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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1903
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- Deutsch
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3714 Nichtamtlicher Teil. ^ 106, 9. Mai 1903. Herr Koto ul spricht sich ebenfalls gegen die Abhaltung dieser Spezialkurse an einem Sonntag aus und wünscht, daß eine Reihe für den Buchhandel wichtiger Gegenstände in ihnen vorgetragen würde, darunter auch Literaturkunde und Nationalökonomie. Er wünscht ferner, daß für das Schulgeld die Korporation aufkomme. Herr Deuticke erwidert, daß die Detailfragen hinsicht lich dieser Spezialkurse heute noch nicht gelöst werden könnten; er glaube, daß es möglich sein würde, in dieser Hinsicht den weitestgehenden Wünschen Rechnung zu tragen, zumal der Samstagabend für Gremialschüler frei sei und eventuell diese Zeit zur Abhaltung der Spezialkurse ver wendet werden könne. Das Schulgeld betrage jährlich 20 Kronen. Er glaube nicht, daß es sich empfehlen würde, die Korporation als solche für die Aufbringung des Schul gelds haftbar zu machen, und beantrage, daß im Lehrvertrag festgesetzt werden solle, ob der Lehrling bezw. seine An gehörigen, oder der Lehrherr das Schulgeld zu bezahlen habe. Er verliest sodann den nachfolgenden Antrag der Vor sehung: Die Korporations-Versammlung vom 22. April 1903 wolle beschließen: Alle jungen Männer, die bei einem Mitglied der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler als Lehrlinge eintreten, sind verpflichtet, die Gremial-Handels- schule der Wiener Kaufmannschaft zu absolvieren, und zwar den Unterricht der allgemeinen Fächer in dem ihnen am be quemsten gelegnen Standort der Schulen, den speziellen Fach unterricht gemeinsam mit allen Lehrlingen der Korporation in einem zu bestimmenden Lokal. In den Lehrverträgen ist die Bestimmung über das zu zahlende Schulgeld aufzunehmen. Dieser Antrag wird hierauf einstimmig zum Beschluß erh oben. Der Vorsitzende geht zum nächsten Punkt der Tages ordnung über und führt aus, daß es sich empfehlen würde, eine Unterstützungskasse für verarmte oder arbeitsunfähig gewordne Mitglieder der Korporation zu schaffen. Den un mittelbaren Anlaß zu diesem Gedanken habe eine Zuschrift der Gewerbebehörde gebildet, die die Gründung einer Meisterkrankenkasse innerhalb der Korporation angeregt habe. Da eine Krankenkasse für die Mitglieder nicht so notwendig erscheine, so wolle man eine Unterstützungskasse gründen, und zwar dadurch, daß man die Umlagen der Korporation zu diesem Zweck um 50 Prozent erhöhe. Außerdem solle künftig ein Betrag von 800 Kronen statt, wie bisher, 400 Kronen aus den laufenden Einnahmen für Unterstützungszwecke aus geworfen werden. Er schildert die bestehenden Verhältnisse, das Unter stützungswesen in der Korporation, führt aus, daß die Unterstützungen heute zum großen Teil von Personen in Anspruch genommen werden, die der Korporation fern stehen, und wobei in vielen Fällen Zweifel berechtigt seien, ob die Unterstützungswerbenden, wiewohl sie allerdings sehr- bedürftig erschienen, irgend welchen moralischen Anspruch auf die Unterstützung seitens der Korporation hätten. Er werde es für eine sehr wichtige Verbesserung halten, wenn das jetzige Unterstützungswesen im vorgeschlagnen Sinn re formiert werden würde. Herr Friedländer begrüßt diesen Antrag, möchte aber, daß insbesondre für künftige Zeilen festgelegt werde, daß die fünfzigprozentige Erhöhung der Umlagen lediglich zu wohltätigen Zwecken geschehe, und beantragt, daß der gesamte Betrag, der auf diese Weise eingenommen werde, diesem Zweck zugeführt werde, und daß dieser Zweck in den Quittungen auch ausdrücklich bemerkt werde. Herr Fey-Felber begrüßt ebenfalls den Antrag der Vorstehung sehr sympathisch, da er aus chm auch einen Vorteil für die Gehilfenschaft erhoffe. Er bemerkt, daß auch unter den Gehilfen zahlreiche Fälle unverschuldeter Ver armung stattfänden und daß die bisherigen Hilfsmittel zur Linderung häufiger Elendsfälle nicht ausreichten. Er bittet daher, daß das Projekt der Vorstehung dahin erweitert werde, daß auch die Gehilfen an dieser Kasse beteiligt würden; es verstehe sich von selbst, daß die Gehilfen bereit seien, dann auch ihrerseits zu dieser Kasse beizutragen. In diesem Fall wären zwei Kategorien in Aussicht zu nehmen. Er glaube, daß eine Zwangsversicherung der Gehilfen eingeführt werden solle. Jedenfalls bitte er, seinen Vorschlag in Erwägung zu ziehen. Herr Deuticke erwidert, daß seitens der Chefs schon sehr namhafte Beträge zu Unterstützungszwecken verausgabt würden. Die Chefs zahlten jetzt jährlich als Beitrag zu den Krankenkassen etwa 14 000 Kronen, hierzu kämen 7000 Kronen jährlich für die Hilfskassen. Er spricht sich deshalb dafür aus, daß der durch die Erhöhung der Umlagen erzielte geringe Mehrbetrag von etwa 1200 Kronen nicht für weitausgreifende allgemeine Wohktätigkeitsakte, sondern speziell für den an gegebnen Zweck bestimmt werde. Herr Rehm bedauert ebenfalls, daß nicht eine allge meine Kasse in Aussicht genommen sei, und bittet die Vor stehung, mit Rücksicht auf eine Zahl dringender Fälle auch die Alters- und Jnvaliditätsversicherung der Hilfsarbeiter in Betracht zu ziehen. Herr Deuticke verliest nun den nachfolgenden Antrag: Die Korporations-Versammlung vom 22. April 1903 wolle beschließen: Es sei eine Kasse zu errichten, die den Zweck hat, verarmte Mitglieder oder verarmte ehemalige Mitglieder der Korporation zu unterstützen. Die Mittel für diese Kasse sind zu beschaffen durch die Er höhung der Mitgliedsumlage um 50 Prozent ihres bisherigen Betrags. Der Korporationsausschuß wird angewiesen, die Einrichtung und Führung dieser Kasse zu bestimmen. Ferner: Die Korporations-Versammlung vom 22. April 1903 wolle beschließen: Die Umlage der Korporationsmitglieder für das Jahr 1903 wird um 50 Prozent ihres bisherigen Betrags erhöht. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluß er hoben. Herr Dachauer berichtet dann über den Kassavor anschlag, der in der durch die beschlossne Erhöhung der Umlagen geänderten Form von der Versammlung an genommen wird. Herr Deuticke verliest hierauf die nachfolgende, ihm von der Gewerbehörde zugekommene Zuschrift, betreffend die Sonntagsruhe: Wien, am 18. April 1903. Zufolge Erlasses d. k. k. n.-ö. Statthalterei vom 7. April l. I., Z. 82 511, wird die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler hiermit aufgefordert, sich über die Frage, für welche Sonntage jedes Jahrs im Fall der Einführung der grundsätzlich vollständigen Sonntagsruhe die Arbeit ausnahms weise zu gestatten wäre, bis längstens 25. April l. I. gutächtlich zu äußern. Er glaube annehmen zu können, daß die vollständige Sonntagsruhe schon demnächst gesetzlich eingeführt werden würde; er für seine Person sei stets für diese gewesen und erbitte sich nun mit Rücksicht auf die obige Zuschrift die Meinungsäußerung der Versammlung. Er selbst halte den Verkauf an Sonntagen für sehr geringfügig und daher belanglos; dagegen sei es notwendig, an gewissen Sonntagen die Kontorarbeiten zu gestatten, wenn sich besonders wichtige Arbeiten häuften. Dies finde beim Buchhandel ins besondre in den Monaten Januar und Februar statt. Herr Köhler ist ebenfalls der Ansicht, daß Kontor arbeiten, wenn und wo es notwendig sei, für die Monate Januar und Februar auch an Sonntagen gestattet sein müßten.
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