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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2872 Nichtamtlicher Teil. ^ 82, 9. April 1903. der Ausschmückung, die diese Erzählung erhalten hat, ist von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben worden. Das Land gericht II in Berlin kann aber in der ganzen Darstellung keinen Verstoß gegen die Sittlichkeit erblicken. Im Urteile heißt es: Die Erwähnung der Zustände im Dirnen- und Zuhälter-Wesen ist nicht unzüchtig. Das Scham- und Sittlichkeitsgefühl wird durch die Erzählung nicht verletzt, höchstens das Anstandsgefühl. Das Geschlechtsleben tritt völlig in den Hintergrund, die Hauptsache ist die Angst des Mädchens vor dem Liebhaber, dessen Kommen sie fürchtet. Unzüchtig wird eine Schrift auch nicht dadurch, daß sic in einer Zeitung erscheint. Erwachsene können dadurch nicht zur Gcschlechtslust gereizt werden und für Kinder ist die Zeitung nicht bestimmt. — Die Revision des Staatsanwalts wurde von: Rcichsanwalt befürwortet. Er beantragte die Aufhebung des Urteils und die Verweisung der Sache an das Landgericht Pots dam. Das Gesetz, so bemerkte er, hat den Zweck, die herrschenden Begriffe von Scham, Sitte und Anstand in geschlechtlichen Dingen zu schlitzen. Es dürfen nicht einzelne Klassen in ihrem Empfinden von diesem Schutze ausgeschlossen werden, besonders auch nicht die Jugend. Das Gericht begeht den Fehler, daß es nur die Absicht des Verfassers fcststellt. — Das Reichsgericht trat diesen Aus führungen bei, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Neuruppin zurück. Ebenfalls wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift ange klagt war der Verlagsbuchhändler Eduard Rentzel in Berlin als Herausgeber des »Satyrs-- (vergl. ebenfalls Börsenbl. 1902, Nr. 157). Das Landgericht II in Berlin hat ihn am 25. Ok tober v. I. zu 100 Geldstrafe verurteilt. Es handelte sich um eine im Satyr abgedrucktc Erzählung, in der von den vielseitigen geschlechtlichen Beziehungen eines Hermaphroditen die Rede ist. Das Gericht hat als Zweck der Veröffentlichung lediglich Sinnen kitzel festgestellt. — Die Revision des Angeklagten wurde heute vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Pakctdienst für Ostasien und Australien. — Seitens der Absender von Paketen nach Ostasien und Australien, die mit den Reichs-Postdampfern befördert werden sollen, wird bei Einliefcrung der Sendungen auf den Abgang der Schiffe oft keine Rücksicht genommen, so daß die Sendungen in nicht seltenen Fällen mehrere Wochen bis zum Abgang des nächsten Schiffs zum Nachteil des Absenders und des Empfängers im Einschiffungshafcn u. s. w. lagern müssen. Cs erfolgt die Abfahrt der Dampfer nach Ostasien von Bremen (Bremerhaven): am 15. April, 13. Mai, 10. Juni, 8. Juli; von Hamburg: am 30. April, 28. Mai, 25. Juni; von Genua: am 15., 29. April, 13., 27. Mai, 10., 24. Juni, 8. Juli; von Neapel: am 16., 30. April, 14., 28. Mai, 11., 25. Juni, 9. Juli; nach Australien von Bremen (Bremerhaven): am 22. April, 20. Mai, 17. Juni; von Genua: am 5. Mai, 2., 30. Juni; von Neapel: am 6. Mai, 3. Juni, 1. Juli. Zur Vermeidung eines unnötigen Stillagers empfiehlt es sich, daß z. B. die Pakete aus Leipzig, wenn die Leitung über Bremen (Bremerhaven) gewünscht wird, etwa 2 Tage, wenn die Leitung über Hamburg erfolgen soll, 2 Tage, bei der Leitung über München und Neapel 8 Tage, bei der Leitung durch die Schweiz über Genua oder Neapel 10 Tage, bezw. 12 Tage und bei der Leitung über Österreich 12 Tage vor Abgang der Dampfer aus dem in Betracht kommenden Hafen (Bremerhaven, Hamburg, Genua oder Neapel) in Leipzig zur Einlieferung kommen. Für andre Orte verringert oder vermehrt sich diese Zeit für die Ein lieferung, je nachdem sie den betreffenden Häfen näher oder ent fernter liegen. Vortrag über Babel und Bibel. — Mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Frage für jeden Gebildeten, die zur Zeit im Brennpunkt des öffentlichen Interesses steht, hat sich der Vorstand des Buchhandlungs-Gehilfen-Vereins zu Leipzig be müht, einen der besten Kenner auf dem Gebiet, Herrn Pfarrer vr. A. Jeremias zu einem Vortrage zu gewinnen. Der Gelehrte hat einen solchen für Freitag, den 24. April 1903, Abends 9 Uhr zugesagt, der im kleinen Abrechnungssaal des Deutschen Buch- händlcrhauses stattfinden soll. Eine sehr große Hörerschaft aus den Kreisen der Mitglieder, die Damen und Gäste einführen dürfen, wird an diesem Abend zu erwarten sein. Volkskunde — Der Verein für sächsische Volks kunde hat das fünfte Jahr seines Bestehens vollendet. Nach seinem letzten Jahresbericht hat er sich auch im Jahre 1902 in jeder Beziehung in ersprießlicher Weise weiter entwickelt und seine Arbeit war von schönen Erfolgen begleitet, wovon nicht nur das Museum, die Bibliothek und das Archiv, sondern auch das wachsende Interesse am Volkskundlichen bei den Behörden und bei der Bevölkerung Kunde geben. Den Sonderberichten über Archiv und Bibliothek, sowie über das Museum ist zu entnehmen, daß die Verwaltung des Archivs und der Bibliothek auch im vergangnen Jahre den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in die Vermeh rung der Manuskripte und der Büchersammlung gelegt hat. Die Gefahr der Zersplitterung des volkskundlichen Materials ist größer geworden und das Streben nach volkskundlichen Publikationen ist im Wachsen begriffen. Die Bibliothek ist teils durch Ankäufe und Austauschschriften, teils durch Schenkungen auf 1200 Bände angewachsen und mehr als früher benutzt worden. Das Archiv und die Bibliothek verwaltet Herr Professor Or. Mogk-Leipzig. Für Brief marken Händler. — Neue französische Brief marken sind seit dem 1. April im Verkehr, die das gefällige und elegante Bildnis der auf dem neuen französischen Gelds sichtbaren »Lsmsuss« (die Republik als Säerin) von dem Graveur Roty tragen Einstweilen wurde nur die 15 Cts.-Briefmarke ausge geben, die von goldgrauer Farbe ist. Die 10 und die 20 Cts.- Marken, deren Farbe gemäß den internationalen Bestimmungen rot und blau bleibt, werden im Laufe des April in Umlauf gesetzt. Die ganze Serie, von 5—30 Cts., soll bis Ende Mai ausge- gebcn sein. Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart. — Der Abschluß der »Neues Tagblatt Akt.-Ges.« in Stuttgart, deren 1 Mill. Mark Aktienkapital sich bekanntlich vollständig im Besitz der Deutschen Vcrlagsanstalt befindet, verzeichnet für 1902 an Rein-Einnahmen 261 423 (i. V. 262 191 >6), wohingegen General-Unkosten 54 102 (49 061 und Abschreibungen 64 276 (66 247 erforderten, sodaß einschließlich 896 (3895 Vortrag ein Reingewinn von 143 940 ^ sich ergibt gegen 150 778 .F im Vorjahr. Bei Jahresabschluß betrugen die Verpflichtungen 517 785 ^ (518 007 ^); Immobilien stehen mit 564 092 (517 603 ^E), Maschinen und technische Einrichtungen mit 106 267 ^ (123 889 ^S) zu Buch, Vorräte mit 75 331 ^7 (78 896 ^t); in Bar waren 11 282 V6 (21 529 ./<!) vorhanden und bei Debitoren 762 490 (738 227 ^). Das unter den Aktiven figurierende Verlagskonto hat sich von 209 032 auf 228 000 erhöht. An Reserven werden 85 736 »-E ausgewiesen. Personalnachrichten. Jubiläum. — Ein bewährter, treuer Mitarbeiter des Hauses I. I. Weber in Leipzig, der Buchhändler Herr Wilhelm Werner, langjähriger Vorsteher der Vcrlagsexpedition, beging am 7. April das Jubiläum seiner vierzigjährigen ununterbrochnen Tätigkeit im genannten Haus. Der dreiundsechzigjährige Jubilar, der sich noch einer großen körperlichen und geistigen Frische erfreut, wurde früh an seinem reichgeschmücktcn Arbeitsplatz von den Chefs der Firma und den Kollegen aufs herzlichste begrüßt und durch namhafte Geschenke geehrt. Zahlreiche Glückwünsche aus seinem großen Bekanntenkreis legten Zeugnis ab von der allgemeinen Beliebtheit des Jubilars. (Sprechsaal.) Anfrage ans dem Antiquariat. Kann ich ein Buch, das ich in tadellos neuem Zustand von einem andern Sortimenter kaufte oder vom Verleger von den Remittenden zurückerhielt, zum herabgesetzten Preis ver kaufen, um mein Geld wiederzubekommen? Natürlich mit der Bezeichnung »antiquarisch!«. X. X. 2. Antwort der Redaktion. Für das von einem andern Sortimenter angekauftc, also aus zweiter Hand bezog ne Werk dürfte die Frage unbedingt zu bejahen sein. Der gute Zu stand des Buchs ist hier ganz ohne Einfluß. Man vergleiche hierzu die auf eine ähnliche Anfrage im Börsenblatt (1902, Nr. 288) ab gedruckten Antworten (Nr. 290 und 294.) — Bei einem von den Remittenden zurückgewiescnen Buch liegt unsers Erachtens die Sache etwas anders. Ist das Buch, wie oben gesagt wird, »tadel los neu«, so steht dem Sortimenter, der es neu bezog, wenn nicht andre, bei obiger Fragestellung nicht mitgeteilte Verhältnisse vor liegen, wohl kein Recht zu, das Buch an die Privatkundschaft zum herabgesetzten Preis zu verkaufen. Nur wenn es vielleicht wegen Ramponierung zurückgcwiesen sein sollte, kann der Sorti menter von dem Recht Gebrauch machen, das ihm K 2 der Rest buchhandelsordnung in seinem letzten Absatz gibt. Dieser lautet: »Der Ladenpreis kann vom Verleger oder Sortimenter aus nahmsweise für einzelne Exemplare von Schriftwerken auch der neuesten Auflage aufgehoben werden, wenn sie wegen Be schädigungen nicht als neue verkauft werden können.« Die Preis stellung beim Verkauf an andre Buchhändler unterliegt natürlich keiner Beschränkung. Wir bitten um weitere Aussprache.
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