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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1903
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- Deutsch
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Amtlicher Teil. 4971 142, 23. Juni 1903. Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind (Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblatts.) 17 — Umschlag. I. I. Arnd in Leipzig. 4989 u. 4993 Walde, Moderne Möbel- und Bautischlerarbeiten. In Mappe. 15 Menzel, Der praktische Maurer. 13. Aust. 15^;geb. 18^. Julius Bari» Verlag in Berlin. 4990/91 Dio Luvst. Usrau8A6A. von Mutbsr. Land XIV. Lrvxitelss von Hermann ITbell. Land XV. Vis Maler von Montmartre von Lrieb Llossovvslri. Land XVI. Lottioelli von Livil LobaeLer. Isder Land lrart. 1 ^ 25 <^; Asb. 2 50 -l>. I. F. Bergmann in Wiesbaden. 4992 Maas, Linkübrung in die experimentelle Lntviobelungbgesebiebte. 7 08tmann, Lin objektives llörivass. 5 Veit, Veburtsbülke und V^naslrologie. 1 8tern, Vis Vnbsvsglioblrsit dk8 Lteigbügsle im ovalen Leister. 3 Xndreasob, Xutorsn- und Laebregistsr au den Landen XXI-XXX von Na!)''8 .labresberiebt über dis Lortsebritts der Vbisr- Obemie. 16 Ferd. Tümmlers Verlagsbuchhandlung in Berlin. 4993 Vista, Va8 künkts 7abr in Vsutsobsn Vand-Lraisbung8bsim6n. 4 Dürr'sche Buchhandlung in Leipzig. 4996 Enden, Gesammelte Aufsähe. 4 ^ 20 -ß. Richter, Friedrich Nietzsche. 4 Dorner, Grundritz der Religionsphilosophie. 7 I. Cngelhorn in Stuttgart. 4995 Olden, Die erste Krawatte. (Cngelh. Allo. Rom.-Bibl. IX. 24.) SO gcb. 75 4 Gebrüder Jünecke in Hannover. 4988 Lrlavbsr, Lrisks ein68 Betriebsleitern 1 .E 50 Bibliogr. Institut in Leipzig. 4989 Negers ksissbüobsr: Der Uoobtourist in den Ostalpsv. 3. Xuü. I. Ld. geb. 6 II. öd. geb. 4 ^ 50 III. Ld. gsb. 4 ^ 50 ->). B. Kühlen's Kunstverlag in M.-Gladbach. Kühlens Abreitz-Kalender für 1904. 60 Kühlens Wand- und Blockkalender für 1904. Albert Langen in München. Llugblatt des Liivplieissiivus. 10 -H. 80 4998 4995 Georg Heinrich Mcher in Berlin. 17 1 Fischer, Sommernachts-Erzählungen. 2. Aust. 4^/H geb. 5-//. Heinrich Minden in Dresden. Gpp, Baron Sinai. 3 4994 P. Müller's Verlagsbuchhandlung in Metz. 4994 Hemmer, Vas Liebten beim Lobiesssv von Vssobütaev aus vsr- deoktov Ltellungen. 45 Martin Oldenbonrg in Berlin. 4992 Oer Lots Vdler. Lrandenbnrgiseber Lalsndsr kür 1904. Vsrausgsgsbsn von Mielke. 1 Heinrich Schöningh in Münster i/W. 4993 (trimme, Unbewiesenes. 1 Vt 50 S. A. Seemann in Leipzig. 4997 Heinemann, Goethe. 3. Ausl. 10 geb. in Leinen 12 in Halbfranz 14 Franz Siemcnroth in Berlin. 4995 Larmatus, Russland und Linland. 80 ->). Paul Spindler in Leipzig. 4988 Masss^-Varnisob, In tbs Ltruggls ok Viks. 6. Xuü. (leb. 1 50 Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart. 4993 Fischer, Stadterweiterungsfragen. 1 ^ 20 Hermann Walther in Berlin. 4994 2sitsobrikt kür Lädagogisobe Ls^obologis, Latbologie und V/gienö. 5. labrg. Ilekt 1/2. Nichtamtlicher Teil. Das rote Kreuz im Buchhandel. Am 1. Juli tritt das Reichsgesetz vom 22. März 1902 über den Schutz des Genfer Neutralitätszeichens in Kraft. Das Gesetz hat auch für den buchhändlerischen Vertrieb eine gewisse Bedeutung, da die Verwendung des roten Kreuzes auf weißem Feld für die Ausstattung von Büchern oder zur Bezeichnung von Büchern und Zeitschriften in nicht unerheb lichem Umfang sich eingebürgert hat; es mag daher zur wiederholten Belehrung der Interessenten folgendes bemerkt werden. Das rote Kreuz auf weißem Feld darf fortan zu ge schäftlichen Zwecken sowie zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften oder zur Kennzeichnung ihrer Tätigkeit nur auf Grund einer Erlaubnis gebraucht werden, die von der Zentralbehörde des betreffenden Bundesstaates erteilt wird. Die Benutzung des roten Kreuzes auf weißem Feld zu ge schäftlichen Zwecken schließt insbesondere die Versehung von Waren aller Art oder ihrer Umhüllung oder Ver packung mit dem Zeichen ein, ferner die Benutzung desselben in Firmen, Geschäfts- oder Ladenbezeichnungen, sowie die Verwertung bei Warenzeichen; in letztrer Hinsicht kann auch die Verwertung in Zeitungsköpfen in Frage kommen. Man muß nun bezüglich der Tragweite des Verbots unterscheiden zwischen den am 1. Juli 1903 bereits vor handenen und mit dem roten Kreuz auf weißem Feld ver sehenen Waren und solchen, die an diesem Tage noch nicht damit versehen sind. Was die letzlern anlangt, so greift das genannte Verbot unbedingt durch, soweit nicht die erwähnte Erlaubnis der Zentralbehörde erfolgt; in Ansehung der elfteren bestimmt das Gesetz, daß sie mit dem gedachten Zeichen noch ferner vertrieben werden dürfen, sofern sie mit einem amtlichen Stempeldruck versehen werden. Letztrer kann auch auf der Umhüllung angebracht werden. Wird das gewünscht, so ist aber nicht die Umhüllung allein, sondern auch die Ware selbst mit vorzulegeu. Wenn also ein Buch, das auf dem Einbanddeckel mit dem Genfer Neu tralitätszeichen versehen ist, auch nach dem 1. Juli noch ver trieben werden soll, so genügt zwar die polizeiliche Stem pelung auf dem Schonumschlag, mag dieser aus Papier oder Pappdeckel bestehen, aber es muß hierbei nicht nur dieser Schonumschlag, sondern das Buch selbst zur Vorlage ge bracht werden. Es ist die Frage entstanden, ob sich das Verbot nur auf das rote Kreuz auf weißem Feld oder auch auf rote Kreuze auf andersfarbigen Feldern bezieht, z. B. auf blauem, grünem Feld oder auch weißes Kreuz auf rotem Feld? Die Antwort kann nicht fraglich sein. Nur das erstere ist der geschäftlichen Verwertung entzogen worden, wie sich schon daraus ergibt, daß das Gesetz ja bestimmt ist, dem Genfer Neutralitätszeichen einen Schutz zu gewähren, als Genfer Neutralitätszeichen aber nur das rote Kreuz auf weißem Feld zu betrachten ist. Weiler als bezüglich der bildlichen Darstellung des Genfer Neutralitätszeichens geht das Gesetz in Betracht der Ausschließung der Worte »Rotes Kreuz« von dem geschäft-
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