Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030509
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190305097
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030509
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-05
- Tag1903-05-09
- Monat1903-05
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3713 106, 9. Mai 1903. Nichtamtlicher Teil. eminent sei wie früher, da in jüngster Zeit auf Betreiben der Korporation weit weniger Teilkonzessionen als bisher von der Behörde erteilt werden und das in Verhandlung stehende neue Preßgesetz auch hierin geregelte Zustände erhoffen lasse. Die Schaffung einer zweiten Kategorie von Korporations mitgliedern hält er aus verschiednen Gründen für sehr schwierig und stellt an den anwesenden Vertreter der Ge werbebehörde die Anfrage, ob eine derartige Institution bei Gewerbegenossenschaften überhaupt schon eingeführt sei. Herr vr. Breitenstein bekämpft die Idee der Schaffung einer zweiten Kategorie von Mitgliedern, da er diese einer seits im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen für un möglich hält, anderseits gerade darin eine Gefahr erblicken würde, da man diese Teilkonzessionäre dadurch gewissermaßen organisieren würde. Der Vertreter der Gewerbebehörde bemerkt, daß chm eine Teilung von Genossenschaftsmitgliedern in zwei Kategorien nirgends bekannt sei. Es gebe wohl Genossen schaften, in denen für gewisse Mitglieder Ausnahmebestim mungen gelten. Diese Ausnahmebestimmungen beträfen aber lediglich Erleichterungen hinsichtlich der Eintritts- und Jahresgebühren. Seines Wissens gebe es keine Genossen schaft, in der ein Teil der Mitglieder geringere Rechte habe als andre. Erleichternde Ausnahmebestimmungen lägen aber gewiß nicht im Interesse der Korporation. Die Herren Fey-Felber und Rehm bemerken, daß die Mitgliedschaft nicht reiner Buch-, Kunst- und Musikalien händler zur Korporation mannigfache Schwierigkeiten hin sichtlich der Krankenversicherung ihrer Angestellten schaffe. Beide Herren sprechen den Wunsch aus, daß die Verhält nisse deshalb hier so klar wie möglich gestaltet werden möchten. Herr Schrey führt die Schwierigkeiten lediglich auf den von der Korporation hochgehaltnen, von den Gehilfen aber berechtigterweise bekämpften Konzessionszwang zurück. Herr Deuticke führt dagegen aus, daß die unklaren Zustände lediglich in der lückenhaften Gesetzgebung ihren Grund fänden. Er sei unter den obwaltenden Umständen der An sicht, daß die Korporation am besten täte, den sts.tu8 guo beizubehalten, und er stelle daher namens der Vorstehung den folgenden Antrag: Die Korporations-Versammlung vom 22. April 1903 wolle beschließen: Nachdem das auf dem Beschluß der Korporationsversamm lung vom Jahr 1900 und dem vom 17. April 1902 fußende Ansuchen der Korporation um Ausscheidung jener Mitglieder der Korporation, denen nur eine sogenannte Teilkonzession ver liehen ist, seitens der k. k. n.-ö. Statthalterei als im Hinblick auf ß 107, al. 1 und 3, Gewerbe-Ordnung für gesetzlich unzu lässig erklärt wird, sieht die Korporation vorläufig davon ab, den ihr empfohlenen Ausweg einzuschlagen und eine gesonderte Vertretung dieser Kategorie von Genossenschaftsmitgliedern innerhalb der Korporation durch Statutenänderung zu bilden. Dieser Antrag wird mit überwiegender Majorität zum Beschluß erhoben. Der Vorsitzende geht sodann zum nächsten Punkt der Tagesordnung über. Seit einer langen Reihe von Jahren beschäftige man sich mit der Idee der Gründung einer Fach schule für Lehrlinge. Er erinnere an die bedeutenden Vor arbeiten, die in dieser Richtung der verstorbne Herr Graeser, dann die Herren Fey-Felber und vr. Breitenstein gemacht hätten. Immer habe es sich gezeigt, daß diese Idee mit Rücksicht auf die großen damit verbundnen Kosten undurchführbar sei. Nun sei ein Mittelweg gefunden worden, wodurch man zum größten Teil und auf sehr billige Art das gewünschte Resultat er reichen könne. Die Vorstehung schlage nämlich vor, den Be such einer der Gremialschulen für die Lehrlinge der Korpo ration für obligatorisch zu erklären. Diese Gremialschulen seien in größrer Zahl in den einzelnen Bezirken Wiens errichtet und Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. böten den Schülern einen sehr gründlichen Unterricht in den kaufmännischen Wissenszweigen; für gewisse Gruppen von Lehrlingen beständen außerdem — zumeist am Sonntag vor mittags abgehaltne — Spezialkurse, und er glaube, daß diese Gremialschulen in Verbindung mit einem buchhändlerischen Spezialkurs den Bedürfnissen der Korporation am besten Rechnung tragen würden. Schon heute trügen sämtliche Korporationsmitglieder durch einen Zuschlag zu den Steuern zu den Gewerbeschulen bei, und er habe, in der Hoffnung daß sein heutiger Antrag angenommen würde, mit der Leitung der Gremialschule das Abkommen getroffen, daß im Sinn der gesetzlichen Bestimmungen ein Teil der Umlagen der Korporationsmitglieder bis zu einem Ausmaße von 75 Prozent dem Schulfonds des Gremiums der Wiener Kaufleute zu gewiesen werde. Es sei Hoffnung vorhanden, einen oder einige hierzu geeignete Männer zu finden, die in dem zu errichtenden Spezialkurs speziell buchhändlerische Gegenstände lehren würden. Herr vr. Breitenstein bekämpft diesen Vorschlag, und zwar aus zwei Gründen. Einerseits sei er überflüssig, weil der Besuch einer fachlichen Fortbildungsschule seitens der Lehrlinge eine gesetzliche Verpflichtung sei, die auch für die Korporationsmilglieder gelte. Anderseits fürchte er, daß durch die Verwirklichung dieses Vermittlungsvorschlags sein altes Ideal unmöglich gemacht würde, nämlich die Er richtung einer buchhändlerischen Fachschule. Er sei zwar der Ansicht, daß dieses Ideal vorläufig noch nicht zu erreichen sei, er glaube aber immer noch an die Möglichkeit seiner Verwirklichung und möchte daher die Aufrechterhaltung des 8tatu8 guo empfehlen. Demgegenüber führt Herr Tachauer aus, daß es viel besser sei, etwas anzunehmen, was sofort in die Tat um- gesetzt werden könne, statt die Frage weiter auf die lange Bank zu schieben. Er habe zusammen mit dem Herrn Vor steher die maßgebende Persönlichkeit ausgesucht und die Über zeugung gewonnen, daß das Gebotne vollkommen genügen werde. Hier sei das problematische Bessere der Feind des gleich erreichbaren Guten. Das Ideal des Herrn l)r. Breilen stein könne, wenn die Verhältnisse sich gebessert hätten, größere materielle Hilfsmittel der Korporation zur Verfügung ständen, immerhin später noch verwirklicht werden, und er befürworte daher auf das dringendste die Annahme des Antrags. Herr Fey-Felber führt aus, daß die Idee einer Lehr lingsschule seit lange sein Lieblingsgedanke sei, für den er immer und so oft sich Gelegenheit geboten, eingetreten sei. Wenn Aussicht auf Verwirklichung bestünde, so würde er auch jetzt sich für die Errichtung einer eignen buchhändlerischen Fachschule aussprechen; da er aber diese gegenwärtig wegen der Kosten nicht für gegeben halte, so nehme er mit Be friedigung die gebotne Abschlagszahlung entgegen, zumal da er überzeugt sei, daß sich entsprechende Lehrkräfte für die in Aussicht genommnen Spezialkurse leicht finden lassen würden. Nur gegen eines müsse er sich, und zwar sehr energisch aussprechen, dagegen nämlich, daß diese Spezialkurse Sonn tag vormittag abgehalten werden sollen. Die Sonntagsruhe, über die ja auch heute wieder gesprochen werden würde, sei eine so notwendige und allgemeine Forderung, daß er sie für alle Arbeiter im weitesten Sinn des Worts für geboten erachte und nicht befürworten könne, daß für die Lehrlinge, die ja auch in sehr bedeutender Weise physisch angestrengt seien, die Sonntagsruhe irgendwie geschmälert würde. Im übrigen hoffe er, daß der Vorschlag der Vorstehung baldigst verwirklicht würde. Er bitte, daß die Vorstehung bei Schaffung von Spezialkursen auch, wie sich ja dies eigentlich von selbst verstehe, mit der Gehilfenschaft in Verbindung trete, und erkläre, daß die Gehilfen sich gern zu diesem Zweck der Vorstehung zur Verfügung- stellen würden. 495
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder