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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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5970 Nichtamtlicher Teil. ^ 178, 4. August 1903. Nachwelt erhalten. Von Zeitungen und Zeitschriften werden nur einzelne Exemplare in Bibliotheken aufbewahrt, und infolge der schlechten Qualität des Papiers sind auch von diesen viele dem Untergang in absehbarer Zeit geweiht. Auch viele Bücher werden ihres schlechten Papiers wegen in späteren Jahrhunderten völlig zerfallen sein. Dazu kommt die Abnutzung durch starken Gebrauch (was namentlich bei den jetzt immer mehr in Ausnahme kommenden volkstüm lichen Bibliotheken ins Gewicht fällt), die Zerstörung durch Feuer und andere Ursachen. Die geringe Haltbarkeit und die vorzeitige Vernichtung von Büchern mag aus manchen Gründen zu bedauern sein; sie hat aber insofern eine große volkswirtschaftliche Bedeutung, als sie für neuere und bessere Werke Platz macht und damit den Druckern, Verlegern und Sortimentern und zahlreichen Hülfskräften neue Beschäftigung verschafft.* **) ) Kleine Mitteilungen. Zolltarif-Entscheidungen und -Änderungen. — (Nach Hedelcrs Export-Journal.) — Oesterreich-Ungarn. Zeitschriftenmappen aus Pappe mit Überzügen von gepreßtem Buntpapier, die in Kaffeehäusern zur Aufnahme und zum Schutz der jeweils letzten Nummer periodisch erscheinender Druckschriften verwendet werden. — Da die fraglichen Mappen nicht als Bände im eigentlichen Sinn an gesehen werden können, sondern für die wiederholte Verwendung bei verschiedenen Zeitschriftenlieferungen bestimmt sind, so haben sie auf die vertragsmäßige Zollfreiheit auch dann keinen Anspruch, wenn sie mit einzelnen, eingeschobenen Lieferungen der be treffenden Zeitschriften zur Einfuhr gelangen. (T.-Nr. 195:30 Gulden; vertragsmäßig 18 Gulden.) — Griechenland. (Geplante Zolltarifänderung.) — Nach einem der griechischen Kammer am 13. Juni d. I. vor gelegten Gesetzentwurf vom 31. Mai 1903 soll der griechische Zoll tarif u. a. folgende Änderungen erfahren: Bisheriger Künftiger Mas,stob Völlig Zollsatz Drachmen") Drachmen (Papiergeld) (Papiergeld) Lithographien, Kupferstiche,Holzschnitte, Chromolithographien und sonstige Buntdrucke 100 Oka***) frei 198 Die Anwendung des vorstehend veränderten Zollsatzes be ginnt gemäß Artikel 28 des Zolltarifgesetzes mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in die Kammer. Wird die Vorlage abge ändert, so erfolgt die Rückzahlung der etwa zu viel entrichteten Zölle. Geschäftsjubiläum. — Die angesehene Firma F. Schmeer L Söhne, Verlags-, Sortiments-Buch-, Kunst- und Musikalien handlung, Buch- und Steindruckerei, Lithographische Anstalt in Ratibor konnte am vergangenen Sonnabend den 1. August auf ihr fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. Die Firma ist die älteste am Ort und wurde im Jahre 1853 am 1. August von Or. Victor Wichura gegründet. Am 1. April 1865 trat F. Schmeer als Kompagnon in das Geschäft ein, und die Firma wurde unter dem Namen V. Wichura L Comp, weitcrgeführt. Als im Jahre 1867 V. Wichura aus dem Geschäft ausschied, übernahm sie F. Schmeer auf eigne Rechnung und führte sie, treu seinen buchhändlerischen Gesinnungen, weiter. Im Jahre 1874 traten seine beiden Söhne Carl und Maximilian Schmeer als Teilhaber in das Geschäft ein und führen dieses, nachdem sich Feodor Schmeer hoch betagt zur Ruhe gesetzt hat, unter der beibehaltenen Firma F. Schmeer L Söhne in unermüdlicher, erfolgreicher Tätigkeit weiter. — Der Jubelfirma fehlte es an diesem Tage nicht an Ehren bezeugungen mannigfacher Art und an Zeichen der freundschaft lichen und kollegialen Teilnahme, die ihr von allen Seiten ent- *) Zum Schluß möchte ich die Leser des Börsenblatts noch mals bitten, mir etwaige berichtigende und ergänzende Angaben Mitteilen zu wollen. Namentlich die Buchhändler im Auslande würden sich ein Verdienst erwerben, wenn sie mir behilflich sein wollten, die immerhin noch zahlreichen Lücken in der vorliegenden Statistik auszufüllen. Auch die Angabe der mir etwa unbekannt gebliebenen Quellenwerke ist mir sehr erwünscht. "Auf verschiedene Anfragen sei hier mitgeteilt, daß von der vorliegenden Abhand lung ein Separatabzug nicht erscheint, daß ich aber eine erweiterte Ausgabe in Buchform vorbereite. **) 1 Drachme — 1 frz. Frank. ***) 1 Oka --- 1,280 lex. gegengebracht wurde. Es ist uns angenehme Pflicht, den geehrten Geschäftsinhabern der Firma zu diesem Gedenktage an dieser Stelle unsere besten Wünsche für ihr weiteres geschäftliches und persönliches Wohlergehen auszusprechen. 1?. IV. Druckfehler-Berichtigung. — In dem Aufsatz,des Herrn Max Matthies (Berlin) in Nr. 177 d. Bl. unter der Überschrift: »Professor Paulsen und der Sortimentsbuchhandel« bitten wir auf Seite 5942 in Spalte 1, Zeile 13, das fehlerhafte letzte Wort: »Worte« in: »Werte« zu berichtigen. Mexikanischer Buchhändler-Verein. — In der Stadt Mexiko (Oolisso Visjo klo. 2) hat sich kürzlich eine Verleger-Ver einigung, die »8ooisäaä ooopsrativa äs iibrsros säitorss äs Nsxiso« gebildet. Koloniale Konzession. — Der Reichsanzeiger vom 1. August gibt einen Erlaß des Reichskanzlers vom 13. Juli 1903 amtlich bekannt, betreffend Erteilung einer Konzession an den Verlagsbuchhändler Herrn Ernst Vohsen in Berlin zur Ge winnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet an der Südgrenze von Deutsch-Ostafrika. Schweden und die Berner Literar-Konvention. — Nachdem von den drei skandinavischen Reichen Dänemark dem Vorantritt Norwegens gefolgt und der Berner Literar-Konvention beigetreten ist, wird nun auch in Schweden neuerdings lebhaft für den Beitritt gewirkt. Wie die Gothenburger Handelszeitung erfährt, hat der Vorstand des schwedischen Schriftstellervereins be schlossen, seinen früheren erfolglosen Äntrag auf Schwedens An schluß an die Staaten der Berner Literar-Union bei den maß gebenden Stellen erneut einzubringen. Privater Ansichtskartenhandel. — Wie die Papier zeitung erfährt, ist den Verwaltern königlicher Schlösser, Gärten und anderer königlicher Besitzungen in Sachsen und ihren Unter gebenen der fernere Verkauf von Ansichtskarten, Reiseandenken usw. untersagt worden. Vorhandene Vorräte dürfen nur noch bis Ende 1903 verkauft werden. Gewerbeferien in England. — Vielleicht in keinem Lande, so schreibt man der Frankfurter Zeitung aus London, ist das System der Sommerferien so in das ganze Volk gedrungen wie in Großbritannien. Vom Fabrikbesitzer und seiner Familie bis zum geringsten Arbeiter, zum Dienstmädchen und zur Auf wartefrau, hat jeder seine ->üo1iäa/s« und geht aufs Land oder an die See, in die Nähe oder in die Ferne, je nachdem seine Mittel es ihm erlauben. In manchen Distrikten, so nament lich in Lancashire, das für die ganze Welt spinnt und webt, geben viele Fabriken einen einheitlichen üoliäaz, von einer oder zwei Wochen für ihr ganzes Personal und schließen während dieser Zeit ihre sämtlichen Räume. Das bedeutet einen vollständigen Stillstand für den Betrieb; aber anderseits ist damit den fortgesetzten Störungen vorgebeugt, die die laufenden Urlaube verursachen. In Glasgow ist man diesen Sommer noch einen Schritt weiter gegangen. Daß ein Betrieb jetzt und ein andrer später geschlossen ist, hat seine großen Nachteile, und darum kamen verschiedene Gewerbe, so namentlich Druckereien und verwandte Betriebe dahin überein, daß sie alle zur gleichen Zeit ihre Räume schließen wollen. (Papier-Ztg.) Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. lTonatlioüs Usbsrsioüt äsr bsäsutsnäsrsn Drsoüsinungsn äss äout8oüsn Luoübanäsls. 2u bsräsbsn äuroü . . . (8ort.-l?a.) . . . VsrlnA äsr 9. 6. Uinrioüs'soüon Luoüüanälung in UoipwA. 38. äalii'AavK 1903. dir. 8, 1. August. 8". 8. 113 -128. Personalnachrichten. Ordensauszeichnung. — Wie wir erfahren, ist dem Ver lagsbuchhändler Herrn Albert Brockhaus in Leipzig, der zeitigem 1. Vorsteher des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, von Seiner Majestät dem König von Italien oas Offizierkreuz des Ordens der italienischen Krone verliehen worden. In dieser Ehrung liegt eine Auszeichnung, die Ausländern nur selten zu teil wird und die wir gern und mit aufrichtigen Glückwünschen hier verzeichnen. Auszeichnung.— Herrn Verlagsbuchhändler Or. G. Müller- Mann in Leipzig ist von Seiner Hoheit dem Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg die aus Anlaß seines fünfzigjährigen Re gierungsjubiläums gestiftete Jubiläums-Erinnerungsmcdaille am grünweißen Bande verliehen worden.
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