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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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5596 Nichtamtlicher Teil. ^ 164, 18. Juli 1903. Vielmehr wird und muß es für uns als Mitglieder des deutschen Buchhandels nach wie vor Ehrensache sein, daß durch die bei uns erscheinenden Bücher in jeder Be ziehung Liebe und Treue für Thron und Altar erhalten und gefördert wird, und wir sind fest entschlossen, jedes uns zum Verlag eingereichte Werk wie bisher in erster Linie auf seine vaterländische Gesinnung hin zu prüfen. Wir sind sicher, daß dieses unser Bestreben von allen staats treuen Deutschen, auch von dem maßvollen Teil der deutschen Volksschullehrer nur gebilligt wird. 16. Juli 1903. Ferdinand Hirt L Sohn, Julius Zwißler, Wolfen- Leipzig. büttel. Schmidt L Spring, Leipzig. Sam. Lucas, Elberfeld. Eduard Trewendt, Berlin. Schreiter sche Verlagsbuch- , Handlung, Berlm. I M. Gebhardts Verlag. I F Lehmann's Verlag, Münzen Stephan Geibel, Altenburg. Schriftenoertriebsanstalt. Max Wopwod, Breslau. Berlin. F.C. Loewe'sVerlag.Stutt- F- A. Perthes A.-G., Gotha. gart. Carl Flemming Verlag, Buchhandlung des Er- Glogau. ziehungsvereins, Elber- Abel L Müller, Leipzig, seid. Herm. I. Meidinger, Berlin. Cludius L Gaus, Berlin. C. Bertelsmann, Gütersloh. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unzüchtige Druckschrift. (Nach druck verboten.) — Von der Anklage der Verbreitung einer unzüchtigen Schrift ist am 20. Februar d. I. vom Landgericht Leipzig der Ingenieur Franz Egon Eickhoff freigesprochen worden, dagegen hat das Gericht die Unbrauchbarmachung der fraglichen Schrift ausgesprochen. Der Angeklagte ist Mitglieo des »Wissenschaftlich-Humanitären Komitees« (das für die Aufhebung des H 175 St.G.B. eintritt) und hat ohne Mitwirkung des Komitees ein Flugblatt zur Verteidigung der gleichgeschlechtlichen Liebe ver faßt. Dieses hat er an eine große Anzahl junger Kaufleute, Studenten usw. versandt. Das Flugblatt fordert zum Zusammen schluß »aller Edlen« auf, die nicht den Ausschreitungen der Angehörigen des »dritten« Geschlechts huldigen. Das Gericht hat deshalb angenommen, daß der Angeklagte nicht unsittliche Zwecke verfolgte, und ihn freigesprochen. Auf Einziehung ist jedoch er kannt, weil die Schrift objektiv unzüchtig sei. In seiner Revision, die am 16. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, bezeichnete der Angeklagte die Einziehung des Flugblatts als unzulässig und behauptete, es sei nicht un züchtig, sondern eine ernste wissenschaftliche Schrift. — Das Reichs gericht erkannte auf Verwerfung des Rechtsmittels, da tat sächlich sestgestellt sei, daß die Schrift objektiv unzüchtig seif des halb sei auch die Einziehung gerechtfertigt. Ausfuhrverbot für Altertümer und Kunstwerke aus Italien. — Durch ein Gesetz vom 27. Juni 1903 ist für eine Zeit von zwei Jahren die Ausfuhr von Altertümern, die von Ausgrabungen herrühren und einen bedeutenden archäo logischen und Kunstwert haben, sowie von andern Gegenständen des Altertums und der Kunst, die sich im Privatbesitz befinden und von der Regierung als von sehr hohem Wert für die Geschichtsforschung und Kunst bezeichnet sind, verboten worden. Die Regierung behält sich vor, letztere innerhalb der zwei Jahre anzukaufen. Das Gesetz findet auf alle Altertümer und Kunst werke Anwendung, für die nach dem 26. Juni 1903 die Ausfuhr erlaubnis nachgesucht ist. (OlaEkta ukLoiais.) Geschäftsjubiläum. — C.TH. Nürmberger's Buchhandlung in Königsberg i. Pr. blickt heute (am 18. Juli 1903) auf eine Periode sechzigjährigen Bestehens zurück. Gegründet am 18. Juli 1843 von Adolph Klaehr und Ernst Hermann Mang els- dorf unter der Firma E. H. Mangelsdorf, die am 6. Oktober 1846 in Mangelsdorf L Klaehr abgeändert wurde, ging sie am 1. Oktober 1851 in den Besitz von Carl Theodor Nürmberger über, der fortan mit seinem Namen firmierte. Am 1. Juli 1870 trat Hermann Fischer als Gesellschafter in das Geschäft ein, wobei der Wortlaut der Firma in C. Th. Nürmberger's Buchhandlung abgeändert wurde, wie er bis zum heutigen Tage lautet. Am 1. Mai 1879 schied Carl Nürmberger (der inzwischen verstorben ist) aus der Firma aus. Hermann Fischer übernahm sie, für alleinige Rechnung und führt sie seitdem, getreu den alten Über lieferungen, in den durch treue Arbeit gefestigten Bahnen weiter. Die Bedeutung und das Ansehen oer Buchhandlung, sowohl im Beruf als auch bei ihrer zahlreichen Kundschaft, hat sich bisher stets auf bemerkenswerter Höhe gehalten, und der Wunsch, der sich aus Anlaß des heutigen Gedenktags den vielen geschäft lichen und persönlichen Freunden aufdrängt, daß die alte Firma (die voraussichtlich in der Familie des jetzigen Inhabers bleiben soll) auch für die kommenden Jahre sich stets eines gleichen Er folges und Ansehens erfreuen möge, rst wohlberechtigt und sei auch an dieser Stelle mit herzlicher Aufrichtigkeit zum Ausdruck gebracht. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Rechtschreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache. Auf An regung und unter Mitwirkung, des Deutschen Buchdrucker vereins, des Reichsverbandes Österreichischer Buchdruckerei besitzer und des Vereins Schweizerischer Buchdruckereibesitzer herausgegeben vom Bibliographischen Institut, bearbeitet von vr. Konrad Duden, Geh. Regierungsrat, Gymnasial- direktor. 8". 341 S. Leipzig und Wien, Bibliographisches Institut (1903). In Leinenband 1 60 ^ ord. Allgemeine Militär- und Sport-Bibliographie. Monatsbericht über die Militär- und Sportliteratur des In- und Auslandes. Organ für militärische Winterarbeiten nebst literarischen Auf sätzen und Besprechungen. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Leipzig. XII. Jahrgang 1903, Nr. 6, Juni. Gr. 8". S. 89-104. (Sprechsaal.) Schulbücherverleger und Sortimenter. (Vgl. Nr. 156, 160, 163 d. Bl.) IV. Daß auf die Frage des Herrn Kollegen Heinrich in Königs berg die »einzig mögliche« Antwort sei, einfach keine Schulbücher zu führen, wie Herr Paul Toeche in Kiel vorschlägt, erinnert doch unwillkürlich an Doktor Eisenbarth, der dem an Zahnweh leidenden Kranken den Zahn mit der Pistole herausschoß, wie es in dem Liede so schön heißt: »Er schoß ihn raus mit dem Pistol, — Ach Gott, wie ist dem Mann so wohl.« Wie denkt sich Herr Toeche denn die Sache mit »Aufgabe der Schulbücher«? Dieser einseitige Standpunkt dürfte wohl kaum Gegenliebe bei den Schulbücher führenden Firmen finden, denn wohin mit dem Lager und woher Ersatz für den Ausfall nehmen? Für manchen Kollegen bedeutet dies überhaupt Aufgabe der Existenz; in vielen kleinen Orten mit wenig literarischem Verkehr, in denen vielleicht ein halbes Dutzend Kollegen ein nicht beneidens wertes Dasein fristen, bildet die »Schülerkundschaft» den Haupt stamm der Käufer! »Eines schickt sich nicht für alle.» Jeremiaden im Börsenblatt helfen noch weniger. Ich habe viele Jahre die Bemerkung auf meinem Bestellzettel gehabt: »Schulbücher nur zu senden, wenn innerhalb 6 Wochen keine neue Auflage zu erwarten ist«. Der praktische Erfolg war der, daß ich mehrmals vergeblich auf Ausführung der Bestellung wartete und auf Reklamation zur Antwort erhielt, daß eine neue Auflage in Aussicht stünde und im Hinblick auf meine Klausel die Expedition unterblieben sei. Inzwischen war der Bedarf gedeckt, und ich hatte außer dem direkten Schaden noch den mehr ins Gewicht fallenden unkontrollierbaren indirekten Schaden des Rufs der Leistungs unfähigkeit. So einfach ist die Sache also lange nicht. Die Schul bücher müssen zur Stelle fein, wenn Nachfrage da ist. Mir ist es bei meinem nicht unbedeutenden Schulbücherabsatz so gut wie gar nicht vorgekommen, daß große Posten liegen ge blieben wären. Bei Erscheinen einer neuen Auflage werden die alten Auflagen von selbst antiquarisch, also dürfen sie zu er mäßigten Preisen verkauft werden, und die mäßigen Preise wirken Wunder. Mit einem Schlag dürfen die alten Auflagen wieder gebraucht werden und sind plötzlich wieder ganz gut. Auf Anzeigen im Börsenblatt hin schob ich auch schon manches — natürlich mit geringer Einbuße — wieder ab. Es heißt eben handeln, nicht die Hände in den Schoß legen! In jedem andern Geschäft sind mehr oder weniger ebenfalls »Schwierigkeiten« zu überwinden. Hindernisse beim Fortkommen bleiben niemand erspart — warum sollte der Buchhändler eine Ausnahme machen? Jeder muß eben Zusehen, wo er bleibt, ob Verleger oder Sortimenter; der Verleger ist schließlich auch froh, wenn er neue Auflagen und zwar »verbesserte« herausgeben kann. Warum ihm das verübeln? Berlin, Juli 1903. Fussingers Buchhaudlung.
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