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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1903
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- Deutsch
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^ 187, 14 August 1903. Nichtamtlicher Teil. 6221 zu derjenigen der 42 zeitigen Bibel betrifft, so ist Schwenke, entgegen seiner frühem Ansicht, jetzt davon überzeugt, daß beide Typen auf denselben, nach Vervollkommnung strebenden Meister zurückzuführen seien, ivobei der Donatkype aber zweifellos die Priorität gebühre. Doch lege die Tatsache, daß schon bei der Bibeltype eine Anzahl Figuren eine ab weichende Hand verrieten, die Vermutung nahe, daß Guten berg seine Stempel überhaupt nicht selbst schnitt, sondern nach seinen Angaben von andern arbeiten ließ. Bekanntlich erhebt O. Hupp den Anspruch, in dem Nissals 8psoials den ersten Druck Gutenbergs zu besitzen, dessen Typen die Mutter der Donat-, wie auch der Bibel type sei, indem die letztere nur eine Verkleinerung jener Ur type darstelle. Schwenke widerspricht dieser Ansicht Hupps in einer langen Ausführung, deren Ergebnis ihn zu der Be hauptung führt, das Miffale sei von einem unbekannten Drucker nach 1459 mit Typen gedruckt worden, die der Be sitzer der Psaltertype jenem überließ. »Er erhielt ein Ma terial, das man in der Schöfferschen Offizin entbehrlich fand, Typen, die entweder im Guß nicht ganz gelungen waren, oder die man aus einem andern Grunde nicht brauchen wollte oder konnte.- Als ich in diesem Blatte dieselbe An sicht ausgesprochen hatte, erwiderte Hupp darauf*) etwas unwirsch, man bezweifle zwar nicht, daß die Stempel von Gutenberg seien, man ziehe es aber vor, statt auch diesem den Druck zuzuschreiben, den »großen Unbekannten«, »einen Dritten, den keiner kennt«, heranzuziehen. Diesen Einwand kann Hupp allerdings auch gegen Schwenke erheben, aber er ist nicht stichhaltig. Noch aus viel spätem Zeiten liegen uns Bücher vor, dessen Drucker uns unbekannt sind. Auch die Frage, welche Rolle die holländischen Donate nun spielen, berührt Schwenke. Bekanntlich hatte Zedler auf Grund der Enschedeschen Ausführungen über die Erfindung der Buchdruckerkunst gemäß den Erörterungen über die Technik der Druckwerke zugegeben, daß Gutenberg nicht der Erfinder der gegossenen Letter, sondern nur der beweglichen, mit einem Fuß versehenen Typenform gewesen und daß der Letternguß eine holländische Erfindung sei. Er betrachtete weiter das zweiblätterige 31 zeitige Donatfragment im Haag, das 1844 in einer Delfter Inkunabel von 1484 aufgefunden worden ist, als ein Ergebnis der Vorbildung der Erfindung der Druckerkunst, wovon die Kölner Chronik spricht. Schwenke widerspricht dem; er stellt fest, »daß, was die Type betrifft, weder in diesem, noch in irgend einem andern erhaltenen holländischen Donat etwas vorhanden ist, was mit einiger Wahrscheinlichkeit als Gutenbergs Vorlage betrachtet werden könne«. Schwenke scheint mir hier ein zu großes Gewicht auf die meines Erachtens nicht sehr wesentliche Übereinstim mung der Typen des Haager und des Pariser Donats zu legen. Wenn man annimmt, daß der elftere der frühere ist, braucht ja der letztere in dieser Beziehung nicht notwendig von jenem in Abhängigkeit zu sein. »Ins Auge fallend,« sagt Schwenke, »ist die Ähnlichkeit der äußern Druckeinrich tung in den holländischen Ausgaben und denen der Donat- und Kalendertype.« Freilich zeigt der holländische Druck einen strengen Kolumnenschluß, von dem »der Drucker des 27zeitigen Donats noch keine Ahnung« hat. Viel mehr fällt aber meines Erachtens als Unvollkommenheit das elftere ins Gewicht, daß die Buchstaben so außerordentlich schlecht Zeile halten. Nach dem jetzigen Stand der Forschung sind nun die bis jetzt bekannten ältesten Druckdenkmäler nach Schwenke folgendermaßen zu rangieren: 1- Ein Doppelblatt des 27zeitigen Donats in Paris. 2. Das Fragment des astronomischen Kalenders für 1448 in Wiesbaden. *) Gutenbergs erste Drucke. München 1902, S. 53. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 3. Das 31zeilige Ablaßbriefformular mit den gedruckten Jahreszahlen 1454 und 1455 in Hannover, Paris und Leipzig. 4. Der Türkenkalender für 1455 in München. 5. Das Fragment des Aderlaßkalenders für 1457 in Paris. 6. Das Fragment des deutschen Cisianus in Cambridge. 7. Das Fragment des 27zeiligen Donats in London. 8. Das Fragment des 27 zeitigen Donats in München. 9. Die Fragmente des 27 zeitigen Donats in Oxford und Bamberg. 10. Das Fragment des 30 zeitigen Donats in Oxford. 11. Das Fragment des 38(?)zeiligen Donats mit der Type der 36zeitigen Bibel in München. Dies ist das Ergebnis der neuen Veröffentlichung. Bei gegeben sind ihr 7 Lichtdrucke und zwar der Nummern 3, 6, 8, 9, 10 (beide Blätter) und 11 der vorstehenden Zu sammenstellung. Diese photographisch genauen Wiedergaben vervollständigen nun diejenigen der ersten Publikation der Gesellschaft dahin, daß beide nun sämtliche bisher bekannte Denkmäler der Donat- und Kalendertype mit Ausnahme des Türkenkalenders wiedergeben; der letztere ist aber schon in der Mainzer Festschrift im Jahre 1900 im Bilde veröffent licht worden. Als Anhang folgt dann in der Schwenkeschen neuen Veröffentlichung der Abdruck eines Donattextes, der dazu dienen soll, die Bestimmung und Klassifizierung der fast nur in Bruchstücken erhaltenen alten Donatdrucke zu erleichtern. Die Varianten bei den verschiedenen Drucken sind in Anmerkungen angeführt. Wenn auch diese zweite Veröffentlichung der Gutenberg gesellschaft außerordentlich dankenswert ist, so bleibt doch noch eine ganze Anzahl von Rätseln aus der Anfangszeit der Druckerkunst zu lösen, die nur weitere neue Funde er klären können. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten). — Wegen Ver breitung einer unzüchtigen Schrift ist am 26. Januar vom Land gericht I in Berlin der Schriftsteller und Redakteur Hermann Seyffert zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auch ist auf Einziehung der Zeitschrift »Pikanterie« erkannt worden. Der Angeklagte war früher Redakteur am »Kleinen Witzblatt« und ist sechsmal wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften verurteilt worden. In der »Pikanterie- veröffentlichte er die »Liebesaffäre eines ehemaligen China-Kämpfers«, die er selbst verfaßt hat. Das Landgericht hat darin eine unzüchtige Schrift erblickt, da durch die Erzählung, wenn auch unzüchtige Situationen und Ausorücke in ihr nicht Vorkommen, die Sinnlichkeit der Leser gereizt werden sollte. — In seiner Revision behauptete der Angeklagte, es sei in der Erzählung weder etwas von Geschlechts krankheiten, noch von geschlechtlichem Verkehr gesagt, auch nicht einmal eine entsprechende Andeutung gemacht. Cr gebe übrigens jetzt die Zeitschrift »Freie Meinung« heraus, die sittlich ernst sei. — Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision. Rechtsprechung (Aus der Zeitschrift »Das Recht« (Hannover, Helwingj VII. Heft 15/16. v. 10./V1II. 1903). — Zu K 9 Absatz 2 Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Geschäftsgeheimnis kann jedes in dem Betriebe eines Geschäfts verwertete, nicht allgemein bekannte Verhältnis sein, hinsichtlich dessen der Geschäftsherr daran interessiert ist, daß es Konkurrenten nicht bekannt wird. Zum Begriff des Geschäfts geheimnisses gehört nicht, daß für Konkurrenten jeder Weg, sich auf erlaubte Weise von dem bezüglichen Verhältnis Kenntnis zu verschaffen, verschlossen ist. Von diesem Gesichtspunkt aus kann ohne Rechtsirrtum der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses auch darin erblickt werden, daß der Bedienstete eines Geschäfts eine bestimmte Firma als auswärtige Vertreterin dieses Geschäfts einem Konkurrenten zum Zweck geeigneter geschäftlicher Ver wertung mitteilt. Reichsgericht IV, Urteil vom 12. Juni 1903. Nr. 960/03. (Schumann.) Zu 8Z 264 Absatz 2, 295 Satz2 des VürgerlichenGesetz- buchs. Die Verbindung der den Gläubiger in Verzug setzenden Handlung (Aufforderung gemäß 8 295 Satz 2) mit der Fristsetzung aus 8 264 Absatz 2 ist zulässig. Nach 8 264 Absatz 2 geht bei einem Wahlschuldverhältnis das 827
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