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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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5762 Sprechsaal. ^ 170, 25. Juli 1903. Rücknahme bestimmter (nämlich Kommissions-) Remittenden bereit erklärt. Über die Rücknahme von Barremittenden ist eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien nicht erfolgt. Mit hin war der Sortimenter 8. zur Remission von Barremittenden auch nicht berechtigt. Wenn er willkürlich den »berechtigten- Kommissions - Remittenden »unberechtigte« Barrcmittenden beige fügt und die ganze Sendung mit einem Nachnahmebetrag belastet hat, so machte er dadurch die ganze Sendung zu einer »un berechtigten« Barremittenden-Sendung, und er mußte sich gefallen lassen, daß diese vom Verleger ^.. nicht eingelöst wurde, wie ge schehen ist. Die Remission erfolgte also nicht »ordnungsgemäß». Der Verleger konnte sich nur in Besitz der Kommissions- Remittenden setzen, indem er die ganze Remittendensendung des Sortimenters 8. einlöste, also auch die unberechtigten Barremittcnden mit in den Kauf nahm. Hierzu war er aber nicht verpflichtet, weil diese Remittenden nicht der Vereinbarung entsprachen, anderseits weil dieser Remissionsmodus (Rechnungs-sO.-M.-?j Remittenden und Barremittenden in einer einzigen Sendung unter Nachnahme) überhaupt nicht den Gepflogenheiten des Buch handels entspricht. Ist Verleger somit nicht in den Besitz der Kommissionsremittenden gelangt, so trifft hierfür nicht ihn das Verschulden, sondern den Sortimenter 8., der nicht -ord nungsmäßig« remittiert hat. Daß der Sortimenter 6. überdies von dem Entgegenkommen des Verlegers, die Remittenden bis Ende September anzunehmcn, keinen Gebrauch gemacht hat, ist für die Beurteilung der Frage, ob die Klage abzuwcisen sei, ohne Belang. Meines Erachtens muß der Sortimenter zur Zahlung der Kommisfionsartikel und sämtlicher Kosten verurteilt werden. Frankfurt a./O. Ne ff. Inventur. Anfrage. Vor Beginn der Inventur interessiert mich die Frage: Sind die für Lebensversicherung gezahlten Prämien, sowie die zu privatem Gebrauche dienende Wohnungseinrichtung und sonstigen Gegenstände in die Geschäftsinventur aufzunehmen, bezw. ist deren Weglassung dem herrschendem Gebrauche zu wider? Wunsiedel, 21. Juli 1903. G. Köhler. Antwort der Redaktion. — Indem wir um Aussprache bitten, bemerken wir, daß unsers Erachtens sowohl die Lebens- versicherungspolize als auch die Einrichtung der Privatwohnung — beide, soweit sie für die Schulden des Geschäftsinhabers haften — als Vermögensgegenstände im Sinne von ZZ 39, 40 des Handelsgesetzbuchs zu gelten haben. Zeitschriftbeilagen. Gerade in den letzten Wochen vor Weihnachten hat sich eine Unsitte bemerkbar gemacht, die immer weitern Umfang anzunehmen droht. Es ist dies die Zumutung vieler Zeitschriftenverleger an das Sortiment, zahlreiche Reklame-Beilagen in seinem Kunden kreise zu verbreiten, die dem Sortimenter selbst, trotzdem sie Büchcr- Reklamen sind, nicht nur absolut keinen Nutzen, sondern in vielen Fällen direktesten Schaden zu bereiten geeignet sind. Ich würde die Sache schon längst zur Sprache gebracht haben; aber einerseits fehlte im Drange des Wintergeschäfts die nötige Zeit, anderseits fürchtete ich auch, daß meine Klage vor der Oster-Messe im Kampfgeschrei um die Freigabe des Börsenblatts und den Antrag Lehmann ungehört verhallen könnte. Es handelt sich hier nicht nur um Verlegerzirkulare, auf denen als Bezugsquelle ausschließlich die betreffende Verlagsfirma (oft noch mit an deren Adresse gerichtetem Bücherzettel) angegeben ist, sondern auch um Beilagen von Sortimentsbuchhandlungen und »modernen Antiquariaten-, so daß der diese Beilagen ver treibende Sortimenter seinem Konkurrenten direkt in die Tasche arbeitet. Ich habe mir eine Sammlung derartiger Beilagen zu gelegt und will nicht versäumen, den Herren Kollegen einen kleinen Strauß hieraus darzubieten. Der Leipziger Lehrerzeitung vom 5. Dezember 1902 liegt ein «Verzeichnis empfehlenswerter Jugendschriften, Bilderbücher, Klassiker, Romane, Prachtwerke« re. bei, die von der Firma Alfred Hahn, Leipzig »stets vorrätig« gehalten werden und zu den beistehenden Preisen zu beziehen sind«. (Daß dieses Ver zeichnis einen der beliebten Mischkataloge darstellt, wegen dessen Verbreitung ich an geeigneter Stelle schon klagbar vorgegangen bin, nur nebenbei.) Die Schulpraxis enthielt in den am 5. und 12. Dezember 1902 erschienenen Nummern Prospekte des »Hilfsvereins deutscher Lehrer«, in denen der Hilfsverein neben Uhren, Gold-, Silberwaren, Möbeln und Polstersachen, Damen-Bein- klcidcrn, Bettfedern und fertigen Betten, natürlich auch eine Auswahl »vorzüglicher Bücher«, meist zu »bedeutend er mäßigten Preisen«, anbietet. » Diesen selben Nummern liegen auch Prospekte des Hauptdebits des Brockhausschen Konversations-Lexikons, Schriftstellers Julius Boß in Wiesbaden, bei. Herr Julius Boß, der weder im letzten Kürschner als Schriftsteller, noch im Schulz etwa als Buchhändler aus findig zu machen ist, erklärt in diesem Zirkular voll Selbstbewußt sein: »Mein Hauptdcbit als erste Bezugsquelle (!), welche durch renommierte Buchhandlung effektuieren läßt (!), hat auf Brockhaus' Lexikon bis jetzt die stattliche Zahl von Uber 17 600 Abonnenten zu verzeichnen. Beweis: Die Buchführung der Firma und die Bestätigung des Verlagshauses F. A. Brockhaus in Leipzig , die jedermann auf Verlangen erhalten kann. Keine zweite Firma in ganz Deutsch land und Österreich-Ungarn kann sich — auch nicht ein mal annähernd — eines solchen Erfolgs erfreuen. Dieser Erfolg, der ohnegleichen dasteht, spricht am deutlichsten dafür, daß jeder mann auf reellste und sorgfältigste Effektuierung rechnen darf.« Schluß: höfliche Einladung zum gefälligen Abonnement aus ange hefteter Postkarte. — Und derartige Reklamen soll der Sortimenter auch noch selbst vertreiben! Die gleiche Beilage brachte Henze's Anzeiger vom 13. De zember 1902. Durch ähnliche Hauptdebits werden auch besonders Bong'sche Verlagswerke mit Hilfe des gutmütigen Sortimenters vertrieben. So bringt die Juristenzeitung in 1902, Nr. 22, eine Beilage von Karl Block, Breslau, über Weltall und Menschheit, die Schulzeitung vom 21. November 1902 dieselbe Beilage, die Berliner Kunst vom 25. Oktober 1902 eine solche über Platen, Heilmethode, von derselben Firma. Ich könnte noch eine große Anzahl weiterer Beispiele an führen, aber fürs erste dürften diese wohl genügen. Das gerügte Verfahren ist ein durchaus zu mißbilligender Versuch, den Sorti menter zu Gunsten seiner Konkurrenten Vorspanndienste leisten zu lassen. Ich empfehle den Herren Kollegen vom Sortiment, sich die Mühe nicht verdrießen zu lassen und regelmäßig alle der artigen Beilagen aus den Zeitschriften rechtzeitig zu entfernen und in den Papierkorb wandern zu lassen. Den Herren Zeit schriften-Verlegern aber möchte ich die Bitte ans Herz legen, vor der Annahme von Beilagen deren Inhalt einer kurzen Prüfung zu unterziehen, damit Ärgernisse wie die geschilderten für die Folge vermieden werden. Pirna. Albert Diederich. Erwiderung. Ich mache Reklame für mein Sortiment, wie ich es für gut befinde, und bemerke, daß ich mich mit dem Buchverzeichnis, das oben als Mischkatalog bezeichnet wird, streng an die Satzungen des Börsenvereins halte. Einer Mitteilung des zuständigen Ver eins in der Angelegenheit sehe ich entgegen. Leipzig, 17. Juli 1903. Alfred Hahn. Von weiteren Erwiderungen teilen wir nachstehend die folgen den mit (Red.): Leipzig, den 17. Juli 1903. Johannisgasse II. Löbliche Redaktion des Börsenblattes Hier. Unter Rücksendung des Korrektur-Abzuges teile ich Ihnen mit, daß ich mir diese Anregungen dienen lassen werde. Hochachtungsvoll Ernst Wunderlich. ^aounenM's Verlag Leipzig-Neustadt, den 18. Juli 1903. l>sIM8-rronsta-It ro o : , ^ I^uän-l88tra886 36/38. An die sehr gehrte Redaktion des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel, Leipzig. Auf den in dankenswerter Weise uns übermittelten Artikel erwidern wir ergebenst, daß unser Illustrierter Anzeiger für Kontor und Bureau im Jahre nur sechsmal erscheint, aber, weil die letzte Nummer des laufenden und die Nummer 1 des neuen Jahrgangs zusammen ausgegebcn werden, nur fünfmal im ganzen Jahre auszutragen ist. Wir haben übrigens die Annahme von Beilagen bereits von Anfang des Jahres an eingestellt. Mit vorzüglicher Hochachtung Adolf Henze's Verlag. Weitere von uns nach Vorschrift benachrichtigte Verleger haben von einer Erwiderung abgesehen (Red.).
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