Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1882
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- 1882-02-22
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- 22.02.1882
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41, 22. Februar. 3!ichtamtlicher Theil. 815 bürg 1472, bei den Bcncdictinern in Bamberg 1474, in Blau beuren 1475, bei dm Prämonstratensern in Schnssenried 1478, bei den Augustiner-Eremiten zu Nürnberg 1479, in demselben Jahre im Benedictinerkloster St. Peter in Erfurt* *). Minoriten und Carthäuser waren die thätigsten Helfer des Johann Amerbach in Basel; der deutsche Scholastiker Johann Heynlin von Stein brachte 1470 die ersten Buchdrucker, die sogenannten Allamanischen Brüder, nach Paris und stand ihnen eisrigst in ihrem Berufe zur Seite; ein anderer Professor der Theologie, Andreas Frisner von Wunsiedel, war der Erste, der in Leipzig die Bnchdrucker- kunst ausübte. In Italien fanden die deutsche» Drucker Conrad Schweynheim und Arnold Pannartz zuerst in dem Benedictiner kloster zu Subiaco eine Zufluchtsstätte, und gaben später in Rom ihre Werke unter Leitung des vom Papste Sixtus IV. zum Bibliothekar ernannten Bischofs Giovan Andrea von Aleria heraus. Der berühmte Dominicaner Cardinal Turrecremata beries im Jahre I486 den Typographen Ulrich Hahn von Ingolstadt, der Cardinal Carasfa im Jahre 1469 den Georg Lauer von Würz burg nach Rom, und deren Förderer waren die bekannten päpst lichen Biographen Campano und Platina. Im Jahre 1475 zählte Rom schon zwanzig Ossicinen; bis zum Schluß des Jahr hunderts erschienen dort „eunhnndertfünfundzwanzig Druckwerke, die man vorzugsweise den Bemühungen der Geistlichkeit ver dankte. Der Klerus betheiligte sich aber nicht bloß durch eigene Mitwirkung an der neuen Kunst, sondern verschaffte ihr auch die nothwendige Unterstützung durch Ankauf ihrer Erzeugnisse. Fast die gesammte Bücherproduction des fünfzehnten Jahrhunderts hatte in Deutschland die Befriedigung der literarischen Bedürf nisse der Geistlichkeit zum Zwecke, und nur durch deren rege Betheiligung wurde eine allseitige und gleichzeitige Einwirkung des Buchhandels auf das gesammte Publicum ermöglicht. (Schluß folgt.) Rcchtssälle. Prozeß gegen Emile Zola. In diesen Tagen stand vor dem Pariser Civilgericht, wie die Allg. Ztg. berichtet, die Klage des Hrn. Duverdy, Chef redakteurs der „Gazette des Tribunaux" und Advocat am Appell- hos, gegen Hrn. Emile Zola an, welcher einem der Helden seines neuesten, im „Gaulois" erscheinenden Romans: „Pot-Bouille" nicht nur den Namen Duverdy, sondern auch die Eigenschaft eines Advocaten am Pariser Appcllhos gegeben und dessen Wohnsitz in die Rue de Choiseul verlegt hatte, wo Hr. Duverdy früher ein- gemiethct war und in deren unmittelbarer Nähe er jetzt noch wohnt. Der Kläger, der aus gütlichem Wege nichts erlangen konnte, stellt *) Bergt, über diese und noch andere, auch außerdeutsche Kloster- druckercien die erschöpsende Behandlung bei Fall, Drnckkunst 9 u. ff.; vergl. auch v. d. Linde SS—97. „Die literarische Thätigkeit der Mönche", sagt Letzterer, „war gerade um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, d. h. zur Zeit der Erfindung der Typograpie, durch die mit dem Baseler Concil in Verbindung stehenden resormatorifchen Bestrebungen, zu einem neuen Leben erwacht. Kein Wunder daher, daß die Klosterbrüder sich schon sehr srüh des neuersnndenen Mittels der Vücherproduetion, der Typographie, bedienten und unter der Leitung einsichtsvoller Aebte selbst Druckereien binnen de» Kloster,nauern errichteten." „Ein sreundschast- lich-s Berhältniß zwischen Kirche und Typographie veranlaßte im süns- z-hntcn Jahrhundert allerwärts Klosterdruckereien." So stammen auch, wie Schafarik nachgewiesen, alle altslavischen, namentlich kyrillischen Druckwerke von serbischen oder bulgarischen Mönchen und Priestern her. In Cettinje in Montenegro bestand eine Klosterdruckerei seit 149S. Aus der Druckerei des Brigiltenklosters Wadstena in Schweden sind Drucke von 1491 erhalten. Aus der Druckerei der Schwestern des hl. Dominicus in Florenz gingen von 1478—1484 über 88 Werke hervor. Nach einer gütigen Mittheilung des Herr» v. d. Linde. die Forderung, daß der Beklagte den Namen der betreffenden Persönlichkeit ändere und das Erkenntniß in dreißig Blätter eingerückt werde. Als Anwalt Duverdy's trat der Akademiker Roussc, Stabträger des Pariser Barreaus, als Vertheidigcr Emile Zola's Davillü des Essarts aus. Die Reden dieser beiden Rechts gelehrten, welche vor einem sehr zahlreichen Publicum gehalten wurden, stillen beinahe zwölf enggedruckte Spalten des „Gaulois". Nachdem Rousse dem urwüchsigen Talente Zola's, das nicht nur die gewöhnlichen Romanleser zu interessiren vermöge, Anerkennung gezollt, führte er weiter aus, daß der berühmte Romancier die Menschen nicht eben von ihrer schönen und guten Seite aufznfassen pflege. Man müßte sich schämen, sagte er, wenn die Portraits, die Zola zu entwerfen vorgibt, nach der Natur gezeichnet, wenn sie nicht grobe und cynische Caricaturen, unerfindliche Modelle wären. Was „Pot-Bouille" betrifft, so hätten Zola und seine Freunde in einer betäubenden Reclame genugsam angedeutet, was er damit bezwecke: die Brandmarkung der Bourgeoisie, die unter dem Deck mantel der Wohlanständigkeit die scheußlichsten Laster, die wider natürlichsten Gebrechen verberge. Jeder Mensch, der sich selbst, der seine Familienangehörigen respectire, müsse sich dagegen auslehne», daß sein Name in die Cloake hineingezogen werde, in die Zola mit seiner Canalräumer-Laterne hineinleuchte, wenigstens wenn, wie dies hier der FalhdieserNamc kein allgemein üblicher sei,sondern in Paris nur von einer einzigen Familie getragen werde. Duverdy spiele im weiteren Verlaufe des Romans eine schändliche Rolle, er beflecke seine Ehre als Magistratsperson und hefte einen unaus löschlichen Makel auf seinen Namen. Wie sollte da der Kläger zu tadeln sein, weil er das Eigenthnmsrecht, das jeder Mann auf seinen Namen hat, vor Gericht geltend macht? Daville des Essarts antwortete mit zahlreichen Beispielen aus der Geschichte der Literatur, die darthun sollten, daß die Forderung Duverdh's eine lächerliche Anmaßung ist, aus welche das Gericht nicht cin- gehen könnte, ohne sich der Beeinträchtigung der Freiheit der Dichter schuldig zu machen. Zola hatte die Ausgabe seines Advoca ten durch einen Brief an den „Gaulois" erschwert, in dem er sagte, er hätte den Namen Duverdy im Adressen-Almanach Bottin ge funden, und ferner die Theorie entwickelte, es genüge nicht, eine Person mit dem ersten besten Namen zu taufen, sondern derselbe müsse auch einer gewissen Berufssphäre entnommen sein und sie gewissermaßen charakterisier». Aus diese Erklärung hatte Rousse mit dem Bemerken hingewiesen, sein Client sei der einzige Duverdy des Pariser Almanach Bottin und snngire daselbst mit der Be zeichnung: „arovat n la cour ck'axxel", so daß Zola sich jedenfalls den Namen des Klägers für seine literarischen Zwecke angeeignet hätte. Hieraus erwiderte der Anwalt des Beklagten kleinlaut, jener Brief sei in der Eile entstanden, und habe daher nicht die Bedeutung, welche die gegnerische Partei ihm beimesse. Ueberdies brachte er noch vor, daß der Roman „Pot-Bouille" bei dem Ver leger Charpentier schon ganz gesetzt wäre, und daß die verlangte Namensänderung nicht nur ein Prinzip, sondern die Interessen Zola's schwer schädigen würde. Der Staatsanwalt Rau erklärte sich für das unveräußerliche Eigenthnmsrecht der Personen auf ihren Familiennamen und stellte sich in seinen Schlußanträgen auf die Seite des Klägers. — Das Gericht erkannte, daß der Familien name ein Eigenthum ist, und daß Duverdy berechtigt war, sich über den Gebrauch, den Zola in „Lvt-Lonille" von dem seinigcn machte, zu beschweren. Zola und der Gsrant des „Gaulois", welcher „Lot-Lonills" unter dem Strich veröffentlicht, wurden daher verurtheilt, den Namen Duverdy überall zu streichen und einen anderen, der nicht dieselbe Endung hat, zu wählen. Außer dem haben Zola und der „Gaulois" die Kosten zu tragen, (und muß das Urtheil in dieses Blatt eingerückt werden. 116*
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