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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1903
- Sprache
- Deutsch
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2292 Nichtamtlicher Teil. ^ 65. 20. März 1903. 1902 eine Vorstandssitzung in Braunschweig ab. Es wurden daselbst Fragen der Rabatt-Angelegenheit, des Eisenbahn buchhandels, Druck der Satzungen, ein Schreiben des Börsen vereins-Vorstands, betreffend das Offizielle Adreßbuch des Deutschen Buchhandels, Wiederverkäuferfrage und Lieferung von ausländischem Sortiment besprochen. Auch beschäftigte sich Ihr Vorstand mit der Bewegung innerhalb der Allge meinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen. Diese Vereinigung versandte im Jahr 1896 ein Rund schreiben (ohne Datum), in dem es heißt: »Beide: Gehilfen wie Chefs, sind auf einander angewiesen, wenn das erreicht werden soll, worauf wir hinarbeiten: die Hebung unseres Standes-, Das sind Worte, die wir Chefs gern mit unter schreiben können. Wie paßt aber hierzu, so fragen wir, der von der Vereinigung im vorigen Jahre eingeschlagene Weg, durch Warnungen, die an ca. 2000 deutsche Zeitungen ver sandt worden sind, Zuzug vom Buchhandel fernzuhalten? Wir sehen hierin alles andre eher, als ein Mittel zur Hebung unsers Standes. Wir sind selbst alle Gehilfen gewesen und wir Vorstandsmitglieder haben teilweise in Gehilfenvereinen an leitender Stelle gestanden, so daß wir uns auch wohl ein Urteil erlauben dürfen. Das Auftreten der Allgemeinen Bereinigung soll uns aber doch Veranlassung geben, hier zu erklären, daß wir mit dem Vorgehen und der Kampfesweise dieser Vereinigung nicht einverstanden sind. Es gibt andre Wege, die besser zum Ziele geführt hätten, als dieser, der in seiner schroffen Art die Prinzipale verletzen mußte, ohne der Vereinigung nur den geringsten Nutzen zu schaffen. Kürzlich hat der Lehrlingsausschuß der Allgemeinen Vereinigung wieder ein Flugblatt (ohne Datum) versandt, in dem wiederholt auf Einführung von Lehrlingsprüfungen hin gewirkt wird. Es ist Ihnen bekannt, daß unser Verband auf seinem Verbandstage am 28. Februar 1899 eingehend diese Sache behandelt hat und daß er zu dem Schluffe kam, die richtige Instanz zur einheitlichen Regelung dieser Angelegenheit sei der Börsenverein. Infolgedessen reichten wir der Kantate versammlung 1899 unfern dahingehenden Antrag ein. Es ist ferner bekannt, daß die Kantateversammlung einen Aus schuß einsetzte, der am 28. August 1899 in Leipzig unter Zuziehung von Vertretern sämtlicher Kreisvereine und der Gehilfenschaft tagte. Er hat einen Ausbildungsplan und eine Prüfungsordnung aufgestellt, die allgemeinen Beifall gefunden haben. Um diese jedoch zur Ausführung zu bringen, bedarf es praktischer Lehrbücher, die die Lehrlinge zu studieren haben und nach denen sie zu prüfen wären. Soweit uns bekannt, haben die bezüglichen Preisausschreiben wenig Erfolg gehabt und daran wird es wohl auch liegen, daß in der Sache scheinbar eine Stockung eingetreten ist. Jedenfalls werden wir zu Kantate näheres darüber hören. Dem notleidenden Sortiment aufzuhelfen, haben sich zu allen Zeiten innerhalb und außerhalb des Börsenvereins hilfsbereite Hände gefunden. Wir erinnern aus den letzten Jahren au den »Verband freier deutscher Buchhändler-, der im Februar 1896 von ungenannten Herren in Berlin ge gründet werden sollte oder gegründet worden ist, von dem man aber nie etwas vernommen hat, obwohl in dem Rund schreiben die Erwartung ausgesprochen wurde, »daß die Zahl der Verbandsmitglieder in kürzester Zeit derartig steigen wird, daß eine feste Organisation sich ermöglichen lassen wird, die ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz gegen alle Angriffe des Börsenvereins bietet«. Neuerdings ist nun ein neuer Apostel zur Rettung des Sortiments auf den Plan getreten. Unterm 30. September v. I. versandte Herr Rocholl - Neustadt a. Haardt ein Rundschreiben, in welchem derselbe auf einen Beschluß des Vereins der Buchhändler in Leipzig hinweist, der also lautet: »Verlegern ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes ihres Verlages an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittelung einer Sortimentsbuch handlung zu liefern.« Man sollte doch meinen, daß jemand, der reformieren will, die einschlägigen Gesetze kennen müßte. Herrn Rocholl ist es aber gänzlich unbekannt, daß dieser Satz wörtlich so in den Satzungen des Börsenvereins 8 3, 5b steht. Nun, ein solcher Mann ist doch eigentlich nicht ernst zu nehmen und die von ihm gegründete sogenannte Sortimenterkammer wird wohl keinen sonderlichen Schaden anrichten, auch wohl kaum irgendwelchen Nutzen schaffen. Gut gemeint für das Sortiment ist der Antrag von vr. Lehmann-Danzig, Abänderungen der Verkehrsordnung betreffend, der uns zu Kantate beschäftigen soll. Dieser An trag ist für uns jedoch unannehmbar, denn erstens sind wir nicht in der Lage, ohne dringende Not an unsern Satzungen und unsrer Verkehrsordnung, die viel Kämpfe gekostet haben, zu ändern, und zweitens ist der Börsenverein unsers Er achtens überhaupt nicht in der Lage, den Verlegern hinsicht lich des Rabatts Vorschriften machen zu können. Ganz zu verwerfen ist der Zusatz, daß gewisse Verleger artikel in den Katalogen ohne Angabe von Netto- oder Ordinärpreisen erscheinen sollen. Wir müssen ferner ablehnen den Antrag einer An zahl Buchhändler auf Freigabe des Börsenblatts an die Bibliotheken. Daß über die Geheimhaltung des Börsenblatts mehr Artikel gegen als für dieselbe veröffentlicht sind, könnte zu dem Schluffe verleiten, als ob die Mehrzahl der Buchhändler dieser Frage gleichgültig gegenüber stehe. Das ist aber keines wegs der Fall. Gewiß würde es dem Sortimenter sehr erwünscht sein, wenn er das Börsenblatt wie früher durch die Post erheblich billiger beziehen könnte, aber er bringt gern das Opfer des höhern Preises, weil er der Über zeugung ist, daß sein Fachblatt nur für ihn selbst, nicht für seine Kunden bestimmt ist. Die Klagen und Übertretungen innerhalb unsers Ver eins haben wir sämtlich schlichten und beilegen können. Ein Schleudereiangebot einer auswärtigen Firma über wiesen wir dem Börsenvereinsvorstand. Dadurch, daß iu diesen: Falle die beschwerdeführende Finna die Originale in photographischen Abzügen einreichte, wurde dieser Fall sehr schnell zu unsrer Zufriedenheit erledigt. Wir dürfen zum Schluß aus unsern frühem Jahres berichten rekapitulieren, daß unser Vorstand mit Vorsicht, aber auch mit Energie alle die Übertretungen der Be stimmungen unsers Verbands, die ihm bekannt werden, ver folgen wird, und wir bitten unsre Mitglieder, nach wie vor so treu zum Vorstand zu halten, wie er sich auf seine Mit glieder verlassen muß. Es lebe, blühe, wachse und gedeihe unser lieber Buch händlerverband Hannover - Braunschweig. Der deutsche Musikverlag und die Weltausstellung in St. Louis. In der soeben erschienenen Nummer von »Musikhandel und Musikpflege« (Nr. 25) macht der Vorsteher des Vereins der deut schen Musikalienhändler Herr Fritz Schubert!) in Leipzig, der zugleich Mitglied des Ausschusses für die Weltausstellung in St. Louis ist, in folgenden Ausführungen Vorschläge für eine Kollektiv-Ausstellung des deutschen Musikverlags in St. Louis: St. Louis hat bekanntlich eine zahlreiche deutsche Bevölkerung, die Stadt liegt inmitten des Landes und wird bei den vorzüg lichen Eisenbahnverbindungen einen starken Fremdenzuzug erhalten, darunter einen großen Prozentsatz Deutscher und Deutsch-Amerikaner. Demnach bietet sich eine seltene Gelegenheit zur Ausstellung deutscher Erzeugnisse und bei dem Interesse drüben für deutsche Musik sollte sich der deutsche Musikverlag diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, seinen Absatz in Amerika durch Aussteller: in St. Louis und eine damit verbundene Propaganda in großem Stile zu vergrößern. In dieser Beziehung würde eine Kollektiv-
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