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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021023
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8580 Nichtamtlicher Teil. ^ 247, 23. Oktober 1S02. ist. Als im Sommer des vergangenen Jahres der Verbands vorstand seinen Aufruf zur Beseitigung des Rabattunwesens erließ, wurde ihm von verschiedenen Seiten zum Vorwurf gemacht, daß er sein Rundschreiben im Börsenblatt zum Abdruck gebracht und daß dadurch die Bibliothekare von diesem Vorgehen vorzeitig Kenntnis erhalten hätten. Nun wird man mir ohne weiteres beipflichten, wenn ich hier ausspreche, daß das Börsenblatt das Organ der öffentlichen Meinung im Buchhandel ist und daß es thöricht wäre, auf die weitreichende Stimme dieses Blattes zu ver zichten, wenn wichtige Fragen des Buchhandels besprochen werden sollen; es ist ein unwürdiger Zustand, wenn wir aus Rücksicht auf Kreise, die außerhalb des Buchhandels stehen, uns in unsrer Bewegungsfreiheit beschränken lassen. Aus diesen Erwägungen wurde seiner Zeit der Postbezug abgeschafft, und es ist deshalb durchaus logisch, wenn der Vorstand des Börsenvereins dieser Anregung folgte. llebrigens ist diese ganze Angelegenheit in der vom Verbandsvorstand zur letzten Ostermesse am 25. April d. I. abgehaltenen vertraulichen Versammlung ausführlich be sprochen worden. Herr Albert Brockhaus selbst hat damals unter Zustimmung der Anwesenden eingehend über seinen Briefwechsel mit den einzelnen Bibliothekaren berichtet, und es ist zu bedauern, daß Herr Hiersemann dieser Versamm lung, die von Universitätsbuchhändlern reichlich besucht war, nicht beigewohnt hat; es würde ihm die Unhaltbarkeit seines Standpunktes vollständig klar geworden sein. Inzwischen ist, wie ich höre, der Börsenvereins-Vorstand bemüht gewesen, den Wünschen der Bibliothekare nachzu kommen, soweit dies ohne Gefährdung buchhändlerischer Interessen möglich ist. Er wird vom l. Dezember an den bibliographischen Teil des Börsenblatts, also ungefähr vier bis sechs Seiten, täglich franko und gratis im Separatabdruck ihnen zusenden und sie einladen, vom 1. Januar nächsten Jahres an den Jahrgang dieses Separatdrucks zu einem billigen Preise zu beziehen.*) Erst vor einigen Tagen hatte ich Gelegenheit, diese Frage mit einem Kollegen aus einer Universitätsstadt, der bei der Lieferung der betreffenden Bibliothek wesentlich beteiligt ist, zu besprechen. Ich konnte ihm den Beschluß des Börsen vereins-Vorstands mitteilen. Auch er war der Meinung, daß das Sortiment ein großes Interesse daran habe, wenn das Börsenblatt als Ganzes nach wie vor den Bibliotheken entzogen bliebe, daß aber mit dem jetzigen Beschluß des Börsenvereins allen berech tigten Wünschen der Bibliothekare gedient sei und somit die Hoffnung bestände, daß die Herren sich beruhigen würden. Die Herren haben sich ja allerdings auf ihrer letzten Versammlung in Jena sehr in Zorn geredet; aber sie werden sich doch bei ruhiger Ueberlegung sagen müssen, daß der Vorstand des Börsenvereins sich zur Sekretierung des Börsenblatts nicht entschlossen hat, um die Herren Biblio thekare zu ärgern, sondern aus Gründen, die in den innern Verhältnissen des Buchhandels liegen. Elberfeld, den 20. Oktober 1802. Bernhard Hartmann. III. Zu den Ausführungen des Herrn Karl Hiersemann in Nr. 243 d. Bl. möchte ich bemerken, daß wohl kein Kauf mann seinem Abnehmer die Nettopreise und Bezugs bedingungen der von ihm vertriebenen Waren zeigen wird. Ein Buchhändler darf das als richtig denkender Kaufmann auch nicht thun. Warum steht denn auf den mit Netto preisen versehenen Verlags- und Barsortiments-Katalogen: *) Vergl. die Bekanntmachung im amtlichen Teil des Börsen blatts Nr. 245 vom 21. Oktober 1902. (Red.) »Manuskript nur für Buchhändler«? Andernfalls könnten wir ja auch diese Kataloge dem Publikum preisgeben. Wenn Firmen Wert darauf legen, daß ihre Inserate besonders den Bibliothekaren auffallen sollen, dann mögen sie in den von fast allen diesen Herren gelesenen Zeitschriften, wie: Literarisches Centralblatt, Centralbiatt für Bibliotheks wesen, Deutsche Literaturzeitung rc., annoncieren. Wollte man das Börsenblatt steigeben, so müßten die Nettopreise und Bedingungen aus diesen Inseraten schwinden und etwa nur auf dem beigegebenen Verlangzettelbogen verzeichnet werden. Dies dürfte jedoch nur schwer durchführbar sein. Die Bibliotheken müßten dann das Hauptblatt ohne Bei lage, die Buchhändler die Ausgabe mit Beilagen erhalten. Interessant wäre es, die Meinung aller Börsenvereins mitglieder in dieser wichtigen Angelegenheit zu hören, wenn vielleicht die Geschäftsstelle einmal ein Cirkular mit Frage bogen für oder gegen Geheimhaltung an alle Mitglieder versenden wollte. Das Resultat würde eine bessere Antwort auf die Frage sein, als die Erörterungen einzelner Firmen. Dessau. William Claaß, Paul Baumann's Nachf. Zum neuen Urheberrechtsgesetz. Der neuesten Nummer der »Nation« (Nr. 3 vom >8. Oktober 1902) entnehmen wir folgenden lesenswerten Bei trag des geschätzten Schriftstellers und Journalisten Herrn vr. Alexander Meyer-Berlin zur Handhabung des neuen Urheberrechtsgesetzes: Nach dem Tode Otto Gildemeisters schrieb ich für die »Nation« einen kurzen Nachruf an den verehrten Mann. Wenige Tage darauf wurde ich durch ein Schreiben über rascht, das ich mit seinen Anlagen im Folgenden mitteile. Berlin, den 5. September 1902. Sehr geehrter Herr! In unfern Händen befindet sich der wahrscheinlich unberech tigte Abdruck Ihrer Arbeit: »Otto Gildemeister- aus der -Nation». Der Nachdruck befindet sich in einer Kieler Zeitung. Wir sind bereit, Sie in dieser Angelegenheit vollständig zu vertreten, und zwar so, daß wir das pekuniäre Risiko selbst im Falle einer Klage tragen. Sie verpflichten sich nur, ohne unsere Einwilligung mit dem Abdrucker nicht zu verhandeln, sondern ihn stets an uns zu verweisen, so lange wir die Verhandlung oder einen Prozeß führen. Da wir bedeutende Kosten für Beschaffung und Abonnement des sehr ausgedehnten Zeitungsmaterials, Personal- und Bureau- unkosten haben, sowie zur Abgabe an verschiedene Fonds unseres Vereins verpflichtet sind, so müssen wir unsererseits 25 Prozent des erlangten Nachdruckhonorars von ca. 12 Mark beanspruchen. Da im Falle eines Prozesses nur Klage im Namen des Verfassers geführt werden kann, so bitten wir Sie, die beiden beiliegenden Formulare zu unterschreiben und möglichst bald zurückzusenden. Sie gehen dadurch keine pekuniäre Verpflichtung ein, die meisten Zeitungen zahlen ohne Klage. Auch könnten Sie die Prozeß vollmacht noch zurückbehalten, und uns eventuell nur Ihre Ein willigung zur gütlichen Einziehung des Honorars geben. Die Verleitung zur Unterschrift unter falscher Angabe würde Sie zu nichts verpflichten. Hochachtungsvoll vr. Max Hirschfeld, Berlin klVV., Jonasstraße 8. Erste Anlage: Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, daß der All gemeine Schriftstellerverein z. H. seines Vorsitzenden Or. M. Hirsch feld, Berlin, von dem durch seine Vermittlung erlangten Honorar von 12 Mark oder Buße von 24 Mark für den unberechtigten Ab druck meiner Arbeit: -Otto Gildemeister- 25 Prozent der er langten Summe erhalte. Zweite Anlage: Falls Sie Uber unfern Geschäftsbetrieb bei Schriftstellern, die durch uns Erfolge erzielten, Auskunft einholen wollen, bitten wir Sie, sich mit einer Anfrage an folgende Adressen wenden zu wollen:
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