Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021115
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190211155
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19021115
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-11
- Tag1902-11-15
- Monat1902-11
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
9438 Nichtamtlicher Teil. 266, 15. November 1902. Thatsache zu rechnen, daß der Börsenverein eine Verschlechte rung der bisherigen Bestimmungen unter keinen Umständen genehmigen werde. Im Lauf der Beratung über Punkt 3 s stellt Herr Schalk den Antrag, den Rabatt überhaupt abzuschaffen. Herr Pollak beantragt folgende Fassung: »Den Käufern, jedoch nur auf deren bestimmtes Verlangen, sofern die Kauf summe mindestens 20 Kronen beträgt, ein Skonto von 5 Prozent einzuräumen, aber nur, wenn der Betrag auf einmal erlegt wird«. Beide Anträge werden nach längerer Debatte abge lehnt, ebenso ein Antrag des Herrn Friedländer, bei Kassageschäften 5 Prozent Rabatt zu gewähren, wenn die Kaufsumme mindestens 20 Kronen beträgt, bei Verbuchung auf Konto erst von 100 oder 150 Kronen aufwärts 5 Pro zent Rabatt zu gewähren. Der Vorsitzende appelliert sodann nochmals an die Antiquare, in der Frage des Kundenrabatts einmütig mit den Sortimentern vorzugehen. Herr Eisenstein schließt sich im Interesse der Einigkeit diesem Wunsch an. Bei der Abstimmung wird Punkt 3 s mit allen gegen drei Stimmen angenommen. Punkt 3 b wird mit der vom Centralausschuß empfohlenen Abänderung (bei einem Bedarf unter 100 Kronen 5 Prozent, von 100 Kronen aufwärts 10 Prozent) einstimmig angenommen. Bei Punkt 3o beantragt Herr Pollak die Einbeziehung von Schulbüchern. Dieser Antrag wird ab gelehnt und Punkt 8 o in der vorgeschlagnen Fassung angenommen, jedoch auf Vorschlag des Herrn Dachauer als Punkt 4 eingereiht. Herr Robitschek berichtet sodann über die vor geschlagnen Verkaufsbestimmungen für den Musikalien handel und beantragt noch die Einfügung, daß ein höherer Rabatt als 33'/, Prozent an Sängervünde gegeben werden könne, wenn die Bestellung auf mindestens 6oO einzelne Chorstimmen laute. Die Anträge werden auf Vorschlag des Herrn Herzmanskp so Kloo angenommen. Nach Erledigung der Tagesordnung interpelliert Herr Mohr den Vorsitzenden wegen einer von Herrn Franz Pichler verfaßten Broschüre, die die Rabattfrage behandeln und ver- schiedne Vorwürfe gegen den Vereinsvorstand enthalten solle. Der Vorsitzende fragt den anwesenden Herrn Pichler, ob er bereit sei, den Inhalt der Broschüre und die darin enthaltnen Angriffe in der Generalversammlung, als dem allein zuständigen Forum, bekanntzugeben und zu vertreten. Herr Pichler steht sich nicht veranlaßt, dieser Auf forderung Folge zu leisten. Der Vorsitzende bringt nunmehr einige Stellen der Broschüre zur Verlesung, die Angriffe auf den Vorstand, eine abfällige Kritik der bisherigen Erfolge in der Rabatt frage, Beschuldigungen gegen Vereinsmitglieder, sowie eine Statistik über von Herrn Pichler selbst gesammelte Schleuder fälle enthalten. Da der Vorsitzende annimmt, daß diese Broschüre nach der Generalversammlung in Hände ge langen solle, denen eine Entgegnung eventuell nicht zugäng lich gemacht werden könne, mithin eine ganz unzutreffende Beurteilung der Vereinsverhältnisse Hervorrufen müssen, spricht er über ein derartiges Vorgehen sein größtes Er staunen aus, weist die in der Broschüre enthaltnen An schuldigungen gegen den Vorstand und die Vereinsmitglieder energisch zurück und fordert Herrn Pichler auf, für jene Fälle, die vom Vorstand noch gar nicht untersucht, von Herrn Pichler in seiner Broschüre aber bereits als Schleuder fälle bezeichnet worden seien, den Beweis zu erbringen. Herr Pichler erklärt sich schließlich bereit, Herrn von Hölder Einblick in das der Broschüre zu Grunde liegende Material zu gewähren, was Herr von Hölder ablehut. Herr Pechel (Graz) weist die zur Verlesung gebrachten Angriffe gegen den Vereinsvorstand zurück und bringt ein Hoch auf den Vorsitzenden aus, in das die Versammelten lebhaft einstimmen. Herr Gubrynowicz wünscht, daß bezüglich des russischen Zolls auf polnische Bücher beim Ministerium Vorstellungen erhoben werden sollten. Der Vorsitzende nimmt diesen Wunsch zur Kenntnis und schließt nach ^2 Uhr mit Worten des Dankes an die Versammelten, die am heutigen Tage den Beweis seltner Einigkeit gezeigt hätten, die Versammlung. Hugo Bonts, Sekretär. Verkaufsbestimmungen des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Angenommen in der Hauptversammlung am 26. Oktober 1902. Mit Giltigkeit vom 1. Januar 1903. s) Verkaufsbestimmungen für den Buchhandel: 1. Bei Verkäufen an das Publikum sind die vom Verleger festgesetzten Ladenpreise einzuhalten. (H 3, Ziffer 6 der Satzungen.) 2. Jedes Anerbieten von Rabatt an das Publikum in ziffer mäßiger oder unbestimmter Fassung, durch offne oder ge- schlossne Rundschreiben, in Schaufenstern re., sowie die Zu sicherung von anderweitigen Vorteilen, welche den Rabatt ersetzen sollen, ist unzulässig. (Z 3, Ziffer 5 der Satzungen.) 3. Als Ausnahme zu Punkt 1 ist zulässig: s) Den Käufern, jedoch nur auf bereu bestimmtes Verlangen, sofern die Kaussumme mindestens 20 Kronen beträgt, ein Skonto von 5 Prozent einzuräumen, aber nur, wenn der Betrag bar auf einmal erlegt wird oder innerhalb eines Jahres oder in Teilbeträgen, deren Höhe dem Ladenpreis der jeweilig entnommnen Bücher entspricht und die ord nungsmäßig auf Konto verbucht worden sind. In diesem letzter» Fall ist der Rabatt bei Saldierung nachträglich gutzuschreiben. Eine Aufteilung der Rabattvergütung auf die einzelnen Bezüge ist daher ausgeschlossen. Vergünsti gungen, die, wenn auch indirekt, einer Erhöhung des Rabatts gleichkommen, sind verboten, b) Behörden, öffentlichen und Anstaltsbibliotheken auf deren bestimmtes Verlangen einen Rabatt bis zu 5 Prozent zu gewähren, wenn die Kaufsumme unter 100 Kronen beträgt, bis zu 10 Prozent, wenn die Kaufsumme mindestens 100 Kronen beträgt. 4. Von Zeitschriften, d. i. von allen mehr als einmal jährlich erscheinenden periodischen Druckschriften, wird überhaupt kein Rabatt gewährt. b) Verkaufsbestimmungen für den Musik alienhand el: Es ist untersagt die Gewährung eines höher» Rabatts: s) als 25 Prozent von den Ordinär-Artckeln; b) als 10 Prozent von den billigen Ausgaben: Andrö, Breitkopf L Härtel, Litoiff, Peters, Schuberth L Co., Schlesinger, Steingräber, llniversal-Eüition rc., soweit sie von den Verlegern mit 50 Prozent geliefert werden; 0) Netto-Artikel, welche von den Verlegern mit 33'/, bis 40 Prozent Rabatt geliefert werden, können an das Publikum mit 5 Prozent Nachlaß abgegeben werden; dagegen wird von Netto-Artikeln, welche mit weniger als 33'/, Prozent von den Verlegern geliefert werden, kein Nachlaß an das Publikum gewährt; ä) Verlegern und Sortimentern ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werks an Behörden, In stitute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders er mäßigten Preisen zu liefern. Als größere Partie eines Werks ist zu betrachten die gleichzeitige Lieferung: «) bei Chorsrimmen: von mindestens 100 einzelnen Chor stimmen eines Werks; ein höherer Rabatt als 33'/, Pro zent darf jedoch nur gewährt werden, wenn es sich um Lieferungen an Sängerbünde handelt und die Bestel lung von mindestens 600 einzelnen Chorstimmeu erfolgt. /4) bei Orchester-Dublierslimmen: von mindestens 50 Stim men des Streichquintetts oder Streichquartetts eines Werks; /) bei Texten: von mindestens 100 Texten eines Werks;
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder