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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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.VK 258, 6. November 1902 Amtlicher Teil. 9061 Von der Firma Herm. Schlag Nachf. in Leipzig wird laut Rundschreiben vom 1. Oktober 1902 mitgeteilt, daß der bisherige Gesellschafter Herr Richard Fix ausgeschieden ist und die Firma von den bisherigen Mitinhabern Herren M. Lindner und C. Hentze weitergeführt wird. Unter der Firma G. Schuh L Cie. G. m. b. H. Verlagsanstalt und Buchdruckerei in München wurde laut Rundschreiben vom 1. Oktober 1902 eine Verlagsbuchhandlung eröffnet. Gleichzeitig übernahm die Firma den gesamten Verlag von Rudolf Abt in München. Komm.: Volckmar. Von Herrn Helmuth Stamm in Marienburg wird mit Rundschreiben vom Oktober 1902 bekannt gegeben, daß er seine Buchhandlung an Herrn Walter Herrmann verkaufte, während die Druckerei nebst Verlag von ihm unverändert weiler geführt wird. „ Herrn Bernhard Stern in Wien wird mit Rundschreiben vom 1. Oktober 19u2 mitgeteilt, daß er das unter der Firma C. Teufen's Buchhandlung Oswald Möbius bestehende Geschäft erworben hat und unter der Firma C. Teufen's Nachf., Buchhandlung und Antiquariat Bernhard Stern weiterführt. Komm.: Gerhard. „ Herrn Emil Süssermann in Anklam wird unterm 1. Oktober 1902 mitgeteilt, daß er sein Geschäft an Herrn Max Negelein verkauft hat. Herr Eduard Theile in Speyer änderte seine bisherige Firma Hch. Zechner's Nachf. (Ed. Theile) in Eduard Theile. Von der K. K. Universitäts-Buchdruckerei L Verlags-Buchhandlung »Styria« in Graz wird unterm 16. Oktober 1902 bekannt gegeben, daß Herrn Johann Tauber das Recht erteilt wurde, die Firma in Gemeinschaft mit dem nun zum fachlichen Vorstand und Direktor-Stellvertreter bestellten Herrn Franz Aubell zu zeichnen. „ Herrn Joh. Wassermann in Mitau wird mit Rundschreiben vom 1./14. September 1902 mitgeteilt, daß die Buch- und Musikalienhandlung Ferd. Besthorn in seinen Besitz übergegangen ist und von ihm unter unveränderter Firma weitergeführt wird. Komm.: Volckmar. „ Herren B. Wepf und Louis Lieb in Basel wird mit Rundschreiben vom Oktober 1902 mitgeteilt, daß sie Herrn Louis Jenke's Buchhandlung käuflich übernommen haben und diese unter der Firma B. Wepf L Co. (vormals Louis Jenke's Buchhandlung) weiter betreiben werden. Komm.: Volckmar. Die Firma Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand in Wien teilt unterm 30. September 1902 mit, daß die Prokura des Herrn Hugo Heller erloschen ist. „ Firma 'übe N. L. IViltrlns 6o. in Milwaukee, Wis., tritt laut Rundschreiben vom August 1902 mit dem deutschen Buchhandel in direkten Verkehr. Komm.: Koehler. Leipzig, den 30. Oktober 1902. Geschäftsstelle des öörsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndicus. Nichtamtlicher Teil. Neue Rechtschreibung und Schulbücher. (Vgl. Nr. 244, 246, 256 d. Bl.) Im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 13 vom 17. Januar 1902 ist eine Eingabe von 127 angesehenen Firmen des deutschen Schulbücherverlags, als deren erste die Dürr'sche Buchhandlung in Leipzig unterzeichnet ist, im Wortlaut mitgeteilt worden. Die Eingabe ist in gleich lautenden Schriftsätzen an die Oberschulbehörden der sämt lichen deutschen Bundesstaaten gerichtet und bittet mit Bezug auf die damals noch nicht feststehende Zeit der Einführung der neuen Regeln der deutschen Rechtschreibung, um deren baldigstmögliche Bekanntgabe, sowie um Hinausschiebung des Ostertermins 1902 für Einführung der neuen Lehrbücher des deutsch-sprachlichen Unterrichts in die Schulen auf Ostern 1903, lieber aber noch — mit Rücksicht auf die stoff liche Durchsicht der Lehrbücher — auf Ostern 1904. Die Dürr'sche Buchhandlung teilt uns mit, daß sie auf diese Eingabe von Seiner Excellenz dem Königlich Preußischen Staatsminister, Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn vr. Studt in Berlin den Abdruck seines Erlasses vom 16. Oktober 1902 an die ihm unterstellten Königlichen Provinzial-Schulkollegien und König lichen Regierungen mit dem Anheimgeben empfangen hat, die Mitunterzeichner der vorgenannten Eingabe vom In halt dieses Erlasses in Kenntnis zu setzen. Börsenblatt für den brutschen Bnchkandel. 89. Aatzranm. Die Dürr'sche Buchhandlung steht den geeignetsten Weg zur Bekanntgabe des Erlasses mit Recht in der Veröffent lichung durch das Börsenblatt Sie bittet daher, auf den in diesem Blatt schon zweimal (in Nr. 246 und 256) mit geteilten Wortlaut des ministeriellen Erlasses, mit besondrer Rücksicht auf die 126 Mltunterzeichner jener Eingabe, hier nochmals hinzuweisen Was hiermit geschieht. (Red.) Ausstattungsschuh. Von Rechtsanwalt vr. Fuld in Mainz. Die während der Beratung des Gesetzes über den un- lautern Wettbewerb aus den Kreisen des Buchhandels kommende Anregung, die Bestimmungen des Entwurfs der art zu erweitern, daß auch das Recht an den sogenannten Aeußerlichkeiten gegen unlautre Konkurrenz geschützt würde, hatte bekanntlich nur teilweise einen Erfolg, indem der Name und die besondre Bezeichnung einer Druckschrift dem Schutz des Z 8 unterstellt wurde. Hingegen verhielt man sich gegen den weitergehenden Wunsch, auch die Ausstattung der Bücher in dem Wettbewerbsgesetz zu berücksichtigen, ablehnend, von der Ansicht ausgehend, daß Z 15 des Warenzeichengesetzes dem vorhandnen Schntzbedürfnis in ausreichendem Maße entspreche. Obwohl von mehreren Seiten bezweifelt wurde, daß die Rechtsübung von §15 auch der Ausstattung von Büchern gegenüber einen angemessenen Gebrauch machen 1196
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