Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190302198
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030219
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-02
- Tag1903-02-19
- Monat1903-02
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
41, 19. Februar 1903. Nichtamtlicher Teil. 1413 V. Stubee's Verlag (C. Kobitzsch) in Würzbnrg. Isssners IlsrinntoIoAisobs VortrnAS kür kiÄlitilisr. Os,. 80 lZ. Theodor Thomas in Leipzig. Xrlät, Dis UuvüsiitsIsAraxliiö. 1 ^ 80 -H. kg.n, Lsstbovsn. 4. Xuü. 7 50 Asb. 9 1431 Uskt 10. Union Dcntsche Vcrlagsgescllschaft in Stuttgart. Nocleinsi- Oiesrons! I'lorsn^ H. 1429 1432 Deutsche Vcrlagsanstalt in Stuttgart. Pohl, Das Haar. 5. Aufl. 2 ^ 50 -ft geb. 3 ^ 50 1428 Nichtamtlicher Teil Die Geheimhaltung des Börsenblatts. (Vergl. Börsenblatt 1902 Nr. 243, 245, 247, 256, 257, 262, 267, 272, 285, 292, 297; 1903 Nr. 2, 4, 14, 23, 35.) XX. Zu der jetzt aktuellen Frage möchte ich aus eigner jüngster Erfahrung einen kleinen Beitrag liefern, der die Angelegenheit von einer neuen Seite beleuchtet. Ich bin in der letzten Zeit der Kommissions-Verleger zweier wichtigen naturwissenschaftlichen Zeitschriften geworden, die in Italien bzw. Portugal gegründet wurden. Kein andrer Verleger im In- oder Ausland hat Exemplare. Ich habe das Erscheinen der beiden Zeitschriften im Börsenblatt durch In serate bekannt gegeben; aber die Aufnahme in das Neuigkeiten- Verzeichnis wurde mir, wenigstens bei der italienischen Zeit schrift, verweigert. (Bei der portugiesischen, bei der die Verhältnisse genau so liegen, habe ich nicht erst den Versuch gemacht.) Auf meine bezügliche Beschwerde bei der Hinrichs- schen Buchhandlung erhielt ich einen ausführlichen Bescheid, demzufolge die Bestimmungen die Aufnahme einer fremd sprachigen nicht im Inland gedruckten Veröffentlichung, auch wenn kein andrer Verleger als ein inländischer auf derselben angegeben ist, nicht gestalten. Ich gestehe zu, daß ich die Richtigkeit dieser Auffassung bei den angezogenen, zur Zeit gültigen Bestimmungen anerkennen muß. Die Folge aber für mich ist, daß, da das Börsenblatt dem Privatpublikum nicht mehr zu Gesicht kommt, trotz meines Inserats das Er scheinen meiner Zeitschriften den Interessenten, die hauptsäch lich Bibliotheken sind, unbekannt bleibt. Man wende nicht ein, daß mein Fall ein seltner ist. Es genügt die einigermaßen aufmerksame Lektüre des Börsen blatts durch einige Zeit, um zu finden, daß große Publi kationen, die auf ganzen oder halben Seiten des Börsenblatts inseriert werden, nicht in das Neuigkeiten - Verzeichnis, und daher auch nicht in die Wochen-, Monats- rc. Verzeich nisse kommen dürfen. Solcher Veröffentlichungen werden immer mehr werden, da speziell das Leipziger und Berliner Antiquariat durch seine großen Verbindungen nach dem Ausland in sehr vielen Fällen den ausschließlichen Vertrieb der wichtigsten ausländischen Publikationen erhält. In ihrem Erscheinungsland wieder gelangen diese auch nicht in die Bibliographie, weil ihr Kommissions-Verleger in Deutschland ist. Das deutsche Sortiment nun kann sich nur mit wenig Ausnahmen dem Vertriebe solcher streng wissenschaftlichen Novitäten widmen, zumal sie als Kommissions-Verlag nicht hoch rabattiert werden können. Da nun nach den neuen Bestimmungen Private das Inserat überhaupt nicht sehen, so ist der Wert eines solchen gegen früher erheblich gesunken. Es ist gesagt worden, daß die Zahl der Bibliotheken, die von dem ihnen eingeräumten Vorrecht bisher Gebrauch gemacht hatten, nur eine geringe wäre. Das scheint mir nicht richtig. Erstens ist die Zahl der großen öffentlichen Bibliotheken in Deutschland überhaupt keine sehr große. Zweitens ist bestimmt anzunehmen, daß — wenn es auch nicht ordnungsgemäß war — gewiß viele andre Biblio theken rc. auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vorstands Mitleser des Börsenblatts bei ihrem Sortimenter (der viel leicht zu bequem war, die doch sicher gewährte Erlaubnis Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrqanq, des Vorstands einzuholen) gewesen sind. Mir wenigstens ist es wiederholt vorgekommen, daß sogar Privatgelehrte ihre Kenntnis der Artikel im Börsenblatt bewiesen, und voriges Jahr erst, als ich eine Notiz im Sprechsaal über postalische Angelegenheiten veröffentlichte, erschien kurz darauf ein Vertreter der Oberpostdirektion bei mir, um Rücksprache zu nehmen. Also muß doch auch diese Behörde, wenngleich bisher immer nur von Bibliotheken die Rede war, das Blatt gelesen haben. Das alles wird natürlich jetzt unter dem scharfen Verbot aufhören. Auch aus allgemeinen Gründen halte ich die neue Maßregel nicht für richtig oder wenigstens für sehr unfreundlich. Die Männer, die vor Jahren die Lektüre unsers Organs auch Nichtkollegen gestatteten, waren schließlich doch wohl kaum weniger geschäftserfahren als ihre Nachfolger. Es wäre also die Pflicht der letztem, zu beweisen, und zwar nicht bloß im allgemeinen, sondern durch Tatsachen: »Die und die großen Übelstände haben sich eingestellt. Wir müssen daher jetzt andre Bestimmungen treffen.« Was meines Wissens aber bisher nicht geschehen ist. So aber hat die Zurückziehung einer jeden Erlaubnis, mag sie auch noch so freiwillig gegeben worden sein, stets ein Odium an sich, das auch im vorliegenden Fall von den Leidtragenden empfunden wird. Durch die Konstatierung kleiner Übelslände kann eine solche Maßregel nicht entschuldigt werden; es wäre denn mit dem allgemeinen Zuge der Zeit, der alles durch die Gesetzgebung kurieren will. Was würde man dazu sagen, wenn die Königliche Bibliothek kein Buch mehr verleihen würde, weil tatsächlich ein gewisser Prozentsatz böswillig verstümmelt wird, oder wenn die Königliche Forstverwaltung den Grunewald absperren wollte, weil die Sonntagsaus flügler ihn durch Frühstückspapier verzieren, ja selbst mal einen kleinen Waldbrand in Szene setzen. Das unzweifelhafte Recht zu dieser Maßregel hätte letztere Behörde gewiß. Berlin, Februar 1903. W. Junk. XXI. Obgleich nach den überzeugenden Ausführungen der Freunde der Geheimhaltung unsers Börsenblatts jedes weitre Wort dafür mehr als überflüssig scheint, gebe ich als Sorti menter auf die Frage des Herrn Rocholl die Antwort: Nicht 35 sondern 100 ^ würde ich gern jährlich für das Börsenblatt aufwenden, wenn ich all das Unheil ungeschehen machen könnte, das die allzu freigebige Art, mit der unser Blatt jedem Interessenten zur Verfügung gestellt worden ist, zur Folge gehabt hat. Wie oft habe ich in das vorwurfsvoll erstaunte Gesicht eines studierten Mannes geblickt, der auf meine Erklärung, daß ich wirklich nur 5, nicht 10 Prozent Rabatt geben könne, erwiderte: Aber ich weiß doch, daß Sie 25 Prozent und bei manchen Sachen 40 bis 50 Prozent verdienen! Und wie ungläubig wird die Erklärung ausgenommen, daß. bei ca. 15 Prozent Generalunkosten und einem Rabatt von 5 Prozent wirklich nicht viel mehr als 5 Prozent Verdienst vom Umsatz mir bleiben! Das Börsenblatt zum Allgemeingut machen, dünkt mich i ebenso weise, wie die beliebte, oft gerügte Unsitte junger 1«8
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder