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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1903
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- Deutsch
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6076 Nichtamtlicher Teil. ^ 182, 8. August 1903. Kleine Mitteilungen. Zur Schutzlosigkeit ausländischer Urheber in Holland. — In einem angesehenen holländischen Blatt, dem »Nieuwsblad van den Dag-, findet sich folgende Betrachtung, die wir der -Deutschen Wochenschrift in den Niederlanden« (Amsterdam) entnehmen: -Sobald hierzulande von der Berner Konvention die Rede ist, ergreifen gewisse Leute das Wort und behaupten, nieder ländische Autoren würden nie übersetzt und niederländische Schauspiele auch nie in Übersetzung im Ausland aufgeführt. Verlangt man jedoch von niederländischen Literatoren von einiger Bedeutung eine bezügliche Erklärung, dann hört man stets, daß diese Behauptung auf einem Mißverständnis beruhen müsse. In der Tat kann kein niederländischer Autor von eini ger Bedeutung eine Novelle veröffentlichen, die Beachtung findet, ohne Anfragen von außerhalb um Erlaubnis zur Über setzung zu erhalten. Es kommt aber auch vor, daß diese Zustimmung nicht erbeten wird und der Autor sein Werk in einem auswärtigen Blatt, häufig sogar unter falscher Flagge und ohne den Hinweis, daß es dem Holländischen entnommen sei, wiederfindet. Allerdings haben die Übersetzer und Ver leger ja auch nicht mit dem ursprünglichen Schreiber zu rechnen, ebenso wenig wie sich niederländische Verleger und Übersetzer darum bekümmern, ob es dem auswärtigen Schreiber angenehm ist, daß sie sich sein Werk aneignen. Inwieweit dieser Zustand dem vaterländischen Schreiber zum Schaden gereicht, wollen wir hier nicht feststellen. Mehr als einmal, und vor kurzem noch durch Herrn Hermann Heyermans jr., wurde bewiesen, daß der materielle Schaden groß sein kann. „Aber, in den Augen der Regierung ist der niederländische Künstler des Wortes ein Indi viduum, dessen Interessen man nicht Rechnung zu tragen braucht und bilden die sämtlichen niederländischen Autoren eine quantits usAliAsabls, ein nichtiges Häuflein, das man bei Erwägungen belangreicher Art ruhig als nicht vorhanden betrachten kann."« Die »Deutsche Wochenschrift in den Niederlanden« bemerkt dazu: »Dieses Bekenntnis des einflußreichen Blattes wird seinen Eindruck auf die Regierung kaum verfehlen, die — nach dem Hinzutreten von Dänemark zur Berner Konvention — im Verein mit der dieser Konvention günstig gestimmten schwedi schen Regierung, in Europa den literarischen Freibeutern allein noch Heimatrecht gewährt. Niederland muß seinen gesetzlichen Augiasstall reinigen, schon mit Rücksicht darauf, daß die aus wärtigen Mächte die Heimat eines Grotius für das geeignete Land halten, wo sich die Rechtsgelehrten aller Nationen zu ge wissen Zeiten vereinigen, um die Gesetzgebung der verschiedensten Länder soviel wie möglich mit einander in Einklang zu bringen.« Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Nsckieivisebs Icktsratur. Diu Vsresiolmis cksr ususstsu cksutsobsv u. auslänckisollsn Drsollsivuv^sn auk cksm (lebists cksr gesamter, Nsckirin (sinsoblisssl. cksr Oisssriationsv) usbst Irritisoben Ls- sprsolluugsu. Verlag uuck lieäakiioii: Lsvuo Dousgsu in Dsiprig. III. ckabrgaug, dir. 8 v. 12. August 1903. 8". 8. 22b— 256. dir. 2855—3178. lätsrarlsolls Mtteiluugeu cksr Xvvglsn ckss Osutsobsu keiobs. Novatsbsriobt über Ususrsoüsiuuvgsu auk äsw dsbists cksr ksollts- unä Ltaatsvisssusobaktsu. Ilutsr ständiger Nitarbsitsr- solmkt von Irak. Or. Drost .langer in IVürrburg uuck Irak. Dr. Iliilipp Vllkslck iu Drlaugsu, ürsg. vou Lrok. Or. Dari lüeockor Ddsbsrg iu Drlaugsu uuck Irak. Or. rVotou Ovrokk iu Nüuobsu. Nünoüsv, ck. 8ollrvsitrsr Verlag (^rtbur 8slllsr). XVl. ckaürgsng, 1903, dir. 8. 8". 8p. 457—528. Nit vielen 6üoüor- bssprsobuugsu. Weitere Äußerungen über Bücher, Der deutsche Buchhandel und die Wissen schaft (vgl. Nr. 179, 180, 181 d. Bl.): Fremdenblatt (Hamburg) vom 2. August 1903. Artikel: »Buch händlersorgen«. Weltausstellung in St. Louis. Verzeichnis der deutschen Aussteller. — Aus dem Deutschen Reichskommissariat für die Weltausstellung in St. Louis (Berlin IV., Schöneberger Üfer 22, I) wird folgendes mitaeteilt: Fast täglich wird in letzter Zeit der Reichskommissar für die Weltausstellung in St. Louis um Mitteilung des Verzeichnisses der deutschen Aussteller in St. Louis gebeten. Dieses kann aber noch nicht veröffentlicht werden, weil die Verhandlungen über die Sammel- und Gruppen ausstellungen noch nicht abgeschlossen sind. Nach Lage der Ar beiten ist die Veröffentlichung des Verzeichnisses nicht vor dem Herbst dieses Jahres zu erwarten. Der Zeitpunkt wird bekannt gemacht werden. Das Verzeichnis wird dann durch jede Buch handlung bezogen werden können. Persvnalnachrichten. Erlaubnis zur Ordensanlegung. — Seine Majestät der König von Preußen, Deutscher Kaiser, hat dem preußischen Staats angehörigen, Herrn Musikalienhändler und -Verleger, Königlich württembergischen Hofmusikverleger Ernst Eulenbura zu Leipzig die Genehmigung zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens erteilt. (Sprechsaal.) Gegen Bitten um Bucherschenkung. Im Anschluß an unsre Mitteilung zu obigem Thema im Sprechsaal von Nr. 179 d. Bl. geben wir nachstehend die Erklärung der Deutschen Verlegerkammer bekannt, deren Inhalt als Erwiderung auf Zumutungen der bezeichneten Art zu dienen wohlgeeignet ist (Red.): »Deutsche Verlegerkammer. »Zu den unproduktiven Lasten, die wie kein zweiter Erwerbs stand der deutsche Buchhandel zu tragen hat, gehören die stetig wachsenden Ansprüche, die das Publikum an die Freigebigkeit der Verleger stellt. Wo immer in dem Rahmen einer Veranstaltung, die den Charakter oder die Etiquette des Gemeinnützigen trägt, das Buch eine Stelle findet, da ist man ohne Zaudern geneigt, den Verleger um geschenkweises Überlassen anzugehen, und jedes derartige Verlangen, wie gut oder mangelhaft es durchseinen Zweck legitimiert sei, wird von der Vorstellung eingegeben oder beeinflußt, daß der materielle Wert des Buchs tief unter seinem Kaufpreise liege. Die Verleger aber, in der Regel willfährig — sei es aus mildem Sinn, aus Bequemlichkeit oder falscher Rück sicht — haben selbst jenen Aberglauben gestärkt, der die Gabe ge ring ansieht, das Buch entwertet und damit die Interessen des Verlags und der Autoren an der empfindlichsten Stelle trifft. »Aus solcher Überzeugung tut die deutsche Verlegerkammer eine Pflicht und scheut keinen Vorwurf, wenn sie dem deutschen Verlagsbuchhandel mit dringender Bitte ans Herz legt, alle Ge suche um Gaben an Büchern und Zeitschriften in Zukunft ablehnend zu beantworten. »Ohne Ausnahme und ohne Ansehen der Person und des Zweckes. »November 1902. Die deutsche Verlegerkammer.« Die Gehälter im Buchhandel und die 'Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen. (Vergl. Börsenblatt Nr. 179.) In Nr. 179 des Börsenblatts kritisiert Herr Justus Pape, Hamburg, die Bezahlung des von uns angestellten Schreibers. Wir möchten dazu kurz nur folgendes bemerken: 1. Wir haben uns vor Anstellung des Schreibers an zwei Stellen, von denen wir annehmen mußten, daß sie gut unter richtet seien (u. a. beim Berliner Bureau-Beamten-Verein), erkun digt und wurde uns dort mitgeteilt, daß ein Gehalt von 50 für einen jungen Schreiber von 18 Jahren der gute Durch schnitt sei. 2. Sobald Bedenken bezüglich der Gehaltszahlung geäußert wurden, haben wir sofort auch beim Zentral-Verein der Bureau- Angestellten Deutschlands angefragt,' derselbe teilte uns mit, daß nach dem im Jahre 1896/97 vereinbarten Tarif die Mindest entlohnung für einen Schreiber von 18—21 Jahren 60 betrage. Unter Diskretion, die wir jetzt, nachdem sie seitens der »Handels- Macht« gebrochen worden ist, zu wahren uns nicht mehr ver pflichtet fühlen können, wurde uns ferner mitgeteilt, daß beab sichtigt sei, einen neuen Tarif zu vereinbaren, in dem man ver suchen will, das Mindestgehalt auf 75 festzusetzen. 3. Wir wandten uns darauf sogleich an unfern Ausschuß und beantragten, die Zustimmung dazu erteilen zu wollen, daß der Schreiber vom 1. August ab ein Gehalt von 65 monatlich — also 5 über den heute geltenden Tarif — erhält, und daß im Falle des Zustandekommens des Tarifs das Gehalt sofort auf den tarifmäßigen Betrag erhöht wird. Der Ausschuß hat diesem Antrag zugcstimmt und bezieht unser Schreiber daher seit dem 1. August 65 monatlich Gehalt. Berlin, den 6. August 1903. Der Zentralvorstand der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen.
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