungen geht im allgemeinen hervor, daß in der Presse aller Völker ein lobenswertes Bestreben besteht, die Redakteure und angestellten Berichterstatter gegen die Schicksalsschläge zu schützen, denen sie mehr als andre ausgesetzt sind, da ein regelmäßiger Vertrag in diesem Beruf die Ausnahme bildet. Man arbeitet darauf hin, die Lage des Journalisten sicherer zu gestalten und ihm, wenn er sich nicht schwere Fehler zu Schulden kommen läßt, eine entsprechende Entschädigung bei plötzlicher Entlassung auszuwirken für den Fall, daß ihm keine gehörige Frist eingeräumt wird, um eine neue Stelle zu suchen. Diese Sache kann nicht für alle Länder einheitlich geregelt werden. In Italien sagte man sich, daß kein noch so gutes Herkommen ein gutes Gesetz aufwiege, und dank dem Vorgehen des Herrn Luzzatti, das der Kongreß sehr begrüßte, wurde beim italienischen Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der sehr bemerkenswerte Be stimmungen über den Arbeitsvertrag der Journalisten enthält. Wir verweisen Interessenten auf den Auszug den Herr Janzon in seinem Berichte hierüber gab. Seine Schlußfolgerungen: Wünsche für die Ausarbeitung von Gesetzes bestimmungen über diese Materie zu Gunsten der Schaf fung eines nationalen Gewohnheitsrechts wurden ein stimmig angenommen. * Zwei ähnliche Fragen wurden von dem verdienten Generalkassierer der Vereinigung, Herrn Schweitzer-Berlin, zwar nicht vom juristischen, aber vom Standpunkte des erfahrenen Praktikers behandelt. Die erste Frage, die der erwähnte italienische Gesetzentwurf ebenfalls zu regeln unternimmt, betrifft die Wahrung der Rechte des Redakteurs im Falle Aenderung des Besitzers der Zeitung, das heißt für den Fall, wo infolge dieser Aenderung die Haltung, der persönliche Charakter der Zeitungsunternehmung eine mehr oder weniger starke Umwandlung erfährt. Wenn die Dienste, die der Redakteur vermöge des Vertrages zu leisten hatte, für ihn zur moralischen Unmöglichkeit geworden seien, so müsse er das Recht haben, sie zu verweigern und die Redaktion unverzüglich zu verlassen, wobei ihm aber die Befugnis einzuräumen sei, entweder die Erfüllung der Ver pflichtung des Verlegers zur Auszahlung des vereinbarten oder gesetzlich bestimmten Honorars zu fordern oder eine ! billige Entschädigung zu verlangen. Sei die moralische
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