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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1903-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1903
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- Deutsch
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8352 Nichtamtlicher Teil. ^ 155, 8. Juli 1903. händlerischen Unternehmungen zu widmen, wozu ihn auch seine inzwischen verbesserten Vermögensverhältnisse befähigten. Er nahm ein Angebot von I. A. Krais in Stuttgart an, über siedelte dorthin, und die neue Firma Scheitlin L Krais gelangte bald zu hohem Ansehen. Schließlich ergab sich aber doch, daß die beiden Männer nicht zueinander paßten; die Verbindung wurde wieder gelöst. Nach seiner Tren nung von Krais gründete Scheitlin in Stuttgart eine neue Firma unter eignem Namen. Sein Hauptartikel war die großartig angelegte »Real-Encyklopädie für pro testantische Theologie und Kirche«, die von Johann Jakob Herzog herausgegeben wurde. Außer wissenschaftlichen Werken wurde von ihm auch der Verlag von populären Werken gepflegt, darunter sind namentlich Erbauungsbücher und Jugendschriften zu erwähnen. Auch die ersten Schriften der Ottilie Wildermuth erschienen im Scheitlinschen Verlage. Geschäftliche und private Mißhelligkeiten waren es, die Scheitlin schließlich bewogen, Stuttgart wieder zu ver lassen und 1854 sein dortiges Geschäft an R. Besser aus Hamburg zu verkaufen. Damit war aber seine buch- händlerische Tätigkeit noch nicht abgeschlossen, denn bald darauf wurde unter der Firma Gebrüder Scheitlin ein neues Verlagsgeschäft in Stuttgart eröffnet, das er von St. Gallen aus leitete. Aus diesem Verlage ging eine stattliche Reihe von Jngendschriften hervor, die sich durch gute Bilder in Farbendruck auszeichneten und unter denen Jsabella Brauns »Jugendblätter« hervorznheben sind. Auch das Stahlstichwerk »Zschokkes Schweiz« und ein illustriertes Werk über China sind hier zu erwähnen. Dieses Verlagsgeschäft wurde von C- P. Scheitlin mit Intelligenz und staunenswerter Arbeits kraft bis 1870 allein geführt, schien aber keinen befriedigenden finanziellen Erfolg gehabt zu haben, wozu vielleicht auch des Verlegers schweres Gehörleiden und seine amtliche Tätigkeit, die viel Zeit beanspruchte, beigetragen haben mögen. Kurz vor dem Ausbruch des Kriegs gelang es ihm, sein Stuttgarter Geschäft wieder zu verkaufen und damit seine Buchhändlerlaufbahn zum Abschluß zu bringen. Obwohl C. P. Scheitlin als Buchhändler und Verleger Bedeutendes geleistet hatte, sah er nachträglich doch ein, daß er seine Intelligenz und Arbeitskraft auf andern Gebieten besser hätte verwerten können. Er riet daher seinen Söhnen und andern jungen Leuten ab, sich dem »fatalen« Buch handel zu widmen, und behauptete sogar, die Buchhändler stürben viel früher als ihre Mitmenschen, was allerdings durch sein eignes hohes Alter am augenscheinlichsten wider legt wurde. Auch am St. Galler Vercinsleben beteiligte sich Scheitlin so lange, bis er durch sein Gehörleiden daran gehindert wurde. Er war Gründer des Schachvereins und Mitbegründer des Arbeiterbildungsvereins, dem er viel Zeit opferte. Im Jahre 1861 wurde ihm die Freude zu teil, der Enthüllung von seines Vaters Denkmal und dem fünfzig jährigen Jubiläum des neuen Waisenhauses beiwohnen zu dürfen. Erwähnenswert ist noch, daß seine Wohltätigkeits bestrebungen und die Erfüllung seiner Vormundschaftspflichten die verdiente Anerkennung fanden. Daß ihm auch herbe Schicksalsschläge nicht erspart blieben, kann bei seinem langen Leben nicht befremden. Ab gesehen von seinem schweren Gehörleiden, das ihn schließlich zwang, fast allen gesellschaftlichen Verkehr abzubrechen, hatte er auch den Kummer, seine Gattin, seine Brüder und Schwestern und leider auch zwei seiner hoffnungsvollen Söhne vor sich ins Grab sinken zu sehen. Im Jahre 1881 zog er sich in das idyllische Bad Horn am Bodensee zurück, wo er noch zwanzig Jahre lebte und hin und wieder von den wenigen, ihm noch gebliebneu alten Freunden und Bekannten ausgesucht wurde. Manche kleineren Ausflüge konnte er noch machen, namentlich seinen alten Freund, den Buchhändler Meck in Konstanz, zuweilen besuchen. In den ersten Jahren seines Horner Aufenthalts pflegte er alte Erinnerungen aufzuschreiben. Bis zu seinem Tode hatte er ein reges Interesse für alle Tagesereignisse; auch in der Politik war er vorzüglich unterrichtet. Ich unterlasse es, hier ausführlich zu schildern, wie endlich der müde Greis am 23. September 1901 seine Augen für immer schloß. Die Beerdigung fand in Horn statt, und die ganze Bevölkerung dieser Ortschaft nahm teil daran, ebenso auch viele St. Galler. Es war im großen ganzen ein reiches und glückliches Leben, das hier ein Ende gefunden hatte. Obwohl Scheitlin keine hervorragende Rolle im Leben gespielt hat, hat er es doch verstanden, an regend und pflichtgetreu zu wirken und stets und in allen Lebenslagen ein treuer Berater und Helfer zu sein. München. Wilhelm Henckel. Kurpfuscherei und Presse. Das scharfe Vorgehen, das jetzt gegenüber dem Kur pfuschertum in den meisten deutschen Bundesstaaten ange wendet wird, ist an sich ohne Zweifel durchaus gerechtfertigt, und wenn es gelingen würde, mittels desselben dem über alle Begriffe in die Halme geschossenen Quacksalbertum jeder Art den Boden abzugraben, auf dem es bisher so üppig gediehen ist, so wäre das im allgemeinen Interesse zu begrüßen. In dessen bestehen begründete Zweifel darüber, ob der Weg, den man — vor allem in Preußen — durch Erlaß von Polizei verordnungen eingeschlagen hat, der richtige ist, und dieser Zweifel können sich auch diejenigen nicht erwehren, die selbst bereit sind, das Arsenal der Gesetzgebung mit schärfern Kampf mitteln zu versehen, falls die vorhandenen nicht ausreichen. Es ist selbstverständlich, daß die Presse ihrer großen Mehr heit nach den Kampf gegen das Kurpfuschertum lebhaft unter stützt, und es muß deshalb um so mehr bedauert werden, daß neuerdings Bestrebungen praktisch hervortreten, auch die Presse für Anzeigen und Anpreisungen verantwortlich zu machen, die von Kurpfuschern ausgehen, sei es auf Grund des In halts der in den letzten Monaten erlassenen und einem ge wissen Schema entsprechenden Polizeiverordnungen, sei es auf Grund von Z 4 des Wettbewerbsgesetzes. Die Anwendung dieser Vorschrift gegenüber dem Ver leger bezw. dem Redakteur erscheint von besondrer Bedeutung, weil, wenn sich die als unrichtig zu bezeichnende Auslegung der Presse gegenüber einbürgern sollte, dies nicht nur für den Zeitungs- und Zeitschristenverlag, sondern auch für den Buchverlag von sehr erheblichen Folgen wäre. In K 4 wird nicht das fahrlässig verübte Wettbewerbs vergehen mit Strafe bedroht, sondern nur das vorsätzlich ver übte. Die Wissentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des subjektiven Tatbestands auf Seite desjenigen, dessen Be strafung erfolgen soll, und zwar muß die Wissentlichkeit sich sowohl auf die Unwahrheit der Tatsachen beziehen, die zum Zweck des unlaulern Wettbewerbs ausgestellt werden, als auch darauf, daß sie zur Irreführung geeignet sind. Bei dem Inserat, das sich auf Kurpsurscherei bezieht, muß also der jenige, der nach Z 4 bestraft werden soll, wissen, daß die Angaben über Heilerfolge oder Heilwirkung unwahr, und daß sie zur Irreführung geeignet sind Soll der Redakteur oder Verleger als Mittäter oder Gehilfe bestraft werden, so ist ebenfalls die Feststellung der Wissentlichkeit in dem be- zeichneteu Sinn unumgänglich. Es liegt nun auf der Hand, daß nur ganz ausnahmsweise Redakteur und Verleger den unwahren Charakter der in der Anzeige des Kurpfuschers behaupteten Tatsachen kennen werden. Der Umstand, daß diese Anzeige von einer nicht approbierten Person ausgeht,
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