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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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7306 Amtlicher Teil 215, 16. September 1902. Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Viuninrr zum erstenmale angekündigt sind Herm. Banhof in Regensburg. 7323 Zciß, Unterrichtsbuch für den bayerischen Infanteristen und Jäger. Kart. 60 -Z. C. Bertelsmann in Gütersloh. 7327 Cremer, Gethsemane. 1 20 geb. 1 ^ 80 -j. Lechler, Die biblische Lehre vom heiligen Geiste. II. Band. 5 60 geb. 6 ^ 40 H. Hsguio, Über den Synkretismus. 60 Fcrd. Beyer's Buchhandlung in Königsberg. 7321 Reichermann, ut Noatange. 1. Bandke. 6. Ausl. 60 ->). N. G. Elwcrt'sche Verlagsbuchhandlung in Marburg. 7324 -Dsatsell-Dvan^slisob.- II. labrg. Ilskt 1. Wilhelm Engelmau» in Leipzig. 7330 Lirsobmann, Dis Dimsvsionsn äss UauwS8. 6a. 2 V6 Xraspsliv, Dis Xrbsitslrnrvs. 0a. 1 ^ 20 S. Fischer, Verlag in Berlin. 7331 Hartleben, Ein Ehrenwort. 2. Ausl. 2 geb. 3 Gustav Adolf-Verlag in Dresden. 7321 Horlacher, Gustav Adolf. 5 -F. Hermann Haacke in Leipzig. 7323 Heus Labvsv. XIII. lalirg. Holt 10. 2sit8obriki kür Dbüosopbis und xNiloooxbisebs Lriiilr. llä. 121, Llskt 1. 7325 S. Hirze» in Leipzig. 7 322 Rathenau, Impressionen. 4. Ausl. 3 Jos. Kösel'sche Bnchh. in Kempten. 7326 Krick, Handbuch der Verwaltung des katholischen Pfarramtes. 2. Ausl. 1. Teil. Ca. 1 ^ 50 Liebelsche Buchhandlung in Berlin. 7332 Kuhn, Die Aufnahme-Prüfung für die Kriegs-Akademie. 4. Ausl. 9 geb. 10 Liiebel'schc Buchhandlung in Berlin ferner: 7332 Witte, 3. Nachtrag (1903) zur 2. Ausl, von Fortschritte und Veränderungen im Gebiete des Waffenwesens in der neuesten Zeit. 1 v. Tettau, Ergänzung und Organisation der russischen Armee in Krieg und Frieden. 7 50 Hofrichter, Felddienst u. Gefecht aller Waffen. 2. Ausl. 2 Louis Marens in Berlin. 7328 Ostwies, üaväbuoü kür Installateurs. 6 Eduard Mager in Augsburg. 7325 Vogel-Auer, Goldene Legende. 1. Heft. 40 Albert Raustein in Zürich. 7330 Lenggenhager, Erläuterungen zu den Feuersicherheits-Vorschriften für elektrische Licht- u. Kraftanlagen. Kart. 1 ^ 20 Schmidt L Günther in Leipzig. 7322 Ebersberger, Erinnerungsblätter aus dem Leben Luise Mühl bachs. 5 geb. 6 ^ 50 H. «. W. Sijthosf in Leiden. 7323 Xristopbavis Xvss, sä. van Dssuvsu. 7 Otto Spamer in Leipzig. 7328 Marryat, Der Pirat. Geb. 3 Stevenson, Die Schatzinsel. 2. Ausl. 3 Hugo Steinih Verlag in Berli«. 7325 Vely, Erbschaft. 30 H. Franz Bahlen in Berlin. 7330 v. Wilmowski, Deutsche Reichs-Konkursordnung. 6. Ausl. 2. Lieferung. 2 Verlag der Schönheit in Berlin. 7329 Die Schönheit. Halbjährl. 2 50 -Z. Deutsches Vcrlagshaus Bong L Co. in Berlin. 7327 Weltall u. Menschheit. 13. Liefg. Wiener Volksbuchhandlung Jguaz Brand in Wien. 7326 IVintsr, Das östsrisiobisods karlarnsnt. 50 -). Nichtamtlicher Teil Der VIII. Internationale Prehkongretz in Bern. (20.—25. Juli 1902.) (Uebersetzt aus dem Droit ä'Xutsur, August-Nummer 1902, S. 85-91.) (Schluß aus Nr. 212 u. 214 d. Bl.) Anhang. I. Skschlüjse des VIII. internationalen prrsilrongresses. Juristische Fragen. I. Litterarisches und künstlerisches Eigentum an Preßerzeugnissen. a) Litterarisches Eigentum. 1. Der Kongreß beauftragt den leitenden Ausschuß, die Bestrebungen zur Verbesserung des nationalen und inter nationalen Schutzes der Rechte der Autoren an den in Zei tungen und Zeitschriften veröffentlichten Arbeiten aufmerksam zu verfolgen und die ihm anvertrauten Interessen zu wahren. 2. Der Kongreß wünscht, daß der Verlagsvertrag, soweit er sich auf die Zeitungspresse bezieht, und die Frage der gegen wärtig den Autoren und Zeitungseigentümern auferlegten Be dingungen und Förmlichkeiten zum Gegenstand einer Unter suchung gemacht werde. 3. Der Kongreß hält an den in Lissabon gefaßten Be schlüssen fest und verlangt, daß die Aufnahme derselben in die internationalen Uebereinkünfte angestrebt werde.*) b) Künstlerisches Eigentum. 1. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, es möge die Gesetzgebung über künstlerisches Eigentum in allen Ländern auf folgenden Grundsätzen beruhen: a) die Veräußerung eines Kunstwerkes soll nicht an und für sich die Veräußerung des Vervielfältigungsrechts in sich schließen und umgekehrt; b) jeder Kunstverlagsvertrag ist stets einschränkend in dem Sinne auszulegen, daß der Verleger stets nur *) Beschlüsse des Lissaboner Kongresses. I. Diejenigen Zeitungsartikel, welche Geisteswerke sind, müssen wie alle andern Geisteswerke durch Gesetze, welche das Eigentum an denselben dem Verfasser sichern, geschützt werden. II. Was jedoch insbesondere die Artikel betrifft, welche sich mit politischen, religiösen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigen, so wird das Recht, sie teilweise zu zitieren, im In teresse der freien Jdeenverbreitung anerkannt. Unter den gleichen Bedingungen wird das Recht auf gänz liche Wiedergabe anerkannt, es sei denn, der Artikel trage den Vermerk: -Nachdruck verboten». Die wiedergegebenen Artikel oder Artikelfragmente müssen immer am Schluß den Namen der zur Entlehnung benutzten Zeitung und, wenn der Artikel gezeichnet ist, den Namen des Verfassers tragen. III. Die Wiedergabe der bloßen Preßneuigkeiten ist dann zu untersagen, wenn sie den Charakter eines unlautern Wettbewerbes annimmt.
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