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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^tk 214, 15. September 1902. Nichtamtlicher Teil. 7277 Unmöglichkeit, seine Stellung auszufüllen, keine absolute, so sei es immerhin billig, ihn aus der Stellung zu entlassen und ihm sein Salär zu zahlen, sofern er seinem Gewissen Zwang auferlegen oder seine Ehre als Journalist oder seinen wissen schaftlichen Ruf aufs Spiel setzen müßte, was z B. dann geschehen könne, wenn eine Zeitung statt der frühern un abhängigen Berichterstattung bezahlte Reklame aufnähme Die zweite Frage betraf die Verpflichtungen der Zeitung gegenüber den für Preßdelikte verurteilten Redakteuren. In diesem Falle fordert Herr Schweitzer, daß das in der Person seines Redakteurs getroffene Blatt die verhängte Buße, die Prvzeßkosten und das Honorar während der Haft jedesmal dann bezahle, wenn der Redakteur in Ausübung seines Amtes gehandelt habe, sei es als verantwortlicher Redakteur, sei es als Verfasser des verurteilten Artikels, und sofern er die Schranken, die ihm seine Verpflichtungen oder ein besondrer Befehl setzten, nicht überschritten habe. Wie aus den Schlußfolgerungen der beiden Berichte, die vom Kongreß mit einigen Hinzufügungen angenommen wurden, hervorgeht, handelt es hier um bloße der Zeitung aufliegende Ehren pflichten. * * Die beiden Berichte der Herren Singer und Bühler gingen augenscheinlich aus dem edlen Bestreben hervor, die hohe Aufgabe des Journalismus zu unterstützen und das Niveau der Presse zu heben. Der stilistisch und inhaltlich fein ausgearbeitete Bericht des Herrn Präsidenten Singer trägt die bezeichnende Programmüberschrift: Die berufliche Würde in den Preßpolemiken. Er sieht die Bildung eines obern Fach gerichts vor, das sich über solche Polemiken auszusprechen hätte, die das übliche Maß überschreiten und den Pflichten gewissenhafter Ehrlichkeit und Mäßigung im Journalismus zuwiderlaufen. Diese Einrichtung würde dem verleumdeten Zeitungsschreiber auch die Möglichkeit eröffnen, seine Beweise vorzubringen, so daß dadurch die Verantwortlichkeiten fest gestellt werden könnten. Jedesmal, wenn ein Journalist seine Ehre oder seine Interessen angegriffen glaube, solle er das Recht haben, dieses Gericht unter Wahrung der den ge wöhnlichen Gerichten zuzuweisenden Punkte anzurufen. Der Bericht rief eine lebhafte Besprechung hervor, in deren Verlauf von zwei Seiten Einwände hinsichtlich der Möglichkeit der Durchführung des an sich vortrefflichen Grundsatzes, sowie hinsichtlich der Strafübel, die solcher Gerichtsbarkeit sich entziehende Journalisten zu treffen hätten, laut wurden. Man befürchtete auch, daß, wenn die Urteile des Fachgerichts zu begründen wären, dabei politische Fragen aufgerollt werden könnten, und diese zu behandeln, versagt sich der Kongreß. Anderseits wurde von verschiednen Rednern schon auf die Ansätze zu solchen Einrichtungen hingewiesen, wie sie in einzelnen Ländern bereits beständen, so die Ehren gerichte und die von deutschen Gerichten bei Preßprozessen befragten Sachverständigen, sodann die Fachschiedsgerichte in England und die Gewerbegerichte (llruä'üowivss), deren Aus bau zur Behandlung von Preßangelegenheiten in Frankreich angestrebt wird. Sehr beifällig ausgenommen wurde der beredte Appell der Madame Säverine-Paris, die diese neue Gerichtsinstanz durch Journalisten, die in ganz Europa als Ehrenmänner angesehen würden, im Namen der internatio nalen Ehrlichkeit und der allgemeinen, den Preßräubereien entgegenstehenden Moral herbeiwünschte. Schließlich nahm der Kongreß eine Tagesordnung des Herrn Bergougnan an, die einerseits die Schaffung von Landes-Fachgerichten, anderseits die Errichtung eines inter nationalen Fachgerichts vorsieht, über deren Durchführung und Befugnisse der leitende Ausschuß ein dem nächsten Kongresse Börsenblatt für ben deutschen Buchhandel. e>9. Habraana. zur endgiltigen Entscheidung vorzulegendes Reglement aus zuarbeiten habe. Wie Herr Singer zu seinem Bericht lebhaft begrüßt wurde, so auch Herr v.-. Bühler-Beru, der Vorsitzende des Berner Organisations-Komitees, für seine Arbeit, die den Titel trägt: Journalistische Berufsbildung. Der Leser findet darin interessante Mitteilungen über die Entstehung der Frage, über die verschiedenen Meinungen, die die Journalisten hierin trennen, über die in Paris, in den Vereinigten Staaten, in Heidelberg, Berlin, London, Basel und St. Gallen gemachten Versuche, endlich über die dem schweizerischen Preßverein von verschiedenen schweizerischen Universitäten zu teil gewordenen Antworten. Am weitesten vorgeschritten sind die Dinge an der Universität Bern, wo Professor Woker einen Studienplan für zukünftige Journalisten ausgearbeitet hat, der theoretische und praktische Vorlesungen für eine Dauer von sechs Se mestern mit einem Diplom-Schlußexamen vorsieht. Dieser Plan ist auf Vorschlag des Herrn Erziehungsdirektors Gobat vom Universitätssenat und vom Berner Regierungsrat an genommen worden und wird in Kürze zur Verwirklichung gelangen. Mit Befriedigung nahm der Kongreß Kenntnis von diesen Maßnahmen, die dazu dienen sollen, den Journalisten eine allgemeine Bildung auf Universitäten und nicht bloß eine Fach-Schnellbildung zu ermöglichen. Nach den kürzlich dem Berichterstatter durch den schweizerischen Minister in Washington zu teil gewordenen Mitteilungen sind die Ver einigten Staaten von dem Versuche der Gründung von journalistischen Spezialschulen zurückgekommen, und es haben schon sechs Universitäten den Zeitungsschreibern ihre Pforten geöffnet, um ihnen eine allgemeine Bildung zu vermitteln. Der Kongreß billigte die Anträge des Berichts, wonach die journalistische Berufsbildung vorzugsweise in das Studien programm der Universitäten ausgenommen werden sollte, was jedoch die Möglichkeit nicht ausschlösse, dieser Bildung auch in den höhern Fachschulen eine Stätte zu bereiten. Der Kongreß nahm ferner einen Zusatz des Herrn vr. Wrede- Berlin an, wonach da, wo diese Bildung unter den genannten Verhältnissen nicht gegeben werden könne, besondre Fach schulen gegründet werden könnten, die jedoch unter die Auf sicht der Berufsvereine zu stellen wären. * * 4- Es bleibt noch übrig, unter Hinweis auf die im Anhang wiedergegebenen Kongreßbeschlüsse, kurz die andern vor den Berner Kongreß gebrachten Fragen, die unserm Spezialfach ferner liegen, zu erwähnen. Herr Victor Taunay hatte, neben seinem reglemen tarischen Bericht über die seit dem Pariser Kongreß aus geführten Arbeiten, eine Mitteilung über die internationale Identitätskarte ausgearbeitet, eine Art Paß, die die zu be- sondern Aufgaben ins Ausland geschickten Journalisten von Verein zu Verein empfehlen soll. Mit dieser Karte versehen, sollen sie darauf zählen können, bei ihren Kollegen andrer Länder einen Empfang zu finden, der ihre Aufgabe erleichtert. Herr vr. A. Welti-Bern brachte einen sehr gewissenhaft ausgearbeiteten Bericht über die Herabsetzung der Telegraphen taxen im Zeitungsverkehr. Wohldurchdachte und erschöpfende Berichte waren auch über die Herabsetzung der Posttaxen von den Herren Henry Berger-Paris und Georges Wagnisre-Genf eingereicht worden. Auf den Vorschlag des Herrn v,-. Osterrieth endlich, der in einem knappen sachlichen Berichte dargelegt war, be schloß der Kongreß, mit durch dem den internationalen 957
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