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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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Frau Graeser bemerkt, daß für die Verleger ins besondre der Monat März in Betracht käme. Herr Rehm spricht im allgemeinen zur Frage der Sonntagsruhe und teilt mit, daß er infolge zahlreicher Be schwerden die Erfahrung gemacht habe, daß viele Chefs sich über die gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Sonntags ruhe, nicht ganz klar seien. Er bitte daher, daß insbesondre kurz vor den Sommermonaten, in denen jetzt die Sonntags ruhe schon vollständig sei, die einschlägigen Bestimmungen zur Kenntnis der Korporalionsmitglieder gebracht werden möchten. Nach einigen kurzen Ausführungen der Herren Tachauer und A. Klein dankt der Vorsitzende für die ihm gewordenen Mitteilungen und erklärt, die Zuschrift der Be hörde nach Behandlung im Schoß der Vorstehung zur Er ledigung zu bringen. Zum letzten Punkt der Tagesordnung ergreift Herr Fey-Felber das Wort. Er finde, daß der Vorsteher keinen Grund gehabt habe, die Vertreter der Gehilfenschaft am Anfang seiner Eröffnungsrede wegen der Platzstage anzugreifen und halte die vom Bericht erwähnte Hamburger Ange legenheit, die eigentlich nicht hierher gehöre, zumindest für eine sehr streitige. Er bedaure, daß auch im verflossnen Jahr der Vorsteher die Mitglieder der Korporation nicht recht zeitig auf die bevorstehende Wahl der Gewerberichter auf merksam gemacht habe, und gebe seinem Befremden Ausdruck, daß in dem Bericht der Vorstehung nichts über die von der Regierung beabsichtigte gesetzliche Einführung der Pensions- Versicherung der Privatbeamten gesagt sei. Schließlich bitte er die Vorstehung, am Beginn des Sommers, wie im vorigen Jahr, eine Aufforderung an die Korporationsmitglieder, ihren Gehilfen einen entsprechenden Sommerurlaub zu gewähren, zu richten. Herr Deuticke verliest den Passus in Nummer 7/8 vom 1. Juli 1902 der Mitteilungen der Gehilfenschaft der Kor poration der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler« und wirft die Frage auf, von wem hier ein Angriff erfolgt sei. Zur Mitteilung der jeweilig bevorstehenden Gewerbe- gerichtswahlen, deren Teilnahme eine durch das Gesetz nor mierte Pflicht ebenso wie die zur Steuerzahlung bilde, halte er sich nicht für verpflichtet: wenn er aber von den Ver tretern der Gehilfenschaft rechtzeitig auf diese Wahltermine aufmerksam gemacht worden wäre, so wäre er einem der artigen Wunsch gewiß nachgekommen. Hinsichtlich der Ver allgemeinerung der Hilfskassen und einer Anteilnahme der Gehilfenschaft an diesen müsse er wiederholen, daß diese Frage nicht in die Kompetenz der Korporation gehöre, da die Hilfskassen sich als eine ganz selbständige Einrichtung einzelner Chefs darstellten. Herr Schrep spricht über die Sonntagsruhe und kriti siert das im Lauf dieses Jahrs abgegebne Gutachten über diese, das sich zum seinerzeitigen Beschluß der Korporation auf Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe im Wider spruch befinde. Herr Deuticke bemerkt hiergegen, daß der damalige Be schluß der Korporation sich eben als undurchführbar er wiesen habe. Herr Kotoul bedauert im Namen seiner »Berufs- und Leidensgenossen«-, daß die Korporationsvorstehung noch immer sehr wenig sozialpolitische Einsicht zeige. Er möchte das gute Einvernehmen zwischen Prinzipalen und Gehilfen, soweit ein solches bestehe, durchaus nicht gestört wissen, er könne aber nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, daß die Korporation stets die vielfachen, von den bisherigen Vertretern der Gehilfen schaft immer wieder vergeblich wiederholten Bitten, Wünsche und Forderungen, insbesondre hinsichtlich der Sonntagsruhe, der Jnvaliditäts- und Altersversicherung hinausgeschoben habe, überhaupt ziemlich zaghaft an alle die gestellten Fragen heran getreten sei. Allem Anschein nach werde der Gehilfenschaft nichts andres übrig bleiben, als vereint mit den organisierten Handlungsgehilfen allmählich zur aufgezwungnen Selbsthilfe zu greifen. Diese beiden bereits zur unabweisbaren Notwendigkeit gewordnen Wünsche müßten eben endlich einmal gesetzlich ge regelt werden, denn die Bitten der Gehilfenschaft hätten seitens der Korporation bisher keine Erledigung gefunden. Alles, was die Vertreter der Gehilfenschaft seit mehr als einem Jahrzehnt jeweils in den Korporations-Versammlungen gesprochen und ausgeführt hätten, sei in die Luft ohne Zweck und Wirkung gesprochen worden, und die Gehilfenschaft sehe heute klar, daß sie von der Korporation nichts zu erwarten habe, sondern auf ihre eignen Kräfte angewiesen sei; sie werde nicht ermangeln, diese längst überreifen Wünsche an kompe tenter Stelle nachhaltig zum Ausdruck zu bringen. Schließ lich ersuche er, daß in der Liste der Funktionäre der Kor poration auch die gewählten Gewerberichter Aufnahme finden möchten. Herr Deuticke erwidert, daß es sehr leicht sei, Wünsche in immer wachsendem Maße auszusprechen; er müßte aber zu seinem Bedauern konstatieren, daß der Vorredner eine völlige Verkennung der Verhältnisse an den Tag gelegt habe. Die allgemeine materielle Depression, die die Gegenwart charakterisiere, äußere sich naturgemäß in sehr bedeutender Weise auch im Buchhandel, der unter dem allgemeinen wirtschaftlichen Druck leide. Die Gehilfen sprächen Wünsche aus, kümmerten sich aber nicht darum, woher die Chefs die Mittel nehmen sollen, um diese Wünsche zu erfüllen. Er für seine Person erkläre als Vorsteher, nicht in der Lage zu sein allen ausgesprochnen Anforderungen und Wünschen gerecht zu werden. Er habe das Bewußtsein, seine Pflicht erfüllt zu haben, und mehr könne er nicht tun. An die immer währenden Angriffe, denen er ausgesetzt sei, habe er sich nun mehr auch schon gewöhnt; er tue im Interesse der Korporation und ihrer Angehörigen, was er könne; mehr dürfe man von ihm nicht verlangen. Herr Rehm bittet namens der Hilfsarbeiter, daß auch den Hilfsarbeitern Einsicht in die Stellenvermittlung der Korporation gestattet werden möge, und daß der Vorsteher in einer entsprechenden Aufforderung dahin wirken möge, daß auch den Hilfsarbeitern während der Sommermonate ein an- gemessner Urlaub gewährt werde. Herr Fey-Felber bittet nochmals, die Vorstehung möge das Geeignete zum Zweck der Gewährung von Sommer urlauben vorkehren, wozu der Vorsteher sich bereit erklärt. Der Vorsitzende verliest sodann das nachfolgende Wahlprotokoll: 1. Wahlen in den Korporationsausschuß: Abgegebne Stimmen 34; davon entfielen auf die Herren: Fr. Beck 33, H. Spiel hagen 34, O. Maatz 34, I. Eisenstein 32 als Ausschüsse; C. I. Wawra 34 als Ersatzmann. — Die Herren Fr. Beck, I. Eisenstein, H. Spielhagen und O. Maaß als Ausschußmitglieder, sowie Herr C. I. Wawra als Ersatzmann erscheinen demnach als gewählt. 2. In das Schiedsgerichtskollegium: Abgegebne Stimmen 34; davon entfielen auf die Herren: C. A. Artaria 34, L. Mayer 34, H. O. Miethke 34, A. Robitschek 31 als Mitglieder; H. Heick 33, A. Schroll 33 als Ersatzmänner. — Die Herren C. A. Artaria, L. Mayer, H. O. Miethke und A. Robitschek als Mitglieder sowie die Herren H. Heick und A. Schroll als Ersatz männer erscheinen demnach als gewählt. 3. In die schiedsgerichtlichen Ausschüsse: Abgegebne Stimmen 34; davon entfielen auf die Herren: C. A. Artaria 34, A. Robitschek 33 als Mitglieder; C. I. Wawra 34 als Ersatz mann. — Die Herren C. A. Artaria und A. Robitschek als Mit glieder, sowie Herr C. I. Wawra als Ersatzmann erscheinen dem nach als gewählt. 4. In den Vorstand der Gehilfenkrankenkasse: Ab gegebne Stimmen 34; davon entfielen auf die Herren: Fr. Beck 33, R. Friedländer 34 als Mitglieder; O. Fromme 34 als Ersatzmann. — Die Herren Fr. Beck und R. Friedländer als Mitglieder, sowie Herr O. Fromme als Ersatzmann erscheinen demnach als gewählt.
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