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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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^ 84. 14. April 1903. Nichtamtlicher Teil. 2941 Polygraphisches Institut A.-G. in Zürich. 2958 8eüvsineri8oüs Orc>88iirdu8tris. Kri-rt. 10 Ouxu8Lri8Ande in OrkrolitÜLird 12 ^ 50 Carl Marhold in Halle a/S. 2959 Xukewunv, Iiüiiro-püurM°;oIo§i86Ü6 0psrg.tiov8leür6 rnit lÄn- 8o51us8 6er tileictrolvse kür Zerrte un6 8tu6isrsn6e. 2. -tuü. 5 He^ninnn, Opütüulmolo§i8eüs Opsrertionelsürs. 5 ^ 60 Leitrü^e xur Delirs von 6sn 0k8e1döoüt8uuter8oüiedev. Üekt 5. 1 ^r. ünrninlnn^ ^wanAlo8sr HrüuvdluvASrl NN8 6srn Oebiste 6er Nerven- und Oeiidssüruidclisitsii. Ld. IV. 8. 5. 60 H. Lrs8ler, Oie lleoütsprrrxll der IlüseviieiduvA >-si Oei^tosürnnü- 5eit und Orunlreuolrt. 1 50 »), IldsrA, Öder (IsistesstörunMn in der Vrrnee xur l?risdsn8- rsit. 1 C. S. Mittler ä- Sohn in Berlin. 2957 Prince, Eine deutsche Frau im Innern Deutsch-Ostafrikas- 3 ^ 50 °); geb. 4 ^ 50 -Z. Paul Pareh in Berlin. 2953 Johne. Der Laien-Fleischbeschauer. Geb. 6 50 ->). Plon-Nonrrit >ü- Cie. in Paris. 2956 Lüierndains, Ou Naosdoins. 4 kr. Orrkü, Oe VertiKö. 3 kr. 50 o. Orrrvievx, Ob! les Oowwse! 3 kr. 50 o. Oeeeosvr, O'OAllls oatbolicius et ls Oouverninent llu88s. 8 kr. Speyer L Kärrner in Leipzig. 2958 8sl1beiin, Ositkudsv kür die Föbvrt8Üülüieü-8)ws.süo1oAi8oüe OntereuobunA. 2. ^nü. 2 .i^. Hugo Steinitz in Berlin. 2950 Friedmann, Die letzte Hand. 2 Gorki, Das Ehepaar Orlow. 1 Sammlung russischer Schriften in russischer Sprache. Bd. 50, 51 je 1 Bd. 52 1 50 <). Bernhard Tauchnit; in Leipzig. 2957 Hg-AAard, Osarl-Naidsn. (1. Ld. vol8. 3648/49.) Adolf Nrban in Dresden. 2953 Winkler, Vereinigte Eisenbahnrouten- und Lademaß-Karte von Mittel-Europa. Ausg. 1903. 4 Verlag der Münchner Jugend in München. 2958 Münchner Jugend Nr. 20. 30 v). Richard Wagner-Kopf (Sonderabdruck d. Jugend). 1 ./t 50 Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. 2953 u. 2961 Rosenbach, Korsett und Bleichsucht. 2. Ausl. 60 Andrejew, Im Nebel. 2 geb. 3 Nichtamtlicher Teil. Der deutsche Buchhandel und die Ausstellung in St. Louis. Nachdem mir in Nr. 83 dieses Blattes die Eingabe des Vereins der deutschen Musikalienhändler an das deutsche Auswärtige Amt, betr. das Urheberrechts-Übereinkommen Deutsch lands mit den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht haben, tragen wir kein Bedenken mehr, den nachstehenden Artikel eines unsrer juristischen Mitarbeiter, des Herrn Rechtsanwalt Or. Ludwig Fuld in Mainz, zu veröffentlichen. Herr Or. Fuld ist schon öfters in diesem Blatte für die Interessen des Buch verlags eingetreten und hat wiederholt einer Änderung zur Besserung unsrer urheberrechtlichen Verhältnisse Amerika gegenüber das Wort geredet (zuletzt 1902, Nr. 70). Der folgende Artikel lag schon längere Zeit in unsrer Mappe; wir haben ihn zurückgehalten, um nicht einer unbegründeten Beeinflussung des deutschen Buch verlags geziehen zu werden, nachdem sich der wissenschaftliche deutsche Verlag für eine Beschickung der Weltausstellung in St. Louis 1904 geneigt gezeigt hatte (vergl. Börsenbl. Nr. 56). Inzwischen sind von andrer Seite die Interessen des deutschen Buchverlags in Hinblick aus den sogenannten Copyright-Vertrag mit Amerika und in Verbindung mit der nächstjährigen Ausstellung in St. Louis einer Betrachtung unterzogen worden (vergl. Börsenbl. Nr. 74) und durch die oben erwähnte Eingabe des Vereins der deutschen Musikalienhändler ist jetzt die ganze Frage für den deutschen Buchverlag wieder mehr in den Vordergrund gerückt worden. Daher dürfte der Artikel Or. Fulds, der mit dem buchhändlerischen Recht und unfern Handclsinteressen genau vertraut ist, auch jetzt in der ursprünglichen Form noch am Platze sein, wenn auch einige Stellen desselben jetzt*) vielleicht einen andern Ausdruck gefunden haben würden. Red. Es war zu erwarten, daß die Frage der Beschickung der Ausstellung in St. Louis von 1904 seitens des deutschen Verlagsbuchhandels zu Erörterungen Anlaß geben werde, insbesondere unter dem Gesichtspunkte, ob es über haupt empfehlenswert sei, in Hinblick auf den geradezu kläglichen Schutz ausländischer Urheberrechte in dem Gebiete *) Z. B. nach den Erklärungen des Staatssekretärs Grasen von Posadowsky-Wehner im deutschen Reichstag über den Schutz deutscher Urheberrechte während der Ausstellung, Börsenblatt Nr. 66. der Vereinigten Staaten der Besendung näher zu treten. Das ist denn auch geschehen und es hat sich bereits eine angesehene Korporation direkt in ablehnendem Sinn aus gesprochen und gleichzeitig dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß die Reichsregierung das Übereinkommen mit den Ver einigten Staaten vom 15. Januar 1892 kündigen möge, da demselben ein vertragsloser Zustand immer noch vor- vorzuziehen sei (Börsenbl. Nr. 29). Es kann in der Tat nicht übersehen werden, daß für den Verlagsbnchhandel, der sich mit dem Verlag von Büchern befaßt, die Betei ligung an der Ausstellung kaum nennenswerte Vorteile, eher noch erhebliche Nachteile mit sich bringen kann, vor allem um deswillen, weil hierdurch die Aufmerksamkeit der nachdrucksfrohen amerikanischen Buchhändler auf Werke gelenkt wird, deren Nachdruck sich überhaupt verlohnen möchte. Uber den Wert oder vielmehr die Wertlosigkeit des deutsch-amerikanischen Übereinkommens vom 15. Januar 1902 können die Akten als geschlossen betrachtet werden; Buchhändler und Juristen stimmen darin überein, daß bei diesem Staatsvertrag die deutsche Diplomatie ganz gewiß nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe stand und sich der amerikanischen nicht als ebenbürtig und gleich stark er wiesen hat. Der Vorteil des Vertrags kommt den amerikanischen Verlegern zugute, denen das Reich, gutmütig genug, die Rechtsgleichheit mit den Reichsangehörigen ohne weiteres zugestanden hat, während der Schutz deutscher Urheber rechte an Büchern, Photographien, Lithographien, Farbendruck bildern u. s. w. von der Erfüllung von Bedingungen ab hängig gemacht ist, deren Erfüllung in der Mehrheit der Fälle praktisch überhaupt nicht möglich ist. Für Kunstwerke, Musikalien, dramatische Werke und kartographische Werke ist ja die Rechtslage eine andre und den ausländischen Verleger günstigere, weshalb auch hierbei ein gewisser Gegensatz in der Stellungnahme zu der Frage besteht. Die Ansicht, daß soweit die Interessen des Buchverlags in Betracht kommen, der vertragslose Zustand dem gegenwärtigen, auf dem ge nannten Übereinkommen von 1892 beruhenden vorzuziehen BürsindlaU jlir den dt urschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 390
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