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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1903
- Strukturtyp
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- 1903-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1903
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- Deutsch
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^ 68, 24. März 1903. Nichtamtlicher Teil. 2395 sacken kennte, daß es keine Geschichte habe. Zu den vielen Kämpfen der modernen Zeit gehört jedenfalls auch der Kampf zwischen Europa und Amerika um die Bücher! Unser Österreich wird in diesem Kampf freilich keinen umbringen; wir haben es nicht, können es also auch nicht tun. Was aber der Staat zu tun sich außer stände erklärt, das sollte er doch den Privaten nicht unmöglich machen oder erschweren. Er sollte vielmehr Gott danken, daß die, die es haben, es auch tun. Wir können, rück ständig wie unsre Bibliotheken einmal sind, unsre Tore nicht weit genug aufmachen, wir haben nicht Posten und Eisenbahnen genug, wir brauchen auch noch die neuen Wasserstraßen, um Bücher in unser durch drei Jahrhunderte von dem geistigen Fortschritt ab- geschnittnes Land zu bringen und wieder gut zu machen, was unsre Borfahren gesündigt haben. Der neue Zolltarif aber schädigt nicht bloß den Handel mit neuen Büchern, er macht dem Handel mit alten überhaupt ein Ende. Unsre Bibliothekszustände zwingen uns nicht selten auch, zu den ausländischen Bibliotheken unsere Zuflucht zu nehmen. Die angesehensten gelehrten Körperschaften, die österreichischen und die deutschen Akademien, haben es sich vor einiger Zeit an gelegen sein lassen, den Austausch von Büchern und Handschriften zwischen den verschiedenen Instituten auf die einfachste und bequemste Weise zu regeln. In das Gefühl der Freude über diese internationale Errungenschaft fällt allein bei uns Österreichern dieser Zolltarif als ein Wermuthstropfen hinein. Sollen wir und unsere Studenten etwa auch Zoll dafür zahlen, daß wir uns ein Buch, das man in Wien nicht anschaffen kann, aus dem Ausland kommen lassen? Oder sollen wir unsre Zeit damit vergeuden, daß wir uns den schon gezahlten Zoll bei einem andern Schalter wieder zurückholen? Unsre Studenten wenigstens werden sich das überlegen; darin wird mir jeder Recht geben, der weiß, wie schwer es bei uns ist, die jungen Leute nicht bloß an die ausländischen, sondern auch an unsre hiesigen Bibliotheken zu bringen. Wir selber aber werden es uns auch überlegen, ob wir außer dem Porto noch den Zoll und die Scherereien mit in den Kauf nehmen sollen. Es fehlt dieser »Anmerkung« aber auch die Konsequenz. Denn denselben Anspruch auf Schutzzoll wie die Buchbinder haben auch die Buchdrucker und die Papierhändler. Will man das Buch nicht so gelten lassen, wie es von dem Verleger ausgegeben wird, so kommt man notwendig und konsequent darauf, daß nur das in Österreich hergestellte Buch zollfrei ist. Man steht dann auf dem selben Standpunkt, auf dem wir im achtzehnten Jahrhundert waren, wo auch nur das in Österreich gedruckte Buch den Schutz gegen den Nachdruck genoß; man ist also um hundert Jahre zu spät auf die Welt gekommen. Der ganze Kalkül, der dieser -Anmerkung« zu Grunde liegt, atmet den Geist von Annodazumal. Oder glaubt wirklich ein moderner Mensch, daß die Wiener Buchbinder weniger zu tun haben, wenn gebundne Bücher billig herein kommen? Ach nein! Mit den Büchern geht es gerade so wie mit der Post und mit den Eisenbahnen: je billiger sie werden, umsomehr tragen sie ein. Wer billige Bücher kauft, der kauft mehr Bücher; denn man kann wohl zu viel Bücher haben, niemals aber hat man genug. Oder glaubt der Staat, aus dem Zoll eine bedeutende Einnahme zu erzielen? Er wird umgekehrt an der Post und an der Fracht (gebundne Bücher gehen zu stark ins Gewicht) eine empfindliche Einbuße erleiden. Vor der Bibliothek eines Kollegen stehend und das Haupt in gewohnter Weise hin und her wiegend, hat der alte Biominsen einmal gesagt: »Ihre Bibliothek ist so kraus wie die deutsche Literatur!« Das zielte auf die bunte Mischung von gebundnen und ungebundnen Büchern: denn wer nicht von reichen Eltern war und viel Bücher nötig hatte, der konnte sich bis Aor kurzer Zeit den Einband nicht für alles und jedes leisten, lind nun kommt die Zeit, wo der Einband zum Buch gehört; und nun ist es wiederum nichts für uns Österreicher! Es ist uns halt nicht bestimmt, mit der Zeit gleichen Schritt zu halten; wir müssen immer ein bischen zurück sein. Diesmal sind wir sogar im Begriff, einen sehr großen Rück schritt zu machen! »Gazetten dürfen nicht genieret werden«, hat Friedrich der Große gesagt; von den Büchern gilt dasselbe. Kleine Mitteilungen. Konkurs Hugo Henkel in Bautzen. — Zu der in Nr. 59 d. Bl. gemeldeten Konkurseröffnung teilt der Konkursverwalter Herr Kaufmann Georg Jacob mit, daß der Schwiegervater des in Konkurs geratenen Buchhändlers Hugo Henkel, Herr Klempner meister Eduard Röschenthaler in Bautzen, mit den Gläubigern des Gemeinschuldners einen Vergleich behufs Aufhebung des Verfahrens abschließen will. Auch verbürgt sich derselbe, die von den Kommissionsscndungen verkauften Bücher voll zu be zahlen und zwar soll diese Regelung nach der Ostermesse durch den Kommissionär Herrn Paul Stiehl in Leipzig, der in dieser Be ziehung auch zu näherer Auskunft bereit ist, erfolgen. Warnung vor dem österreichischen Taler. — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. März, wie die »Berl. Korresp.« schreibt, die Bestimmung getroffen, daß die bei den Reichs- und den Landkassen noch eingehenden Vereinstaler öster reichischen Gsprägs durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückzugeben sind. Ferner hat der Bundesrat sich damit ein verstanden erklärt, daß in gleicher Weise die Reichsbankkassen mit diesen Talern verfahren. Da hiernach den Beamten der Gemeinde kassen die Befugnis zum Zerschlagen und Cinschneiden öster reichischer Taler nicht zusteht, so ist es nicht ausgeschlossen, daß häufiger versucht werden wird, bei diesen Kassen jene Taler zum Nennwert unterzubrinqen, obwohl sie nach ihrer .sowohl im Deutschen Reich als in Österreich erfolgten Außerkurssetzung nur noch den um fast zwei Drittel geringern Silberwert besitzen. Der gleichen Gefahr unterliegen die Kassen größerer Privatgeschäfte. Um die Kassenbediensteten wie das Publikum überhaupt vor Schaden zu bewahren, kann daher nur empfohlen werden, bei der Vereinnahmung von Talern dem Gepräge eine besondre Aufmerk samkeit zuzuwenden. Die österreichischen Taler tragen auf der Aversseite das Bildnis des Kaisers Franz Joseph und auf der Reversseite den österreichischen Doppeladler. Deutscher Handelstag. — Auf der Vollversammlung des Deutschen Handelstages, die am 18. und 19. März in Berlin statt fand, kamen unter andern auch folgende den allgemeinen Handel betreffende Angelegenheiten zur Sprache. Am ersten Verhandlungs tag gab der Vorsitzende der Leipziger Handelskammer, Geh. Kom merzienrat Zweiniger, eine Erklärung gegen die Beschränkung der öffentlichen Kritik von Reichs-Gesetzentwürfen ab. Er beklagte es, daß die gesetzlichen Vertretungen von Handel und Industrie wiederholt darauf angewiesen gewesen wären, sich über Gesetzentwürfe, die Handel oder Industrie betrafen, statt im geordneten Instanzenwege zunächst aus einer einzelnen Zeitung unterrichten zu müssen, und bat, folgendem Antrag zuzustimmen: »Die Vollversammlung des Deutschen Handelstages richtet an die Reichsregierung die dringende Bitte, daß die Entwürfe der Reichs gesetze entweder wie bei den Entwürfen zum Bürgerlichen Gesetz puch, Handels-Gesetzbuch, Urheberrecht, Verlagsrecht, Sicherung der Bauforderungen u. dergl. geschehen ist, alsbald nach ihrer Fertigstellung in den Rcichsämtern mit ihrer Begründung zur Kritik gestellt und zu diesem Zwecke in handlicher Buchform zu mäßigem Preise als Manuskript offiziell gedruckt werden, oder aber erst nach ihrer Festlegung durch den Bundesrat als Reichstagsdrucksache in der bisherigen Form, d. h. eben falls mit Begründung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jedenfalls aber ist die Veröffentlichung an die Körper schaften, die gesetzlich berufen sind, Industrie und Handel zu ver treten, in allen sie berührenden Gesetzentwürfen so zeitig zu ver anlassen, daß sie ausreichende Zeit haben, diese Gesetzentwürfe durchzuarbeiten und zu begutachten«. Dieser Antrag gelangte sofort ohne Erörterung einstimmig zur Annahme. Am zweiten Verhandlungstag kam der Gesetzentwurf über die Errichtung von Kaufmannsgerichten (vergl. Börsenbl. Nr. 45. 54. 58. 66) zur Beratung, über den sich eine überaus lebhafte Debatte entspann. Der Referent sprach sich gegen dieselben aus und befürwortete die Annahme einer Resolution, nach der die Schaffung eines neuen Sondergerichts zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Dienst- und Lehrverhältnis abzulehnen ist, falls aber diese doch vorgenommen werden sollte, verschiedne Abänderungen des Entwurfs zu treffen wären. Nach längerer Debatte wurde schließlich ein von den Handelskammern in Düsseldorf und Duisburg eingebrachter Antrag angenommen, in dem es heißt, das von allen Bevölkerungsklassen gemeinsam empfundne Bedürfnis nach schleuniger und billiger Rechtsprechung sei durch eine Verbesserung des Amtsgerichtsverfahrens, nicht aber durch die Schaffung von Sondergerichten zu befriedigen. Postkarten mit Antwort. — Bezüglich der Gebühren erhebung für Postkarten mit Antwort bestanden bei den Post ämtern in der Praxis vielfach Zweifel, schreibt die »Deutsche Ver kehrs-Zeitung«. Insbesondere herrschte darüber Unsicherheit, ob frankierte Postkarten, denen ein unfrankiertes Formular zur Ant wort angefügt war, zur Beförderung gegen die Postkartentaxe zuzulassen seien. Diese Frage wurde nunmehr durch den Amts blattbescheid Nr. 1 vom 1. März ausdrücklich verneint. Hiernach müssen also bei Postkarten mit Antwort beide Teile gleichmäßig frankiert oder unfrankiert sein. Sind beide Teile unfrankiert oder unzureichend frankiert, so ist von der Aufgabe-Postanstalt nur das Porto für den ersten Teil der Doppelkarte auszutaxieren. Ist nur der erste Teil richtig frankiert, aber ein unfrankiertes oder 318*
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