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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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2836 Nichtamtlicher Teil. ^ 81, 8. April 1903. essen mit denjenigen des Verlags vereint« —, so widerspricht das einfach den Tatsachen, die sich aus den zitierten Worten eines Verlegers ergeben. Bei einer panischen Flucht wäre es doch sonderbar, wenn ein Jnfanteriegeneral seine Leute statt auf Selbsthilfe auf die Rücksichtnahmen der über sie mit eigner Todesangst hinwegrasselnden Artillerie vertrösten wollte. Dieser General ist Herr Hermann Seippel in Hamburg, und seiner Anschauung setzt er die Krone auf, wenn er fortfährt: »ich kann mir daher nicht denken, daß einsichtige (!) Verleger ohne zwingende Gründe (siehe oben »Konkurrenzkampf«) dem Sortiment Bedingungen bieten werden (!„werden"!), die, im allgemeinen betrachtet, als ungenügend bezeichnet werden dürfen!« (Das wird doch selbst von Verlegern zugegeben!) „Wenn es aber trotzdem geschehen sollte (!), oder vielmehr, wenn ein einziger Verleger (!) die Interessen des Sorti ments verkennen sollte, so braucht man derartige Einzelfälle wahrlich nicht tragisch (!) zu nehmen". (!!) Ich kann nur konstatieren, daß ich von einem Manne von der Erfahrung des Herrn Seippel mich einer solchen Auf fassung der Verhältnisse nicht versehen hätte. Ich schließe aber aus seinen Ausführungen, daß bei der großen Mannig faltigkeit im Buchhandel es eine Anzahl von wenigen großen Sortimenten gibt, die, sei es durch Soudervereinbarungen mit bestimmten Verlegern (die ich kenne), oder durch besondere Spezialisierung ihres Geschäfts unter dem allgemeinen Notstand nicht leiden. Ob Herr Seippel dabei in Betracht kommt, weiß ich positiv nicht; dieser Umstand allein würde es mir aber erklärlich machen, wenn er den: Gros des Sortiments den Rat gibt, »die Sache nicht tragisch zu nehmen«. Damit glaube ich die Dringlichkeitsfrage des Minimal rabatts erledigt zu haben; auch angedeutet zu haben, daß nur ein geschlossnes Sortiment einerseits seine eigne Existenz verteidigen, und anderseits der panikartigen Konkurrenz der Verleger Zügel anlegen kann. Damit stehe ich vor meinem Anträge und seinen Konsequenzen. Es ist daher ganz gleichgiltig, ob mein Antrag in dieser oder jener Form angenommen wird. Ja, von ver schleimen Freunden ist mir mitgeteilt worden, daß segens reiche Folgen meines Antrags sich bereits heute geltend machen, ehe er zur Entscheidung gekommen ist. Aber es unterliegt keinem Zweifel, daß diese segensreichen Folgen wie die »guten Tage« eines Schwindsüchtigen vergehen, wenn der Antrag Lehmann von der Bildfläche verschwunden ist. Und nun komme ich zu dem Anträge des Herrn Kollegen Heinze vor zwei Jahren zurück, dessen segensreiche Folgen verloren gingen, weil ihm sein Vater verloren ging. Es könnte aus seinen Ausführungen scheinen, als ob der Schreiber dieses gegen Herrn Heinze pietätlos gehandelt habe, weil er ohne den Vater des Antrages allein vorangegangeu ist. Dein ist jedoch nicht so. Ich habe, als ich den Zeitpunkt gekommen erachtete, Herrn Heinze gebeten, seinen Antrag zu erneuern und ihn: meine bescheidne Mithilfe versprochen. Darauf hat Herr Heinze unter dem 5. Februar 1903 mir geantwortet, daß er nach seinem Mißerfolg in dieser Ange legenheit nicht in der Lage sei, die Sache nochmals in die Hand zu nehmen. Er könne sich einer erneuten Ablehnung nicht aussetzen, und ein erneutes Vorgehen müßte nun von anderer Seite in die Wege geleitet werden. Das ist nun von mir und meinen Freunden geschehen, und ich muß sagen, ich finde es nicht richtig, wenn Herr Kollege Heinze, dem ich auf der letzten Kantatemesse gezeigt habe, wie man abwesenden Freunden den Rücken deckt, uns jetzt so in die Flanke fällt und mir vorhält, ich hätte erst an den Börsenverein und seinen Vorstand die Frage um Mithilfe richten sollen. Ich bin eben andrer Meinung wie Herr Kollege Heinze und fürchte es auch nicht, mich einer erneuten Ablehnung meines Antrags auszusetzen. Ja, ich habe sogar von vornherein damit gerechnet; denn gut Ding will Weile haben, und auch die Verleger müssen sich darauf einrichten können —: man muß seine Sache nur nicht unter die Füße geraten lassen und ihr selbst untreu werden. Wenn also Herr Kollege Seippel sagt: ich würde mich durch Zurückziehung meines Antrags schützen »gegen dessen Beerdigung ohne die Klänge eines Trauermarschs von Beethoven oder Chopin. Eine musikalische Neigung oder Veranlagung unsrer Kantate-Hauptversammlung habe ich nämlich seither noch nicht wahrgenommen«, so versteht er ent weder die Bewegung oder »reinen Charakter ganz falsch. Ich habe mich zu dem Antrag nicht gedrängt und wollte be scheiden andern nachstehen. Nachdem ich ihn aber im Inter esse unsers Gesamtbuchhandels gestellt, werde ich mir doch nicht durch Mangel an äußerm Beifall selbst untreu werden! Da versteht Herr Seippel die Danziger Hanseaten schlecht. Was nun aber das Unwesentliche an meinem Antrag betrifft: die Mittel, einein Minimalrabatt Geltung zu ver schaffen, so sind das Dinge, auf die weder ich noch meine Freunde irgend welches Gewicht legen. Ich habe in meinem Antrag nur einen Fingerzeig geben wollen, daß es solche Mittel gibt; die Nürnberger Freunde weisen auf andre Mittel hin, die vielleicht besser'sind! Ebenso gebe ich un umwunden zu, daß es Fälle geben kann, wo von einem Normalrabatt abgewichen werden kann; ich habe sie schon angedeutet, wenn ich die Sachen unter 60 H vom Normal rabatt ausuahm und unter einen höheren Rabatt gestellt wissen wollte. So kann es sehr gut eine Grenze geben, von der ab der Minimalrabatt auf 20 Prozent sinken kann; wünschenswert ist es ja nicht, aber der Svrtimenter kann beim Verkauf eines Werks von 100 ^ Ladenpreis, das er nicht bar auf Lager hält und das vielleicht 1 Porto- speseu verursacht, leichter mtt 20 Prozent bestehen, wie mit 40 Prozent beim allmählichen Verkauf von 500 Artikeln ä 20 H, die ihm allein an Pvrtospesen 10 „H, an Zins verlust 5 ^ verursachen können und an Arbeit das Zehnfache. Das sind also Sachen, die wir Sortimenter gern einer weitern Vereinbarung mit den Verlegern überlassen. Denn wir wollen »die Rechte des Verlegers nicht vergewaltigen«, wie Herr Werlitz sagt und wozu Herr Seippel warnend beifügt: »Herr Werlitz hat diesen scharfen Ausdruck unzweifel haft wohl erwogen«. Wir wollen in unserm gemeinsamen Börsenverein gemeinsam Vorkehrung treffen, daß wir beide, Verlag und Sortiment, weiter bestehen können. Und dazu muß uns der Börsenverein helfen; hier liegt seine Aufgabe, den Antrag so zu gestalten, wie es im gemeinsamen Inter esse liegt. Wir Antragsteller wollen uns dieser Aufgabe durchaus nicht entziehen, sondern werden in Leipzig in ge meinsamer Beratung vor der Hauptversammlung die Fragen erneut prüfen; und dieser notwendigen Nachprüfung ent sprach meine Bitte, Einwendungen gegen meinen Antrag öffentlich im Börsenblatt zu besprechen. Im gemein samen Interesse liegt es aber nicht, die eine Hälfte unsers Vereins tatenlos verkümmern zu lassen, weil man sich auf Worte versteift, wie »Vergewaltigung« rc. Hat es überhaupt ein Gesetz gegeben, und wenn es das segensreichste war, das nicht für einen Teil des Gemeinwesens eine Einschränkung (Vergewaltigung ist ein bitterböses Wort und trifft hier gar nicht zu) bedeutete? Ich frage Herrn Werlitz, ich frage Herrn Seippel? lind wird das Sortiment denn heute nicht ein geschränkt, so eingeschränkt, daß es auf dem Wege des Ver derbens ist? lind das nennt der Svrtimenter Herr Seippel nicht Vergewaltigung, wohl aber nennt er die berechtigte Schutzwehr, die wir dagegen errichten wollen, beistimmend »Vergewaltigung.« Danzig, 31. März 1903. Or. B. Lehmann.
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