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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1903
- Sprache
- Deutsch
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1004 Nichtamtlicher Teil. 29. 5. Februar 1903. Gesellschaftsbild, das durch die Uniformen der zahlreich anwesen den Offiziere aller Waffengattungen und die glänzenden Toiletten der Damen belebt wurde, fehlten auch diesmal nicht die ebenfalls zu den ständigen Besuchern dieser Feste gehörenden Vertreter der Kunst und Literatur. Unter den letztern wurde auch der ncugcwählte Berliner Bürgermeister Ur. Reicke viel bemerkt. Außer dem Intendanten waren von den beiden König lichen Bühnen die Oberregisseure Grube und Droescher, die Schau- spielregisscure Keßler und Adler und mehrere Mitglieder anwesend. Auch die andern Berliner Bühnen wurden durch ihre Leiter sowohl wie durch ihre Künstler und Künstlerinnen vertreten. Um Mitter nacht wurde die Damenspende, bestehend aus einer Bonbonniere und einem als dauernde Erinnerung an das Fest dienenden, Bilder und Sprüche bekannter Schriftsteller enthaltenden Autographen album, verteilt. Ein lebhaftes Treiben entwickelte sich auch um die auf dem Konzertpodium eingerichtete, von Künstlern, Kunst- andlungcn und Verlagsanstalten reich beschickte Tombola, die für ie Wohltätigkeitsanstalten des Vereins eine ansehnliche Summe eingebracht haben dürfte. Um die Anordnung des wohlgelungenen Festes hatte sich wieder der Redakteur Herr Georg Schweitzer besonders verdient gemacht. Internationaler Urheberschutz in Holland. — Eine Anzahl der angesehensten niederländischen Schriftsteller, wie H. Heijermans, Justus van Maurik, Henri Borel, Louis Couperus und Fred, van Ceden sprechen im »Handelsblad-- ihre Entrüstung darüber aus, daß sich die Niederlande noch immer nicht der Berner Konvention angeschlossen haben. Die »Kölnische Volkszeitung-, der wir diese Mitteilung entnehmen, bemerkt zu deren Inhalt: »Gewiß haben diese Autoren Grund zum Klagen, aber doch nicht so viel wie ausländische Schriftsteller, die sich in demselben Fall befinden. Denn aus den Klagen der erwähnten Autoren geht hervor, daß sie meistens um das Übersetzungsrecht gebeten worden sind, ja in manchen Fällen von ihren ausländischen — auch deutschen — Übersetzern Honorar erhalten haben. Wir möchten die niederländischen Schriftsteller auffordern, auch nur einen Fall namhaft zu machen, wo ein Niederländer einem deutschen Autor- Honorar für das Übersetzungsrecht bezahlt hat. Wir glauben nicht, daß das möglich ist. Nicht einmal um das Übersetzungs recht bitten holländische Übersetzer. Ja in vielen Fällen er scheinen holländische Übersetzungen als Original, d. h. ohne An gabe des ursprünglichen Verfassers, wie dies z. B. häufig schon mit Romanen aus der Kölnischen Volkszeitung geschehen ist. Dieses Raubsystem betreiben übrigens nicht nur die kleinen Blätter. Jedenfalls sind wir mit Louis Couperus einverstanden, der es eine Schande nennt, daß die Niederlande der Berner Kon vention nicht beitreten wollen.-- Personalnachrichten. Gestorben: am 3. Februar der Buchhändler Herr August Herzer in Würzburg. Der nach nur eintägigem Krankenlager im einundfünfzigsten Lebensjahr vorzeitig aus dem Leben geschiedene Kollege hatte am 1. Juli 1884 von Alphons Manz die seit 1740 bestehende B. Schmid'sche Sortimentsbuchhandlung in Augsburg übernommen und das alte Geschäft eine Reihe von Jahren erfolgreich weiter geführt. Am 1. Juli 1895 verkaufte er es an Joseph Auer, den vormaligen Direktor der Nationalen Verlagsanstalt in Regens burg. Er selber eröffnete daraus am 1. September 1895 unter der Firma seines Namens in Würz bürg ein neues Sortiment, dem er bis zu seinem Tode vorgestanden hat. Unerwartet wurde er den Seinen und seinem Beruf entrissen. (Sprechsaal.) Zur Jnseratabrechmmg des Börsenblatts. m. (Vergl. Nr. 5 des Börsenblatts.) Auf unsre Einsendung in Nummer 5 dieses Blatts, betreffend die Abrechnungsweisc der Geschäftsstelle des Börsenvereins für die Börsenblatt-Inserate hatte der Ausschuß für das Börsenblatt die Güte in der gleichen Nummer zu antworten. Es ist ohne weitres zuzugeben, daß für die Geschäftsstelle die Erhebung der Jnseratbeträge durch Barfaktur bequemer ist; immerhin sollte sie aber trotzdem nach einem Weg suchen, den Wünschen der größern Inserenten nach einer billig ern Geld übermittlung, als sie die Barfaktur durch Kommissionär gewährt, entgcgenzukommen. Nach unsrer Meinung ließe sich das ohne jedes Risiko für die Geschäftsstelle machen. Es ist doch ganz gewiß keine zu große Belästigung der Geschäftsstelle, wenn sie, sofern es sich um Beträge von 30 ^ und darüber handelt, den Verlegern, die darum nachsuchen, zehn Tage bevor sie die Barfaktur dem Kommissionär präsentiert, durch Postkarte oder über Leipzig an zeigt, daß sie innerhalb zehn Tagen den, natürlich zu nennenden Betrag der Varfaktur beim Kommissionär erheben läßt, falls cr innerhalb acht Tagen nicht direkt cingesandt sei. Sie kann ja hieran noch die Bedingung knüpfen, daß auch das Bestellgeld der Postanweisung und eventuell auch der Betrag für die oben ge forderte Postkarte mit einzusenden sei. München, den 10. Januar 1903. Verlags anstatt F. Bruckmann A.-G. IV. Bei der Ablehnung des Ersuchens um Einsendung der viertel jährlichen Inserat-Rechnungen des Börsenblatts zur direkten Be gleichung ist die größre »Bequemlichkeit- oder eine -> Belästigung« der Geschäftsstelle des Börsenvereins nicht ausschlaggebend. Ab gesehen davon, daß die von der Hauptversammlung des Börsen- vercins festgesetzten »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts-- das Einziehen durch Varfaktur vorschreiben, ist in der Hauptsache das Interesse an einer geregelten Ge schäftsführung bestimmend, wie wir bereits in unsrer Ent gegnung auf die Einsendung der Verlagsanstalt F. Bruckmann A.-G. in München in Nr. 5 des Börsenblatts dargelegt haben. Die praktischen Erfahrungen machen die Abweisung direkter Begleichung unbedingt notwendig. Auch die von der Verlagsanstalt F. Bruckmann A.-G. in vorstehender Einsendung vorgeschlagne Art des direkten Einziehens der Rechnungs-Beträge ist der Geschäftsstelle nicht neu. Die Erfahrungen haben aber gelehrt, daß die meisten derjenigen Firmen, die direkte Begleichung wünschen, ihrem Kommissionär- Auftrag geben, Inserat-Rechnungen der Geschäftsstelle nicht ein zulösen. Es dürfte also aussichtslos sein, wenn die Geschäftsstelle nach Ablauf der zur direkten Begleichung gestellten Frist den Betrag durch den Kommissionär erheben wollte. Löst der Kommissionär aber dennoch ein, so sind die Fälle nicht selten, in denen der Betrag nach abgelaufener Frist auch noch direkt eingeht, Leipzig, den 1. Februar 1903. Der Ausschuß für das Börsenblatt. Johannes Hirschfeld, K. W. Hiersemann, Vorsitzender. Schriftführer. Verleger-Rabatt an Vereins- und Volksbibliotheken. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten jetzt neue Rabattbestimmungen, deren Einführung gewiß eine große Crrungen- chaft wäre, wenn diese Rabattbestimmungen nicht von vielen Verlegern umgangen würden. Unter dem Deckmantel der »Wohltätigkeit« wird an sogenannte Volksbibliotheken, die um Geschenke ersnchen, zwar nichts geschenkt, aber als »Entgegenkommen- bis zu 50 Prozent Rabatt angeboten. Daß das kein Geschenk ist, wenn man billiger liefert, sondern nur die Sucht zu verkaufen, das wird wohl jeder Unbefangene ein- ehen. Von dem Moment an, wo der Verleger »verkauft», ollen für ihn die Rabattbestimmungen gelten. Schenken kann er, o viel er will, obwohl er auch damit in allen Fällen — mit viel leicht gar keiner Ausnahme — gar nichts andres tut, als höchstens dem Publikum das Bücherkaufcn abgewöhnen. Denn der Leser kreis solcher Bibliotheken besteht durchaus nicht aus bedürftigem Publikum, sondern aus solchen wohlsituierten Leuten, die zu geizig ind, um einige Pfennige für ein Buch in den bestehenden Berufs- Leihbibliotheken zu zahlen. Das Bewilligen von hohem Rabatt an Bibliotheken jeder Art ist aber gewiß ein Unfug, der nicht nur gerade jetzt getrieben wird. Schenken, oder zum vollen Wert verkaufen nach den Verkaufsbe- 'timmungen, — etwas andres kann es nicht geben. Billiger ver kaufen ist Schleuderet und offenbart, wie schon erwähnt, nur die Sucht, Verlagsartikel zu billigerem Preise auzubringen. Leipziger und Berliner Verleger und auch österreichische Verleger tun das eben jetzt in großen Mengen! Wer will über den Sortimenter zu Gericht sitzen, wenn er Rabatt anbietet, ganz glcichgiltig für welchen Fall? Doch nicht etwa der Verleger, der selbst unreine Hände hat? Eine »Wohltätigkeit« ist sehr bald gefunden, und damit gelten dann die Rabattbestimmungen nur noch für jene, die so »ideal« sind, sie nicht umgehen »zu wollen.-- Wie sehr das Rabattgewähren der Verleger den Sortimcnter schädigt, das wird wohl jeder Sortimenter schon gespürt haben. Wenn die Verleger den Bibliotheken direkt und mit Rabatt liefern, für wen existiert denn dann das Sortiment? Uoos.
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