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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1903
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- Deutsch
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970 Nichtamtlicher Teil. üi? 28, 4. Februar 1903. Buchhandels stunden und noch stehen, namentlich aber dem jetzigen Vorstand, der unter der zielbewußten Führung seines ersten Vorsitzenden große Opfer an Zeit und Arbeit gebracht hat, um dem deutschen Buchhandel zu der so lange ersehnten Einigkeit zu verhelfen. Wiederverkäufen. Nicht ohne schädlichen Einfluß auf den Buchhandel sind die vielen Wiederverkäufen, die sich teilweise über alle Satzungen hinwegsetzen oder sie überhaupt nicht kennen, weil ihre Leipziger oder sonstigen Lieferanten, nur an den eignen Vorteil denkend, sie ihnen nicht mitteilen. In einigen kleinen Orten des Kreises Norden stößt die Einführung der neuen Verkaufsbestimmungen auf Widerstand, weil dort oft Papierhandlungen re. bestehen, die sich an die vorgeschriebnen Preise nie gekehrt haben. Es ist hohe Zeit, darin Wandel zu schaffen und die Lieferanten solcher Ge schäfte haftbar zu machen. In unserm Hamburg-Altonaer Kreise haben wir uns selbst geholfen durch Schaffung einer besonder» Wiederverküuferliste und durch die Verpflichtungsscheine, welche die hiesigen Wiederverkäufen zu unterschreiben haben. Die von uns eingesetzte Kommission hat kürzlich in einer Sitzung die Wieder- verkänfcrliste revidiert. Demnächst werden die Unterschriften für die neuen Verpflichtnngsscheine von den Wiederverkäufen» ein gefordert werden. Warenhäuser. Auch das vergangene Jahr brachte uns oft die wenig angenehme Entdeckung, daß die hiesigen Warenhäuser sich gangbare Bücher durch Vermittler verschafften und zu Schleuder preisen verkauften. Daneben wurden die von den Lehrern em pfohlenen Jugendschriften vorrätig gehalten und unter dem Laden preis verkauft, oft nachweislich sogar niit Schaden. Als nun schließlich auch »Reuter's Werke« erheblich unter dem Ladenpreis angeboten wurden, traten wir sofort in Verbindung mit der Hinstorff'schen Hofbuchhandlung, die uns in bereitwilligster Weise entgegenkam und sich bereit erklärte, auf Grund des neuen Ver lagsrechts den Verkauf von »Reuter« den Warenhäusern zu ver bieten. Der Erfolg in dem einen Warenhanse war die sofortige Sistierung des Verkaufs von Reuter, indem die Verlagshaudlung die noch vorhanduen Vorräte übernahm. Das zweite Warenhaus erbat die Erlaubnis, den Restbestand von Reuter zum Ladenpreise verkaufen zu dürfen. Ein gleiches Verkaufsverbot erließ auf unser Ansuchen die Grote'sche Verlagshandlung betreffs ihres Verlages, so z. B. Frenssc», Jörn Uhl re. Wir danken auch an dieser Stelle den beiden Verlagshand lungen für ihr tatkräftiges Vorgehen und hoffen, daß in solcher Weise noch mehr Verleger den Interessen des gesamten Buch handels dienen werden. Ein Hamburger Warenhaus brachte u. a. »Neuestes Ham burger Kochbuch« für 50 Pf. iu den Handel. Da das Buch weder eine Druckerfirma trug, noch irgendwie die Bezeichnung »Hamburger Kochbuch« verdiente, sondern speziell süddeutsche Küche behandelte, so machten wir der Staatsanwaltschaft auf Grund des Preßgesetzes Anzeige von dieser Täuschung des Publikums. Wie wir später erfuhren, wird dasselbe Buch unter dem Titel »Neues bürgerliches Kochbuch« für 2 Mark ordinär, 1 Mark bar als Vcrlagsartikel vertrieben. Sortimenter und Verleger. Förderlich für den Buchhandel ist es sicher nicht, wenn zwischen Verlag und Sortiment ein gespanntes Verhältnis besteht. Einigkeit und gegenseitige Unterstützung bringt auch da Stärke und schafft Erfolge. Aber auch auf diesem Gebiet sind Fort schritte zu verzeichnen. Die Liste der Verleger, welche die Durch führung der Satzungen fördern wollen, ist erheblich größer ge worden, und es steht zu hoffen, daß diese Firmen mit größter Energie gegen olle Schleuderen und deren Lieferanten Vorgehen werden. Leider fehlt noch mancher Verleger in diesem Ver zeichnis. Erhebliche Schädigung erfährt das Sortiment durch den direkten Vertrieb der Verleger. Scheuen sich doch große Verleger heutzutage nicht mehr, mit ihren Ankündigungen direkt an das Publikum früher zu gehen als an das Sortiment, so daß es sich schon mehrfach ereignet hat, daß der Sortimenter mit seinen Offerten zu spät kam. Nicht ohne Absicht werden die Ankün digungen von einzelnen Verlegern mit ihrer genauen Adresse und sogar unter Beifügung von Bestellkarten mit Firma verbreitet. Vornehm ist solche Geschäftsführung nicht und wird sich früher oder später rächen. Der guten Literatur wird es gewiß nie an Förderung durch das Sortiment fehlen, und wenn wirklich einmal ein Sortimenter versagt hat und einen Auftrag ohne sein Zutun erhält, so kann dies sicherlich nur in nutzbringender Weise seine Aufmerksamkeit auf das betreffende Buch lenke». Dem Verleger sollte daran liegen, daß sein Verlag beim Sortimenter gefordert wird; aber er sollte nicht darauf bedacht sein, das Geschäft direkt zu machen. Anderseits darf natürlich auch der Sortimenter es nicht an tatkräftiger Unterstützung der verlegerischen Unternehmungen fehlen lassen, namentlich solchen Firmen gegenüber, die ein warmes Interesse für das Sortiment bewiesen haben. Eine zweite Klage betrifft die neuerdings einen immer größer» Umfang annehmenden Lieferungen gegen bar. Manche Verleger rabattieren ä oouä. und bar gleichmäßig, so daß von einem be sonder» Lohn für tätige Verwendung nicht die Rede sein kann. Schulbücher werden kaum noch in Rechnung geliefert und meistens schlecht rabattiert. Sogar die Freiexemplare haben einige Ver leger dem Sortiment abgeknappt. Das ist nicht der richtige Weg. Bei Festsetzung der Preise soll der Verleger darauf bedacht sein, dem Sortimenter das Seine ungeschmälert zukommen zu lassen. Das Schulbüchergeschäft ist ohnehin kein rosiges für den Sorti menter, und wenn manche Verleger einmal mehr Aussicht nehmen möchten, so würden sie mehr Einsicht in das Sortiment ge winnen und dieses besser bedenken. Noch eine dritte Klage wollen wir Vorbringen. Das ist die Lieferung mancher Verleger an Wiederverkäufer zum vollen Netto preis. Wer dem Buchhandel nicht angehört, dem darf nicht zum Nettopreis geliefert werden. Möge sich doch jeder Ver leger vergegenwärtigen, welchen Nachteil er dem Buchhandel zufügt durch Lieferungen an Geschäfte, die ihm nie irgendwie nützlich sein können, und daß er nie einen Ausfall erleidet, wenn er auf solche Geschäfte ganz verzichtet. Die Wiederverkäuferfrage hat bekanntlich eine Sachverständigen-Konferenz in Leipzig beschäftigt; doch gelang es dieser bisher nicht, Verkehrs»ormen für Wieder verkäufen vorzuschlagen. Unsers Erachtens sollte wenigstens das durchzuführen sein, daß Nichtbuchhändlern nur mit gekürzten: Rabatt geliefert wird. Ausuahmefälle könnten ja gestattet werden. Nur sollte die Gewerbefreiheit nicht soweit gehen, daß Verleger an hiesige Exporteure, Buchbinder, Lehrer, Schuldiener re. zum vollen Nettopreis ihren Verlag liefern, so daß der Sortimenter häufig das Nachsehen hat. Wir werden alle diese Wunden Punkte in: Buchhandel für die Folge etwas schärfer verfolgen und hoffen, daß auch da wieder Verlag und Sortiment sich schließlich zusammenfinden werden. Schulbücher. Die neue Rechtschreibung veraulaßte uns zu einer Besprechung und Eingabe an die hiesige Oberschulbehörde. Auftragsgemäß er suchten wir um eine Audienz bei den: Herrn Schulrat zur per sönlichen Überreichung unsrer Eingabe. In dieser Eingabe hatten wir u. a. gebeten, es möchten Schulbücher, sofern diese nicht den: Rechtschreibeunterricht selbst dienten, übergangsweise auch in Exem plaren iu neuer, sowie in alter Rechtschreibung nebeneinander geduldet werden, wenn diebetressendenAusgaben sich durch weiter nichts als die Rechtschreibung unterschieden. Wir begründeten diese Bitte mit den Vorräten in den hiesigen Sortimentsbuchhandlungen und mit den Exemplaren, die in vielen nicht mit Glücksgütern ge segneten Familien von ältern Geschwistern her vorhanden wären.
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