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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1903-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1903
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- Deutsch
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3712 Nichtamtlicher Teil. ^ 106, 9. Mai 1903. reichischen Buchhandel, als welches sich der vorgeschlagne Zoll auf gebundne Bücher darstellt. Die Papierfabrikanten waren es, die nicht nur diesen Zoll auf gebundne, sondern auf alle Bücher sowie auf Zeitschriften rc. vorgeschlagen haben. Mit großer Befriedigung konstatiert er, daß die von den Buchhändlern ausgegangne Agitation weite Kreise ge zogen habe, daß alle Gebildeten und an ihrer Spitze die Gelehrten in Österreich sich auf die Seite der Buchhändler gestellt haben. Alle hätten in beredter Weise nachgewiesen, wie sehr ein Zoll auf gebundne Bücher perhorresziert werden müsse. Nichtsdestoweniger habe der Präsident des Nieder österreichischen Gewerbevereins, Herr August Denk, eine Ver sammlung einberufen, in welcher man sich für diesen Zoll ausgesprochen habe. Diese Versammlung, zu der alle mit dem Buchhandel, wenn auch noch so entfernt in Verbindung stehenden Gewerbe geladen gewesen seien, nur keine Buchhändler, habe eine Resolution gefaßt, in der zum Ausdruck komme, daß 282 Buchhändler 2363 Buchbinder brotlos machen wollten. Er sei zwar überzeugt, daß niemand diese Übertreibung glauben würde, da ja die Buchhändler nichts andres wollen als die Aufrechterhaltung des statas gno. Man müsse sich aber auf das entschiedenste dagegen aussprechen, daß der artige Irreführungen ins Publikum gebracht würden. Er glaube, daß es Pflicht der heutigen Versammlung sei, eine spontane Kundgebung zu gunsten der Zollfreiheit für Bücher zu veranstalten, und er beantrage, indem er dem Vorsteher für sein mannhaftes Eintreten für die Interessen des Buchhandels in dieser Frage seinen wärmsten Dank ausspreche, die nachfolgende Resolution: Die XVI. Korporations-Versammlung der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler bedauert, daß in dem von der Regierung in den gesetzgebenden Körperschaften Angebrachten Ent wurf eines autonomen Zolltarifs ein Zoll auf gebundne Bücher vorgesehen ist. Die Korporation sieht in dieser Position eine schwere Schädigung des österreichischen Buchhandels und hofft, daß es dem energischen Vorgehen aller interessierten Kreise gelingen werde, zu verhindern, daß dieser Vorschlag Gesetzeskraft erlange. Der Vorsitzende dankt für die freundlichen Worte des Herrn Müller, betont, daß er nur seine Pflicht getan habe, und bringt die Resolution zur Abstimmung, die ein stimmig angenommen wird. In Vertretung des krankheitshalber abwesenden Kassierers Herrn Friese gibt Herr Dachauer den Kassabericht, von dessen Verlesung die Anwesenden mit Rücksicht auf den Umstand, daß er sich gedruckt in ihren Händen befindet, absehen. Herr Deuticke bittet, vorläufig nur über die Abrech nung Beschluß zu fassen und den Voranschlag mit Rücksicht auf die Tagesordnung erst später in Verhandlung zu stellen. Herr Heck erklärt, mit Herrn Mager zusammen den Kassabericht einer genauen Prüfung unterzogen zu haben und beantragt, dem Kassierer Herrn Friese Decharge, das volle Vertrauen und den Dank der Versammlung auszusprechen. (Geschieht.) Der Vorstand schreitet dann zu Punkt 3 der Tages ordnung und bittet die Herren P. Trömel und R. Fried länder als Stimmzähler tätig zu sein. Zur Wahl ergreift Herr vr. Breitenstein das Wort und bemerkt, daß es sich künftig empfehlen würde, weitre Kreise zur Verwaltung der Korporation heranzuziehen, damit nicht immer dieselben Herren die Arbeit zu leisten hätten. Er würde darin nicht nur eine sehr gerechtfertigte Entlastung der bisherigen Funktionäre sehen, sondern er glaube, daß hierdurch das Interesse der Mitglieder der Korporation ge hoben werden könnte. Keinesfalls sollten aber zwei Funk tionäre in einer Person vereinigt werden, wie es diesmal bei einigen Stellen geschehen sei. Er selbst habe aus diesem Grund auf seine Wiederwahl ausdrücklich verzichtet und möchte den Wunsch aussprechen, daß in Zukunft das mit der Bildung der Kandidatenliste betraute Komitee seinen An schauungen Rechnung trage. Herr Deuticke erklärt, daß er sich den Ausführungen des Vorredners voll anschließe, und ist bereit, die Sitzung auf eine kurze Zeit zu unterbrechen, damit die Anwesenden sich eventuell über Aufstellung andrer Kandidaten einigen könnten. Dieser Vorschlag findet nicht die Zustimmung der Versammlung, die sich gewillt erklärt, diesmal die Wahl auf Grund der vor liegenden Liste durchzuführen. Herr Deuticke berichtet sodann über den Antrag der Vorstehung, betreffend die Abänderung des 8 2 der Statuten. Im Sinn der seinerzeitigen Beschlüsse sei an die Statt halterei das Ersuchen gerichtet worden, 8 2 der Statuten dahin abändern zu dürfen, daß jene Gewerbetreibende, die den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel nur als Neben beschäftigung betreiben, nicht in die Korporation ausgenommen werden sollen. Die motivierte Eingabe der Korporation habe nun die nachfolgende Erledigung seitens der Statt halterei gefunden: (Abschrift.) Magistrats-Abteilung XVIII. 2660/02. Wien, am 9. Juni 1902. Die k. k. n.-ö. Statthalterei hat laut des Erlasses vom 31. Mai 1902, Z. 53220, das Ansuchen der Korporation der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Wien um Genehmigung der geplanten Änderung des K 2 des Statuts der Korporation mit folgenden Bemerkungen zurückgesendet: -Die von der Korporation vorgeschlagne Statutenänderung setzt die Ausscheidung einzelner Gewerbekategorien aus der Korporation voraus; eine solche kann aber nur unter den im Z 111, sl. 2, Gewerbe-Ordnung angeführten Voraussetzungen erfolgen. »Die Durchführung dieser Ausscheidung in der von der Korporation beantragten Weise, wonach nicht lediglich der Gegenstand des im Genossenschaftsbezirke betriebnen Gewerbes für die Mitgliedschaft zur Korporation maßgebend wäre, sondern hierfür auch einerseits der verhältnismäßige Umsatz in den von einzelnen Personen gleichzeitig betriebnen verschiednen Gewerben (ob Haupt- oder Nebengewerbe), anderseits der Zeitpunkt des Gewerbeantritts (ob vor oder nach der Statutenänderung) be stimmend sein soll, scheint der Statthalterei im Hinblick auf Z 107, sl. 1 und 3, Gewerbe-Ordnung gesetzlich unzulässig. -Die Statthalterei könnte jedoch mit Rücksicht auf die geltend gemachten Umstände den Vorschlag in Erwägung ziehen, alle Inhaber beschränkter Buch-, Kunst- und Musikalien handlungsgewerbe oder bestimmter Arten dieser Gewerbe aus der Korporation auszuscheiden und in einer besondern Ge nossenschaft zu vereinigen oder dieselben einer andern be stehenden Genossenschaft zuzuweisen. Hierfür fehlen jedoch gegenwärtig die obenerwähnten Voraussetzungen des Z 111, Gewerbeordnung. »Auch durch Bildung einer besondern Vertretung (Sektion) dieser Kategorie von Genossenschaftsmitgliedern innerhalb der Genossenschaft im Wege einer bloßen Statutenänderung könnte vielleicht den Verhältnissen Rechnung getragen werden, die eine Sonderung derselben von den vollberechtigten Mitgliedern wünschenswert erscheinen lassen.« — Die Korporation wird daher mit Rücksicht auf die erhaltne Aufklärung aufgefordert, über die von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei gegebnen Anregungen neuerlich in einer ehetunlichst einzubcrufenden Korporationsversammlung zu verhandeln und zu beschließen und das Ergebnis dieser Verhandlungen unter Anschluß einer Abschrift des Protokolls über die betreffende Korporations- Versammlung dem Wiener Magistrat, Abteilung XVIII, mitzuteilen. Vom Wiener Magistrate, Abteilung XVIII als politische Behörde I. Instanz Der Abteilungsvorstand: Parger m. p., Magistratsrat. Unter den obwaltenden Umständen bleibe seiner Ansicht nach nichts übrig, als entweder auf die Durchführung des seinerzeitigen Beschlusses zu verzichten oder aber im Sinne obiger Zuschrift eine zweite Kategorie von Korporations mitgliedern zu schaffen. Er erbitte hierüber die Meinung der Versammlung. Nach einer Anfrage des Herrn Müller erklärt Herr Deuticke, daß allerdings die Gefahr einer Majorisierung der eigentlichen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler durch die Teilkonzessionäre in der Korporation heute nicht mehr so
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