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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1903-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1903
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- Deutsch
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5240 Nichtamtlicher Teil. ^ 151, 3. Juli 1903. Am 31. Januar d. I. starb in Zürich, wo er sich nach einem arbeitsreichen Leben wohlverdiente Ruhe gönnte, im hohen Alter von 80 Jahren Hermann Amberger, von allen als rastlos tätiger, mit Leib und Seele am Buchhandel hängender Kollege hochgeschätzt. Bis in die letzten Jahre bewahrte er ein lebhaftes Interesse für alles, was unfern Verein betraf; namentlich die ältern Mitglieder werden sich der fröhlichen Geselligkeit erinnern, durch die Hermann Amberger in frühem Jahren unsre Zusammenkünfte zu be leben wußte. »Hermann Amberger hat ein bewegtes Leben hinter sich. In Solingen als Sohn eines Buchhändlers geboren, wurde er 1848 in die revolutionäre Bewegung hineingerissen, machte die Aufstände in der Rheinprovinz und in Baden mit, geriet in Ge fangenschaft, konnte aber mit Hilfe eines Geistlichen entweichen. Auf seiner Flucht kam er nach Basel, wo er mit I. Schabelitz eine Buchhandlung gründete. Später übernahm er die altangcsehene Schweighausersche Buchhandlung und gründete 1870 mit vr. Abra ham Roth die »Schweizer Grenzpost«. Von 1884—1889 war er Direktor des »Frankfurter Journals«; dann kehrte er in die Schweiz zurück, um mit David Bürkli in Zürich gemeinsam dessen Verlag zu führen. Eine Lungenentzündung setzte dem Leben des Hochbetagten ein Ziel. Möge ihm nach seinem wechselvollen Leben die Erde leicht sein! -Am 11. April starb unerwartet Heinrich Stehli in Chur, Mitinhaber der früheren Firma Stehli L Keel in Chur und Zürich. Am 3. April zeigte der seither Ver storbene an, daß er nach dem Ausscheiden des Herrn Adolf Keel beide Firmen allein übernommen habe und sie unter der Firma H. Stehli Nachfolger von Stehli L Keel weiterführen werde; gleichzeitig suchte er um Ausnahme in den Schweizerischen Buchhändlerverein nach. Das Ausnahme gesuch wurde bewilligt; aber noch bevor ihm hiervon Mit teilung gemacht werden konnte, ereilte ihn plötzlich ein früh zeitiger Tod. — »Ich lade Sie ein, das Andenken der von uns ge- schiednen Kollegen durch Erheben von Ihren Sitzen zu ehren. 4- 4- 4- »Unsrer Freude haben wir darüber Ausdruck zu geben, daß unser verehrter und pflichttreuer Aktuar Herr Hugo Richter von einer mehr als drei Monate währenden ernsten Erkrankung sich so weit erholt hat, daß er Mitte Februar seine Amtsgeschäfte wieder hat übernehmen können und wir ihn heute in unsrer Mitte sehen dürfen. Wir wünschen und hoffen das Beste für seine völlige Wiedergenesung. »Am 14. Juni d. I. feiert Herr Emil Wirz in Aarau, Inhaber der Buchhandlung Emil Wirz vormals I. I. Christen, das hundertjährige Bestehen der Firma. Fällt der festliche Tag auch in das neue Vereinsjahr, so wollen wir doch schon heute Herrn Wirz unsre aufrichtigen Wünsche darbringen, umsomehr, als das Gründungsdatum der Firma nicht festgestellt werden, somit auch innerhalb des mit heute zu Ende gehenden Vereinsjahrs liegen kann. Wir wünschen der Jubilarin, die während eines Jahrhunderts im gleichen Familienbesitz geblieben und durch umsichtige und erfolgreiche Leitung zu hohem Ansehen gelangt ist, unter der Führung ihres jetzigen, noch im besten Mannesalter stehenden Inhabers ferneres Blühen, Wachsen und Gedeihen. »Noch liegt uns die angenehme Pflicht ob, Herrn Theodor Schröter in Zürich zu beglückwünschen, der am 1. April d. I. auf ein sünfundzwanzigjähriges selbständiges, von manchem Erfolg begleitetes Wirken zurückblicken durfte. Möge es ihm beschicken sein, noch lange in Frische und Rüstigkeit an der Spitze seines Geschäfts zu bleiben! 4- * 4- »Die Änderungen in unserm Mitgliederbestand sind folgende: Zu Beginn des Vereinsjahrs zählten wir 142 Mit glieder, am Schluß desselben 140, von denen 16 nicht dem Börsenverein angehören 4- * 4- »Der Zolltarif, der im vorigen Vereinsjahr Ihren Vorstand unausgesetzt in Atem gehalten hatte, warf nur noch zweimal seine Wellen in das neue Geschäftsjahr hinüber durch eine erneute Eingabe der schweizerischen Buchdruckerei besitzer an den hohen Ständerat und durch persönliche Be mühungen. Herr vr. Huber hatte sich bei Niederlegung des Präsidiums bereit erklärt, die Zolltarifangelegenheit, falls erforderlich, weiterzuführen, was dann auch mit dem Erfolg geschah, daß in dem neuen Zolltarif, der bekanntlich am 15. März d. I. vom Schweizervolk mit 332,001 Ja gegen 228,123 Nein angenommen worden, die Zollsätze für den Buch- und Musikalienhandel im wesentlichen unverändert geblieben sind. 4- 4- 4- »Infolge der in der vorjährigen Leipziger Messe be schlossenen möglichst einheitlichen Regelung des Kunden rabatts hatten alle Kreis- und Ortsvereine ihre Verkaufs bestimmungen dem Börsenvereinsvorstand neuerdings zur Genehmigung zu unterbreiten. Da das von den deutschen Vereinen Angestrebte und noch darüber hinaus für das Ge biet unsers Vereins durch unsre »Übereinkunft« vom 1. Januar 1899 im wesentlichen schon in Kraft getreten war, ersuchten wir am 4. Juli v. I. den Börsenvereins vorstand unter Anführung der wenigen unbedeutenden Ab weichungen um Bestätigung unsrer Verkaufsbestimmungen; zugleich gaben wir die Zusicherung, daß die Skontobehandlung der Zeitschriften, die in unsrer Übereinkunft nicht berück sichtigt ist, geordnet werden würde. Mit diesem Vorbehalt wurde unser Gesuch durch Schreiben des Börsenvereins vorstands vom 9. Juli v. I. bewilligt. Ihr Vorstand hielt letztem Gegenstand nicht für wichtig genug, um eine außer ordentliche Generalversammlung einzuberufen; dagegen tat er Schritte für Basel, Bern und Zürich eine Einigung herbeizuführen, die es ermöglichte, für diese Städte schon vom 1. Januar 1903 an gütige Bestimmungen über den Skonto auf Zeitschriften zu treffen. Als Merkmal der Trennung in skontoberechtigte und nichtberechtigte Zeit schriften wurde die Häufigkeit des Erscheinens bezeichnet und bestimmt: »Auf Zeitschriften, die zwölfmal im Jahr oder öfter erscheinen, darf kein Skonto gewährt werden.« Diese Fassung empfiehlt Ihnen der Vorstand als Ergänzung zu Z 2 der »Übereinkunft«; Sie werden im Lauf der heutigen Verhandlungen Gelegenheit haben, darüber Beschluß zu fassen. »Die von der vorjährigen Delegierteuversammlung empfohlenen neuen Verkaufsbestimmungen, welche Sie im Jahresbericht 1901/02 auf Seite 9 abgedruckt finden, haben mit einigen nicht belangreichen, durch örtliche Verhältnisse bedingten Abweichungen seit 1. Januar 1903 für das ganze deutsche Reich Geltung erlangt. Damit ist das von einsichts vollen und tatkräftigen Männern seit mehr als 25 Jahren trotz mancher Mißerfolge und Enttäuschungen unablässig erstrebte Ziel erreicht, dank dem festen Zusammenschluß derer, die ihr eignes Interesse in dem Wohlergehen des Ganzen erblicken. »Der Mangel einer Bestimmung in unsrer »Überein kunft« über Gewährung oder Nichtgewährung von Frei exemplaren neben dem Skonto hat sich wiederholt fühl bar gemacht. Der Vorstand hat sich mit dieser Frage ein gehend beschäftigt und ist einstimmig zu der Einsicht gelangt, daß als Grundsatz festzustellen sei, Freiexemplare und Skonto schließen einander aus. Wollte man beides gleichzeitig ge währen, so würde dies eine unzulässige Vergünstigung er geben. Der Vorstand hält es für das Richtigste, beim Bezug
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