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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1902
- Sprache
- Deutsch
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850 t Amtlicher Teil. 245. 21. Oktober 1902. B. Bcyr's Vertag in Berlin. 8525 Ost'/.st, 6rsk von Olstsvs ärsmstiseüsr Usslässg. 6^; xsb. 6 80 I. A. Bergmann in Wiesbaden. 8524 Usl^, äsürssbsrieüt übsr äis Vortseüritts äsr Vüisr - Oüsivis. XXXI. Lä. 6s.. 28 Oroiurvsl's äsürssdsrioüt übsr ciis Oortscüritts sni äsvr Oskists äsr Osbvrtsüilks uvä O^vssüolozis. XV. Lä. Os. 25 G. Braun'sche Hofbnchdruckerei in Karlsruhe. 8526 Schwarz, Das allgemeine Deutsche Wcchselrecht. Geb. 4 60-Z. Düringen, Das badische Gesetz betr. d. Ileberleitung der ehe lichen Güterstände des älteren Rechts in das Reichsrecht. Geb. 8 Mar Brockhaus in Leipzig. 8519 Uuvrpsräiveli, Oorvrösvbsv XIsvisrsusruA wit Vsxt. 10 VollstsväiASs Vsxtbusb. 50 A Akademische Buchhandlung in Königsberg i/Pr. 8525 Lsvsrivus, Osr Lortiursotsrbuvä. Ar. Wilh. Grunow in Leipzig. 8520 Uokkivsvv unä drotü, Osutsobs Lür^srlcuväs kür seäsrivsvv. 3. L.uü. dsd. 2 50 G. A. von Halem in Bremen. Ltsttsobsim, Osr äsutssüs LeüuIsobiL-Vsreiv. 1 8519 Bruno Heßling in Berlin. 8524 UssslivA, Ois sebövstsv Usustbürsv u. Vkors. 1. 8sris. 3. ^.aü. 12 Hermann Kerber in Salzburg. O 1 Graf-Fbg. u. Pfaff-Bader, Malerisches aus Salzburg. Mappen ausgabe L 90 Buchausgabe 0 35 Wilhelm Knapp in Halle a/S. 8523 Lrslle, Osr Osäsrscbvitt sls Xuvstbsvävesrlr uvä bsusliebs Xuvst. 3 Läsr, Ois krsxis äsr Obotogrspbis wit 6slstins-8mulsionsa. 5. Luü. 8 I. B. Metzler'sche Buchhandlung und Buchdruckerei 8524 in Stuttgart. OliinAsr, Osutseb-snAliZcb-krsnrösiscli-itslievissbes tsebvolo- Fisebss Vs8absnreörtsrbucb. IV. öä. 2. ^.uü. 3 ^ 20 >s>. Schles. Verlagöanstalt v. S. Schottlaender in Breslau. 8522 Jonas, Lyrische Anthologie. 4 geb. 5 Roffhack, Gedichte. 2. Ausl. Geb. 4 Höllischer, Im Reiche der Dichtung. 3 geb. 4 Gerhardt-Amyntor, Ein Kampf um Gott. 2 geb. 3 Adlersseld-Ballestrem, Haideröslein. 5. Aufl. 4^i!;geb. 5^!. Anton Schroll L Co. in Wien. Die Fläche. Lsg. 3. Otto Spamer in Leipzig. Wägner, Rom. 7. Aufl. 10 geb. 12 ./<. 8521 8525 Evang. Vereinsbuchhandlung in Danzig. 8524 Trauerscier für Se. Cxcellenz Staatsminister, Oberpräsidcnt O. Or. von Goßler. 40 H. BerlagSanstalt M. Bruckmann A -G. in München. 8521 Lulls, Xlivpsr's Lsstbovsv uvä äis ksrbigs LIsstilc äsr Orisslrsv. 1 ^ 50 Nichtamtlicher Teil. Schuh von Katalogen und Preislisten. Aus Anlaß eines jüngst vorgekommenen Falles, wo der mit erheblichen Kosten hergestellte Geschäftskatalog eines großen Modewarenhauses von einem Konkurrenzgeschäft in einer auf die Täuschung des Publikums berechneten und ge eigneten Weise nachgeahmt worden war, ist die Frage gestellt worden, in welchem Umfange solche Zusammenstellungen der Nachahmung entzogen sind. Die praktische Bedeutung der Frage ist nicht gering, da mittels einer geschickten Nach ahmung von Katalogen und Preisverzeichnissen auf die Kund schaft eines Geschäfts in erfolgreicher Weise eingewirkt werden kann. Für die Beantwortung kommen drei Gesichtspunkte in Betracht; zunächst der des Urheberschutzes, sodann der des unlauter» Wettbewerbs und endlich derjenige des Waren- zcichenschutzes. Bei illustrierten Katalogen kann auch unter Umständen der Gesichtspunkt des künstlerischen Urheberschutzes herangezogen werden, sofern die Abbildungen einen Kunstwert haben, was natürlich selten der Fall ist. Was den Schutz unter dem Standpunkt des Urheber rechts (Gesetz vom 19. Juni 1901) betrifft, so ist dieser Schutz einem Katalog oder Preisverzeichnis dann nicht zu versagen, wenn ein solches Verzeichnis als Schriftwerk zu bezeichnen ist. Solche Kataloge und Preisverzeichnisse, in denen lediglich die einzelnen Waren mit Preisangaben mitgeteilt werden, sind als Zusammenstellungen von Thatsachen anzusehen, bei denen die geistige, schaffende Arbeit fehlt; sie haben daher auf den Schutz des Gesetzes keinen Anspruch. Nur dann ist dies der Fall, wenn sich ergiebt, daß dieses Moment der Zusammen stellung eigen ist. Wenn also ein Katalog sich durch die originelle Art und Weise der Gruppierung des Stoffs von den bis dahin üblichen Katalogen unterscheidet, oder wenn er an Stelle einer mechanischen Aufzählung der Waren gattungen auch Beschreibungen der einzelnen Waren enthält, denen ein gewisser Wert nicht abzusprechen ist, so läßt sich der Schutzanspruch nicht bestreiten. In dem besondern Falle, der eingangs erwähnt wurde, hatte das Geschäft die originelle Idee, die einzelnen Waren so zu gruppieren, daß die Anfangsbuchstaben zusammen genommen den ersten Vers eines bekannten Volkslieds, die letzten den Schlußvers ergaben. Die Begutachtung hatte keinen Zweifel, daß hier ein schntzberechtigtes Schriftwerk vorlag, und es ist diese auch von dem die Originalität nachahmenden Konkurrenzgeschäft anerkannt worden, indem es der auf Zurückziehung seiner Kataloge sowie auf Schaden ersatz gerichteten Forderung sofort entsprochen hat. Die früher, auch in den Gutachten der litterarischen Sachverständigen-Vereine vertretene Ansicht, die den Kata logen und Preisverzeichnissen den Urheberschutz schlechthin versagt wissen wollte, geht viel zu weit und läßt sich nicht aufrecht erhalten. Ob ein Katalog schutzberechtigt ist, läßt sich, wie gezeigt, nur von Fall zu Fall beurteilen, und es kommt bei der Beurteilung vor allem auf die Form an, in der das Moment der geistigen Arbeit sich verkörpert. Die überwiegende Mehrheit der Kataloge und Preisverzeichnisse entbehrt des urheberrechtlichen Schutzes, weil bei ihnen das gedachte Moment nicht festgestellt werden kann, eine Folge des Umstands, daß man der Herstellung von Katalogen im ! allgemeinen keine erhebliche Aufmerksamkeit zuwendet. In
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