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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1903-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1903
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- Deutsch
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65, 20. März 1903. Nichtamtlicher Teil. 2293 Ausstellung der deutschen Musikvcrleger einen entsprechenden Eindruck machen, und wer amerikanische Verhältnisse kennt, wird mir zugeben, daß eine Kollektiv-Ausstellung bedeutend wirkungs voller sein würde, als Ausstellungen einzelner Firmen. Die Not wendigkeit für Separat-Ausstellung wird sich für einzelne Artikel von selbst ergeben, ich führe als Beispiel an, »die kleine Partitur- Ausgabe- von Eulenburg, ferner «die billigen Editionen«. Die sonstigen Ausgaben, der sogenannte »Ordinär-Verlag«, sollten in einer imposanten Kollektiv-Ausstellung »6srms.n wusio« vereinigt werden. Diese Kollektiv-Ausstellung würde genau nach Hofmeister geordnet und in eleganten Mappen, etwa 50 Werke durchschnitt lich in einer Mappe, verteilt werden. Außerdem würde ein Katalog dieser Kollektiv-Anstellung in 3 Teilen gedruckt: Teil I. lnstrumsntal. Teil II. Liano-Nusio. Teil III. Voeal. Dieser Katalog, etwa mit dem Titel: 6srwan lKusio 8t. I-ouis vorlcks kair Osrman wusio clspurtmsnt unten auf dem Titelblatt: L11 vorlcs wonticwecl waz- bs orcksrsck kram all wnsio cksalsrs in tbs Ilnitscl 8tatss c>r kram tüs Olsrman LublisbinA Oküos dlsv ilork 11 L 16'k 8trsst*), würde in vielen tausend Exemplaren gedruckt und in der Aus stellung den Besuchern zur Verfügung stehen, außerdem aber im ganzen Lande an Musikinteressenten verbreitet werden und hierin würde der wesentliche Nutzen der Ausstellung liegen, indem dadurch eine Nachfrage geschaffen wird, die durch die wenigen Importeure deutscher Musik bisher nicht erreicht werden konnte, besonders bei den Copyrights fehlte wohl sogar das Interesse bei den Händlern drüben, sodaß der deutsche Verleger die Eintragungs spesen hatte, aber nicht den erhofften Absatz. Das könnte nun durch starke Verbreitung des Katalogs der Kollektiv-Ausstellung nachgeholt werden. Auf Grund meiner Vorschläge erklärte sich der geschäft- führende Ausschuß des Vereins der deutschen Musikalienhändler bereit, um den deutschen Musikverlegern an die Hand zu gehen, die Vermittlung der Ausstellung in St. Louis zu übernehmen und sowohl die Separat-Ausstellung einzelner Firmen als auch die Kollektiv-Ausstellung in die Wege zu leiten, auch für Nicht mitglieder ohne Kostenerhöhung. Der nötige Raum ist vor handen und die Kosten für Separat-Ausstellungen stellen sich wie folgt: l gm Tischfläche 120 1 gw Wandfläche 70 hierin sind eingeschlossen: zollfreie Expedition, Transportkosten, Mobiliar (d. h. Ausstellungstisch) und Beaufsichtigung, es kämen also nur noch kleine Spesen für Transport und Ablieferung durch die Geschäfts stelle des Vereins hinzu. Die Kosten für die Kollektiv-Ausstellung werden ungefähr 1 pro Werk betragen, worin obengenannte Kosten und auch die Kosten für Mappen und für Herstellung und Verbrei tung des Katalogs eingcschlossen sind. Wer sich an der Kollektiv-Ausstellung beteiligt, hätte 2 Exem plare jedes auszustellendcn Werks an die Geschäftsstelle in Leipzig zu senden, wovon 1 Exemplar für die Ausstellung und l Exemplar für den Katalog bestimmt wäre; die Exemplare er hält der Verleger zurück. Da bis zum 15. April die Anmeldung der sich bei der Aus stellung beteiligenden Firmen zu erfolgen hat, so wolle man seine Beteiligung bald melden. Die Übersendung der Werke für die Kollektiv-Ausstellung und Separat - Ausstellungen hat noch Zeit und wird hierfür der Termin bekannt gegeben. Zum Schluß möchte ich noch einige Angaben über den Katalog der Kollektiv- Ausstellung machen. Die Werke werden darin ebenfalls nach Hofmeister in Klassen alphabetisch geordnet und mit dem ameri kanischen Ladenpreis und einer Zahl, die den Verleger angibt, abgcdruckt; am Anfang der drei Teile wird eine Verlegertabelle bcigefügt, die die Firmen und deren Zahl enthält. Auf diese Weise können Händler und Publikuum auch direkt vom Verleger bestellen. In diesem Katalog kommen aber nur die Werke der Kollektiv-Ausstellung, nicht diejenigen der Separat- Ausstellungen zum Abdruck. Es ist durchaus nicht nötig, daß für die Kollektiv-Ausstellung nur Copyrights eingesandt werden, wenn diese auch wohl in erster Linie in Betracht kommen, jeder Ver leger kann die Werke wählen, die ihm für den Absatz in Amerika geeignet erscheinen. Ich möchte nochmals betonen, daß nach bis herigen Erfahrungen auf Ausstellungen ein größerer Nutzen durch *) Deutsch: Deutsche Musik Weltausstellung St. Louis (Deutsche Musik-Abteilung) Alle angeführten Werke sind zu beziehen von allen Musikalienhändlern in den Vereinigten Staaten oder von der Amtlichen Stelle in New Jork. Börsenblatt siir den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. die Kollektiv-Ausstellung erwachsen dürfte und daß auch die be treffenden Kosten sehr viel geringere als bei einer Separat-Aus stellung sind. Die sachgemäße Verbreitung des Katalogs im ganzen Lande dürfte eine lohnende Propaganda darstellen, bei entsprechenden Resultaten ließe sich dieselbe durch Neudruck des Katalogs (der Satz würde zunächst stehen bleiben) fortsetzen, und so würde der Katalog ein neues, nicht zu unterschätzendes Agita- tionsmittcl für den deutschen Musikverlag in Amerika sein. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß der deutsche Musikverlag in St. Louis in würdiger, imposanter Weise vertreten sein wird und bitte daher, die Anmeldungen unverzüglich an die Geschäftsstelle des Vereins, die alles weitere veranlassen und bereitwilligst Aus kunft erteilen wird, gelangen zu lassen. Kleine Mitteilungen. Mißbräuche im Ausverkaufs wesen. — In der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 16. März kamen Petitionen zur Verhandlung, die um eine Ergänzung des Gesetzes zur Be kämpfung des unlautern Wettbewerbs durch Bestimmungen gegen das Äusverkaufsunwcsen baten. Zu den Eingaben, die nach dem Antrag der Kommission dem Kanzler als Material überwiesen werden sollen, sprachen nach dem Bericht im »Deutschen Reichs anzeiger« folgende Redner: Aüg. vr. Oertel: Ich habe vor zwei Jahren einen entsprechen den Antrag gestellt. Die Kommission will den Antrag als Material überweisen. Es hätte den Petitionen mehr entsprochen, wenn die Überweisung als Material zur Abänderung der Gesetzgebung be antragt wurde, was auch, wie der schriftliche Bericht ergibt, in der Absicht und im Sinn der Kommission lag. Es sind nicht allein zünftlerische, sondern auch die freisinniger gerichteten Gewerbevereine, die das Petitum befürwortet haben. Die Petition kommt aus fast allen Teilen Deutschlands; aus Süddeutschland, wie aus Sachsen, so aus Dresden und Zwickau. In Sachsen pflegt man die Dinge gründ lich zu durchdenken, ehe man mit Petitionen vorgeht; dieser Umstand verdient also besondre Beachtung. In den letzten zwei oder drei Jahren ist kaum eine Vereinigung von Kaufleuten oder Gewerbe treibenden beisammen gewesen, die sich nicht mit der Sache befaßt hätte. Auch die Wissenschaft hat die Frage in der »Juristen- Zeitung«, im «Recht«, in der »Zeitung gegen den unlautern Wett bewerb« bearbeitet. Die Wünsche gehen auseinander. Man will die Ausverkäufe genehmigungspflichtig oder mindestens anzeige pflichtig machen; die Scheinausverkäufe will man in irgend einer Form aus der Welt schaffen. Der Nachschub von Waren soll unbedingt oder wenigstens in der Hauptsache unmöglich gemacht werden; die Dauer des Ausverkaufs soll irgendwie begrenzt werden. Österreich hat seit 1895 ein Ausvcrkaufsgesetz; wenn dieses nicht allen Anforderungen genügt, so müssen wir ein besseres machen, nicht aber die Sache gänzlich ruhen lassen. Umfragen und Erwägungen sind bei uns in der Richtung vor genommen worden, aber Praktisches ist nicht geschehen. Schäden und Mißbräuche bestehen auf dem Gebiet des Ausverkaufswesens, wie ich schon bei der Etatsberatung ausführte. Kürzlich hat ein Ausverkauf wegen Brandschadens stattgefunden, obwohl der Brand im Nachbarhaus war und die Waren nicht durch eine Stichflamme berührt worden waren. In einem andern Fall wird sechs Wochen nach Eröffnung des Geschäfts ein Inventurausverkauf veranstaltet. Diejenigen, die sich durch solche Dinge täuschen lassen, werden nicht alle, besonders unsre schöneren Hälften lassen sich immer wieder täuschen, wenn sie von »Ausverkäufen« hören und ein Gegenstand von 50 ->) für 48 -ß im Schaufenster ausgestellt ist. Der ehrliche Handel wird, wenn er einen Ausverkauf macht, als unreell stigmatisiert. Das muß anders werden. In Kassel hatte ich jvor kurzem Gelegenheit, bei einer kurzen Wanderung durch die Straßen sechzehn Ausverkäufe anzutreffen; ich war dabei mit einem der Bevollmächtigten für Sachsen zusammen und hoffe, daß diese Wahrnehmung für die sächsische Regierung gewinnbringend ge wesen ist. Wir werden den Weg weiterer Spezialgesetzgebung be schreiten müssen; das Ausvcrkaufsgesetz ist für mich der erste Schritt auf diesem Wege. Die Befürchtung, daß davon auch der findige Handel getroffen werden könne, der gerade noch auf der Grenz scheide zwischen Schwindel und ehrlichem Geschäftsbetrieb liegt, kann mich nicht schrecken; wir können den Schwindel nicht straflos lassen, weil der Halbschwindel auch einmal gefaßt werden könnte. Abgeordneter Bassermann: Es fragt sich, ob man die Frage der Ausverkäufe durch ein besondres Gesetz regeln, oder ob man die Auswüchse durch ein Ergänzungsgesetz zuni Gesetz über den un lautern Wettbewerb beseitigen soll. Ich bin für den zweiten Weg. Dieser Ansicht ist auch der Verbandstag der deutschen Gewerbe- vereine, eine Vereinigung, die auf dem Boden der Gewerbefreiheit steht. Die Frage des Nachschubs ist spruchreif, und ich möchte bitten, den betreffenden Punkt dem Reichskanzler nicht als Material, sondern zur Berücksichtigung zu überweisen. Im übrigen schließe ich mich dem Vorschläge der Kommission an. 306
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