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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3272 Nichtamtlicher Teil. ^ 94, 25. April 1903. Nichtamtlicher Teil. Seitritt weiterer Staaten zur Serner Literar-Konvention. Der Vorstand des Börsenvereins hat am 15. Januar 1902 die in Nr. 18 des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel vom 23. Januar 1902 abgedruckte Eingabe an den Deutschen Reichskanzler gerichtet. Diese Eingabe wurde mit entsprechendem Anschreiben auch an den Bundesrat, den Reichstag, Se. Exzellenz Herrn vr. Graf von Posadowsky-Wehner, Staatssekretär des Reichsamts des Innern, Königlich Preußischen Staatsminister, Berlin, Se. Exzellenz Herrn vr. A. Nieberding, Wirklichen Ge heimen Rat, Staatssekretär des Reichs-Justizamts und Bevollmächtigten zum Bundesrat, Berlin, Se. Exzellenz den Kgl. Preußischen Staatsminister Möller, Minister für Handel und Gewerbe, Berlin, Se. Exzellenz Herrn von Metzsch-Reichenbach, Königlich Sächsischen Minister des Innern und der Auswärtigen Angelegenheiten, Dresden, versandt und an die Redaktionen von 27 Zeitungen verbreitet. Darauf ist dem Vorstand vom Bureau des Deutschen Reichstags am 9. April 1903 ein Bescheid nebst Anlage zu gegangen, die beide nachstehend den vorehelichen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Leipzig, den 24. April 1903. Geschäftsstelle des öörsenvereins der Deutschen Lnchhinidler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Anlagen: Reichstag. Berlin 7, den 27. Februar 1903. Den Adressaten beehre ich mich infolge der bei dem Reichstage angebrachten, in der Anlage unter Nr. 701 der Drucksachen behandelten Petition ergebenst zu benach richtigen, daß der Reichstag in seiner heutigen Plenar sitzung den in dem Bericht der Kommission für die Petitionen gestellten Antrag zum Beschluß erhoben hat, womit die gedachte Petition für den Reichstag er ledigt ist. II. Der Direktor, (gez.) Knack. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler in dlo. 98100. Leipzig. Nr. 701. Einhundertster Bericht. Berichterstatter: Abgeordneter vr. Marcour. Journ. II. Nr. 98100. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig bittet den Reichstag, dahin wirken zu wollen, daß die Reichsregierung gelegentlich der Verhandlungen über den Abschluß von Handelsverträgen den internationalen Schutz der Werke der Schriftsteller und Künstler erweitere und verbessere. Die Werke der deutschen Musiker und Künstler fänden dank dem Ansehen deutscher Kunst und Wissenschaft auf dem ganzen Erdball Absatz, und auch der Vertrieb der in deutscher Sprache geschriebenen Bücher trage einen verhältnismäßig recht ausgeprägten internationalen Charakter, der mit der Bedeutung der deutschen Literatur und Wissenschaft Zusammen hänge. Der deutsche Buchhandel weise außerhalb Deutschlands, Österreich-Ungarns und der Schweiz nicht weniger als 973 Firmen in 241 Städten der übrigen euro päischen Länder sowie Asiens, Afrikas und Australiens auf. Die Bücherausfuhr betrug im Jahre 1900 schon über 78 Millionen Mark und könne durch Anbahnung von Schutz verhältnissen im internationalen Verkehr und Eindämmung der Nachdrucksindustrie nur noch gewinnen. Leider aber sei Deutschland für den so nötigen Schutz seiner Geisteswerke nur mit vierzehn Staaten in ein Vertragsverhältnis ge treten, nämlich mit zwölf der internationalen Literarunion angehörigen Staaten, sodann mit Österreich-Ungarn und endlich mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Der Vertrag mit letzteren sei aber durchaus ungenügend. In allen übrigen Ländern, speziell in Schweden, Holland, Dänemark, Rußland und in den Balkanstaaten seien die deutschen Geisteserzeugnisse jeder Ausbeulung aus gesetzt. Diesem ungesunden Zustand könne leicht abgeholfen werden durch den Eintritt dieser Länder in den durch die Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 begründeten internattonalen Verband zum gegenseitigen Schutz der Literatur und Kunst. Dieser Verband habe seine Daseins berechtigung und Lebensfähigkeit in den 14 Jahren seines Bestehens bewiesen und sei zum unentbehrlichen Faktor des modernen Geisteslebens geworden. Umsomehr sei zu wünschen, daß die ihm bis jetzt noch fern stehenden Staaten ebenfalls ihren Beitritt erklärten. Das Opfer, das diese dadurch brächten, sei nur klein, weil erfahrungsgemäß und wie z. B. die angesehensten amerikanischen Verleger bezeugten, der Beitritt durch Wegräumung der durch die Nachdruckausgaben hervorgerufenen unlauteren Konkurrenz eine Stärkung der einheimischen nationalen Literatur und Kunst zur Folge habe. Auch der internattonale Verlegerkongreß, der vom 10. bis 13. Juni 1901 in Leipzig tagte, habe sich für den Bei tritt aller Staaten ausgesprochen. Von großem Nutzen würde es sein, wenn diese Bestrebungen von der deutschen Reichsregierung unterstützt würden. Sie könne diesen Schritt um so leichter und ohne Gefahr einer Mißdeutung tun, als Deutschland infolge der Neuregelung seines Urheber- und Verlagsrechts den fremden Autoren auf der Basis der Berner Konvention einen weitgehenden und geradezu vor bildlichen Schutz gewähre. Die Petenten bitten daher, der Reichskanzler möge an läßlich der Unterhandlung über neue Handelsverträge bei denjenigen Staaten, mit denen Deutschland noch durch keine oder nur durch eine unzureichende Literarkonventton ver bunden ist, dahin wirken, daß sie zum Beitritt zur Berner Übereinkunft oder doch, wenn dieser zur Zeit nicht zu er langen ist, wenigstens zum Abschluß einer besonder», aber befriedigenden Vereinbarung veranlaßt werden. Die Eingabe gelangte in der Petttions-Kommissions sitzung vom 22. April 1902 zur Beratung. An der Ver handlung nahmen als Vertreter der verbündeten Regierungen die Herren Geheimer Regierungsrat Delbrück und Regierungs rat vr. Voelker teil. Letzterer gab folgende Erklärung ab: »Die Reichsverwaltung steht der Erweiterung des Kreises derjenigen Staaten, die der Übereinkunft, betreffend Bildung eines internattonalen Verbands zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886 und Zusatz akte vom 4. Mai 1896, beigetreten sind, sympathisch gegenüber und wird bemüht sein, bei geeigneter Gelegenheit auf den Beitritt außenstehender Staaten hinzuwirken. Sofern sich bei Erneuerung bestehender oder bei Verhandlungen über neue Handelsverträge mit Staaten, die der Berner Über einkunft nicht beigetreten sind, eine solche Gelegenheit bieten sollte, wird die Reichsverwaltung sich angelegen sein lassen, die Frage der gegenseitigen Anerkennung des Schutzes von Werken der Literatur und Kunst in Anregung zu bringen.«
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