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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1903
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- Deutsch
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20, 26. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 715 bezüglich des gedachten Punkts zu den allergrößten Schwierig keiten und Verzögerungen Anlaß geben würde. Demgemäß gelangt man auch in Ansehung der Frage nach der zivil- rechtlichen Haftung des Sortimenters zu dem Ergebnis, daß diese grundsätzlich verneint werden muß und für die Praxis so gut wie keine Bedeutung hat. Der Verleger ist derjenige, dem die Verantwortlichkeit für die Verletzung des Urheberrechts obliegt, und die Haftung desselben muß dem Geschädigten als eine vollkommen genügende erscheinen. Daher besteht für den Sortimensbuchhandel in der Tat kein Grund, sich durch unrichtige und auf einer unzu treffenden Auslegung des geltenden Gesetzes beruhende Be hauptungen irgendwie beunruhigen zu lassen. Der Sorti menter hat sich um die Nachdruckfrage bei dem Vertrieb der ihm zugehenden Exemplare in der Regel gar nicht zu bekümmern. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Land gericht Ratib or ist am 28. August v. I. der Zeitungsbericht erstatter Josef Nitoche in Altzabrze wegen Beleidigung zu 50 Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte der Redaktion des Ober- schlesischen Anzeigers telephonisch mitgeteilt, bei der Gerichtskasse in Zabrze seien 2—4000 unterschlagen, wie sich bei einer Kassen revision hcrausgestellt habe; ein Kassenbeamter sei verhaftet worden. Die Nachricht wurde dann so veröffentlicht. Tatsächlich hatte eine Kassenrcvision nicht stattgefunden, es hatten keine Unterschleife stattgefunden, und Gelder hatten auch nicht gefehlt. Verhaftet worden war allerdings jemand, aber kein Kassenbeamter, sondern ein Schreiber, der sich der Unterschlagung und Fälschung eines Formulars schuldig gemacht hatte. Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Revision ein gelegt, lediglich deshalb, weil nicht auch auf Publikation des Urteils erkannt worden war, was bei öffentlicher Beleidigung vorgeschriebcn ist. — Das Reichsgericht hob das Urteil unter Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen auf und ver wies die Sache insoweit an das Landgericht zurück. Falsches Geld. — Falsches Papiergeld, und zwar Hundert-, Fünfzig-, Zwanzig- und Fünfmarkscheine sind gegenwärtig im Umlauf. Für die Entdeckung der Fälscher hat die Reichsschulden tilgungskasse eine Belohnung von 3000 ^ ausgesetzt. Die falschen Hundertmarkscheine tragen in allen Fällen die gleiche Nummer 2 273 075 6., die Fünfzig- und Zwanzigmarkscheine weisen das Datum vom 10. Januar 1882, die Fünfmarkscheine die Jahres zahl 1892 auf. Die Falsifikate sind offenbar auf photographischem Wege in der Weise hergcstellt, daß Avers- und Reversseite be sonders angefertigt und dann zusammengeklebt sind. Weitere Er kennungszeichen sind: die Strafandrohung auf der Vorderseite ist sehr undeutlich, die Fasern auf der Rückseite sind mit Klebstoff befestigt und mit blauer Farbe überzogen, die Buchstaben der ausgeschriebenen Wertangabe -Fünfzig Mark« u. s. w. sind gemalt. Das zu den Scheinen benutzte Papier ist glatter als das der echten Scheine. Die Zwanzigmarkscheine sind um einen Millimeter kleiner als die echten, die Nachbildung ist durch Lichtdruck her gestellt. (Lpzgr. Tagebl.) Falsche Zinsschcine. — Der Reichsanzeiger Nr. 20 vom 23. Januar 1903 bringt folgende Bekanntmachung der Haupt verwaltung der Staatsschulden: -Im Laufe der letzten Wochen sind an verschiedenen Orten einzelne falsche Zinsscheine von Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten ö^prozentigen Staatsanleihen von 1885 und 1890 zum Vorschein gekommen, durch welche denjenigen Personen, die solche in Zahlung angenommen haben, Verluste entstanden sind. -Wegen gerichtlicher Verfolgung der Verfertiger dieser Scheine ist das Erforderliche veranlaßt. »Wir machen indes hiermit noch besonders darauf aufmerk sam, daß für falsche Zinsscheine in keinem Falle von uns Ersatz gewährt wird. Das Publikum kann sich vor Verlusten der er wähnten Art dadurch schützen, daß es die Annahme von Zins scheinen im Privatverkehr ablchnt, da dieselben nicht dazu bestimmt sind, als Zahlungsmittel zu dienen. Die Zinsscheine haben ledig lich den Zweck, von den dazu bestimmten Kassen eingclöst zu werden. »Berlin, den 21. Januar 1903. — Hauptverwaltung der Staatsschulden, (gez.) von Hoffmann. Literarische Zensur. — In der letzten Sitzung der »Gesell schaft für deutsche Literatur» zu Berlin gab Professor Alexis Holländer einen erheiternden Beitrag zum Kapitel der lite rarischen Zensur. Wir folgen im nachstehenden dem Bericht, den die Nationalzeitung vom 22. d. M. (abends) darüber gibt: Herr Professor Holländer legte zwei Briefe aus dem Nachlaß des ver storbenen Berliner Hofbuchhändlers Alexander Duncker vor, die sich beide auf eine Publikation des Dunckcrschen Verlags aus dem Jahr 1852 beziehen, und zwar auf ein Buch, das damals großes Aussehen machte und viel gelesen wurde: »Eglantine, Roman der Prinzessin von * *.« Der erste Brief, den Professor Holländer vorlas, stammt von M. C. Nikolaus von Niebuhr, dem Sohn des großen Geschichtsschreibers, der im Jahr 1851 Kabinettsrat Friedrich Wilhelms IV. geworden und in dieser einflußreichen Stellung ein stets gefälliger Diener der Reaktion war. In seinem Schreiben an Duncker macht Niebuhr diesem die ernstesten Vor würfe darüber, daß er als königlicher Hofbuchhändler eine Schrift wie »Eglantine« auf den Markt gebracht habe. Das sei ein im höchsten Maß gefährliches Buch! Es mache den preußischen Adel, den man doch wahrlich, zumal nach den Stürmen von 1848, zu schützen allen Grund habe, unnützerweise lächerlich, sei erfüllt von revolutionären Tendenzen, Emanzipationsgedanken, bedenk lichen demokratischen Allüren und verstoße durch die Lüsternheit zahlreicher Szenen und Schilderungen gegen alle Gesetze der Sitte. Es sei um so weniger entschuldbar, einen solchen Roman heraus zugeben, als er unter dem Namen einer Prinzessin einherschreite und darum noch aufreizender zu wirken geeignet sei. Es ist nun ergötzlich, mit diesem Brief den zweiten zusammenzuhalten, der von der Verfasserin des Romans selbst, der Prinzessin Amalie von Schleswig-Holstein, einer Tante unsrer Kaiserin, stammt. Sie schreibt darin an Duncker, sie könne und wolle, da der Schleier der Anonymität nun doch schon einmal durch Zcitungs- veröffentlichungen gelüftet sei, auch nicht zögern, sich überall offen als Verfasserin der »Eglantine« zu bekennen. Sie thue das um so lieber, als der König selbst sich höchst befriedigt über den Roman ausgesprochen und sie zu dieser literarischen Leistung beglückwünscht habe. Das Urteil der Majestät sei ihr besonders wertvoll, weil es ja nicht nur von dem König stamme, sondern von einer Persönlichkeit, die allgemein unter die geistreichsten und genialsten Männer seinerzeit gerechnet werde. — Herr Professor Holländer gab nach Verlesung dieser beiden Briefe einen kurzen Jnhaltsauszug des Romans, den Niebuhr, königlicher als der König, für ein so staats- und gemeingefährliches Werk erklärt hat. Es stellte sich dabei heraus, daß das Buch das harmloseste ist, das sich denken läßt, daß es von irgend welcher »Unsittlichkeit« auch nicht die Spur enthält und daß auch die von Niebuhr so ernst gerügten demokratischen Tendenzen und revolutionären Neuerungen sich auf ein so geringes, selbstverständliches Maß von freier Be wegung beschränken, daß sie durch unsre heutigen sozialen und politischen Einrichtungen längst überholt sind. Preisausschreiben. — Eine neue Artvon Preisausschrcibung zur Erwerbung von Plakatentwiirfen hat eine Reihe großer Firmen in Hannover, Dresden, München, Bielefeld und Köln mit Vorteil zur Anwendung gebracht. Die vereinigten acht Firmen erzeugen sehr verschiedenartige Waren (Gummiwarcn, Cakes, Zigaretten, Malzkaffce, chemische Küchenpräparate, Schokolade, Künstlcrfarben, Öfen). Von einer der Zahl nach reichlich bemessenen Künstlerschaft, die zur Beteiligung eingeladen wurde, haben 90 Künstler zugesagt. Jeder Entwurf wird mit 100^ honoriert, und außerdem kommen noch 20 000 an Preisen zur Verteilung. Durch das gemeinsame Vorgehen wird eine Vergeudung von Talent und Arbeit und jede Ausbeutung der mitarbeitenden Künstlerschaft vermieden. Früher gingen bekanntlich die Nichtprämiierten meist leer ans, d. h. ihre Arbeitsleistung wurde mit keinem Pfennig vergütet. Bei dem oben beschriebenen Wettbewerb dagegen erhält jeder der dazu ein- geladencn Künstler für seinen Entwurf von vornherein 100 ^ be zahlt. Außerdem werden 9 erste, 9 zweite, 9 dritte und 2 Ehren greise zur Verteilung gebracht. Post. — Die Postschlicßfächcr, die anderswo (z. B. in Württemberg) seit Jahrzehnten sich bewährt haben, aber erst neuer dings von der Rcichspost versuchsweise eingeführt sind, scheinen in der Geschäftswelt nicht den Beifall zu finden, den man erwartet hat. Die Schließfächer sind vorn Schaltervorraum aus für das Publikum zugänglich. Jeder Teilnehmer erhält ein besondres, mit Nummer versehenes Fach nebst den dazugehörigen Schlüsseln. Außer der bequemen Abholung der Postsachen bietet die Schlicß- facheinrichtung noch den Vorteil, daß die abholcndcn Boten nicht am Schalter auf Abfertigung zu warten brauchen, sondern die Sen dungen ohne weiteres dem Schließfach entnehmen können, und daß ferner, was besonders ins Gewicht fällt, die Inhaber von Schließ fächern auch außerhalb der Schalterdienststunden ihre Postsachen ab holen können und auf diese Weise bedeutend früher in den Besitz ihrer Sb*
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