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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1902
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- Deutsch
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7622 Nichtamtlicher Teil. 223, 25. September 1902. Nicht daß ich wüßte. Auch die deutschen Verleger in Amerika haben diejenigen in Deutschland nicht »Nachdrucker« genannt, die amerika nisches Eigentum nachdruckten, wie z. B. Stollberg in Gotha im Jahre 1848 die für Rechnung von F. W. Thomas in Philadelphia hergestellte und in Amerika durch Vop^rixbt geschützte Uebersetzung von »Thomas Paine's Theologische Werke« nachdruckte. Ohne Bitterkeit schrieb mir am 21. November 1866 der um die Entwicklung des Geschmacks an guter deutscher Litteratur unter den teilweise recht wenig gebildeten Deutsch- Amerikanern der damaligen Zeit hochverdiente Herr Thomas: .... »Da fingen die deutschen Buchhändler in Deutsch land zuerst den Nachdruck amerikanisch-deutscher Derlags- werke an« .... Mit andern Worten: Wenn Amerikaner deutsche Bücher nachdruckten, so war das »Diebstahl«, »Raub« und dergleichen. Wenn aber, umgekehrt, Deutschländer amerikanisches Eigentum ohne Erlaubnis nachdruckten, so war das —. »Ja, Bauer, das ist ganz was anders.« Ich habe auch nachgewiesen, daß deutschländische Ver leger in Amerika mit schweren Geldstrafen belegt worden sind (die sie prompt bezahlten), weil sie in ihren Zeitschriften Nachbildungen amerikanischer Illustrationen brachten. Wohl verstanden: Das war damals in Deutschland nicht ver boten, also erlaubt; in Amerika natürlich aber nicht; hierzulande durfte solch ein Nachdruck, bezw. solch eine Nachbildung selbstverständlich nicht verbreitet werden, auch nicht in wenigen Exemplaren. Auf Seite 107 von »Dreiundfünfzig Jahre Buchhändler« sage ich: Nachdem die Angelegenheit des amerikanischen Nachdrucks europäischer Bücher so weit dargestellt worden, ist nun die Frage leicht zu beantworten: »Wer ist während der letzten 50 Jahre der schuldige Teil ge wesen — der europäische Verleger, welcher bestraft worden ist, oder der vielgeschmähte amerikanische Nachdrucker, der nie bestraft worden, da er ja kein Gesetz übertreten hat?» Darauf allein kommt es an. Und hier sage ich nun: Es kommt nur darauf an, daß die Sache verständlich dnrgestellt wird. Und es will mir scheinen, als ob meine Darstellung der Nachdruckssache wenigstens einen zu anderer Anschauung gebracht hat. Der Nestor der deutschen Novellisten nämlich schrieb mir, nachdem er mein Buch sogleich nach Empfang von Anfang bis zu Ende gelesen, u. a.: -Auch über manches, was mir in den internationalen Ver hältnissen unsers Schrifttums zum amerikanischen Buchhandel bisher unbillig erschien, habe ich durch Ihre Darstellung anders denken gelernt, wenn ich auch hoffe, daß wir mit der Zeit zu einer günstigeren Gestaltung der Dinge gelangen werden. -Ich selbst werde das freilich kaum mehr erleben; doch gerade in jüngster Zeit habe ich Anlaß gehabt, mich des regen Interesses zu erfreuen, das Ihre Landsleute drüben der idealen Richtung deutscher Art und Kunst entgegenbringen, wofür auch die freund lichen Worte, mit denen Sie mir Ihr Werk übersendet haben, mir ein neues Zeugnis geben.» .... Und hinzufügen will ich, daß derselbe Autor seine Freude ausdrückte über die schöne Ausstattung einiger seiner Novellen, die, zu billigem Preise für Schulgebrauch von amerikanischen Verlegern herausgegeben (vuIZo nachgedruckt), ich ihm zu gesandt hatte. Er war nicht empört darüber Wollen nun nicht auch andre Leute, wollen nicht auch deutsche Verleger endlich zugeben, daß selbst diese Sache zwei Seiten hat, bezw. daß sie bisher nur die eine Seite, nicht aber auch die andre beachtet haben, wie es doch in Ord nung wäre? Ich habe kein materielles Interesse daran Als unprosttabel habe ich schon vor zehn oder vielmehr fünfzehn Jahren aufgehört, gleich deutschländischen Verlegern von meinem Rechte Gebrauch zu machen, bezw. deutsche Sachen nachzudrucken Aber es macht mir keine Freunde, zu sehen, daß Berufsgenossen sich als — schlecht informiert zeigen Das sieht nicht hübsch aus — im Gegenteil. In den letzten fünf Jahren ist es in Deutschland Mode geworden, auf den Litterar - Vertrag, der 1892 zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten abgeschlossen wurde, zu schmähen und dessen Aufkündigung zu empfehlen. Ohne viel Nachdenken werden nichts weniger als geistreiche Aeußerungen weiter verbreitet, und der Leser glaubt um so fester daran, als sich kaum einer die Mühe nimmt, dagegen aufzutreten. Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler hat erkannt, welche Gefahr in dem Aufkündigen jenes Ver trags liegt, und warnt davor, daß er gestört werde (s. Börsenblatt Nr. 114, 131 u. s. w.). Allerdings drei Monate zu spät — weil mir seiner Zeit über vieler Arbeit der Artikel im Börsenblatt Nr 131 entgangen ist — zögere ich jetzt nicht, es auszusprechen, daß die deutschen Musikalienhändler die einzig richtige Anschauung von der Sache — im großen Ganzen — haben. Der Schutz ausländischer Musikwerke in Amerika, die, weil ohne fremdsprachlichen Text, an alle musik- verständigen Einwohner der Vereinigten Staaten absetz bar sind und die darum nachzudrucken sich sehr lohnen würde, ist mindestens hundertmal mehr wert als der gegenstandslose Schutz von Büchern in deutscher Sprache — von einigen wenigen Büchern, die in längst vergangenen Zeiten allenfalls nachgedruckt worden wären, jetzt aber nicht mehr nachdruckenswert sind. Denn, wie ich nachgewiesen habe, die Deutschen in Amerika kaufen jetzt nur noch sehr wenige deutsche Bücher. Für amerikanische Schulen werden allenfalls noch kleine nachgedruckt — mit englischen Noten versehen — aber kaum irgendwelche andere. Wie jemand trotzdem ausrechnen kann, daß die 1892 er Konvention den deutschen Autoren und Verlegern jährlich Millionen von Mark kostet, ist unverständlich. Vollständig komisch ist aber, wie jemand sagen kann: »Daß ein europäischen Begriffen entsprechendes Schutzrecht für deutsche Bücher in Amerika die Ausfuhr deutscher Bücher nach Amerika ganz bedeutend vermehren, viel leicht verfünffachen oder gar verzehnfachen würde« Das sind unbedacht hingeworfene Phrasen; denn natur gemäß würden die gegenwärtig für Amerika gewährten Extra vergünstigungen gewisser Verleger wegfallen; ihre Bücher würden infolgedessen teurer und in geringerer Anzahl abgesetzt werden — statt in fünf- oder zehnfacher! Um Herrn Hölschers willen bedaure ich aufrichtig, daß er sich hat Hinreißen lassen zu der merkwürdigen Bemerkung: »Das würde für den deutschen Buchhandel im Durch schnitt einen jährlichen Mehrabsatz von etwa 4^/, Millionen (wieso?) Mark bedeuten. Das sind also die Summen, die Autoren und Verleger jährlich bezahlen (?) müssen. Der Verein der Musikalienhändler ist aber ganz damit einverstanden, daß dieser Zustand unverändert beibt« (S. Börsenblatt Nr. 131, S. 4752.) »Jährlich bezahlen müssen« ist auch ein großes Wort gelassen und trotzdem recht unbedacht ausgesprochen. Kann jemand mir sagen, welcher Autor oder welcher Verleger auf solche Weise auch nur einen Pfennig bezahlt (!) hat? Die Sache ist anders; es sind erträumte Gewinne, Luft schlösser gemeint, die eben nicht einmal auf Sand gebaut waren, sondern gar keine Basis hatten und vor der nüchternen Wirklichkeit schwanden. Herr Hölscher ist leider unglücklich in der Wahl seiner Gewährsmänner, von denen ich übrigens noch nichts gehört hatte.
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