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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1903
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- Deutsch
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1002 Nichtamtlicher Teil. 29, 5. Februar 1903. E. Piersons Verlag in Dresden. 1014 IVestLrp, 8xüts LIninsn. 1 ^ 50 -ß; gsb. 2 ^ 50 H. Kranz Pietzcker in Tübingen. 1014/15 Dennis, HerrlrlLppsnksblsr. 2 .F 80 Düsidsrsr, Opsr^t. D3odxi3xis. 2 80 8isbold—Doüru, dssoüioüts dsr dsburtsüülks. III. 1. 63.. 5 ; ^sd. 63. 6 Naxirnalilossn. 6. ^.nü. 1903. Ed. Rascher's Erben Meyer so Zellers Nachf. in Zürich. 1012 Kurrvr, Dis ÜLttunA des LonunLnclitistsn. 2 ./i 80 8oüiiüd, Og.s 2odi3Ü3llioüt. 1 tVet-tsteiii, 2ur .4ntüropoIoAis n. Utünolo^is des Krsisss Dissntis (dr^ubündsn). 2 40 -ß. Julius Springer in Berlin. 1013 Kaiiiursrer, kt dis Ilickrsiüsit nnssrsr Kultur eins Kol»s dsr InAsnisurirnnsI? 50 -ß. Friedr. Viewcg L Sohn in Brannschweig. 1012 Stammers Jahres-Bericht über die Untersuchungen und Fort schritte auf dem Gesammtgebiete der Zuckerfabrikation. 41. Jahrg. 1901. 12 Hugo Voigt in Leipzig. 1013 Franke, Fremdwörterbuch für Landwirtschaftsschulen. 50 Pagel, Chemie und landwirtschaftliche Nebengewerbe. Geb. 2 Stüting, Das Planzeichnen für den angehenden Landschafts gärtner. Geb. 4 Hermann Walther, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. in Berlin. 1016 von Hoensbroech, Der Toleranzantrag des Zentrums. 1 ^EbOH. Earl Winters Univ.-Bnchhandlnng in Heidelberg./ 1013 Albert, Die Geschichts- u. Altertumsvereine Badens. 80 -H. LisAsl dsr Dadisobsn Ltädts. 2. Dekt. 6a. 8 Kern, Der Glaube unserer evangelischen Kirche. 40 H. Richard Wöpke in Leipzig. U 1 von Kügelgen, Aufklärung und Verklärung. 1 ^ 20 kart. 1 ^ 60 -H. — Taufe und Abendmahl. 50 H; kart. 65 Moderne Predigtbibliothek. Jedes Heft 1 ^ 20 Nichtamtlicher Teil. Vom Stuttgarter Verlegerverem. Die Weltausstellung in St. Louis 1904 und der deutsch-amerikanische Liter arv ertrag. Der Stuttgarter Verlegerverein hat in seiner außer ordentlichen Generalversammlung vom 29. Januar 1903 folgende Resolution einstimmig angenommen: Der Stuttgarter Verlegerverein beschließt, seinen Mit gliedern zu empfehlen, etwaige Aufforderungen zur Be schickung der Weltausstellung in St. Louis 1904 ab lehnend zu bescheiden. Der Stuttgarter Verlegerverein geht dabei von der Erwägung aus, daß durch den zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika abgeschlossenen Literarvertrag dem Nachdruck deutscher Werke und Litho graphien in Amerika Tür und Tor geöffnet ist, daß dem deutschen Verlagsbuchhandel dadurch enorme Schädigungen zugefügt werden und daß eine Beteiligung an der Aus stellung den Amerikanern die Werke, die sie zum Nach druck brauchen können, sozusagen anbieten und ins Haus tragen würde. Der Stuttgarter Verlegerverein spricht außerdem die Erwartung aus, daß bei der bevorstehenden Abänderung des Handelsvertrags des Deutschen Reichs mit den Ver einigten Staaten von Nordamerika Gelegenheit genommen wird, den bestehenden Literarvertrag insoweit abzuändern, als sich dadurch die amerikanischen den deutschen Verlegern gegenüber in offenbarem Vorteil befinden (UanutÄoturing olsnss). Der Stuttgarter Verlegerverein wird sich seinerseits mit den außer ihm in Betracht kommenden führenden Vereinen des deutschen Buchgewerbes in Verbindung setzen, um eine Agitation in diesem Sinn einzuleiten. Der Stuttgarter Verlegervein stellt sich auf den Stand punkt, daß er eine gänzliche Aufhebung des bestehenden Literarvertrags vorziehen würde, wenn die oben angeregte Abänderung nicht durchzusetzen sein würde. Rauf eines Anthologie-Verlagsrechts. k«'. Mehrfach ist die Beobachtung gemacht worden, daß seit dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes die Zahl der Verkaufsangebote für den Verlag von Anthologien sich in nicht unerheblichem Maße vermehrt hat, und man hat diese Tatsache in direkten Zusammenhang mit dem Inhalt des geltenden Gesetzes gebracht. Im Anschluß hieran ist die Frage gestellt worden, ob es überhaupt ratsam sei, den Verlag eines Anthologiewerks jetzt ohne weitres zu über nehmen, oder ob nicht vielmehr Veranlassung für den Kauflustigen bestehe, sich in dieser Beziehung erst einmal über die Verhältnisse zu vergewissern, wie sie sich unter dem Gesichtspunkt eventueller Veranstaltung einer neuen Ausgabe oder Auflage gestalten. Die Frage kann inhaltlich des geltenden Gesetzes nur vorbehaltlos bejaht werden. Es besteht auch wohl kein Zweifel darüber, daß die obige Tatsache auf den Inhalt des bestehenden Rechts vor allem zurückzuführen ist, denn eine Änderung in der Geschmacksrichtung, die für die geminderte Verwertbarkeit der Anthologie bestimmend sein könnte, läßt sich nicht erweisen, noch nicht einmal behaupten; eher könnte man sich versucht fühlen, der Auffassung Ausdruck zu geben, daß die Neigung zur Benutzung dieser Kompilationen sich noch steigert. Bei dem Verkauf des Verlags einer Anthologie muß nun allerdings der Kauflustige im Auge behalten, daß für die Bemessung des Kaufpreises zwei Momente bestimmend sind: einmal die Zahl der noch vorhandnen Exemplare und die Möglichkeit deren Vertriebs, sodann aber die Möglichkeit der Herstellung neuer Exemplare nach Erschöpfung der alten Auf lage oder auch dann, wenn mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse die Vertreibung der Exemplare jener nicht mehr- angemessen erscheint. Die letztere Notwendigkeit läßt sich nicht nur ausnahmsweise feststellen. Was nun den weitern Vertrieb der bei Inkrafttreten des Urhebergesetzes von 1901 bereits vorhandnen Exemplare anlangt, so ist bekannt, daß dieser durch das Gesetz ge stattet ist; ebenso bekannt ist aber auch, daß für die Her stellung einer neuen Auflage unter der Herrschaft des gelten den Gesetzes die Vorschriften dieses maßgebend sind, und daß zu diesen Vorschriften auch die Bestimmung Z 19 Ziffer 4
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