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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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.1k 96, 28. April 1903. Nichtamtlicher Teil. 3345 Werbefreiheit sich so viele junge Leute, die mindestens das Zeugnis für die Obersekunda eines Gymnasiums besaßen, um Lehrstellen in Buchhandlungen bewarben, daß gewissenhafte Prinzipale gar nicht alle Angebote berücksichtigen konnten. Wer sollte auch seinen Sohn einem Berufe zuführen wollen, in dem die Begründung oder Erwerbung eines eignen Geschäfts sehr vielen, auch wenn sie aus ihren Lehr- und Wanderjahren beste Zeugnisse über ihre Befähigung und Tüchtigkeit aufweisen konnten, eine sorgenvolle Existenz be reitet hat, wenn sie nicht gar ihr und andrer Vermögen aufs Spiel setzen mußten? Wenn nun tatkräftige Männer sich vorgenommen haben, auf die Beseitigung der geschilderten offenbaren Mißstände hinzuwirken und zu diesem Zweck ihre Berufsgenossen zu ge meinsamem Vorgehen aufgefordert haben, so sollte der Ver lagsbuchhandel wohl erwägen, daß es der Förderung auch seiner Interessen gilt, wenn auf die Erhaltung der traditio nellen Organisation des Buchhandels hingearbeitet wird. Oder sind vor Einführung der Gewerbefreiheit die Verleger von den Sortimentern majorisiert worden? Schreitet die Entwicklung des Buchhandels in den Bahnen der Gewerbefreiheit wie bisher weiter fort, so wird das Konditionsgeschäft schließlich überhaupt aufhören müssen. Die Geschäfte werden sich in den Händen von Grossisten konzentrieren, die wie die Warenhäuser den Fabrikanten, den Verlegern Bedingungen diktieren werden. Einen solchen Zu stand an Stelle der Organisation herbeizuführen, um die der deutsche Buchhandel vielfach beneidet worden ist, dürften wohl weder Verleger noch deren Autoren wünschen. Darum mögen die Verleger ihre Geschäftsfreunde vom Sortiment in ihren Bestrebungen zur Besserung ihrer nicht beneidens werten Lage gewähren lassen, wenn sie es nicht für besser halten, sich zu eben diesem Zweck mit jenen zu verbünden. Ich glaube diese Betrachtung nicht besser schließen zu können, als durch ein Citat aus einem frühem Aufsatze im Börsenblatt: »Es ist dringend zu wünschen, daß die Beziehungen zwischen den Verlegern und den in den Bezugsbedingungen zu bevorzugenden Sortimentern auch wirklich solche werden, daß man sie Geschäftsfreunde nennen kann, die sich gegen seitig zu fördern suchen, nicht mißtrauisch befehden; denn im letztem Falle schädigen sich beide und wenden höchstens Un beteiligten oder doch Leuten, die unbeteiligt sein sollten, Vor teile zu.« Leipzig. Paul Beyer. Kleine Mitteilungen. Vom Buchdruck. — Aus den Verhandlungen der gemein samen Kommission zur Regelung des gegenseitigen Verkehrs wischen den Buchdruckereibesitzern und Schriftgießereibesitzern, owie zur Bekämpfung der Wettbewerbsauswüchse*) teilt die -Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« Nr. 16 vom 23. April folgendes mit: Als 1. Verhandlungspunkt wurde die Frage erörtert, welche Form des gemeinen b künftig als allgemeine Gebrauchsform an erkannt werden soll. Die Kommission entschied sich nach eingehen den Beratungen für die von der Leipziger Typographischen Gesell schaft seiner Zeit angenommene sogenannte Sulzbacher Form und zwar hauptsächlich deswegen, weil diese Form bis jetzt am meisten Eingang gesunden hat und, wie die Vertreter des Schriftgießer gewerbes in ihrer Mehrheit erklärten, auch von den meisten Schriftgießereien geschnitten und als allgemeine Gebrauchsform geführt worden ist. Der 2. Beratungspunkt betraf die Frage der Schaffung eines Versal-W. Hierzu lag eine große Reihe von Vorschlägen aus den Kreisen der Gewerbsangehörigen vor, die von der Kam st Die Verhandlungen fanden am 25. März 1903 im Deutschen Buchgewerbehaus zu Leipzig statt und wurden vom Vorsitzenden des Deutschen Buchdruckervereins, Herrn Johs. Baensch-Drugulin- Leipzig, mit Unterstützung der Herren Flinsch-Frankfurt und Genzsch-Hamburg, geleitet. Börsenblatt für den knitschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Mission einer eingehenden Prüfung unterzögen wurden. Sie konnten jedoch die Zustimmung der Mehrheit nicht finden, und da für die Einführung eines solchen Buchstabens nicht nur die Ge werbsangehörigen, sondern auch die maßgebenden behördlichen Kreise in Betracht kommen, die letztem aber nur sehr schwer für eine von andrer Seite bestimmte Form zu gewinnen sein dürften, so entschied sich die Kommission dahin, vorläufig von der Schaffung eines solchen Buchstabens Abstand zu nehmen und die in den amt lichen Regeln vorgesehene Schreibweise, d. h. die Zusammensetzung der Buchstaben 8 und 2 beizubehalten, bezw. den Buchdruckern zu empfehlen. Als dritter Beratungspunkt wurde die Frage erörtert, inwie weit es möglich ist, die Buchstaben Ä, Ö, Ü ohne Überhängen der Punkte herzustellen. Die anwesenden Vertreter des Schriftgießer gewerbes erklärten, daß diese Möglichkeit nur dann gegeben sei, wenn das Schriftbild kleiner gehalten und nicht, wie bisher meist der Fall gewesen sei, der Kegel ganz ausgenützt werde. Die hierzu gemachten Vorschläge, die Punkte neben oder in das Buch stabenbild zu setzen, wurden aus ästhetischen Gründen als un annehmbar erachtet. Die Kommission einigte sich schließlich dahin, an die Buchdruckereibesitzer und Schriftgießereibesitzer das Ersuchen zu richten, sowohl aus technischen wie aus augenhygienischen Gründen die Schriften in Zukunft auf einen etwas größern Kegel gießen zu lassen, bezw. das Schriftbild kleiner als den Kegel zu halten, damit die fraglichen Punkte noch auf den Kegel gebracht werden können. Beim 4. Beratungspunkt einigte sich die Kommission über die Berechnung der zu den bereits in Gebrauch befindlichen Schriften notwendigen Nachlieferung des kleinen ü dahin, daß die Schrift gießereien verpflichtet sein sollen, diese Type zu allen gangbaren Brot- und Titelschriften bis einschließlich Textgrad, die sic den Druckereien seit oem 1. Januar 1900 geliefert haben, zum Ge wichtpreise nachzuliefern, wenn die Lieferung von den Buch druckereien bis zum 1. Oktober 1903 aufgegeben wird, und sofern die betreffenden Schriften auf Normalkcgel und Lagerlinie der Gießerei geliefert waren. Bei Schriften, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, soll zu dem Gewichtspreise eine Vergütung von 1 ^ für Zurichtung des Instruments und 15 H für die Mater treten. Als 5. Beratungspunkt gelangte die bereits viel erörterte Frage des Bestechens der Angestellten zwecks Erlangung von Auf trägen zur Verhandlung. Die Kommission erkannte einstimmig das Bestehen dieses Übclstands und dessen nachteilige Folgen an, war aber der Ansicht, daß seine Bekämpfung einerseits auf gesetz lichem Weg durch Ergänzung des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb, anderseits in Verbindung und im Einverständnis mit den übrigen Lieferanten erfolgen müsse, und beschloß daher, die notwendigen Schritte hierzu unter Mitwirkung der Organisationen der Buchdruckereibesitzer und Schriftgießereibesitzer in die Wege zu leiten. Als 6. Beratungspunkt wurde die Frage der Begünstigung der Druckereigründerei durch Einräumung zu geringer Anzahlungen sowie zu langer Kredite behandelt und dazu folgender Beschuß gefaßt: »Zwecks Einschränkung der Gründung von Buchdruckereien durch Personen mit zu geringen Mitteln, sowie zwecks Bekämpfung der aus solchen Druckercigründungen für die bestehenden ältern Geschäfte meist erwachsenden schweren Schädigungen und unhalt baren Konkurrenzverhältnisse beschließt die Kommission, die deut schen Schriftgießereibesitzer, Fachgeschäfte und Messinglinienfabriken durch unterschriftliche Erklärung zu verpflichten: u) für neu zu errichtende Buchdruckereien Schriftgießerei-Materialien nur gegen Anzahlung von mindestens 33yg Prozent der vereinbarten Kauf summe zu liefern und für die Zahlung des Restbetrags eine Frist von nicht über drei Jahre hinaus zu gewähren; b) die Form des Leihkaufs für Schriftgießereimaterialien in keinem Fall einzugehen; o) die Mitglieder des Deutschen Buchdrucker-Vereins und soweit als angängig auch die übrigen deutschen Buchdruckereibesitzer unter- schriftlich zu verpflichten, von Firmen und deren Vertretern nichts zu kaufen, welche diesen Abmachungen zuwiderhandeln.- Beim 7. Beratungspunkt wurden die Rabatte, welche die Schriftgießereibesitzer den Buchdruckereibesitzern gewähren, einer längern Erörterung unterzogen und schließlich im Hinblick aus die in dieser Beziehung bestehenden zu vielerlei Unzuträglichkeiten Veranlassung gebenden Ungleichheiten beschlossen, diese Frage den Schriftgießereibesitzern zur selbständigen Erledigung zu überweisen. Beim 8. Beratungspunkt wurde über die zur Durchführung der getroffenen und noch zu treffenden Vereinbarungen notwen digen Maßnahmen verhandelt und dazu folgender Beschluß gefaßt: »Zur Durchführung und Überwachung der Einhaltung der vorstehen den Vereinbarungen sind von oen beiderseitigen Organisationen je sieben Kommissionsmitglieder neu zu ernennen. Die Geschäfte dieser Kommission führen die beiden von ihr zu wählenden Vor sitzenden , von denen einer dem Schriftgießergewerbe und der andre dem Buchdruckgewerbe anzugehören hat, in Verbindung mit 445
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